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  • BushbanditB Offline
    BushbanditB Offline
    Bushbandit
    schrieb am zuletzt editiert von Bushbandit
    #1

    Hier die Email die ich bereits an Ryanair geschickt habe mit der Antwort, dass sie nichts zurück erstatten ,da ich die Beförderungsbedingungen bei Buchung akzeptiert hätte...

    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich möchte die Erstattung meiner Check in Gebühr am Flughafen Memmingen beantragen.

    Ich buchte unter dem obigen Code für meine Familie inkl. Baby eine Reise von Memmingen nach Alicante für den 3.August-15. August.

    Da das Baby am 10.08.2017 geboren wurde, wäre es beim Hinflug unter 2 Jahre, beim Rückflug über 2 Jahre alt. Ich entschied mich also dafür, dass ich den Hin- und Rückflug für den teureren Tarif über 2 Jahre Buche.

    Kurze Zeit später erhielt ich eine Email, aus der hervorging, dass die Buchung sich geteilt hatte in 2 seperate Buchungen mit 2 seperaten Buchungscodes ().

    Bei Check in Versuch am Donnerstag- bzw. auch Freitag Abend erneut könnte ich den Check in Prozess nicht bis zum Ende durchführen. Es erschien bei Check in von dem Baby die Fehlermeldung, dass ich ein korrektes Geburtstagsdatum eingeben soll, und dass obwohl ich das korrekte Datum (10.08.2017) mehrfach versucht habe.

    Da wir viel verreisen, kenne ich die "Probleme" mit dem Check-in von Babys, da es bei vielen Airlines heißt, man könne keine Infants umgesehen online einchecken. Also ging ich davon aus, nach dem auch am Freitags nach 19 Uhr niemandem mehr in der Hotline erreicht habe, davon aus, dass Ryanair eben auch das Baby vor Ort selbst einchecken möchte und fuhr am Samstag den 03.08.19 zum Flughafen Memmingen.

    Dort sagte man uns wir müssten wegen nicht vollzogenen Online Check in 55 Euro Strafe zahlen oder würden nicht transportiert. Außerdem schließe der Check in Schaltet in 20-30 min.

    Ich versuchte vergeblich wieder jemanden bei der Hotline zu erreichen und trotz das auf der Internetseite und auch während der Geschäftszeitenansage in der Hotline selbst von Samstag ab 8 Uhr die Rede war habe ich mehrfach keinen erreichen können, ich würde außerhalb der Geschätszeiten anrufen... Nebenbei versuchte meine Frau es mit der Chatfunktion aber auch da konnte uns der Chatbot nicht helfen und wir drehten uns nur im Kreis mit dem Antwort und Fragespiel.

    Wir haben also mit knirschenden Zähnen die 165 Euro gezahlt und sind dementsprechend recht sauer abgeflogen.

    Ich bitte Sie nun mir eine komplette Erstattung zukommen zu lassen, da es wohl eine Verkettung von Fehlern im System zu scheinen gab/gibt.

    Anbei den bereits einzusehenden Beleg der Zahlung von 165 Euro.

    Die freundliche Dame ("Caro") in der Hotline eben, hat bereits den Vorgang geprüft und ist in Kenntnis der Geschehnisse."

    Ich solle jetzt Berufung einlegen und mich erneut an Ryanair wenden? Wie seht ihr den Fall und wie könnte ich noch argumentieren?

    Beste Grüße
    Bushi

    BushbanditB 1 Antwort Letzte Antwort
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    • BushbanditB Bushbandit

      Hier die Email die ich bereits an Ryanair geschickt habe mit der Antwort, dass sie nichts zurück erstatten ,da ich die Beförderungsbedingungen bei Buchung akzeptiert hätte...

      "Sehr geehrte Damen und Herren,

      Ich möchte die Erstattung meiner Check in Gebühr am Flughafen Memmingen beantragen.

      Ich buchte unter dem obigen Code für meine Familie inkl. Baby eine Reise von Memmingen nach Alicante für den 3.August-15. August.

      Da das Baby am 10.08.2017 geboren wurde, wäre es beim Hinflug unter 2 Jahre, beim Rückflug über 2 Jahre alt. Ich entschied mich also dafür, dass ich den Hin- und Rückflug für den teureren Tarif über 2 Jahre Buche.

