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Falsches Hotel vom Reisebüro gebucht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • pete1979P Offline
    pete1979P Offline
    pete1979
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    brauche dringend hilfe. habe im reisebüro ein hotel in amerika gebucht. den flug hab ich extra dazu gebucht.
    nach 2 wochen hab ich dann meine unterlagen bekommen. die tickets waren auch dabei.
    nach durchsicht der unterlagen hab ich festgestellt, dass das reisebüro das falsche hotel gebucht hat.
    habe sofort reklamiert und das hotel wurde storniert. der flug allerdings nicht, da mir ein neues hotel versprochn wurde. allerdings gab es kein hotel mehr der gleichen preiskategorie. sondern nur wesentlich teurere. also musste ich dann auch noch den flug stornieren und dies relativ kurzfristig.
    jezt soll ich ungefähr 50% stornokosten bezahlen.
    kann ich dafür nicht das reisebüro haftbar machen? die haben ja schliesslich das falsche hotel gebucht und kein anderes auftreiben können. bin dankbar für jede antwort.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-Hendrik
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das ist doch lacherlich, dass du den Flug stornierst, weil das Hotel "angeblich " falsch war.

      Ausserdem hast du mit Sicherheit im Reisebuero eine Anmeldung unterschrieben, wenn da auch schon das falsche hotel drauf war, haettest DU es merken muessen, wenn nicht,dann steht Dir wenn ueberhaupt, der Mehrpreis fuer das teurere Hotel zu aber, NIEMALS der Storno fuer den Flug der war ja richtig!

      Da du jetzt sowieso alles storniert hast bekommst Du garnix, den jetzt brauchst du ja kein Hotel mehr...... 💡

      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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      • pete1979P Offline
        pete1979P Offline
        pete1979
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        du hast das glaub nicht verstanden. es gibt 2 hotels die fast gleich heissen. der einzigste unetrschied war ein y im namen. und das bedeutet in amerika, dass es eine jugendherberge ist. und die war nicht in new york sondern ausserhalb. natürlich hab ich das unetrschrieben, kann aber nicht riechen, dass es 2 hotels gibt, die fast gleich heissen. die hotels die noch frei waren haben wesentlich mehr gekostet wie geplant und es gab kaum noch zimmer zu diesem zeitpunkt. das reisebüro hat anscheinend einen ersatz gesucht, aber nichts bekommen. also, was will ich dann mit dem flug?!?! ohne hotel ist das ein wenig unpraktisch. der fehler wurde ja im reisebüro begangen. es kann ja nicht sein, dass jeder kunde im internet nach seinem hotel suchen muss und kontrolliert ob das richtig ist.

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        • Erika1E Offline
          Erika1E Offline
          Erika1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          pete,
          Du hast ein Hotel im Reisebüro gebucht und den Flug direkt bei der Airline oder als Baustein, also auch im gleichen Reisebüro gleichzeitig mit dem Hotel?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Susanne xyzS Offline
            Susanne xyzS Offline
            Susanne xyz
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            An deiner Stelle würde ich im Internet nach einem Hotel suchen, so schwer ist es bestimmt nicht, eine alternative Unterkunft zu finden, wobei die Preise in NY natürlich generell sehr hoch sind. Wann soll die Reise denn losgehen?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • pete1979P Offline
              pete1979P Offline
              pete1979
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Habe den flug im Reisebüro mitgebucht. Allerdings beides extra. Es waren jetzt nur noch viel zu teure Hotels übrig. Für die Reise ist es jetzt zu spät. Alles storniert. Das Hotel habe ich sofort storniert. Hat auch nichts gekostet. Vom Reisebüro wurde mir versprochen, dass ich ein gleichwertiges Hotel wohl bekommen werde. Deswegen hab ich den flug relativ spät erst storniert, weil es doch kein Hotel gab. Für den flug muss ich jetzt Stornokosten bezahlen. Und dass seh ich net ein.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Erika1E Offline
                Erika1E Offline
                Erika1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Velleicht bist Du im Recht.

                Für eine Reise, die aus mindestens zwei Bausteinen besteht, wird das Recht für Pauschalreisen angewendet.

