Neuerbautes Hotel noch nicht fertig
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Hallo, könnte einen guten Rat gebrauchen zu folgender Situation:
Wir haben als Frühbucher ein 5*-Hotel in Marsa Alam, Ägypten gebucht, welches im Mai 2006 eröffnet werden sollte. Ende August wurde eröffnet, wobei nur ca. die Hälfte der Zimmer fertig sind, Fitness- und Wellnessbereich sowie Kinderspielplatz überhaupt nicht fertig (lt. Holidaycheck-Heimkehrern). Das wäre noch zu verkraften, Problem ist jetzt aber wohl, daß die Pools undicht sind, so daß in mehreren Pools (7 St. ingesamt) kein Wasser ist und die Wasserrutschen für die Kids nicht funktionieren. Sandstrand wie im Katalog beschrieben ist auch nicht vorhanden, Meer nur über Steg erreichbar, der aber schon wieder kaputt sein soll, so daß momentan kein Zugang ins Meer von diesem Hotel möglich ist.
Nach Rücksprache mit dem Veranstalter wurde ein Fax ins Hotel geschickt und die Problem tatsächlich bestätigt. Man bot uns (wir reisen mit 3 Kids!) lediglich eine kostenlose Umbuchung an. Würden wir gerne wahrnehmen, aber die beiden in Frage kommenden Ersatzhotels sind rund 1000 Euro teurer, weil für 3 Kids kein KFP angeboten wird. Ich hab keine Ahnung, was ich jetzt machen soll, der Veranstalter behauptet, bis zur Abreise (12.10.06) kann alles repariert sein. Kann natürlich - wäre auch schön, aber was mache ich, wenn ich vor Ort bin und diese für uns groben Mängel sind genauso noch da? Obwohl als super Familienhotel angepriesen ist für die Kinder ja kaum Badeurlaub möglich. Weiß jemand, was man für Rechte hat in solch einem Fall?
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@ Latini
Du mußt Dir darüber im klaren sein, daß Du rechtlich gesehen das Angebot des Veranstalters durch konkludentes Verhalten annimmst, wenn Du einfach kommentarlos dahin reist. Wenn die Mißstände also bis dahin nicht beseitigt sind, müßtest Du über den Weg der Mängelrüge den Veranstalter in Regreß nehmen (siehe unten)..
Das dumme ist, daß das alles jetzt sehr schnell gehen muß, denn bis zum 12.10. ist es nicht mehr so lange hin. Außerdem hast Du schon bezahlt, unterstelle ich mal. Das trägt normalerweise auch nicht gerade dazu bei, daß der Veranstalter sich schnell rührt, wenn Du per Einschreiben/Rückschein auf Annullierung des Reisevertrages und Rückzahlung des von Dir gezahlten Reisepreises bestehst. Solltest Du in einem Reisebüro gebucht haben, würde ich dieses auf jeden Fall mit ins Boot nehmen.
Versuch' aber erst einmal, zusammen mit dem Reisebüro mit denen telefonisch überein zu kommen. Manchmal ist das noch der beste Weg.
Du mußt aber bedenken, daß Du immer noch kein Alternativ-Hotel hast, sollte der Veranstalter auf Deine Forderung eingehen.
Wenn die nicht auf Deine Forderung eingehen, bleibt Dir nichts anderes übrig, als zu reisen. Ich würde Dir ganz dringend abraten, einfach so dahin zu fahren. Schreib' ihnen einen Brief (auf jeden Fall Einschreiben/Rückschein), daß Du unter schweren Vorbehalten reist, gib' die Vorbehalte detailliert an und kündige ihnen Deine Schadenersatzforderung an für den Fall, daß die Mängel nicht beseitigt sein sollten. Tust Du das nicht, könnten sie sich darauf zurückziehen, daß Du ja die Mängel gekannt hast und trotzdem gereist bist.
Sollten die Mängel dann wirklich nicht beseitigt sein, dokumentiere sie vor Ort sorgfältig (am besten mit Fotos garniert), laß' sie vom Reiseleiter des Veranstalters unterschreiben und schick' sie über das Hotel per Fax an den Veranstalter. Am besten Du bleibst daneben stehen und verlangst den Sendebericht. Zu Hause angekommen, schick' noch einmal einen Einschreibe/Rückschein-Brief mit identischem Inhalt hinterher und beziffere Deine Schadenersatzforderung.
Hört sich alles kompliziert an, aber wenn Du aus der geschilderten Gemengelage Honig saugen willst, ist es unerläßlich.