      Kurze Zeit später erhielt ich eine Email, aus der hervorging, dass die Buchung sich geteilt hatte in 2 seperate Buchungen mit 2 seperaten Buchungscodes ().

      Bei Check in Versuch am Donnerstag- bzw. auch Freitag Abend erneut könnte ich den Check in Prozess nicht bis zum Ende durchführen. Es erschien bei Check in von dem Baby die Fehlermeldung, dass ich ein korrektes Geburtstagsdatum eingeben soll, und dass obwohl ich das korrekte Datum (10.08.2017) mehrfach versucht habe.

      Da wir viel verreisen, kenne ich die "Probleme" mit dem Check-in von Babys, da es bei vielen Airlines heißt, man könne keine Infants umgesehen online einchecken. Also ging ich davon aus, nach dem auch am Freitags nach 19 Uhr niemandem mehr in der Hotline erreicht habe, davon aus, dass Ryanair eben auch das Baby vor Ort selbst einchecken möchte und fuhr am Samstag den 03.08.19 zum Flughafen Memmingen.

      Dort sagte man uns wir müssten wegen nicht vollzogenen Online Check in 55 Euro Strafe zahlen oder würden nicht transportiert. Außerdem schließe der Check in Schaltet in 20-30 min.

      Ich versuchte vergeblich wieder jemanden bei der Hotline zu erreichen und trotz das auf der Internetseite und auch während der Geschäftszeitenansage in der Hotline selbst von Samstag ab 8 Uhr die Rede war habe ich mehrfach keinen erreichen können, ich würde außerhalb der Geschätszeiten anrufen... Nebenbei versuchte meine Frau es mit der Chatfunktion aber auch da konnte uns der Chatbot nicht helfen und wir drehten uns nur im Kreis mit dem Antwort und Fragespiel.

      Wir haben also mit knirschenden Zähnen die 165 Euro gezahlt und sind dementsprechend recht sauer abgeflogen.

      Ich bitte Sie nun mir eine komplette Erstattung zukommen zu lassen, da es wohl eine Verkettung von Fehlern im System zu scheinen gab/gibt.

      Anbei den bereits einzusehenden Beleg der Zahlung von 165 Euro.

      Die freundliche Dame ("Caro") in der Hotline eben, hat bereits den Vorgang geprüft und ist in Kenntnis der Geschehnisse."

      Ich solle jetzt Berufung einlegen und mich erneut an Ryanair wenden? Wie seht ihr den Fall und wie könnte ich noch argumentieren?

      Beste Grüße
      Bushi

      BushbanditB Offline
      BushbanditB Offline
      Bushbandit
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich hatte bei Bravofly gebucht, nicht bei Ryanair selber. Vielleicht mal dort die 165 Euro zurückfordern?

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      • Du_darfstD Online
        Du_darfstD Online
        Du_darfst
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Und hier ist der entsprechende Link zu der Airline: Ryanair

        Da ist dein Anliegen richtig aufgehoben.

        Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • CliffideoC Offline
          CliffideoC Offline
          Cliffideo
          schrieb am zuletzt editiert von Cliffideo
          #4

          Ich glaube nicht, dass hier etwas zurückerstattet wird.
          Bei Ryanair buchst Du keine Reise, sondern Flüge. Und zwar jeden Flug einzeln pro Reisegruppe. Daher auch zwei Buchungscodes, einmal Hinflug, einmal Rückflug.
          Das Problem war, dass Du Dein Baby mit einem falschen Alter für den Hinflug eingebucht hast. Daher hat das System auch das Geburtsdatum als falsch abgewiesen, da ein 2-jähriges Kind in der Buchung angegeben wurde. Für den Rückflug wäre es korrekt gewesen, bzw. ist noch korrekt, nicht vergessen, für den Rückflug am 15.9 online einzuchecken, sonst werden nochmals 165 EUR fällig!

          Mir erschließt sich auch grad nicht, wieso man Ryanairflüge über einen Vermittler wie Bravofly bucht? Das ist doch nur ein weiterer Fehlermöglichkeiten- und Kostenproduzent..

          Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
          Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • NeckarSchwabeN Offline
            NeckarSchwabeN Offline
            NeckarSchwabe
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Also erstmal, werte Forenpolizei, es geht hier nicht um ein Ryanair-spezifisches Problem sondern in der Tat um ein rechtliches.

            Fakt ist doch, der Hinflug wurde für ein Kind von unter 2 Jahren, welches eigentlich kostenlos ohne Sitzplatzanspruch gewesen wäre, in einem Tarif "Ü2" gebucht und somit auch ein eigener Platz für den Zwerg vorhanden ist. Die Check-In-Software hat garantiert einen Filter drin, der Geburtsdaten unter 2 Jahren abweist. Also hätte die Buchung so gar nicht erst durch Ryanair angenommen werden dürfen - in dem Wissen dass der Online-Check-In nicht möglich ist. Zumindest hätte bei der Buchung darauf verwiesen werden müssen. Also sooo einfach kommt die Airline - und das kann natürlich auch noch andere Billigflieger betreffen - nicht raus.

            Inwiefern der Vermittler damit was zu tun hat weiß ich nicht, ich vermute nichts da die ja die Buchungen nur technisch durchschleusen.

            Der Heimflug sollte funktionieren da dann der Filter nicht anschlägt. Was ich allerdings nicht begreife, weshalb der ganze Freitag niemand erreichbar gewesen sein soll?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Das sehe ich überwiegend genauso wie NeckarSchwabe, abgesehen von der Verantwortung des Veranstalters / Vermittlers.
              M.E. ist genau der in Sachen Erstattung der "Strafgebühr" in Anspruch zu nehmen, er hat ja die Reise als Gesamtpaket verkauft / vermittelt.
              Insofern ist er ebenfalls sehrwohl verpflichtet, Mängel seiner Erfüllungsgehilfen zunächst gegenüber dem Kunden auszugleichen.
              Ich würde an der Stelle von Bushbandit gar nicht mehr lange mit Ryanair rumzappeln sondern direkt den Vermittler mit kurzer Frist um die Erstattung der zusätzlichen Kosten bitten.
              So einfach mit "nur durchschleusen" von Flügen im Rahmen einer Pauschalreise ist der nämlich keineswegs exkulpiert.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • BushbanditB Offline
                BushbanditB Offline
                Bushbandit
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hier das so even statt gefundene Gespräch mit dem engl. Kundenservice:

                "Gabor
                I am sorry, we cannot refund the airport check in fee.

                M.
                Will you explain me why?

                Gabor
                Because it is your resonsibility to check in.

                M.
                Did you read all my message above? Where are doubts that I didn't try to do so ?

                Gabor
                I don't have doubts that you tried. If you cannot check in, you need to report it to the customer service before you arrive at the airport

                M.
                Ok and if the hotline is closed after 7pm? Who am I suppose to contact?

                Gabor
                You could have tried to check in earlier, when the hotline was open.

                M.
                If you say check in is possible until 2 hours before the flight who have to make sure you have the possibility to help people with problems by their checking in process until the 2 hours before the flight
                And that's what you didn't do by closing the hotline 11 hours earlier. Our flight was at 9.20 and the hotline is closed at 7 PM the night before
                You have to explain me that please

                Gabor
                I am sorry, we are not open 24/7. Still it is your responsibility to check in online.

                M.
                I tried to use the german version of chat bot also and by telling him I want want to be connected to a agent at the customer service I was told to read the "offline" FAQs
                Again, how do I contact you if there is nobody to speak and help to?
                It's a matter of logical thinking is not it?

                Gabor
                You can only contact us if we are open.

                M.
                I dont wanna be rude but if you say it's still my fault that the check in process failed because of your homepage error it's just not my fault anymore and that's why I want to get my money back
                I am you valued customer or at least I should have that role in Ryanair's eyes but I feel like I am not valued and that my problems are heard

                Gabor
                I can assure you that you are valued.

                M.
                So how can we solve the problem? I get what you are saying and I understand and accept the terms and conditions of Ryanair as long it's really my fault for facing problems like this.
                But in this case, I dont accept the judgement of no refunding my money back because I tried what I could and it still didn't fix the problem and now I the one to pay for somebody elses fault

                Gabor
                I am really sorry, we are not in a position to refund the check in fee.

