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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • burton_B burton_

    @erny1805 sagte:

    Versuche es mal über JT im Reisebüro oder Online.

    Die Empfehlung von JT für gestrandete der TC-Insolvenz entbehrt nicht einer gewissen Ironie 😆

    Aber schönes Beispiel, dass es das insbesondere für "Neckermann' noch nicht gewesen sein muss 😏

    Erny1805E Offline
    Erny1805E Offline
    Erny1805
    schrieb am zuletzt editiert von
    #241

    @burton- sagte:

    Die Empfehlung von JT für gestrandete der TC-Insolvenz entbehrt nicht einer gewissen Ironie 😆

    Aber schönes Beispiel, dass es das insbesondere für "Neckermann' noch nicht gewesen sein muss 😏

    Na jetzt ham die ja Lidl in der Hinterhand 😉 Trotzdem bete ich jeden Tag das alles klappt, da wäre es egal wo und bei wem ich gebucht hätte zur Zeit 😄

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    • nicsteN nicste

      @avg76 sagte:

      Der 31.10.2019 ist der letzte Tag des laufenden Geschäftsjahres. Ab dem 01.11.2019 läuft alles auf das neue Geschäftsjahr. 😤

      Beginnt dann auch ein neuer Versicherungsschutz? Also das Reisen ab dem 01.11. quasi "frisch" mit 110 Millionen Euro abgesichert sind?
      Zitat faq kaera-ag (http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htm😞
      Was passiert, wenn die 110.000.000 € nicht ausreichen?
      Übersteigen die in einem Geschäftsjahr (01.11. – 30.10.) von einem Kundengeldabsicherer insgesamt zu erstattenden Beträge den Höchstbetrag von 110 Mio. EUR, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.Die Rückholung aller Reisenden ist jedoch sichergestellt

      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75
      schrieb am zuletzt editiert von
      #242

      @nicste sagte:

      Beginnt dann auch ein neuer Versicherungsschutz? Also das Reisen ab dem 01.11. quasi "frisch" mit 110 Millionen Euro abgesichert sind?
      Zitat faq kaera-ag (http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htm😞
      Was passiert, wenn die 110.000.000 € nicht ausreichen?
      Übersteigen die in einem Geschäftsjahr (01.11. – 30.10.) von einem Kundengeldabsicherer insgesamt zu erstattenden Beträge den Höchstbetrag von 110 Mio. EUR, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.Die Rückholung aller Reisenden ist jedoch sichergestellt

      Das ist ja die Frage. Die Anzahlung wurde noch im alten Geschäftsjahr getätigt...

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • SonneStrand75S SonneStrand75

        @sabsie4517 sagte:

        Also ich bin mir nicht so sicher, dass diese einfach storniert werden können. Die Auskunft von Lufthansa: es besteht ein direktes Vertragsverhältnid zwischen Gast und Airline, weshalb Gäste von TC und Co wie gewohnt akzeptiert werden (gestern Vormittag). Ich hab mal bei Lufthansa und Edelweiss angefragt, was jetzt konkret Sache ist. Wenn ich eine Info bekomme, gebe ich euch Bescheid.

        Hier wurde es geschrieben:

        @tinkerbelle66 sagte:

        Guten Morgen,
        Ich bin auch seit Tagen eine stille Mitleserin. Wir sind betroffen und sehr verwirrt. Wir würden am 3.10. mit Lufthansa nach Mexiko Cancun fliegen. Unsere Flüge sind bezahlt, Zimmer jedoch nicht. Verfahrensweise ist mir ja bekannt. Danke erstmal das ich hier schon so gute Antworten gefunden habe. Wir sind jetzt am überlegen, ob wir unser Hotel nochmal bezahlen. Die Flüge bestehen bei Lufthansa nach wie vor. Jetzt meine Frage: kann denn TC, Insolvenzverwalter oder wer auch immer noch die Flüge stornieren? Ich habe einfach Angst, dass Hotel jetzt nochmal zu buchen und am Flughafen wird mir dann gesagt, dass meine Flüge nicht mehr existieren. Das könnte laut Mitarbeiter von Lufthansa, den ich gerade am Telefon hatte, eventuell passieren. Und dann muss ich zu dem großen Verlust das Hotel dann nochmal bezahlen. Versteht ihr was ich meine?
        Danke für Eure Hilfe.....

