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Buchung Fewo über HRS.Holidays

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  • Elfe23E Offline
    Elfe23E Offline
    Elfe23
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir haben letzte Woche Donnerstag eine Ferienwohnung über HRS.Holidays
    gebucht und nach der Buchung auch direkt eine Mail von HRS erhalten in der
    steht steht das die endgültige Buchungsbestätigung vom Vermieter erfolgt, in
    der dann auch die Zahlungsmodalitäten enthalten sind. Leider haben wir diese
    bisher nicht erhalten und da wir bereits nächste Woche anreisen wollen, werden
    wir natürlich etwas unsicher. Bei HRS haben wir schon öfter angerufen. Die
    sagen die Buchung ist fix, aber das ist mir echt zu unsicher. Zumal die genaue
    Anschrift auch erst vom Vermieter mitgeteilt wird. Außerdem ist im aktuellen
    Belegungskalender der Wohnung inzwischen eine ganz andere Reisezeit
    eingetragen. Kann ich ohne endgültige Buchungsbestätigung zurücktreten?
    Vielen Dank für eure Tipps!

    PossibaerP 1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Elfe23E Elfe23

      Hallo,
      wir haben letzte Woche Donnerstag eine Ferienwohnung über HRS.Holidays
      gebucht und nach der Buchung auch direkt eine Mail von HRS erhalten in der
      steht steht das die endgültige Buchungsbestätigung vom Vermieter erfolgt, in
      der dann auch die Zahlungsmodalitäten enthalten sind. Leider haben wir diese
      bisher nicht erhalten und da wir bereits nächste Woche anreisen wollen, werden
      wir natürlich etwas unsicher. Bei HRS haben wir schon öfter angerufen. Die
      sagen die Buchung ist fix, aber das ist mir echt zu unsicher. Zumal die genaue
      Anschrift auch erst vom Vermieter mitgeteilt wird. Außerdem ist im aktuellen
      Belegungskalender der Wohnung inzwischen eine ganz andere Reisezeit
      eingetragen. Kann ich ohne endgültige Buchungsbestätigung zurücktreten?
      Vielen Dank für eure Tipps!

      PossibaerP Offline
      PossibaerP Offline
      Possibaer
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Moinsen,

      wenn ich die Nutzungsbedingungen richtig verstanden haben, tritt HRS nur als Vermittler auf. Der Vertrag kommt mit dem Vermieter zu Stande. D.h. es gelten die AGB's des Vermieters. Der Vertrag kommt auch erst zu Stande, wenn der Vermieter die Buchung bestätigt hat.

      Aber HRS müsste dir doch die Kontaktdaten des Vermieters geben können. Oder wollen Sie das nicht?

      VG

      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...

      Elfe23E 1 Antwort Letzte Antwort
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      • PossibaerP Possibaer

        Moinsen,

        wenn ich die Nutzungsbedingungen richtig verstanden haben, tritt HRS nur als Vermittler auf. Der Vertrag kommt mit dem Vermieter zu Stande. D.h. es gelten die AGB's des Vermieters. Der Vertrag kommt auch erst zu Stande, wenn der Vermieter die Buchung bestätigt hat.

        Aber HRS müsste dir doch die Kontaktdaten des Vermieters geben können. Oder wollen Sie das nicht?

        VG

        Elfe23E Offline
        Elfe23E Offline
        Elfe23
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Nein, das wollen sie leider nicht.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • PossibaerP Offline
          PossibaerP Offline
          Possibaer
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Persönlich würde ich den eine kurze Nachfrist setzten sich um die Buchungsbestätigung zu kümmern unter Androhung auf Rücktritt wegen Nichterfüllung der Vermittlung.
          Rechtlich bin ich da nicht so fit, ist eher von schmelings Gebiet.

          VG

          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...

          Elfe23E 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • PossibaerP Possibaer

            Persönlich würde ich den eine kurze Nachfrist setzten sich um die Buchungsbestätigung zu kümmern unter Androhung auf Rücktritt wegen Nichterfüllung der Vermittlung.
            Rechtlich bin ich da nicht so fit, ist eher von schmelings Gebiet.

            VG

            Elfe23E Offline
            Elfe23E Offline
            Elfe23
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Vielen Dank, das werden wir erstmal probieren.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Merke:
              Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.
              Sofern Elfe23 also noch keine Zusage von der Vertragspartei (=Vermieter) erhalten hat, kann sie dem Grunde nach die Reise absagen ohne für irgendwelche Gebühren in Anspruch genommen zu werden.
              Die Zusage allein des Vermittlers reicht nicht aus um einen Rücktritt zu hemmen.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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