                M.
                How is in the position to do this?
                I see Ryanair totally in a position to refund my valuable money

                Gabor
                I am sorry, we don't accept that.

                M.
                And I don't accept your decision.

                Gabor
                I see.

                M.
                As you yourself said, customers can only contact you if you are open. What is the solution for problems that have to be solved out of your business hours?
                You dont offer solution during that times and that's why you have to refund my money. The source of this problem is not coming from my side...
                I always check in online and never had problems. But look at this mess if you might have a problem once

                Gabor
                I am sorry, but you had the chance to try to check in during our opening hours.

                M.
                Have you ever refunded check in airport fees ?

                Gabor
                Not that I know of."

                Ist das ein Fall für die Schlichtungstelle?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mine313M Offline
                  mine313M Offline
                  mine313
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,

                  kann dir zwar bei deinem Problem bezüglich Kostenerstattung gerade nicht helfen.

                  Wir hatten allerdings letztes Jahr einen ähnlichen Fall, der zum Schluss aber problemlos und ohne Kosten ablief.
                  Vielleicht ist dies ja für den ein oder anderen interessant, falls er ebenfalls mal vor diesem Problem steht:
                  Mein Mann und ich hatten Ryanair Flüge von STR nach PMI und zurück gebucht und für unsere Tochter (damals noch keine 2 Jahre alt) einen extra Sitzplatz gebucht um mehr Platz zu haben.
                  Nachdem man bei Ryanair mit Kind sowieso vorab Sitzplätze reservieren muss, ist auch ein frühzeitiger online Check-In (ab 60 Tage vor Abflug) möglich. Hierbei trat bei uns das selbe Problem wie bei dir auf: Ich konnte zwar meinen Mann einchecken und die Bordkarte ausdrucken, nicht aber die unserer Tochter und meine. Ebenfalls konnte ich das Geburtsdatum der Tochter nicht eingeben, da man lt. System für einen Sitzplatz mindestens 2 Jahre alt sein muss.
                  Habe daraufhin den Ryanair Chat kontaktiert, der unter der Woche bis 21 Uhr erreichbar ist. Dort hat  man mir problemlos und auf der Stelle weitergeholfen. Soweit ich mich noch erinnern kann, hat der Chat Mitarbeiter den Sitzplatz unserer Tochter als "Extra SEAT" deklariert. Zusätzlich wurde auf der Buchungsnummer hinterlegt, dass ein Einchecken aufgrund des Alters unserer Tochter online nicht möglich ist und wir kostenlos am Flughafen einchecken dürfen.
                  Wir waren zunächst auch etwas skeptisch, ob das alles so funktioniert. Ich habe mir aber zur Sicherheit das Chatprotokoll schicken lassen. An beiden Flughäfen schauten die Mitarbeiter zwar zunächst etwas irritiert. Scheinbar muss aber wirklich hinterlegt worden sein, dass wir am Schalter einchecken dürfen, denn zahlen mussten wir nirgends etwas für unsere Bordkarten.
                  Natürlich ist das alles etwas umständlich, aber wenn man nicht alles auf den letzten Drücker schiebt, durchaus machbar.
                  LG

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ja, Schlichtungsstelle oder eben Veranstalter. Letzteres würde ich zuerst versuchen.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HABERLINGH Offline
                      HABERLINGH Offline
                      HABERLING
                      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                      #10

                      Da könnt ihr noch Purzelbäume schlagen, es wurde absichtlich das falsche Geburtsdatum angegeben und dann fragt man wer den Fehler gemacht hat.😳

                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #11

                        Wie kommst du denn darauf?
                        Ich hab es so verstanden, dass das richtige Geburtsdatum angegeben wurde, dies vom System aber als falsch abgewiesen, da das infant eben nicht no seat gebucht war?!

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        BushbanditB 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HABERLINGH Offline
                          HABERLINGH Offline
                          HABERLING
                          schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                          #12

                          Zitat:
                          Da das Baby am 10.08.2017 geboren wurde, wäre es beim Hinflug unter 2 Jahre, beim Rückflug über 2 Jahre alt. Ich entschied mich also dafür, dass ich den Hin- und Rückflug für den teureren Tarif über 2 Jahre Buche. 
                          Bei Check in Versuch am Donnerstag- bzw. auch Freitag Abend erneut könnte ich den Check in Prozess nicht bis zum Ende durchführen. Es erschien bei Check in von dem Baby die Fehlermeldung, dass ich ein korrektes Geburtstagsdatum eingeben soll, und dass obwohl ich das korrekte Datum (10.08.2017) mehrfach versucht habe.
                          Das Kind war beim Hinflug eben nicht über 2 Jahre.

