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Probleme mit Geltendmachung von Minderung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • langzeitstudentL Offline
    langzeitstudentL Offline
    langzeitstudent
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    meine Freundin und ich waren im Oktober 2004 zwei Wochen im (angeblichen) 5-Sterne Hotel Iberotel Bodrum Princess in der Türkei.
    Leider haben wir dort nicht alles so vorgefunden, wie wir es laut Reisebeschreibung erwartet hatten.

    Wir haben beim Reiserveranstalter L`TUR (bzw. deren Tochter Lastminute Restplatzreisen) daher folgende Punkte bemängelt und dafür eine Minderung des Reisepreises verlangt.

    1. Das Essen hatte zu keinem Zeitpunkt 5-Sterne Niveau. Es war fast ausschließlich ungenießbar und leider auch teilweise verdorben. Dieses führte bei uns zu einer schweren Magenverstimmung, so dass wir 2 Tage des Urlaubs im Bett verbringen mussten. Anderen Miturlaubern erging es sogar noch schlimmer. Teilweise mussten sich durch einen Arzt erst wieder „gesund gespritzt“ werden.
      Außerdem waren Besteck und Geschirr häufig dreckig und Gläser sogar abgesplittert. An der Bar wurden häufig die Gläser, ohne vorherige Reinigung wieder gefüllt und an die Gäste zum Verzehr gereicht.

    2. Laut Reisebeschreibung konnte das Abendessen entweder im Hauptrestaurant (Büffet und ungenießbar) oder „wahlweise in den türkischen-, italienischen- und Fisch-Spezialitäten-Restaurants eingenommen werden“. .“ Bei unserer Ankunft im Hotel mussten wir jedoch feststellen, dass pro Aufenthalt nur einmal in jedem dieser Restaurants zu Abend gegessen werden darf. Zu allem Überfluss wurden das italienische- und das Fisch-Spezialitäten-Restaurant auch noch am Tag nach unserer Ankunft geschlossen, so dass wir keine Möglichkeit hatten, diese in Anspruch zu nehmen.

    3. Die zentral gesteuerte Klimaanlage funktionierte nicht richtig, so dass im Zimmer eine konstante Temperatur von 25°C herrschte.

    4. In der Dusche gab es, auf Grund abgesplitterter Fliesen, ein großes Loch. (Das Hotel war zu diesem Zeitpunkt erst knapp 3 Monate geöffnet)

    5. Die in der Reisebeschreibung angegebene „gute Dolmusverbindung“ war ab dem Hotel nicht existent. Da Bodrum aber ca. 22 KM entfernt liegt, war man vollkommen an das Hotel gebunden.

    6. Eine Tagesanimation wurde nicht angeboten, und die Abendanimation wurde 2 Tage nach unserer Ankunft komplett eingestellt. Beides war jedoch Bestandteil der Reisebeschreibung.

    7. Zahlreiche Einrichtungen waren geschlossen, bzw. noch oder gar nicht vorhanden. Laut Reisebeschreibung zum Beispiel Disko, Beachvolleyball, Beachclub und verschiedene Bars.

    Außerdem bemängelten wir noch das teilweise lustlose und unverschämte Auftreten des Personals, besonders gegenüber den weiblichen Gästen.

    Alle diese Mängel haben wir mehrfach vor Ort der Reiseleitung geschildert und uns diese von ihr auch schriftlich bestätigen lassen. Nach unserer Heimreise haben wir dann innerhalb der 4-Wochen Frist bei L´TUR unsere Ansprüche geltend gemacht.
    Diese Reise kostet nach Katalog immerhin 1500EUR pro Person und wir haben in Anlehnung an die Frankfurter Tabelle eine Erstattung von ca.350 EUR pro Person gefordert und darauf hingewiesen, dass wir keine Gutscheine akzeptieren werden.

    Kurz darauf haben wir auch von Lastminute-Restplatzreisen eine Bestätigung bekommen, dass man sich vor Ort über unsere Beschwerde erkundigen würde.

