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14 Tage vor Reiseantritt Hotel überbucht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Krimitante74K Offline
    Krimitante74K Offline
    Krimitante74
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir haben gerade eine Info vom Reisebüro bekommen, dass das von uns gebuchte Hotel auf Rhodos überbucht ist und wir in ein Ersatzhotel sollen. Das gefällt uns aber nicht. Reiseantritt wäre schon der 31.7 - wir sind maximal genervt und würden am liebsten unser Geld zurück verlangen und gar nicht fliegen. Geht das so einfach?
    Sind Flug und Hotel getrennt zu betrachten?

    Für jede Hilfe dankbar,
    Caro

    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Krimitante74K Krimitante74

      Hallo,
      wir haben gerade eine Info vom Reisebüro bekommen, dass das von uns gebuchte Hotel auf Rhodos überbucht ist und wir in ein Ersatzhotel sollen. Das gefällt uns aber nicht. Reiseantritt wäre schon der 31.7 - wir sind maximal genervt und würden am liebsten unser Geld zurück verlangen und gar nicht fliegen. Geht das so einfach?
      Sind Flug und Hotel getrennt zu betrachten?

      Für jede Hilfe dankbar,
      Caro

      vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #2

      @krimitante74 sagte:

      Hallo,
      wir haben gerade eine Info vom Reisebüro bekommen, dass das von uns gebuchte Hotel auf Rhodos überbucht ist und wir in ein Ersatzhotel sollen. Das gefällt uns aber nicht. Reiseantritt wäre schon der 31.7 - wir sind maximal genervt und würden am liebsten unser Geld zurück verlangen und gar nicht fliegen. Geht das so einfach?

      Das geht, wenn evtl. auch nicht "so einfach" siehe:

      Sind Flug und Hotel getrennt zu betrachten?

      Hast du eine Pauschalreise gebucht sind von einer Kündigung alle Leistungsteile betroffen, also auch der Flug.
      Fallst du Bausteine gebucht hast, kannst du den Flug erhalten und das Hotel kündigen - davon gehe ich aber eher mal nicht aus?!

      So oder so unterbreitet dir der Veranstalter mit dem alternativen Hotel ein Angebot welches du jederzeit ablehnen kannst.
      Alternative gefällt nicht? Kündige und verlange dein Geld zurück.
      Du möchtest reisen, der Preis ist so kurzfristig aber schweißtreibend hoch: Unterbreite dem Veranstalter deinerseits Vorschläge.

      Die Ankündigung erfolgt sehr kurzfristig, es sollte demnach im Interesse des Veranstalters liegen, ein absolut gleichwertiges Hotel anzubieten. Andernfalls könnt ihr ihn für Schadenersatz in Höhe von etwa 50% der Reisekosten zusätzlich zur Erstattung in Anspruch nehmen.

      Es gibt allerdings zu dieser Thematik schon einen sehr umfangreichen Thread, vielleicht liest du dich da mal schlau und findest die eine oder andere Frage bereits beantwortet.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Krimitante74K Offline
        Krimitante74K Offline
        Krimitante74
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Super, vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir haben pauschal Hotel und Flug gemeinsam gebucht, der Reisepreis ist natürlich vor ein paar Tagen abgebucht worden.
        Das Ersatzhotel hat zwar auch 4 Sterne beim Veranstalter, hat aber viele schlechte Bewertungen hier und hat z.B. keinen Wasserpark mit Rutschen. Es soll ein Shuttleservice von Hotel neu zu Hotel alt zu bestimmten Zeiten angeboten werden ("soll eingerichtet werden", also nicht fest!), damit man dann den Waterpark nutzen kann und das AI dort. Außerdem bietet man uns einen Halbtagesausflug als "Goodie" an. Der Weg zum Hauptstrand von Faliraki beträgt nun 1,7 km (vorher 1km mit inkludiertem Shuttle-Service vom Hotel aus).

        Wir sind jetzt echt am Überlegen, das Ganze abzusagen, da wir so genervt sind. Derzeit haben wir so viele Termine und müssen uns jetzt kurzfristig um sowas kümmern, die Vorfreude ist dahin. Das einzig Gute ist, dass wir es schon jetzt erfahren und nicht erst am Urlaubsort.
        Ob wir eine Entschädigung kriegen würden, ist wohl eher fraglich, da wir ja beweisen müssten, dass das Hotel nicht gleichwertig ist - wie ein Gericht das sehen würde, kann vorher wohl keiner sagen.
        Wir wären ja erst mal froh, wenn wir die Kohle ohne Wenn und Aber zurück bekämen, aber wenn ich den anderen Thread so lese, kann es passieren, dass man uns das erst mal verwehren wird...mal sehen, was sich ergibt.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nein, eigentlich kann man euch die Erstattung des Reisepreises nicht verweigern, und zudem müsste der Veranstalter eine Gleichwertigkeit beweisen um sich von einer Kompensation zu exkulpieren.
          Versuch macht kluch ... wenn ihr keinen Bock auf Driss habt kündigt ihr (=Ablehnung des alternativen Hotels) und verlangt die Erstattung des Erlangten.
          Ich sehe darin kein besonderes Problem.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • michi137M Offline
            michi137M Offline
            michi137
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Könnte man nicht kündigen und dann die Lastschrift zurückgehen lassen (sofern normale Abbchung vom Konto)?
            Ich weiss nicht, wie dazu die rechtliche Lage ist, aber man müsste keinem Geld nachlaufen, bzw. bestenfalls der Anzahlung.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #6

