Rückflug konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden
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Hallo zusammen,
wir sind mit 5 Personen nach Spanien geflogen.
Rückflug 02.09.2018 morgens um 9:15 Uhr.
OnlineCheckin am 01.09.2018 morgens für alle 5 erledigt.
Am 01.09 gegen 19 Uhr stürzte meine Freundin und musste ins Krankenhaus.
Eine von uns fuhr mit ins Krankenhaus und ich habe vom Hotel bei der Notfalltelefonnummer des
Reiseveranstalters angerufen und den Vorgang geschielder.
Gegen 21 Uhr war klar das meine Freundin ( zwei angebrochene Ledenwirbel) nicht mit uns zurückfliegen
kann.Wir haben dann erneut bei der Notfalltel angerufen und mitgeteilt das Sie definitiv nicht mitfliegen kann.
Dienstag wurde Sie dann mit einem Stützkorsett aus dem Krankenhaus entlassen aber keine fühlte sich für den Rückflug u den Transport
zum Flughafen verantwortlich.
Auslandskrankenversicherung nicht da sie nicht operiert werden muss.
Reiseveranstalter nicht da wir keine stornierbaren Rückflüge ( Pauschalreise) hatten.
Jetzt haben wir den Rückflug u das Taxi zu Flughafen selber bezahlt.
Ist das richtig.
Gruss
Simone -
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt üblicherweise nur Kosten für medizinisch notwendige Rücktransporte.
Eine Reiseabbruchversicherung beinhaltet allerdings normalerweise folgende Klausel für die Übernahme der Rückreisekosten:
"Schwere Unfallverletzung"
Zwei angebrochene Lendenwirbel würde ich durchaus als eine schwere Unfallverletzung einstufen.
Daher, falls vorhanden, dort die Kosten einreichen.
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@Simone25, der Reiseveranstalter ist tatsächlich nicht für die Rückreisekosten über den vertraglich vereinbarten Rahmen einer Pauschalreise in Anspruch zu nehmen. Eure Auslandskrankenversicherung hat ja offensichtlich sehr spontan entschieden, dass ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport nicht notwendig ist. Die Begründung hierfür, dass deine Freundin ja nicht operiert wurde, würde ich persönlich bei meiner Auslandskrankenversicherung nochmal hinterfragen. Nun bin ich kein Arzt, aber die Versicherungsbedingungen meiner Auslandskrankenversicherung geben da diesbezüglich keine klare Antwort, wann ein medizinisch sinnvoller Rücktransport zum Tragen kommt, schließt jedoch diesen auch nicht aus, nur weil ich nicht operiert wurde. Ansonsten wäre es, wie von @mkfpa schon angesprochen und von @Krokusss direkt im Keim erstickt, Aufgabe der Reiseabbruchversicherung, deine Freundin im Rahmen der Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung zu unterstützen. Zumindest wäre es bei der ERV so, bei der ich versichert bin. @Simone25, ich habe aber die schwerwiegende Vermutung, dass keine Reiseabbruchversicherung bei euch vorhanden ist.?
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Nein. Abbruch bedeutet Todesfall, Brand, sonstige Umstände, die zu einer Heimreise zwingen.
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Du hast es präzise ausgedrückt : in einer .... und das bedeutet eben nicht zwingend , dass in anderen auch ....
Wobei ja eigentlich schon die Definition des Begriffs „Abbruch“ recht präzise Auskunft über die Terminierung gibt ?!