    Letzte Woche kam nun endlich die Antwort.
    Der einzige Punkt, auf den eingegangen wurde, war die fehlende Animation. Dieses wurde mit dem angeblich schlechten Wetter begründet. Dies ist eine Frechheit. Während unserer Anwesenheit war das Wetter, für die Jahreszeit, extrem gut. Wir hatten 2 Wochen Sonnenschein und fast konstant 30 Grad. Weswegen sollte da die Animation ausfallen ?
    Auf alle andern Beschwerde-Punkte wurde gar nicht eingegangen und es lag nur ein Gutschein über 50EUR bei, der auch nur bis Ende des Jahres gültig ist.
    Man habe dieses alles mit der Reiseleitung vor Ort besprochen und unsere Beschwerde wäre haltlos.
    Während unserer Anwesenheit mussten wir jedoch auch feststellen, dass die Reiseleitung gegenüber der Hotelleitung extrem verschüchtert reagierte und versuchte möglichst nicht aufzufallen. Sie bat uns auch bei unserer Beschwerde möglichst ihren Namen nicht zu nennen.

    Da ich das nun absolut so nicht hinnehmen möchte, stellt sich nun die Frage, wie ich weiter vorgehe?
    Soll ich noch einmal ein Schreiben an L´TUR aufsetzen, oder gleich einen Anwalt einschalten?
    Zeugen für die Zustände sind ausreichend vorhanden. Einige haben sich ebenfalls bei ihren Veranstaltern beschwert, aber offensichtlich bisher noch keine Antwort bekommen.

    Folgende Hotelkritik hier bei Holidaycheck trifft unserer Erfahrungen recht gut :

    http://www.holidaycheck.de/bericht-T�rkei_hotel+Iberotel+Bodrum+Princess-id_239867-anz_mb.html

    Ich bin für jeden Rat dankbar

    Gruß
    Stefan

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    • langzeitstudentL Offline
      langzeitstudentL Offline
      langzeitstudent
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hat wirklich niemand eine Meinung dazu ?
      Schade

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        meine Freundin und ich waren im Oktober 2004 zwei Wochen im (angeblichen) 5-Sterne Hotel Iberotel Bodrum Princess in der Türkei.
        --> ist an und für sich aber eine gute Hotelkette.

        1. Das Essen hatte zu keinem Zeitpunkt 5-Sterne Niveau. Es war fast ausschließlich ungenießbar und leider auch teilweise verdorben. Dieses führte bei uns zu einer schweren Magenverstimmung, so dass wir 2 Tage des Urlaubs im Bett verbringen mussten. Anderen Miturlaubern erging es sogar noch schlimmer. Teilweise mussten sich durch einen Arzt erst wieder „gesund gespritzt“ werden.
          --> Essen kann Geschmacksache sein. Daher kann man das als-nicht-dabei-gewesener schwer beurteilen. Magenverstimmungen übrigens, müssen nicht unbedingt von schlechtem oder verdorbenem Essen stammen. Die viel häufigere Ursache ist die Umstellung des mitteleuropäischen Magens auf die fast schon orientalischen Gewürze. Dazu kommen Wärme und Klimaveränderungen. Also ein oder zwei Tage Magensausen wird wohl bei jedem Urlaub eine fast normale Sache sein.

        Außerdem waren Besteck und Geschirr häufig dreckig und Gläser sogar abgesplittert. An der Bar wurden häufig die Gläser, ohne vorherige Reinigung wieder gefüllt und an die Gäste zum Verzehr gereicht.
        --> wurde die Verschmutzung der Reiseleitung als Mängel gemeldet? Sprich: wurde die Mängelrügepflicht des Kundens erfüllt? Übrigens, wurde nun das Glas verzehrt oder der Inhalt.. (nicht bös gemeinte Anmerkung, ist mir nur aufgefallen...).

        1. Laut Reisebeschreibung konnte das Abendessen entweder im Hauptrestaurant (Büffet und ungenießbar) oder „wahlweise in den türkischen-, italienischen- und Fisch-Spezialitäten-Restaurants eingenommen werden“. .“ Bei unserer Ankunft im Hotel mussten wir jedoch feststellen, dass pro Aufenthalt nur einmal in jedem dieser Restaurants zu Abend gegessen werden darf. Zu allem Überfluss wurden das italienische- und das Fisch-Spezialitäten-Restaurant auch noch am Tag nach unserer Ankunft geschlossen, so dass wir keine Möglichkeit hatten, diese in Anspruch zu nehmen.