                Wenn also das Hotel nachweisbar falsch bzw. nicht verfügbar war, hättest Du ein Rücktrittsrecht gehabt - kostenfrei.

                Ich bin fündig geworden:


                Pauschalreisende werden insbesondere durch die §§ 651a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geschützt.

                Was ist eine Pauschalreise?

                Grundsätzlich müssen mindestens zwei Leistungen vom Reiseveranstalter zu einem Gesamtpreis angeboten werden. Also etwa

                • Beförderung

                • Unterbringung

                • andere touristische Dienstleistungen (keine Nebenleistungen), die einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen

                Beispiel: Eine Busfahrt ist mit dem Besuch eines Konzerts verbunden und der Eintritt ist im Reisepreis bereits enthalten. Oder ein Flug gepaart mit einem Hotelaufenthalt.


                Das ist bei Dir zutreffend.

                Der Haken liegt bei Dir möglicherweise im "Gesamtpreis".

                Schau mal auf Deine Buchungsbestätigung. Oder hast Du zwei? Einmal für den Flug und einmal für das Hotel?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • pete1979P Offline
                  pete1979P Offline
                  pete1979
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ich hab nur eine buchungsbestätigung. für beides.
                  das bedeutet, dass wenn nur eine leistung erbracht werden kann, ich kostenfrei stornieren kann. sehe ich das richtig?
                  das hotel wurde über fti gebucht und der flug war von singapore airlines. das reisebüro hat alles gebucht und ich hab für beides zusammen unterschrieben.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • emdeboE Offline
                    emdeboE Offline
                    emdebo
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Im nachfolgenden Link geht es zwar in erster Linie um
                    Reisebausteine im Internet, aber der Kernsatz lautet wohl:

                    "Eine Pauschalreise liegt nach dem verbindlichen Urteil des höchsten Gerichts der EU auch dann vor, wenn eine Reise auf Wunsch und nach den Vorgaben des Kunden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gebündelt wird."

                    Details hier:
                    www.reiserecht-fuehrich.de/Praxistip-Index/Dynamic
                    %20Packaging%20ist%20Pauschalreise.htm
                    Achtung, Umbruch im Link!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Erika1E Offline
                      Erika1E Offline
                      Erika1
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ja, pete,

                      das siehst Du richtig,
                      so sehe ich das und emdebos Link bestätigt es nochmals.

                      Du hast eine gebündelte Leistung - Flug und Unterkunft - gebucht, wenn es mit der Unterkunft nicht klappt, kannt Du kostenfrei stornieren. Den Flug und das Hotel.

                      Mußt Dich halt jetzt mit den Leuten auseinandersetzen.

                      Tipp: auf´s BGB berufen (s.o.) macht immer Eindruck - und Druck.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Thorben-HendrikT Offline
                        Thorben-HendrikT Offline
                        Thorben-Hendrik
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        "pete1979" wrote:
                        du hast das glaub nicht verstanden. es gibt 2 hotels die fast gleich heissen. der einzigste unetrschied war ein y im namen. und das bedeutet in amerika, dass es eine jugendherberge ist. und die war nicht in new york sondern ausserhalb. natürlich hab ich das unetrschrieben, kann aber nicht riechen, dass es 2 hotels gibt, die fast gleich heissen. die hotels die noch frei waren haben wesentlich mehr gekostet wie geplant und es gab kaum noch zimmer zu diesem zeitpunkt. das reisebüro hat anscheinend einen ersatz gesucht, aber nichts bekommen. also, was will ich dann mit dem flug?!?! ohne hotel ist das ein wenig unpraktisch. der fehler wurde ja im reisebüro begangen. es kann ja nicht sein, dass jeder kunde im internet nach seinem hotel suchen muss und kontrolliert ob das richtig ist.

                        Der Kunde hat also nicht richtig die Anmeldung kontrolliert, also SELBER SCHULD!

                        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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                        • Sina1S Offline
                          Sina1S Offline
                          Sina1
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Es wird die Leistung gebucht, die der Kunde lt. unterschriebener Reisebestätigung gewählt hat. Stellt sich im Nachhinein heraus, daß dem Kunden oder dem Reisebüro ein Fehler unterlaufen ist, kann höchstens noch ein Kulanzantrag beim Veranstalter gestellt werden, damit eine Umbuchung auf die "richtige" Leistung gebührenfrei erfolgen kann.