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Hallo,
vielen Dank für die Hilfe. Hier mein kurzes Feedback:
Hartnäckig bleiben lohnt sich offensichtlich. Habe den Rat befolgt und direkt beim Veranstalter sowie parallel beim Reisebüro ziemlich Druck gemacht. Ergebnis ist, daß wir tatsächlich vor der Reise in ein anderes gleichwertiges Hotel umgebucht wurden ohne Aufpreis (ca. 1300 Euro) zahlen zu müssen. Von anderen Forumsteilnehmern weiß ich inzwischen, daß auch sie umgebucht wurden - also muß ja doch das neue Hotel noch ganz schöne Mängel aufweisen.
Danke nochmals, Gruß Latini
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Prima gelaufen! Freut mich für Euch!
Ich finde es trotzdem bedenklich, daß man erst Druck erzeugen muß, um zum Erfolg zu kommen. Leute, die es nicht beherrschen, Druck zu machen, landen unweigerlich auf einer Baustelle oder bezahlen die Euro 1.300,00 Aufpreis für die Umbuchung.
Warum bietet der Veranstalter nicht von sich aus seinen Gästen eine solche Lösung wie Eure an? Wäre doch fair, oder nicht?
So bleibt der Verdacht, daß es dem Veranstalter nur um den Mammon geht, aber nicht um die Kundenzufriedenheit! -
"Masse statt Klasse" eben.
Es ist wohl so, wie Salvamor schreibt.
Nur wer um seine Rechte weiß und die auch einfordert,
darf die vereinbarte Gegenleistung im Störungsfall erwarten.
Solange Pauschalreisen für die Veranstalter noch
Selbstläufer sind, wird sich daran nicht viel ändern.Aber die Zeiten ändern sich, der Kunde nimmt
zunehmend das Heft selber in die Hand oder
wehrt sich gegen ungefragte Bevormundung
( Umbuchungen der Hotels, Flugzeiten usw. )
Gut so. -
"emdebo" wrote:
Nur wer um seine Rechte weiß und die auch einfordert, darf die vereinbarte Gegenleistung im Störungsfall erwarten.So ist es! Viel zu viele Urlauber ziehen, obschon sie viel Geld für ihren Urlaub bezahlt haben, lieber den Schwanz ein, weil sie sich ihre schöne Urlaubsstimmung nicht verderben wollen. Wenn sie meinetwegen
€ 3.000,00 oder 4.000,00 für ein gebrauchtes Auto oder eine neue Couchgarnitur ausgegeben hätten, liefen sie hinter jeder Kleinigkeit her und wären unerbittlich bei der Beseitigung von Schäden etc., aber sobald es sich um Urlaub handelt, wechseln die Vorgänge von der rein sachlichen auf eine emotionale Schiene.Die Hoteliers und die Veranstalter freuen sich darüber. Was dann noch an Reklamationen übrigbleibt, wird locker von den Rechtsabteilungen der Reiseveranstalter mit ganzen Armaden von Rechtsanwälten abgefedert, wobei die Kosten dafür in der Kalkulation für den jeweils nächsten Katalog untergebracht werden können.
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Mal etwas OT:
Kurt Tucholsky: "Wenn ein Deutscher auf einer Bananenschale ausrutscht, überlegt er als Erstes, wen er dafür auf Schadensersatz verklagen kann."
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Noch etwas OT:
Das wünscht man ja auch keinem. Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle
sind die am höchsten ver-renteten Unfälle (im Arbeitsleben) mit Schäden an der Wirbelsäule überhaupt. Und aus dem Rollstuhl heraus könnte man sich dann doch fragen: Wer hat die Schale da hingeworfen, oder?
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Ich will hier nicht zu sehr offtopicen (klasse neuer Anglizismus, nich?
), aber die Prozeßsucht führt natürlich indirekt auch zu höheren Preisen für alle; also auch für die, die keine Prozeßhanseln sind.Gruß
Bulgarienfan
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"Bulgarienfan" wrote:
Mal etwas OT:Kurt Tucholsky: "Wenn ein Deutscher auf einer Bananenschale ausrutscht, überlegt er als Erstes, wen er dafür auf Schadensersatz verklagen kann."
Tucholsky hatte Recht, Bulgarienfan! Daran hat sich auch nix geändert in der Zwischenzeit. Nur, er kannte den Pauschaltourismus heutiger Prägung noch nicht, weil es ihn damals noch nicht gab. Den hätte er sicher sonst ausgenommen.
Ich möchte nicht wissen, wieviele Urlauber bei Reklamationen lieber die Zähne zusammenbeißen, anstatt ihre Rechte einzufordern.
Die Gewichte sind aber auch völlig ungleichmäßig verteilt. Auf der einen Seite die Veranstalter mit ganzen Heerscharen mit Juristen, auf der anderen Seite Urlauber, die kein Geld haben, um langwierige Prozesse zu führen. Und die eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen auch noch fürchten, keine Deckung von ihrem Versicherer zu bekommen.