        ... noch am Tag nach der Ankunft geschlossen... so dass keine Möglichkeit... - ward ihr nur zwei Nächte in dem Hotel? Bei einer Woche bzw. zwei hätte sich doch sicherlich die Gelegenheit ergeben müssen.

        1. Die zentral gesteuerte Klimaanlage funktionierte nicht richtig, so dass im Zimmer eine konstante Temperatur von 25°C herrschte.

        2. In der Dusche gab es, auf Grund abgesplitterter Fliesen, ein großes Loch. (Das Hotel war zu diesem Zeitpunkt erst knapp 3 Monate geöffnet)

        --> Reisemangel --> wurde er der Reiseleitung gemeldet (Mängelrügepflicht)?

        1. Die in der Reisebeschreibung angegebene „gute Dolmusverbindung“ war ab dem Hotel nicht existent. Da Bodrum aber ca. 22 KM entfernt liegt, war man vollkommen an das Hotel gebunden.
          --> Dolmus sind Sammeltaxis, die nicht immer und überall nach festem Fahrplan verkehren. Man stellt sich also an den Straßenrand und winkt dem nächsten Dolmus, das dann auch stehen bleibt. Diese Dolmus gibt es immer und überall in der ganzen Türkei. Würde mich sehr wundern, wenn gerade in Touristengebieten keine verkehrten...
        1. Eine Tagesanimation wurde nicht angeboten, und die Abendanimation wurde 2 Tage nach unserer Ankunft komplett eingestellt. Beides war jedoch Bestandteil der Reisebeschreibung.

        ---> Reisemangel - wurde dies der RL gemeldet?

        1. Zahlreiche Einrichtungen waren geschlossen, bzw. noch oder gar nicht vorhanden. Laut Reisebeschreibung zum Beispiel Disko, Beachvolleyball, Beachclub und verschiedene Bars.

        --> also, ich kenne den Katalog/die Ausschreibung nicht. Aber üblicherweise ist irgendwo ein Hinweis, dass in der Vor- und Nachsaison es möglich sein kann, dass nicht alle Einrichtungen (voll) in Betrieb sein können. Darüber hinaus stellt nur jenes Fehlen einer Einrichtung einen Mangel dar, den man nutzen wollte. Das heißt, wenn ich Beachvolleyball spielen wollte, dies nicht konnte, muss mir die RL dies als Mangel bestätigen. Stellte ich nur aus dem Liegestuhl fest, dass dies nicht vorhanden ist, so stellt es keinen Reisemangel dar.

        Außerdem bemängelten wir noch das teilweise lustlose und unverschämte Auftreten des Personals, besonders gegenüber den weiblichen Gästen.

        --> na ja, das ist ja Gott-sei-Dank noch kein Reisemangel, wenn Personal nicht rund um die Uhr lächelnd und am Boden daher wieselnd sind... Was das unverschämte Auftreten gegenüber weiblichen Gästen anbelangt, so muss ich darauf hinweisen, dass ihr in der Türkei ward. Defacto Asien (geographisch gesehen) und mehr oder weniger Orient. Da haben die Frauen einen andren Stellenwert. Natürlich ist es nicht okay und Übergriffe wären nicht normal und zu tollerieren. Aber das Macho-Gehabe ist nun einmal Bestandteil der Mentalität dieses Volkes.

        Auf alle andern Beschwerde-Punkte wurde gar nicht eingegangen und es lag nur ein Gutschein über 50EUR bei, der auch nur bis Ende des Jahres gültig ist.
        ---> muss man nicht akzeptieren, der Veranstalter ist verpflichtet, Bargeld zu zahlen.

        Man habe dieses alles mit der Reiseleitung vor Ort besprochen und unsere Beschwerde wäre haltlos.
        --> wie eingangs beschrieben, ich war nicht dabei. Vielleicht stimmt es ja, das ihr dann während des Urlaubs der Meinung ward, dass es zu verkraften wäre. Und vielleicht hat euch nach Rückkehr erst etwas oder wer umgestimmt...

