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Welche Änderungen meines Reisevertrages berechtigen mich zu einer Kündigung

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Immer wieder berichten User hier über erhebliche Änderungen ihres Reisevertrags und die Weigerung der Veranstalter, eine Kündigung als Konsequenz zu akzeptieren.
    Definition Kündigung:
    Im Gegensatz zu einer Stornierung (keine Angabe von Gründen nötig, Gebühr fällig) muss eine Kündigung begründet werden und der Veranstalter muss alle geleisteten Zahlungen herausgeben.
    Situation: Start- oder Zielflughafen oder beide werden geändert
    Mein ursprünglich gebuchter Flug von HAM nach RMF wurde gestrichen, mein Veranstalter bietet mir stattdessen FRA-RMF an und ist bereit, ein Zugticket ab HAM zu bezahlen.
    Anspruch:
    Das muss ich nicht akzeptieren, zur Begründung reicht aus, dass nicht vom gebuchten Flughafen aus geflogen werden kann.
    Kündigungsrecht: Ja

    Situation:
    Mein ursprünglicher Flug sollte um 19 Uhr starten, der Veranstalter teilt mir eine Änderung auf 22 Uhr mit.
    Eine Änderung von mehr als 4h muss ich nicht hinnehmen, zudem ist meine Nachtruhe durch den späteren Abflug gestört.
    Kündigungsrecht: Ja

    Situation:
    Der Reisetag ändert sich durch Abflugverschiebung
    Anstatt am 21.7. um 23:00 Uhr soll der Flug erst am 22.7. um 00:30 Uhr stattfinden.
    Zur Begründung der Kündigung reicht es aus, dass der ursprünglich geplante Reisetag nicht eingehalten werden kann.
    Kündigungsrecht: Ja

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    nate1N 1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV vonschmeling

      Immer wieder berichten User hier über erhebliche Änderungen ihres Reisevertrags und die Weigerung der Veranstalter, eine Kündigung als Konsequenz zu akzeptieren.
      Definition Kündigung:
      Im Gegensatz zu einer Stornierung (keine Angabe von Gründen nötig, Gebühr fällig) muss eine Kündigung begründet werden und der Veranstalter muss alle geleisteten Zahlungen herausgeben.
      Situation: Start- oder Zielflughafen oder beide werden geändert
      Mein ursprünglich gebuchter Flug von HAM nach RMF wurde gestrichen, mein Veranstalter bietet mir stattdessen FRA-RMF an und ist bereit, ein Zugticket ab HAM zu bezahlen.
      Anspruch:
      Das muss ich nicht akzeptieren, zur Begründung reicht aus, dass nicht vom gebuchten Flughafen aus geflogen werden kann.
      Kündigungsrecht: Ja

      Situation:
      Mein ursprünglicher Flug sollte um 19 Uhr starten, der Veranstalter teilt mir eine Änderung auf 22 Uhr mit.
      Eine Änderung von mehr als 4h muss ich nicht hinnehmen, zudem ist meine Nachtruhe durch den späteren Abflug gestört.
      Kündigungsrecht: Ja

      Situation:
      Der Reisetag ändert sich durch Abflugverschiebung
      Anstatt am 21.7. um 23:00 Uhr soll der Flug erst am 22.7. um 00:30 Uhr stattfinden.
      Zur Begründung der Kündigung reicht es aus, dass der ursprünglich geplante Reisetag nicht eingehalten werden kann.
      Kündigungsrecht: Ja

      nate1N Offline
      nate1N Offline
      nate1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @vonschmeling sagte:

      Mein ursprünglicher Flug sollte um 19 Uhr starten, der Veranstalter teilt mir eine Änderung auf 22 Uhr mit. Eine Änderung von mehr als 4h muss ich nicht hinnehmen

      Bei Deinem Beispiel sind es aber nur 3 Std., wolltest sicherlich 23 Uhr schreiben. 😊

      "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • HelgerH 1
        HelgerH 1
        Helger
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Vielen Dank für deine Auflistung verschiedener Voraussetzungen für eine kostenfreie Kündigung eines Reisevertrags, @vonschmeling.
        Sie hilft sicher nicht nur uns, in einer entsprechenden Situation vernünftig vorzugehen.
        Schön wäre es, wenn du für das jeweilige Kündigungsrecht noch eine rechtliche Grundlage anfügen könntest.
        Einen schönen Sonntag

        "Lieber ehrlich und gehasst, als verlogen und angepasst"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #4

          @nate1
          Tatsächlich wollte ich "um 16 Uhr starten" schreiben ... 😶

          Änderung des Start- oder Zielflughafens = Reisemangel: §651c Abs.1

          Änderung der Abflugzeit von mehr als 4h

          Änderung des Reisetages = Reisemangel: §651c Abs.1

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Silvia LS Offline
            Silvia LS Offline
            Silvia L
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Vielleicht könnte man den Thread oben festtackern. Wäre bestimmt sehr hilfreich.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SchachundmattS Offline
              SchachundmattS Offline
              Schachundmatt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Links für die anderen beiden Punkte wären auch noch toll, dann muss sich das nicht jeder googlen. 😄

              1 Antwort Letzte Antwort
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