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Flugzeiten

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Steffi83S Offline
    Steffi83S Offline
    Steffi83
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    hab bei Neckermann einen Flug nach Hurghada gebucht. Wir haben von 5.8 - 20.8 gebucht, da der Rückflug nachts gewesen wäre. Auch haben wir so die Reisebestätigung bekommen... Jetzt wurde unser Flug um über 10 Stunden vorversetzt und fliegen schon am 19.8 nach Hause.
    Was kann man da machen?? Da wir ja definitiv bis 20.8 unterschrieben haben...
    Gruß Steffi

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    • wukovitsW Offline
      wukovitsW Offline
      wukovits
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Liebe Steffi
      Ich fürchte das man nichts machenn kann, da ALLE Kataloge in den Geschäftsbedingungen den Passus "Flugzeitänderungen vorbehalten" enthalten.
      Schlimmer wäre gewesen, wenn der Hinflug so verschoben wird, das es einem unmöglich ist die Reise anzutreten.
      In diesem Fall ist man nämlich was das Umbuchen angeht auf den "Good Will" des Veranstalters angewiesen. (persönlicher Erfahrungswert)
                                                                    Gruß
                                                                     Karl
      PS:Ich habe meine Erfahrungen bereits im Reiseforum geschildert.
      Du kannst ja mal nachlesen (Suchfunktion Autor)

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      • wukovitsW Offline
        wukovitsW Offline
        wukovits
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Liebe Steffi
        Ich fürchte das man nichts machenn kann, da ALLE Kataloge in den Geschäftsbedingungen den Passus "Flugzeitänderungen vorbehalten" enthalten.
        Schlimmer wäre gewesen, wenn der Hinflug so verschoben wird, das es einem unmöglich ist die Reise anzutreten.
        In diesem Fall ist man nämlich was das Umbuchen angeht auf den "Good Will" des Veranstalters angewiesen. (persönlicher Erfahrungswert)
                                                                      Gruß
                                                                       Karl
        PS:Ich habe meine Erfahrungen bereits im Reiseforum geschildert.
        Du kannst ja mal nachlesen (Suchfunktion Autor)

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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich habe erst heute das Posting gelesen.

          Also: war der Rückflug am 20.8. gebucht, das heißt, die Nächtigung vom 19. auf 20.8. die 14. Urlaubsnacht, und nun ist die Rückkehr bereits am 19.8.  --> dann liegt ein Reisemangel vor:

          a) eine Hotelnacht muss zurückbezahlt werden
          b) 5 - 10 Prozent von einem Tag muss als Ausgleich zurückbezahlt werden
          Wäre aber die 14. Nacht vom 18. auf 19.8. gewesen und lediglich der Rückflug so spät in der Nacht, dass die Landung erst am 20.8.04 erfolgt wäre, so liegt kein Reisemangel vor.
          Gruß
          Peter

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich habe erst heute das Posting gelesen.

            Also: war der Rückflug am 20.8. gebucht, das heißt, die Nächtigung vom 19. auf 20.8. die 14. Urlaubsnacht, und nun ist die Rückkehr bereits am 19.8.  --> dann liegt ein Reisemangel vor:

            a) eine Hotelnacht muss zurückbezahlt werden
            b) 5 - 10 Prozent von einem Tag muss als Ausgleich zurückbezahlt werden
            Wäre aber die 14. Nacht vom 18. auf 19.8. gewesen und lediglich der Rückflug so spät in der Nacht, dass die Landung erst am 20.8.04 erfolgt wäre, so liegt kein Reisemangel vor.
            Gruß
            Peter

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            • FlughafenF Offline
              FlughafenF Offline
              Flughafen
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wichtig! Nach Rückkehr innerhalb 4 Wochen in Angriff nehmen:

              http://www.rechtspraxis.de/transport.htm#top5

              http://www.adac.de/Recht_und_Rat/reiserecht/urteile/default.asp?ComponentID=70395&SourcePageID=27367%230&MSCSProfile=589F5C6DB83ADBA41DAD47C9EEF9786D8382B935A5D7AA50EDCCDDE98751EE53854DC27ABE9F5B960700DF29799AE4A3A7DD67CAA194CEF3127D0D286B2D87622764813BB639E87064914038E47E2B36D6808F5336F14E191E001F3EBF7D096BDA1CC78DD05C547F8FBE44F4AF65AF61F19F0213D38FE88E4B75437BA850F7A73E22C17580CF5BCD#atcm:8-70321

              Anwalt konsultieren (Rechtsschutz?) ist vielleicht noch besser.

              Hans-Werner

              INTERFLUG wird mein Leben begleiten

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              • FlughafenF Offline
                FlughafenF Offline
                Flughafen
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wichtig! Nach Rückkehr innerhalb 4 Wochen in Angriff nehmen:

                http://www.rechtspraxis.de/transport.htm#top5

                http://www.adac.de/Recht_und_Rat/reiserecht/urteile/default.asp?ComponentID=70395&SourcePageID=27367%230&MSCSProfile=589F5C6DB83ADBA41DAD47C9EEF9786D8382B935A5D7AA50EDCCDDE98751EE53854DC27ABE9F5B960700DF29799AE4A3A7DD67CAA194CEF3127D0D286B2D87622764813BB639E87064914038E47E2B36D6808F5336F14E191E001F3EBF7D096BDA1CC78DD05C547F8FBE44F4AF65AF61F19F0213D38FE88E4B75437BA850F7A73E22C17580CF5BCD#atcm:8-70321

                Anwalt konsultieren (Rechtsschutz?) ist vielleicht noch besser.

                Hans-Werner

                INTERFLUG wird mein Leben begleiten

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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Nochmals: entscheidend ist, wie viele Übernachtungen das Arrangement versprochen hat! Dass ein Veranstalter quasi zusätzlich einen Tag "gewährt" hätte aufgrund der geplanten Flugzeiten, letztendlich es aber bei 14 Nächtigungen mit Rückflug am 15. Tag ganz "normal" tagsüber, stellt sicherlich KEINEN Reisemangel dar.
                  Gruß
                  Peter

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                    mosaik
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Nochmals: entscheidend ist, wie viele Übernachtungen das Arrangement versprochen hat! Dass ein Veranstalter quasi zusätzlich einen Tag "gewährt" hätte aufgrund der geplanten Flugzeiten, letztendlich es aber bei 14 Nächtigungen mit Rückflug am 15. Tag ganz "normal" tagsüber, stellt sicherlich KEINEN Reisemangel dar.
                    Gruß
                    Peter

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