        Während unserer Anwesenheit mussten wir jedoch auch feststellen, dass die Reiseleitung gegenüber der Hotelleitung extrem verschüchtert reagierte und versuchte möglichst nicht aufzufallen. Sie bat uns auch bei unserer Beschwerde möglichst ihren Namen nicht zu nennen.

        --> tja, diese ERfahrung machte ich schon häufig und ist sicherlich nicht in Ordnung. Aber es ist nun einmal so, dass eben die Hotelbesitzer oft meinen, sie seien kleine Götter auf Erden...

        Soll ich noch einmal ein Schreiben an L´TUR aufsetzen, oder gleich einen Anwalt einschalten?
        --> warum nicht, wenn alles so stimmt und dokumentiert ist, kämen ja auf jeden Fall einige Mängel zusammen.

        Ich hoffe, das war jetzt Meinung genug... alles Gute
        Peter

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • salvamor41S Offline
          salvamor41S Offline
          salvamor41
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @ langzeitstudent

          Die allgemeine Zurückhaltung auf Deinen Wunsch hin, Dir Ratschläge zu geben, hat sicher nichts mit Deinem speziellen Fall und schon gar nichts mit Dir persönlich zu tuen.
          Ich denke, es hat etwas damit zu tuen, daß Du es hier nur mit juristischen Laien oder höchstens "Hobby-Juristen" zu tuen hast, die sich nicht anmaßen können und wollen, juristisch verbindliche Hilfestellung zu geben. Jeder von uns würde natürlich gerne helfen und objektiv raten. Da wir alle bei der Schilderung solcher Vorkommnisse, wie Du sie erlebst hast, bewußt oder unbewußt  subjektive Wahrnehmungen widergeben, ist es halt oft schwierig für einen Außenstehenden, objektive Ratschläge zu geben. 
          Ich möchte es trotzdem versuchen. Die von Dir unter 1) geschilderten Probleme mit der Qualität des Essens etc. sind sicher, naja, sehr subjektiv eingefärbt. Jemand anders wird das Essen womöglich als gut, wieder jemand anders als zwar nicht berauschend, aber auch nicht reklamationswürdig einstufen.
          Das Thema Essensqualität ist und bleibt ein heikles Thema.
          Ob die eingeschränkte Auswahl der Lokalitäten zum Abendessen als schwerwiegender Mangel anzusehen ist, bezweifle ich persönlich, wenngleich ich Deinen Ärger darüber verstehen kann.
          Das "lustlos, unverschämte Auftreten von Personal, besonders gegenüber weiblichen Gästen" ist auch ein heikles Thema und unterliegt der individuellen persönlichen Empfindung. So mag  zum Beispiel eine "charmante Anmache" von anderen wiederum als Kontaktfreude der Einheimischen ausgelegt werden. Wenn man selber nicht dabei war, ist das schwer einzuschätzen. Ob das reklamations- bzw. schadensersatzwürdig ist, bezweifele ich sehr.
          Ich war selber noch nicht in der Türkei, außer in Istanbul, habe aber gehört, daß der Dolmus ein Verkehrsmittel ohne festen Fahrplan ist, das am Hotel vorbeikommen kann, aber nicht zwangsläufig muß. Reklamationswürdig? Kaum!
          Alle anderen Punkte beinhalten meines Erachtens kleine bis mittelgroße Mängel, für die der Veranstalter eine angemessene Rückvergütung vornehmen sollte. Was jetzt wieder angemessen ist, ist eine weitere schwierige Frage, die m.E. nur ein Jurist entscheiden kann. Wenn Du der Meinung bist, daß Du im Recht bist und die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist gewährleistet, solltest Du wirklich einen Juristen zu Rate ziehen.

          Gruß salvamor

          ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            pfui salvamor, bist auch einer, der nur dann was glaubt, wenn der, der's sagt an Titel hat...

            Nein Scherz, du hast schon Recht. Es gibt Fälle, da kann ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sagen, was ein Kunde bekommen muss oder nicht. Aber in anderen bräuchte man Katalog, Internetausschreibung, Buchungsbestätigung, Mängelbestätigung der Reiseleitung usw. um sich ein wirkliches Bild der Situation machen zu können.
            Allerdings können auch Laien Profis in Angelegenheiten werden...
            Gruß
            Peter

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