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Wenn Gepäck aus Hotel verschwindet ...

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • emdeboE Offline
    emdeboE Offline
    emdebo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    ... haftet der Reiseveranstalter jedenfalls nicht.
    Auch wenn die Reiseleitung am Abreisetag auf die
    Abstellmöglichkeit im Gepäckraum des Hotels hingewiesen hatte.

    So urteilte das Amtsgericht Berlin-Mitte,
    Aktenzeichen: 16 C 289/05

    Der Spiegel berichtet hier:
    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,441145,00.html

    Bleibt noch die Reisegepäckversicherung oder
    die Hausratversicherung oder das Hotel.
    Wer kommt da wohl für auf -
    oder bleibt der Reisende auf dem Schaden sitzen ?

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Auszug aus der Urteilsbegründung:

      ...Dem Kläger steht kein Anspruch gemäß §651 f Abs 1. 398 BGB zu. Denn die Verwahrung des Reisegepäcks gehört nicht zum vertraglich geschuldeten Umfang der Leistungen der Beklagten...

      Ende

      Man kann eben nicht alles und jedes anderen anlasten, so gerne es die Zeit sich wünschte...

      Gruß
      Peter

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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        na ja aber ein bißchen kurios finde ich das schon: wenn einem von der putzfrau etwas aus den hotelzimmer gestohlen wird, kann man es dieser nicht anlasten, weil man es nicht beweisen kann.
        wenn man am abflugtag netterweise eine gemeinschaftsdusche inkl. einem gemeinschaftsabstellraum für seine koffer bekommt, aber trotzdem noch seinen letzten urlaubstag genießen möchte und nicht städnig die koffer im blick haben will, kann man niemanden dafür haftbar machen. irgendwie sinnlos.....

        Das "F" in Montag steht für Freude.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Erika1E Offline
          Erika1E Offline
          Erika1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Einleuchtend.

          Besucht man ein deutsches Restaurant, hängt an jeder Garderobe ein Schild, das darauf hinweist, daß der Wirt nicht für die Garderobe haftet (und auch nicht für die Autoschlüssel in der Manteltasche).

          Das reine Angebot der Gepäck- oder Garderoben-Aufbewahrung beinhaltet nicht die Haftung dafür.

          Eine Haftung wäre nur dann gegeben, wenn man speziell für diese Dienstleistung bezahlen müßte und eine Quittung hätte.

          Manchmal fragt man sich schon, wo die Urlauber ihr Hirn lassen, wenn sie sich in den Ferien befinden...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HarzerH Offline
            HarzerH Offline
            Harzer
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wenns noch im Zimmer war, die Hausratversicherung. Wenn die Versicherung kolant ist, dann auch, wenn es unten schon in dem Abstellraum sich befindet.

            Ich würde z.B. auch nie eine Reisegepäckbersicherung abschließen, weil die zahlt nur dann, wenn man sein Gepäck nicht fahrlässig aus den Augen verliert. Und wenn ich mein Gepäck im Blick habe, dann lasse ich mir ja auch nichts klauen.

            Leben und leben lassen!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Bifi44B Offline
              Bifi44B Offline
              Bifi44
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Es ist doch die Überlegung:

              Um 12 Uhr soll ich das Zimmer räumen. Um 18 Uhr ist der Transfer. Der Koffer wird im Hotel in einen Gepäckraum gestellt. Gibt es hier eine Haftung?

              Ich bin bisher davon ausgegangen das die Haftung beim Hotelbetreiber liegt. Es ist ja auch unerwünscht das ich den Koffer mit an den Strand nehme oder mit diesem 6 Stunden in der Lobby sitze.

              @ Erika1
              Zumindest in Deutschland gilt, wenn ich die Garderobe abgeben muss, haftet der Betreiber für die Sicherheit. Nur wenn die Ablage der Garderobe freiwillig erfolgt liegt die Haftung bei mir.

              MfG Rainer

              Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                "Bifi44" wrote:
                Es ist doch die Überlegung:

                Um 12 Uhr soll ich das Zimmer räumen. Um 18 Uhr ist der Transfer. Der Koffer wird im Hotel in einen Gepäckraum gestellt. Gibt es hier eine Haftung?

                MfG Rainer

                @rainer. das ist es ja, was ich meine. es gibt dafür keine haftung.
                irgendwie wird man als urlauber ganz schön allein gelassen.
                denn wer setzt sich von, um bei deinem beispiel zu bleiben, von 12 bis 17 uhr in die lobby und passt auf seinen koffer auf.

                Das "F" in Montag steht für Freude.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8
                  1. Die hier zitierte Gastwirtehaftung gilt primär nur in Deutschland. Der Fall ereignete sich aber auf Madeira (Portugal).

                  2. Sagt ein Gastwirt: "Geben Sie mir doch Ihre Mäntel, ich hänge sie auf" - wäre ein Verwahrungsvertrag mit dem Gastwirt geschlossen worden und er würde sehr wohl für die Garderobe haften trotz seines Schildes!!

