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Ein-,Ausreise als Vater mit alleinigem Sorgerecht mit minderjähriger Tochter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Türkei (alt)
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  • BöhmiB Offline
    BöhmiB Offline
    Böhmi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Meine Tochter 7 Jahre und ich (Vater) würden gerne in die Türkei reisen um Urlaub zu machen.
     
    Jetzt gibt es bei uns eine besondere familiäre Situation.
    Meine Tochter trägt einen anderen Nachnamen als ich. (Ihre Mutter und ich waren nicht verheiratet, und die Mutter hatte das alleinige Sorgerecht). Meine Tochter trägt aber auch nicht mehr ihren Geburtsnamen, da die Mutter meiner Tochter jemand anderen geheiratet hat

    Die Mutter meiner Tochter ist vor 2,5 Jahren verstorben. Daraufhin habe ich das alleinige Sorgerecht für meine Tochter durch das Amtsgericht XXX beantragt und auch erhalten. Gerichtsbeschluss liegt schriftlich (auf Deutsch) vor.
    Der Nachname wurde nicht geändert, da sie die halbe Zeit bei mir und die andere halbe Zeit beim Ehemann der Mutter lebt. Aus dem Grund, weil noch Geschwister da sind und diese nicht ganz getrennt werden sollten. Aber wie geschrieben, das alleinige Sorgerecht liegt mittlerweile bei mir.
     
    Jetzt liest man ja, da es Schwierigkeiten bei der Ein-, und Ausreise geben kann wenn nur ein Elternteil mit dem Kind verreist, bzw. man eine Reisebestätigung des anderen Elternteils benötigt. Dieses geht ja in unserem Fall nicht mehr, da die Mutter verstorben ist. Zudem bin ich ja jetzt ein Mann, und meistens wird davon ausgegangen, dass die Mutter das Sorgerecht hat. Dieses geht ja in unserem Fall nicht mehr. Eine Internationale Geburtsurkunde ist bereits unterwegs (bestellt) und ein gültiger Reisepass ist auch vorhanden.

    Ich habe mich beim Türkischen Konsulat diesbezüglich (Text ähnlich wie hier) erkundigt. Die schrieben mir folgendes zurück:

    "Nach der generellen internationalen Regelung darf ein minderjaehriges Kind
    ohne zusaetzliches Dokument in ein fremdes Land ein- und
    ausreisen, wenn das Kind eigener Reisepass besitzt.
     
    Wir würden empfehlen, im Bedarf als Nachweis vorzulegen, ein Internationaler
    Geburtsurkunde bei sich zu haben.
     
    Wir hoffen Ihnen geholfen zu haben und verbleiben
     
    mit freundlichen Grüssen"

    Ein paar Zweifel oder bedenken habe ich allerdings immer noch, vielleicht hat hier jemand schon solche Erfahrungen sammeln können, oder hatte so einen oder einen ähnlichen Fall. Genügt das dann wirklich?

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet...

    Danke schon im Voraus.

    Liebe Grüße

    Böhmi

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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Kein Problem, ich würde zur Sicherheit den Gerichtsbeschluss mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht mitnehmen.
      Wir haben oft Freude mit in den Urlaub genommen, immer ausgestattet mit einer Bestätigung der Eltern - hat nie jemand danach verlangt.
      Happy holidays! b)

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • bademausB Offline
        bademausB Offline
        bademaus
        schrieb am zuletzt editiert von bademaus
        #3

        Hallo,
        ich kann dir aus persönlicher Erfahrung nur dringend anraten den Gerichtsbeschluss mitzunehmen. Du wirst weniger in der Türkei Probleme bekommen, eher in Deutschland. Manche deutschen Bundesbeamte nehmen ihr Job bei der Passkontrolle sehr Ernst ( Gott sei Dank) und können dir die Ausreise ohne entsprechendem Nachweis ( Beschluss vom Gericht oder Bestätigung der Eltern/Mutter/Vater inkl. Kopie des Perso) verweigern.
        lg

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • EinfachIch1E Offline
          EinfachIch1E Offline
          EinfachIch1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich reise immer mit meinen Enkeln (auch anderer Nachname). In der Türkei noch nie Probleme gehabt, nur in England (beim Facecheck auf dem Kreuzfahrtschiff) und regelmäßig bei der Kontrolle (Aus-und Einreise) in Deutschland. Die wollen immer die Vollmacht sehen.
          Daher Gerichtsbeschluss als Kopie mitnehmen. Ich würde die evtl. noch auf englisch und noteriell beglaubigt einstecken. Wird ja sicher nicht die einzige Reise bleiben, die Ihr auch zukünftig machen werdet. Da lohnt die einmalige Investition.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Holiday_EddieH Offline
            Holiday_EddieH Offline
            Holiday_Eddie
            schrieb am zuletzt editiert von Holiday_Eddie
            #5

            Guten Morgen,

            meine Tochter (ebenfalls 7 Jahre alt) lebt bei mir, das Sorgerecht ist gemeinsam und der Nachname ist der ihrer Mutter.
            Ich bin bisher 2x mit ihr ausgereist und hatte nie Probleme.

            Hatte weder ein Dokument vom Gericht (bzgl dem Wohnort bei mir), noch eine Einverständniserklärung der Mutter für die Ausreise.
            Alles was ich hatte, war ihr Kinderreisepass.
            Dies ist natürlich für nichts eine Garantie.

            Im Juli geht es dieses Jahr noch mit meiner anderen Tochter (4 Jahre) in den Urlaub, ebenfalls gemeinsames Sorgerecht, da ich mit der Kindesmutter verheiratet bin, trägt sie aber meinen Nachname.
            Da ich allerdings ohne meine Frau reise, habe ich mir von ihr eine (formlose) Einverständniserklärung für die Ausreise geben lassen.
            Wäre sowas denn tatsächlich ausreichend? Mit einer Kopie ihres Ausweises?

            Irgendwie scheint es darüber keine konkrete Richtlinie zu geben.
            Als ich letzte Woche eine Beamtin am Frankfurter Flughafen ansprach, bekam ich als Antwort: "warum sollten Sie mit Ihrem Kind denn nicht in Urlaub dürfen?!"...

            Edit: Habe gerade mit der Bundespolizei gesprochen.
            Kann mich bademaus und EinfachIch1 anschließen; eine Vollmacht des anderen Elternteils inkl. Ausweiskopie ist ausreichend.
            In deinem Fall wäre das dann wohl eine Abschrift des Gerichtsbeschlusses.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • CIMYC Offline
              CIMYC Offline
              CIMY
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich würde dir auch raten das Schreiben vom Gericht mit dem alleinigen Sorgerecht (in Kopie) mitzunehmen. Dort steht dann auch bestimmt drinnen, dass die Mutter verstorben ist.
              Ich bin auch allein mit den Kindern, habe immer die Sorgerechtsbescheinigung in Kopie dabei. Aber auch nur seitdem ich mal eine Mutter vor mir in der Reihe hatte, die sie nicht ausreisen lassen wollten, weil sie dieses nicht bescheinigen konnte. Das ging ewig hin-und her. Letzendlich haben die telefoniert und es irgendwie gefaxt bekommen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Effes81E Offline
                Effes81E Offline
                Effes81
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Bin letztes Jahr auch zum ersten Mal mit meinem Sohn ,ohne meine Frau, in die Türkei geflogen.Habe auch eine Einverständniserklärung sowie Kopien der Geburtsurkunde und Personalausweis mitgenommen und wurde auch in Deutschland bei der Ausreise danach gefragt.

                @Böhmi, eine beglaubigte Kopie in Englisch würde ich die aber auch emtpfehlen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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