                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • BushbanditB Offline
                            BushbanditB Offline
                            Bushbandit
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Weiß nicht was ich falsch gemacht haben sollte. Wenn ich angeben hätte, dass es auch bei Rückflug unter 2 Jahren ist, dann hätte ich gelogen um mir einen günstigeren Preis zu erschummeln. Das ist nicht der Fall. Ich habe somit mehr bezahlt als ich müsste

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV vonschmeling

                              Wie kommst du denn darauf?
                              Ich hab es so verstanden, dass das richtige Geburtsdatum angegeben wurde, dies vom System aber als falsch abgewiesen, da das infant eben nicht no seat gebucht war?!

                              BushbanditB Offline
                              BushbanditB Offline
                              Bushbandit
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @vonschmeling sagte:

                              Wie kommst du denn darauf?
                              Ich hab es so verstanden, dass das richtige Geburtsdatum angegeben wurde, dies vom System aber als falsch abgewiesen, da das infant eben nicht no seat gebucht war?!

                              Ganz genauso war es. Richtig verstanden 😀

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                #15

                                Das ist nicht das Problem, nur das Kind war eben beim Hinflug keine 2 Jahre oder Älter, darum hat das Geburtsdatum nicht stimmen können.
                                Das alles hat mit Logik nichts zu tun.
                                Die andere Frage wäre, kann man bei FR einen Sitzplatz für unter 2 Jährige buchen?

                                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                                  #16

                                  Das musst du mir aber mal näher erklären, HABERLING ... 😳
                                  Man kann auch mühelos für ein jüngeres Kind einen Sitzplatz buchen, eben kostenpflichtig - und genau das hat Bushbandit offenbar gemacht.
                                  Vermutlich ist das aber so ungewöhnlich, dass das System ein jüngeres Kind nicht einchecken lässt auf einen Sitzplatz, für mich hat das durchaus mit Logik zu tun.
                                  Wie dem auch sei, es war nicht möglich den Web Check-In zu nutzen weshalb am Flughafen eine Gebühr verlangt wurde.
                                  M.E. zu Unrecht, da Bushbandit seinerseits alle ihm zu Gebote stehenden (logischen!) Varianten versucht hat.
                                  Die zu Unrecht erhobene Gebühr ist demnach zu erstatten, von wem auch immer - ich denke vom Veranstalter der gebuchten Pauschalreise.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    #17

                                    Um es einfach zu machen was ich meine, man kann keinen Sitzplatz ab 2 Jahre buchen für ein Kind , daß noch keine 2 Jahre ist. Das System registriert eine Buchung ab 2 Jahre und dann kommt das Geburtsdatum was wiederum bestätigt, das Kind ist noch keine 2 Jahre Alt ist.

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                                      #18

                                      Natürlich kann man einen Sitzplatz buchen für ein Kind jünger als 2 Jahre, HABERLING!
                                      Was glaubst du warum ich das den Eltern "in großer Sorge" wegen des grottigen Rückhaltesystems für infants beständig predige?
                                      Sorry aber deine Logik geht imho in diesem Fall ins Leere.
                                      Was du meinst hab ich sehr wohl verstanden, ich behaupte allerdings, dass du dich fundamental auf dem Holzweg befindest.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                        #19

                                        Wenn man bei FR einen Sitzplatz für Kinder unter 2 Jahre buchen kann und das System erkennt das nicht, dann bin ich bei euch und FR gehört gewaltig der Marsch geblasen.

                                        könnte das der Casus knacksus sein?

                                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                                          #20

                                          Haberling, das wird sogar sehr rege von Eltern genutzt und macht auch Sinn, wenn man ein Rueckhaltesystem reinschleppt und verwenden will.. Ist auch bequemer fuer die Eltern, wenn sie das Baby nicht ständig halten müssen..

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