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Rückflug konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Simone25S Offline
    Simone25S Offline
    Simone25
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    wir sind mit 5 Personen nach Spanien geflogen.
    Rückflug 02.09.2018 morgens um 9:15 Uhr.
    OnlineCheckin am 01.09.2018 morgens für alle 5 erledigt.
    Am 01.09 gegen 19 Uhr stürzte meine Freundin und musste ins Krankenhaus.
    Eine von uns fuhr mit ins Krankenhaus und ich habe vom Hotel bei der Notfalltelefonnummer des
    Reiseveranstalters angerufen und den Vorgang geschielder.
    Gegen 21 Uhr war klar das meine Freundin ( zwei angebrochene Ledenwirbel) nicht mit uns zurückfliegen
    kann.Wir haben dann erneut bei der Notfalltel angerufen und mitgeteilt das Sie definitiv nicht mitfliegen kann.
    Dienstag wurde Sie dann mit einem Stützkorsett aus dem Krankenhaus entlassen aber keine fühlte sich für den Rückflug u den Transport
    zum Flughafen verantwortlich.
    Auslandskrankenversicherung nicht da sie nicht operiert werden muss.
    Reiseveranstalter nicht da wir keine stornierbaren Rückflüge ( Pauschalreise) hatten.
    Jetzt haben wir den Rückflug u das Taxi zu Flughafen selber bezahlt.
    Ist das richtig.
    Gruss
    Simone

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • KrokusssK Offline
      KrokusssK Offline
      Krokusss
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Welche Auslandskrankenversicherung ist es denn?

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Silvia LS Offline
        Silvia LS Offline
        Silvia L
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wäre hier nicht die Reiseabbruchversicherung zuständig?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KrokusssK Offline
          KrokusssK Offline
          Krokusss
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nein. Abbruch bedeutet Todesfall, Brand, sonstige Umstände, die zu einer Heimreise zwingen.

          Silvia LS 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • mkfpaM Offline
            mkfpaM Offline
            mkfpa
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die Auslandskrankenversicherung übernimmt üblicherweise nur Kosten für medizinisch notwendige Rücktransporte.

            Eine Reiseabbruchversicherung beinhaltet allerdings normalerweise folgende Klausel für die Übernahme der Rückreisekosten:

            "Schwere Unfallverletzung"

            Zwei angebrochene Lendenwirbel würde ich durchaus als eine schwere Unfallverletzung einstufen.

            Daher, falls vorhanden, dort die Kosten einreichen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • katjaworldK Offline
              katjaworldK Offline
              katjaworld
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Simone25, der Reiseveranstalter ist tatsächlich nicht für die Rückreisekosten über den vertraglich vereinbarten Rahmen einer Pauschalreise in Anspruch zu nehmen. Eure Auslandskrankenversicherung hat ja offensichtlich sehr spontan entschieden, dass ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport nicht notwendig ist. Die Begründung hierfür, dass deine Freundin ja nicht operiert wurde, würde ich persönlich bei meiner Auslandskrankenversicherung nochmal hinterfragen. Nun bin ich kein Arzt, aber die Versicherungsbedingungen meiner Auslandskrankenversicherung geben da diesbezüglich keine klare Antwort, wann ein medizinisch sinnvoller Rücktransport zum Tragen kommt, schließt jedoch diesen auch nicht aus, nur weil ich nicht operiert wurde. Ansonsten wäre es, wie von @mkfpa schon angesprochen und von @Krokusss direkt im Keim erstickt, Aufgabe der Reiseabbruchversicherung, deine Freundin im Rahmen der Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung zu unterstützen. Zumindest wäre es bei der ERV so, bei der ich versichert bin. @Simone25, ich habe aber die schwerwiegende Vermutung, dass keine Reiseabbruchversicherung bei euch vorhanden ist.?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Simone25S Offline
                Simone25S Offline
                Simone25
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,
                danke für die vielen Antworten.
                Ich werde meine Freundin mal fragen ob Sie auch Reiseabbruch mitversichert hat.
                LG
                Simone

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • meer_fanM Offline
                  meer_fanM Offline
                  meer_fan
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  dann frag sie auch noch ob vielleicht eine Kreditkarte hat .....es gibt einige die auch div. Versicherungen beinhalten....
                  was man hin und wieder dann wieder vergisst.

                  Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • KrokusssK Krokusss

                    Nein. Abbruch bedeutet Todesfall, Brand, sonstige Umstände, die zu einer Heimreise zwingen.

                    Silvia LS Offline
                    Silvia LS Offline
                    Silvia L
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @krokusss sagte:

                    Nein. Abbruch bedeutet Todesfall, Brand, sonstige Umstände, die zu einer Heimreise zwingen.

                    Habe gerade bei einer Reiseabbruchversicherung gelesen, dass auch eine verspätete Heimreise wegen Krankheit abgesichert ist.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • jlechtenboehmerJ Offline
                      jlechtenboehmerJ Offline
                      jlechtenboehmer
                      schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                      #10

                      Du hast es präzise ausgedrückt : in einer .... und das bedeutet eben nicht zwingend , dass in anderen auch ....
                      Wobei ja eigentlich schon die Definition des Begriffs „Abbruch“ recht präzise Auskunft über die Terminierung gibt ?!

                      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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