Teilstornierung Die Person will nicht dafür aufkommen
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Hallo zusammen, ich hoffe hier kann mir einer helfen.
Folgende Sachlage. Wir eine 4 er Gruppe Mädels haben zusammen Urlaub gebucht. Leider sind wir verstritten und eine Person hat darum gebeten ihren Teil der Reise zu stornieren. Dies wurde nun über holidaycheck beim Veranstalter angefragt. Darauf hin haben wir eine Mail bekommen wo alle kosten aufgeführt waren. Dies haben wir der Person weiter geleitet. Diese weigert sich nun für diese stoniereungskosten aufzukommen und argumentiert damit das sie ja eine Anzahlung geleistet hat. Wie verhält sich das jetzt ? Noch zur Info wir haben ein Haus gemietet und die Flüge zusammen über holidaycheck.
über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar
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Danke für die Antwort.
Also handschriftliches haben wir nicht, nur chatverläufe wo sie ihre Einwilligung gibt.
Bringt es auch nicht das sie mit im Buchungsbetrag steht mit Name Geburtstag und Anschrift ? -
Ist das Problem eher der Flug oder das Haus?
Sehe ich das richtig, dass ihr das Haus eigentlich nicht stornieren wollt, da drei von euch weiterhin reisen möchten, dass aber die vierte Person nun nicht mehr bereit ihren Anteil zu zahlen? Somit würde das Haus nun alle drei noch Reisenden teurer. Das ist sicher nicht schön und die abgesprungene Freundin hätte zumindest eine moralische Verpflichtung, ihren Anteil zu zahlen.
Rechtlich lässt sich da vermutlich nichts machen, wenn jemand anders auf seinen Namen gebucht hat.
Bei der Flugbuchung besteht ggf. die Chance immerhin Steuern und Gebühren zurück zu bekommen. Aber das hängt natürlich davon ab, wie ihr gebucht habt.
Es ist immer mit einem Risiko verbunden, wenn eine Person eine Buchung im Namen von mehreren durchführt.Ich buche auch öfter Reisen oder Ausflüge für mehrere Leute. Auch wenn es euch jetzt nicht mehr hilft: Ich habe mir grundsätzlich angewöhnt von allen Beteiligten grundsätzlich zum Zeitpunkt Buchung den gesamten Betrag einzusammeln. Wenn jemand abspricht, ist es immer angenehmer, wenn man kein Geld mehr von ihm einfordern, sondern ihm im besten Fall noch etwas zurück überweisen kann.