Insoweit ist das, was an Prozessen seitens der Kundschaft geführt wird, nur die Spitze des Eisbergs der wirklich objektiv berechtigten Reklamationen. Alles, was "unter Wasser" ist, läuft unter Resignation und "Wir-lassen-uns-deswegen-doch-den-Urlaub-nicht- versauen".
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Gegen solches "Offtopicen" hat sicher niemand etwas, es ist eng mit dem Thema verbunden.
Gegen Prozesshansel, die aus jeder Mücke einen Elefanten machen, habe ich auch etwas! Ganz entschieden!
Aber, weißt Du, Bulgarienfan, wenn der Reisepreis vom Urlauber nicht rechtzeitig und auf Heller und Pfennig bezahlt wird, verweigert der Veranstalter die Herausgabe der Reiseunterlagen. Aber wehe, der Reisegast klagt die vereinbarten Leistungen, auch teilweise, ein, dann heißt es gleich: Ach, stell Dich doch nicht so an! Das ist doch alles menschlich, daß Fehler geschehen.
Nein, die Gäste haben ein Recht darauf, daß Leistungen vertragsgemäß erbracht werden, wenn sie selber sich auch vertragskonform verhalten. Ganz einfach. Mit Prozesshanselei hat das nichts zu tuen!
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Natürlich gilt: "Pacta sunt servanda!"
Ich hatte auch noch nie Probleme, bei Abweichungen Schadensersatz zu erhalten (Veranstalter TUI und ITS). Dreimal waren wir in einem anderen Hotel als gebucht. Aber jedesmal ohne Aufpreis in einem besseren. Einmal wurde der Flug um einen halben Tag und von Leipzig nach Dresden verlegt. Den Preis für den Reisetag und die Transportkosten nach Dresden wurden uns erstattet.
Ich habe kein Problem damit, wenn Reisende auf Punkt und Komma auf die Erfüllung des Vertrages bestehen. Aber das muss bitte schön für beide Seiten gelten. Aber dann fordern Reisende oft und gerade auch hier im Forum "Kulanz" vom Veranstalter.
"Pacta sunt servanda" muss aber für beide Seiten gelten.
Und ganz allgemein: Wer einen Pauschalurlaub bucht, muss sich mit der Möglichkeit bestimmter Widrigkeiten abfinden, etwa mit Flugzeitenänderungen. Wem das nicht passt, der muss halt die Konsequenzen ziehen und teurer buchen. Wer wie ich für 520 Euro drei Wochen in Bulgarien urlaubt, kann halt keine goldenen Wasserhähne und Kaviar zum Frühstück erwarten.
Gruß
Bulgarienfan
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@Bulgarienfan
Vollkommen einig, nur wenn goldene Wasserhähne und Kaviar zum
Frühstück in der Leistungsbeschreibung stehen, dann soll es so sein ...Und um auf das hiesige Thema zurückzukommen, auch ein neues
Hotel hat einsatzbereit zu sein, zumindest so wie zugesagt.
Aber hier wurde - ebenfalls ohne Rechtsweg - eine Lösung gefunden. -
Hallo Bulgarienfan,
mir scheint, Du redest an meinem Thema ziemlich vorbei. Hier ging es niemals darum, einen Prozeß führen zu wollen bzw. überhaupt einen Anwalt nach dem Urlaub kontaktieren zu müssen.
Im Gegenteil - uns ging es darum einen schönen Urlaub zu verbringen und es eben genau zu vermeiden schon vorher zu wissen, daß man nach dem Urlaub einen Anwalt aufsuchen muß. Denn eines haben doch auch schon die anderen geschrieben, wer viel Geld für einen Urlaub bezahlt (in unserem Fall z. B. bei 6 Personen immerhin an die 5000 Euro), der hat das Recht, daß die Leistungen nach denen gebucht wurden, dh. das was in der Katalogbeschreibung steht, auch annähernd erfüllt wird. Ist vorher absehbar, daß der Veranstalter die Leistungen bei weitem erbringen kann, muß man doch auch vorher etwas unternehmen.
Wie gesagt, wir wollten kein Geld nach Reise zurück, sondern einfach nur einen schönen Urlaub.
Ganz nebenbei, der Witz ist, daß in dem neugebauten Hotel jetzt sogar der Badesteg komplett zusammengebrochen ist, so daß jetzt wahrscheinlich sogar alle Gäste auf andere Hotels ohne Probleme umgebucht werden müssen.
Also, es geht nicht um Urlaubsmeckerei, aber Schadensbegrenzung im Voraus,
viele Grüße Latini
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Hallo Latini,
mein Beitrag war eine Antwort auf die unmittelbar davor eingestellten Beiträge von emdebo und salvamor. Dass deren und mein Beitrag etwas off-topic sind, war uns allen klar.
Gruß
Bulgarienfan