              Das ist nicht so ohne weiteres zu empfehlen - die Einzugsermächtigung dürfte Teil des Vertrages sein und der würde dann insgesamt unwirksam.
              Falls das als Kolateralschaden hinzunehmen ist wäre der Widerspruch gegen die Einzugsermächtigung eine Alternative, aber eben nur mit Einschränkung.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • wukovitsW Offline
                wukovitsW Offline
                wukovits
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Krimitante74

                Wann hast Du gebucht? Wenn Du Frühbucher bist würde sich für mich der Verdacht aufdrängen das Du durch einen Gast ersetzt werden sollst der bereit ist mehr zu bezahlen.

                Gruß
                Karl

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                • Günter/HolidayCheckG Online
                  Günter/HolidayCheckG Online
                  Günter/HolidayCheck
                  Admin Experte Fuerteventura
                  schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                  #8

                  Sorry wukovits, ich denke wir sollten da keine schrägen Töne reinbringen. Solche Theorien passen nicht in die Technik der RV.
                  Es gibt Verträge zwischen Hotels und Veranstaltern.Die Differenz zu einem anderen Hotels holt sich ein Veranstalter in solchen Fällen immer vom Hotel.Glasklar geregelt, solche Dinge-- verdient im Sinne von besserem Preis ist da also überhaupt nichts.
                  Einer hat nicht aufgepasst und bis zuletzt mit dem stop-sale gewartet, und das ist der Hotelier- so ist das in 99 % aller Überbuchungs-Fälle.

                  Der Hinweis von vs ist absolut korrekt.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                    #9

                    @wukovits (kurz OT)
                    Buche seit über 10 Jahren immer früh und wurde noch nie durch einen "besser zahlenden" Gast ersetzt. Ich bestreite allerdings nicht, dass Überbuchung durch nicht erfolgtes stop-sale seitens des Hoteliers vorkommt. Hab's auf Santorini selbst mitbekommen, wo ein genervter Mitarbeiter des Veranstalters aus diesem Grund eine Auseinandersetzung mit dem Hotelier hatte. Klar, denn so etwas wird gern mal dem Veranstalter angelastet.

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Günter/HolidayCheckG Online
                      Günter/HolidayCheckG Online
                      Günter/HolidayCheck
                      Admin Experte Fuerteventura
                      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                      #10

                      Ich hab so eine Katastrophe mal zufällig bei einem kurzen Besuch in einem Hotel in der Türkei erlebt-- da waren es 50 Leute--
                      allerdings war das eine Hotel- Group, die Gäste konnten in einem anderen Hotel der Kette untergebracht werden.
                      Mit allen möglichen kostenlosen Zusatzleistungen.
                      Erfahren hatten sie es vor Ort:
                      Der Fehler: Zentrale Reservierung der Group--Kontingent im falschen Hotel eingebucht und den stop sale dann auch noch zu spät rausgehauen..
                      Kommt aber nicht mehr so häufig vor, weil die Hoteliers inzwischen kräftig zur Kasse gebeten werden, von den Veranstaltern.
                      Vertragsstrafen- Übernahme aller Zusatzkosten für Ersatz- Hotels, etc....Sowas ist wirklich klar geregelt.

                      Der stop sale läuft telefonisch(antike Form) meist aber direkt in das System des Veranstalters oder das der Incoming.

                      Daher sollten wir auf Fabeln einfach verzichten.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • rumssteinR Offline
                        rumssteinR Offline
                        rumsstein
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Nur der Fairness halber: es kann auch umgekehrt gehen, der Hotelier schickt stop sale raus, das wird aber von einem Veranstalter hartnäckig ignoriert. Der CEO meines Stammhotels auf Malta hat mir den Vorgang sogar gezeigt, als sich ein Gast beschwerte, der kein Englisch sprach und somit mich involvierte.

                        Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

                        (Alexander Freiherr von Humboldt)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Günter/HolidayCheckG Online
                          Günter/HolidayCheckG Online
                          Günter/HolidayCheck
                          Admin Experte Fuerteventura
                          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                          #12

                          Ebenfalls der Fairness halber: Wenn der RV ein Garantie-Kontingent hat interessiert ihn das Thema nicht😊 --er bucht bis das erschöpft ist aber das geht schon zu tief in die Materie....
                          Aber wie gesagt--aufgrund der Vertragsstrafen ist das Thema heutzutage nicht mehr so aktuell.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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