        SarafayS Offline
        SarafayS Offline
        Sarafay
        schrieb am zuletzt editiert von
        #243

        @sonnestrand75 sagte:

        Hier wurde es geschrieben:

        Ich denke, der Insolvenzverwalter wird alle Flüge canceln, bei denen er eine Chance hat die Gebühren und Steuern zurückzubekommen und in die Insolvenzmasse zu überführen. Der Insolvenzverwalter hat kein Interesse daran, dass du fliegst, oder?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • NeulingeN Offline
          NeulingeN Offline
          Neulinge
          schrieb am zuletzt editiert von
          #244

          Es ist leider einfach so, dass für alle Reisen bis einschließlich 31.10 alles storniert ist, auch die Flüge, sagt zumindest TAP, würde niemals riskieren, die Flüge anzutreten, extremes Risiko.... Es bleibt nur abzuwarten, bis ENDLICH die offiziellen Stornierungsmails ankommen, dann die Unterlagen für die Versicherung auszufüllen und hoffen, dass dann viele Monate später etwas für jeden TC-Bucher übrig geblieben ist. Und erst nach der offziellen Stornierung würden wir neue Reisen buchen (und bestimmt nie mehr per Überweisung!!!!!)

          Top FiveT 1 Antwort Letzte Antwort
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          • CliffideoC Offline
            CliffideoC Offline
            Cliffideo
            schrieb am zuletzt editiert von
            #245

            Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.

            Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
            Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.

            Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?

            Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
            Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
            Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.

            Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen

            Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:

            Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
            Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
            Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.

            Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
            Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

            JacquelineGoepnerJ SarafayS andi2601A SonneStrand75S cady7C 5 Antworten Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • tdwzbT tdwzb

              @jlechtenboehmer sagte:

              Hinterher haben immer alle alles vorher gewusst !

              Mit Verlaub - und ja, natürlich irren sich Aktienkurse auch Mal - hat jemand eigentlich all die Jahre und speziell in den letzten Monaten den Kurs von TC verfolgt?

              Soooooo überraschend ist das nicht gekommen...

              https://www.finanzen.net/aktien/thomas_cook-aktie

              fernweh1609F Offline
              fernweh1609F Offline
              fernweh1609
              schrieb am zuletzt editiert von
              #246

              @tdwzb sagte:

              Mit Verlaub - und ja, natürlich irren sich Aktienkurse auch Mal - hat jemand eigentlich all die Jahre und speziell in den letzten Monaten den Kurs von TC verfolgt?

              Soooooo überraschend ist das nicht gekommen...

              https://www.finanzen.net/aktien/thomas_cook-aktie

              Und ja, deshalb ist es unverantwortlich, dass Reisevermittler noch Reisen angeboten haben, auch HC! Wir haben erst am 8.8. mit Bucher Reisen gebucht, wir haben mit unserem Geld die Hotelrechnungen und Flüge von Reisen im Frühjahr/Sommer bezahlt. TC hatte bis 30.9. alles zu zahlen, die hatten 3 Monate Zahlungsziel. Also konnten die nur bis 30.6. zahlen, die fette Sommerrechnung haben die Herbstbucher nun mitfinanziert.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Reisefreak20R Offline
                Reisefreak20R Offline
                Reisefreak20
                schrieb am zuletzt editiert von
                #247

                Super, ne? Wir haben auch das ganze Geld bezahlt. (Abflug wäre der 17.10.2019 gewesen) und gucken jetzt auch in die Röhre. Schön, dass unsere Bundesregierung schläft und so ein Konzern sich unterversichern kann. So kann man Versicherungsbeiträge sparen. Wäre sonst für TC bestimmt teurer geworden. Ich habe über eine Strafanzeige nachgedacht. So etwas nennt man Betrug. Ich habe für etwas bezahlt und nichts dafür bekommen. Normalerweise hat man dafür eine Anzeige verdient. Wahrscheinlich saniert sich der Konzern jetzt mit unserem Geld oder die Vorstandsvorsitzenden liegen bereits unter Palmen und lachen sich über die kleinen Leute kaputt, deren Geld jetzt weg ist. Ist es nicht immer so? Am Ende zahlt doch immer der kleine Mann die Rechnung.

