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Rückflug mit Condor Antalya- Hannover am 25.07.2018

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
11 Beiträge 7 Kommentatoren 4.0k Aufrufe
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  • Mafie21M Offline
    Mafie21M Offline
    Mafie21
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    letzten Monat haben wir (mein Mann, unser zwei Kinder und ich),
    Urlaub in der Türkei ( Kumköy) gemacht.
    Unser Rückflug war am 25.07.2018 ab Antalya nach Hannover(DE 0605).
    Abflug sollte um 9:30h sein, verschob sich dann auf 12:15h.
    Letztendlich landeten wir gegen 15:15 in Hannover.
    Der Grund für die Verspätung waren die Hitzeschäden an der Landebahn.

    Meine Frage ist jetzt, kann man Entschädigung geltend machen, wenn ja bei Condor oder bei FTI?
    War evtl. jemand von euch in der gleichen Maschine?

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    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Leider nein, da es ein außergewöhnlicher Umstand war😟

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Richtig, ein Anspruch auf Entschädigung gegen Condor besteht nicht, der Grund der Verspätung ist nicht der Sphäre des Luftverkehrsunternehmens zuzurechnen und war auch bei aller zu Gebote stehenden Vorsorge nicht beherrschbar.
        Kurz gesagt: Flughafen gesperrt = außergewöhnlicher Umstand.
        Verschuldensunabhängig kann eine Reisepreisminderung beim Veranstalter (hier wohl FTI) geltend gemacht werden und zwar in Höhe von 5% eines Tagesreisepreises ab der 5. Stunde der Verspätung und für jede weitere.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • jlechtenboehmerJ Offline
          jlechtenboehmerJ Offline
          jlechtenboehmer
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wenn ich die übliche Flugzeit bei Condor von 3:30 h zugrunde lege und die angegebenen Zeiten zugrunde lege würde m.E. ohnehin keine kompensationsfähige Verspätung zustande kommen ..... oder habe ich da einen Rechenfehler gemacht ?!

          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Es spielt zwar in diesem Fall keine Rolle, aber die planmäßige Ankunft wäre 12:10 Uhr gewesen, also Toleranz um 5min überschritten.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Ahotep2A Offline
              Ahotep2A Offline
              Ahotep2
              Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              _Manchma_l frage ich mich, ob man wirklich für alles eine Entschädigung fordern muss. Scheint ein neuer Volkssport zu sein und nicht nur bei Reisen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                In diesem Fall würde man sie jedenfalls vergeblich fordern - die Medien versorgen Verbraucher quasi täglich mit Hinweisen auf ihre "Versäumnisse", natürlich mangels jeglicher Präzision hinsichtlich der Voraussetzungen.
                Zum Speiben ... 😑

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                DerewigReisendeD 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  In diesem Fall würde man sie jedenfalls vergeblich fordern - die Medien versorgen Verbraucher quasi täglich mit Hinweisen auf ihre "Versäumnisse", natürlich mangels jeglicher Präzision hinsichtlich der Voraussetzungen.
                  Zum Speiben ... 😑

                  DerewigReisendeD Offline
                  DerewigReisendeD Offline
                  DerewigReisende
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @vonschmeling sagte:

                  ... die Medien versorgen Verbraucher quasi täglich mit Hinweisen ... 😑

                  https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Hitzeschaden-Haben-Fluggaeste-Chance-auf-Geld,flughafen1604.html

                  Der hannoversche Reise-Rechtsanwalt Paul Degott geht davon aus, dass die Betroffenen eine Chance auf Erstattung haben. Allerdings müssten das am Ende Anwälte und Richter klären.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Jau, der Reise-Rechtsanwalt (!) ging schon häufiger davon aus, dass Betroffene Ansprüche haben könnten - und die Gerichte kamen zu einer anderen Ansicht.
                    Jedenfalls müssen Betroffene ggf. bei der Airline Beschwerde führen. Die wird argumentieren, das Ereignis habe außerhalb ihrer Einflussmöglichkeiten gelegen (zu Recht!), und sollten Sie den Flughafen für Schäden in Anspruch nehmen dann nicht zuvorderst für die Kosten möglicher Passagierregressforderungen.
                    Mir kommt häufig vor Verbraucher haben keinen Schimmer, wie marginal diese sich im gesamten Schadensvolumen niederschlagen?!
                    Da werden komplette Umläufe vernichtet, Maschinen fehlen an ihren geplanten Einsatzorten und müssen ersetzt werden und und und ...

                    Aber sicher kommen alsbald die Kompensationspharisäer um die Kurve und wedeln mit dem Nimbus, dem fliegenden Volk Recht zu verschaffen, mit ihren Übernahmeverträgen.
                    Ich könnt derweil speiben im Strahl ...

                    Du siehst das schon richtig, Ahotep: Die Sonne scheint auf den neuen Volkssport Fluggastrechteforderung.
                    Wie sich das in den Preisen niederschlagen wird für alle Fluggäste fällt dabei geflissentlich unter den Stammtisch - is mir doch wurscht, Hauptsache ich hab meine Forderung durchgesetzt.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • mkfpaM Offline
                      mkfpaM Offline
                      mkfpa
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Bin deiner Meinung, bis auf den letzten Absatz von dir. Denn die Ausgleichszahlungen gibt es ja schon ein paar Tage und ich kann immer noch für € 30.- von Deutschland nach Budapest und retour fliegen oder für ähnliches Geld, einfache Strecke, nach Madrid. Beides letztes Jahr gemacht.

                      Regen, Nebel, Graupel, Schnee oder Hagel (vulgo Niederschläge) für die Fluggäste kann ich da beim besten Willen nicht erkennen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @mkfpa
                        Seit 2004 (😉) ... wobei bis vor 2 Jahren die Einsprüche noch im popligen einstelligen %-Bereich angesiedelt waren und zudem meist mit "technische Probleme, leider gibt´s nix" weggeklatscht werden konnten.
                        Das wandelt sich zur Zeit stark - was Wunder, steht man unter Dauerbeschuss irgendwelcher selbstgekürte Spezialisten im Boulevard TV
                        und füllen die Printmedien das Sommerloch mit epischen Abhandlungen über die Methode.
                        Naja, so schlimm wie diese Sommersaison war´s auch noch nie, die SÖP hat 40% mehr Fluggastbeschwerden verzeichnet allein im ersten Halbjahr 2018. Das Risiko fließt bereits in die Preisgestaltung ein, das schließt nicht aus, dass es weiterhin Superschüsschen bei Tickets gibt.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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