                          Bei den geschilderten Umständen wundert mich, daß dem Kunden keine Preisdifferenz aufgefallen ist. Das letztendlich gebuchte Hotel hat eine niedrigere Kategorie als das gewünschte und müßte somit auch erheblich günstiger sein....

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • emdeboE Offline
                            emdeboE Offline
                            emdebo
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Durch die Zusammenstellung der beiden Baustein-Elemente Hotel und Flug, die nicht vom gleichen Veranstalter stammen, ist das Reisebüro selber zum Veranstalter geworden und hat eine "Pauschalreise" zusammengestellt und verkauft. Demnach ist es für sein "Tun" vermutlich auch selbst verantwortlich.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • holzwurmH Offline
                              holzwurmH Offline
                              holzwurm
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              "Erika1" wrote:
                              Velleicht bist Du im Recht.

                              Für eine Reise, die aus mindestens zwei Bausteinen besteht, wird das Recht für Pauschalreisen angewendet.

                              Wenn also das Hotel nachweisbar falsch bzw. nicht verfügbar war, hättest Du ein Rücktrittsrecht gehabt - kostenfrei.

                              Ich bin fündig geworden:


                              Pauschalreisende werden insbesondere durch die §§ 651a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geschützt.

                              Was ist eine Pauschalreise?

                              Grundsätzlich müssen mindestens zwei Leistungen vom Reiseveranstalter zu einem Gesamtpreis angeboten werden. Also etwa

                              • Beförderung

                              • Unterbringung

                              • andere touristische Dienstleistungen (keine Nebenleistungen), die einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen

                              Beispiel: Eine Busfahrt ist mit dem Besuch eines Konzerts verbunden und der Eintritt ist im Reisepreis bereits enthalten. Oder ein Flug gepaart mit einem Hotelaufenthalt.


                              Das ist bei Dir zutreffend.

                              Der Haken liegt bei Dir möglicherweise im "Gesamtpreis".

                              Schau mal auf Deine Buchungsbestätigung. Oder hast Du zwei? Einmal für den Flug und einmal für das Hotel?

                              Es ist aber erst eine Pauschalreise, wenn beide Leistungen beim gleichen (Airline/Veranstalter) gebucht werden.

                              Buche ich Flug und Hotel als Baustein bei LTU, dann ist es eine Pauschalreise.

                              Buche ich den Flug bei LTU und das Hotel bei Neckermann, kann es niemals eine Pauschalreise werden, da zwei Einzelbausteine bei verschiedenen Dienstleistern gebucht wurden.

                              Und letzteres wird wohl das große Problem in diesem Fall sein. Daher wird die Aussage von Erika sehr wahrscheinlich nicht zutreffen.

                              Hier trifft eher die Ausage von Emdebo zu. Dann kommt die Frage auf:

                              War das Reisebüro berechtigt als Veranstalter aufzutreten? Ich denke eher nein.

                              Gruß
                              holzwurm

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • exodosE Offline
                                exodosE Offline
                                exodos
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Das Reisebüro ist kein Veranstalter.
                                Es wurde ein Flug bei Airline A gebucht und ein Hotel im Zielgebiet.

                                es ist also eine ganz normale, individuelle Bausteinreise. Das Reisebüro hat aber diese Leistungen nur gebucht und führt sie nicht, wie ein Veranstalter durch und handelt somit auch nicht als einer.

                                Entweder mir ist bei überfliegen des Themas etwas entgagngen, oder ich sehe einfach nicht, wo sich das RSB nun zum Veranstalter macht.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • emdeboE Offline
                                  emdeboE Offline
                                  emdebo
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo exodos, ist es Dir unbekannt oder eine Schutzbehauptung?
                                  Als Fachmann solltest Du wissen, wer Bausteine, Hotel + Flug
                                  verschiedener Anbieter 1+1 zusammenfügt,
                                  ist im rechtlichen Sinne schon Veranstalter.