                Erny1805E limone-zitroneL SonneStrand75S 3 Antworten Letzte Antwort
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                • CliffideoC Cliffideo

                  Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.

                  Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
                  Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.

                  Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?

                  Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
                  Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
                  Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.

                  Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen

                  Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:

                  Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
                  Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
                  Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.

                  JacquelineGoepnerJ Offline
                  JacquelineGoepnerJ Offline
                  JacquelineGoepner
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #248

                  @cliffideo sagte:

                  Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.

                  Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
                  Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.

                  Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?

                  Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
                  Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
                  Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.

                  Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen

                  Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:

                  Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
                  Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
                  Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.

                  Ich habe eine Bestätigung der Fluglinie erhalten dass ich in jedem Fall den Flug nutzen kann. Eine offizielle Ansage wäre wirklich mal toll.

                  JG

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                  • DaVinci17D Offline
                    DaVinci17D Offline
                    DaVinci17
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #249

                    Ich habe den Kostenübernahmebescheid der Kaera an die Hotelleitung weitergegeben, die sich jetzt mit dem Management auseinander setzen wollte.

                    Eine Frage tut sich mir noch auf: Wir sind am 23.9. um 4 Uhr morgens hier angereist. Laut deutscher Version wird der 23. noch von der Übernahme umfasst. In der englischen im allerersten Absatz auch („no later than 23 September...“). Weiter unten heißt es aber „prior to 23 September“. Das impliziert ja, dass es vor dem 23. erfasst wäre.
                    Ist das ein Übersetzungsfehler?

                    DaVinci17D 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • CliffideoC Cliffideo

                      Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.

                      Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
                      Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.

                      Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?

                      Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
                      Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
                      Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.

                      Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen

                      Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:

                      Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
                      Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
                      Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.

                      SarafayS Offline
                      SarafayS Offline
                      Sarafay
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #250

                      Du weißt, dass alle Reisen bis 31.10. offiziell abgesagt wurden? Das trifft auch die Flüge. Du bist vielleicht Besitzer von Tickets, aber nicht der Eigentümer. Du hast mit der Fluggesellschaft keinen eigenen Vertrag abgeschlossen.
                      Du hast eine Pauschalreise gebucht. Mit allen Vor- und Nachteilen.

                      Sabsie4517S 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • erik e.E Offline
                        erik e.E Offline
                        erik e.
                        schrieb am zuletzt editiert von erik e.
                        #251

                        ... Auf Basis der Buchungsinformationen und ohne Vorlage gesonderter Rechnungen sollen die Hotels in den Ferienorten jetzt 50 Prozent der ausstehenden Zahlungen erhalten, wie ein Zurich-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. "Dies gilt sofort und unter der Voraussetzung, dass Thomas-Cook-Reisende von diesen Hotels ab sofort weder zur individuellen Zahlung von Hotelrechnungen aufgefordert oder anderweitig genötigt werden", sagte Sprecher Bernd Engelien weiter. ...

                        Link zur Quelle

                        ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • McPuffM Offline
                          McPuffM Offline
                          McPuff
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #252

                          Hallo zusammen!

                          Erstmal ein großes Lob an das Forum hier! So viele Infos wie hier glaube ich findet man aktuell kaum im Netz.
                          Ich hoffe, dass alle Geschädigten halbwegs gut aus diesem Desaster wieder raus kommen. Es ist schon fast traumatisch, wie viele davon betroffen sind und welche weiteren Konsequenzen das noch auf die gesamte Touristik haben wird. Ein Alptraum in vielerlei Hinsicht!