                  3. ...Denn die Verwahrung des Reisegepäcks gehört nicht zum vertraglich geschuldeten Umfang der Leistungen der Beklagten [Reiseveranstalter]... und der Kunde hat den Veranstalter geklagt, NICHT das Hotel, das ja u. U. vielleicht dafür nach portugiesischen Gesetzen haftbar gemacht werden könnte.

                  In der Urteilsbegründung stehen noch andere Punkte, die diesen Standpunkt der Nichthaftung untermauern.

                  1. Wenn jemand sein Gepäck ausgecheckt hat und in irgendeinen Raum zur Aufbewahrung gibt, so macht er dies freiwillig. Er könnte ja beim Gepäck bleiben, es mitnehmen o. ä.

                  Ganz berühmtes Beispiel: man kommt zum Frühstück bei einer Rundreise und stellt gleich, weil ja viel bequemer, den Koffer zum Bus (oder in die Hotelhalle). Der Fahrer ist zwar noch nicht da, aber schließlich will man ja noch gemütlich frühstücken. Nach dem Frühstück ist der Fahrer da, aber der Koffer weg. KEINE Haftung von irgendwem!

                  Gruß
                  Peter

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • BulgarienfanB Offline
                    BulgarienfanB Offline
                    Bulgarienfan
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    "Bifi44" wrote:
                    Es ist doch die Überlegung:

                    Um 12 Uhr soll ich das Zimmer räumen. Um 18 Uhr ist der Transfer. Der Koffer wird im Hotel in einen Gepäckraum gestellt. Gibt es hier eine Haftung?

                    Ich bin bisher davon ausgegangen das die Haftung beim Hotelbetreiber liegt. Es ist ja auch unerwünscht das ich den Koffer mit an den Strand nehme oder mit diesem 6 Stunden in der Lobby sitze.

                    @ Erika1
                    Zumindest in Deutschland gilt, wenn ich die Garderobe abgeben muss, haftet der Betreiber für die Sicherheit. Nur wenn die Ablage der Garderobe freiwillig erfolgt liegt die Haftung bei mir.

                    MfG Rainer

                    Du stellst den Koffer freiwillig in den luggage-room. Kein Mensch zwingt dich dazu. Mit Sicherheit haben der Hotelier und der Veranstalter nichts dagegen, dass du deinen Koffer mit an der Strand nimmst.

                    Es gibt aber eine Alternative, die ich immer nutze: Im Koffer befinden sich keine Wertsachen und den Safe benutze ich bis etwa eine Stunde vor Abfahrt. Wer unbedingt meine dreckige Wäsche klauen will...

                    Gruß

                    Bulgarienfan

                    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                    Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                    Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                    • Erika1E Offline
                      Erika1E Offline
                      Erika1
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      "Bifi44" wrote:
                      @ Erika1
                      Zumindest in Deutschland gilt, wenn ich die Garderobe abgeben muss, haftet der Betreiber für die Sicherheit. Nur wenn die Ablage der Garderobe freiwillig erfolgt liegt die Haftung bei mir.

                      MfG Rainer

                      Ds meinte ich doch:
                      Eine Haftung wäre nur dann gegeben, wenn man speziell für diese Dienstleistung bezahlen müßte und eine Quittung hätte.

                      Mantel an der Garderobe abgeben, bezahlen und man erhält i.d.R. ein Märkchen oder Kärtchen. Dann haftet der Garderobier/Veranstalter/Wirt.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Bifi44B Offline
                        Bifi44B Offline
                        Bifi44
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @ bulgarienfan

                        Die "Freiwilligkeit" ist etwas "flexibel" versuche doch mal deinen Koffer an den Pool zu nehmen, was glaubst du was der Hotelier sagt.

                        Wie machst du das mit einem Zimmersafe wenn das Zimmer um 13 Uhr an den nächsten Urlauber geht?

                        Woher weiß der **** das in deinem Koffer nur Dreckwäsche und keine Wertsachen sind? Mobiles Röntgengerät?

                        @ Erika

                        Die Garderobenhaftung durch den Gastwirt entsteht schon dann wenn die
                        Benutzung der Garderobe verlangt wird, z.B. es werden keine Mäntel am Speisetisch gewünscht, auch ohne Bezahlung einer Garderobengebühr mit Versicherung.

                        Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Erika1E Offline
                          Erika1E Offline
                          Erika1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @ Bifi

                          Mit einem Satz ist das gar nicht zu erklären, es kommt ganz auf die Umstände an. Folgenden Text habe ich gefunden.

                          Für Garderobe wird nicht gehaftet

                          Ob der Gastwirt für die abgelegte Garderobe des Gastes haftet, hängt von den Umständen im Lokal ab. Wenn im Gastraum die Haken für die Garderobe des Gastes so angebracht sind, dass der Gast seine Garderobe von seinem Platz aus gut beobachten kann, dann haftet der Gastwirt nicht für den Verlust. Keine rechtliche Bedeutung hat es dabei, ob der Gastwirt seine Haftung ausgeschlossen hat oder nicht. Anders ist die Rechtslage, wenn der Gast im Lokal keine Möglichkeit hat, seine Garderobe an einer von ihm einsehbaren Stelle abzulegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Kleidungsstücke nur in einem unbewachten Nebenraum oder an einer nicht einsehbaren Nische oder Garderobenwand im Eingangsbereich abgelegt werden kann. Kommt die Garderobe des Gastes in diesem Fall abhanden, dann trifft den Gastwirt ein Verschulden mit der Folge, dass er für den Verlust haften muss. Ein etwaiger Haftungsausschluss hat dabei rechtlich keine Bedeutung.