                                  Nähere Details mal hier:
                                  http://de.wikipedia.org/wiki/Reiseveranstalter

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • exodosE Offline
                                    exodosE Offline
                                    exodos
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    "emdebo" wrote:
                                    Hallo exodos, ist es Dir unbekannt oder eine Schutzbehauptung?
                                    Als Fachmann solltest Du wissen, wer Bausteine, Hotel + Flug
                                    verschiedener Anbieter 1+1 zusammenfügt,
                                    ist im rechtlichen Sinne schon Veranstalter.

                                    Nähere Details mal hier:
                                    http://de.wikipedia.org/wiki/Reiseveranstalter

                                    In WIkipedia steht doch auch:

                                    "wer im eigenen Namen eine oder mehrere Reiseleistungen zu einem Preis anbietet, ist Reiseveranstalter."

                                    Aber wie ich das verstanden habe, hat das Reisebüro doch nicht im eigenen Namen zu einem selbst kalkulierten Preis verkauft.

                                    Die Nacht war gestern sehr lang..ich leg mich mal hin, vielleicht ist mir die SItuation hier dann auch eindeutig.

                                    Gute Nacht 🙂

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hoppla,

                                      da wird mal wieder viel vermischt. Reisebüros, wenn sie denn nicht eigene Reisen anbieten, z.B. mit eigener Reiseleitung ect., sind keine Veranstalter, sondern ausschließlich Vermittler. Ob diese nun auf der gleichen Rechnung einen Flug und ein Hotel aufgeführt haben, spielt dabei keine Rolle. Zum Veranstalter werden sie erst dann, wenn diese einen Flug einkaufen, dazu ein Hotel kaufen, eventuell noch einer der Mitarbeiter als Reiseleiter dabei ist, ein Ausflugsprogramm dazu integriert wird, und das ganze dann als "Reise nach Venedig - Nur 480 EUR" verkauft wird. Nur dann kann man das Reisebüro als Veranstalter für alle Teilleistungen in Regress nehmen, welche einzelne "Lieferanten" verbockt" haben.

                                      Im Ursprungsfall ging es ja um einen Fehler bei der Einbuchung. Ich denke auch, dass es hier schwer sein wird, dem Reisebüro das Verschulden nachzuweisen, insbesondere, wenn eine vom Kunden unterschriebene Buchungsbestätigung vorliegt.

                                      Typischer Fall von dumm gelaufen. Chiara würde sich freuen, wenn dies als I-Net-Buchung gelaufen währe, aber man sieht, auch bei Buchungen im Reisebüro sollte man sich auf die "gut ausgeblideten Fachkräfte" nicht zusehr verlassen und prüfen, "wenn man sich ewig bindet"

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Ein spannendes Feld, wobei das rechtlich durchaus noch
                                        ungeklärt ist. Auch hinsichtlich europäischer Auslegung,
                                        wie das Europäische Gericht schon entschieden hat.

                                        Hier noch mal ein paar Anmerkungen zum Thema:
                                        http://www.reiserecht-aktuell.de/beitrag1_05_03.html

                                        Man beachte den Punkt IV

                                        "...Kann dies aus der maßgeblichen Sicht des Kunden dahingehend gewertet werden, dass das Reisebüro sich die ursprünglich fremde Pauschalreise zu eigen macht und diese unter Hinzufügung einer weiteren Einzelleistung organisatorisch zu einer neuen Pauschalreise verbindet, so wird das Reisebüro – neben dem das ursprünglich vorgefertigte Leistungspaket schuldenden Touristikunternehmen –
                                        selbst zum Reiseveranstalter..."

                                        Da werden sich noch so manche Richter und Rechtsexperten
                                        Gedanken drüber machen müssen.

                                        PS: Die Meinung von Peter (Mosaik) zum Thema würde mich
                                        sehr interessieren !

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Im Zweifelsfall das ALDI-Prinzip

                                          Kaufe ich einen Ofen ein Ei und eine Pfanne, habe ich noch lange kein Spiegelei gekauft, welches mir nicht gelungen ist.

                                          Kaufe ich einen Flug, ein Hotel und einen Transfer, kaufe ich noch lange keine Pauschalreise, welche misslungen ist.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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