                          Anders wiederum ist die Rechtslage, wenn der Gast die Wahl hat, ob er im Lokal seine Garderobe an einem abgelegenen oder für ihn einsehbaren Ort unterbringt. Bringt der Gast dann seine Garderobe an einem von ihm nicht zu beobachtenden Ort unter, dann haftet zwar der Gastwirt, er kann aber seine Haftung wirksam durch ein Schild mit der Aufschrift „Für Garderobe wird nicht gehaftet“ ausschließen. Natürlich ist aber Voraussetzung für den wirksamen Ausschluss der Haftung, dass das Schild gut lesbar ist und nicht durch die Garderobe oder Gardinen verdeckt ist.

                          Häufig ist es auch so, dass der Gastwirt dem Gast beim Betreten des Lokals seine Garderobe abnimmt und diese an einem Ort im Lokal verwahrt. In diesem Fall ist zwischen dem Gastwirt und dem Gast ein Wahrungsvertrag zustande gekommen, der die Haftung des Gastwirts für den Verlust der Garderobe begründet. Diese Haftung kann zwar der Wirt ausschließen, er muss dann aber den Gast ausdrücklich darauf hinweisen, dass er für die Garderobe keine Haftung übernimmt.
                          Hier noch eine interessante Auffassung:

                          Haftung für die Garderobe
                          Der Gast hat im Regelfall immer auf seine Garderobe selbst zu achten. Dies heißt, dass der Gast unabhängig davon, ob ein entsprechendes Schild angebracht ist oder nicht den Verlust oder die Beschädigung der Garderobe selbst zu tragen hat. Von dieser Regel gibt es jedoch zwei Ausnahmefälle:
                          Der Gast wird gleichzeitig vom Wirt beherbergt. Dabei muss der Wirt aber gewerbsmäßig, also ständig und zum Zwecke der Erzielung von Einnahmen Gäste beherbergen (Pensionen, Hotels). Hier muss der Wirt den Schaden unabhängig von einem eigenen Verschulden ersetzen, es sei denn es handelt sich um lebende Tiere oder der Schaden wurde durch höhere Gewalt oder durch den Gast selbst oder einer vom Gast mitgebrachten Person verursacht. (§ 701 BGB)
                          Der Gast und der Wirt haben einen Verwahrungsvertrag geschlossen. Dieser kommt zustande, wenn der Gast entweder eine Garderobengebühr zu entrichten hat oder dem Gast die Garderobe durch das Restaurantpersonal abgenommen wird und an einen Ort gebracht wird, den der Gast nicht einsehen kann.
                          Ist der Wirt nach diesen Vorschriften zur Haftung verpflichtet sollte der Gast durch einen Anwalt prüfen lassen, ob die Haftung des Wirtes nicht durch vertragliche Vereinbarung (Schilder, Hinweise auch Garderobenmarken, Allgemeine Geschäftsbedingungen u.ä.) ausgeschlossen wurde.

                          Quelle 1: abc-Recht/Ratgeber
                          Quelle 2: Recht im Tourismus

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                            Erika1E Offline
                            Erika1
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Zum Koffer im "Koffer-Raum" habe ich diesen Text gefunden, das Urteil bezieht sich allerdings auf den Reiseveranstalter.

                            Hinzu kommt, daß ein ausländischer Hotelier ja dem Recht seines Landes unterliegt, so daß es wenig bringt, das deutsche BGB heranzuziehen.

                            Reise News: Keine Haftung für Koffer am Abreisetag

                            Laut der Fachzeitschrift “ReiseRecht aktuell” haftet der Reiseveranstalter nicht für Gepäck und Koffer, das am Abreisetag im Hotel deponiert wird. Das gilt auch dann, wenn der Reiseleiter auf die Möglichkeit hingewiesen hat, die Koffer nach dem Räumen des Zimmers in einem Gepäckraum abzustellen.

                            Wird ein Gepäckteil gestohlen, muss der Veranstalter keinen Schadenersatz leisten, entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 16 C 289/05). Der Urlauber hätte auch selber auf sein Gepäck aufpassen können.

                            Wir haben unsere Koffer auch schon im Koffer-Abstellraum des Hotels untergebracht, die Tasche mit den Wertsachen tragen wir bei uns.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Bifi44B Offline
                              Bifi44B Offline
                              Bifi44
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @ Erika

                              Danke!

                              Zum Glück brauche ich bedingt durch meine wärmespeichernde Körpermasse nur recht selten einen Mantel etc. Leider sieht dies bei meiner Frau anders aus.

                              Also, immer schön aufpassen!

                              Gruß Rainer

                              Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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