                          Wir sind auch davon betroffen jedoch keimt in mir die Hoffnung auf, dass wir vielleicht Glück im Unglück haben könnten. Wir haben kurzfristig - und kurzsichtig wie wir leider eingestehen müssen - erst heut vor einer Woche über einen Onlinevermittler bei Neckermann gebucht. Von diesen ganzen Vorzeichen bzgl. Thomas Cook haben wir nichts mitbekommen... Tja.

                          Jetzt ist es so, dass bei uns noch überhaupt keine Buchung von der Kreditkarte vorgenommen wurde. Freitag vor einer Woche haben wir die Reise online gebucht, ab Montag Notfallgeschäftsführung, ab Mittwoch Insolvenz- Wie verhält es sich nun mit diesem Betrag. Kann TC in den nächsten Tagen den Betrag von ca 1500 Euro noch abbuchen oder ist seit Insolvenzanmeldung das nicht mehr möglich? Ich habe schon mehrmals bei meiner Bank angerufen, die verweisen mich immer an die Versicherung wegen Sicherungsschein. Aber in dem Sinn habe ich ja noch keinen Schaden. Das habe ich Ihnen nun klar gemacht und habe eindringlich auf die Stornierung bzw. Widerruf der Zahlung gepocht. Aber das kann man mir im Moment nicht zusagen. Ein späterer Chargeback kommt ja mit dem Sicherungsschein soweit ich das nun mitbekommen habe eh nicht in Frage. Macht es Sinn die Kreditkarte über die Notfallhotline noch sperren zu lassen? Oder kann man mich dann belangen wegen Vertragsbruch oder ähnlichem.

                          Die Reise findet bei uns nicht statt, wir hätten am 7.10. nach Kos fliegen sollen. Bis Ende Oktober ist ja alles seitens TC abgesagt worden daher würden wir gern evtl nach Möglichkeit, sollte das Geld nicht weg kommen, noch einen kleinen Urlaub dahoam im bayerischen Wald machen. Mit dem ganzen Chaos wollen wir im Moment erstmal nicht weiter weg verreisen.

                          Ich danke schon mal für eure Gedanken und Antworten und drücke allen Leidtragenden gaaanz fest die Daumen für einen glimpflichen Ausgang!

                          R1PR 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Reisefreak20R Reisefreak20

                            Super, ne? Wir haben auch das ganze Geld bezahlt. (Abflug wäre der 17.10.2019 gewesen) und gucken jetzt auch in die Röhre. Schön, dass unsere Bundesregierung schläft und so ein Konzern sich unterversichern kann. So kann man Versicherungsbeiträge sparen. Wäre sonst für TC bestimmt teurer geworden. Ich habe über eine Strafanzeige nachgedacht. So etwas nennt man Betrug. Ich habe für etwas bezahlt und nichts dafür bekommen. Normalerweise hat man dafür eine Anzeige verdient. Wahrscheinlich saniert sich der Konzern jetzt mit unserem Geld oder die Vorstandsvorsitzenden liegen bereits unter Palmen und lachen sich über die kleinen Leute kaputt, deren Geld jetzt weg ist. Ist es nicht immer so? Am Ende zahlt doch immer der kleine Mann die Rechnung.

                            Erny1805E Offline
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                            Erny1805
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #253

                            @reisefreak20 sagte:

                            Super, ne? Wir haben auch das ganze Geld bezahlt. (Abflug wäre der 17.10.2019 gewesen) und gucken jetzt auch in die Röhre. Schön, dass unsere Bundesregierung schläft und so ein Konzern sich unterversichern kann. So kann man Versicherungsbeiträge sparen. Wäre sonst für TC bestimmt teurer geworden. Ich habe über eine Strafanzeige nachgedacht. So etwas nennt man Betrug. Ich habe für etwas bezahlt und nichts dafür bekommen. Normalerweise hat man dafür eine Anzeige verdient. Wahrscheinlich saniert sich der Konzern jetzt mit unserem Geld oder die Vorstandsvorsitzenden liegen bereits unter Palmen und lachen sich über die kleinen Leute kaputt, deren Geld jetzt weg ist. Ist es nicht immer so? Am Ende zahlt doch immer der kleine Mann die Rechnung.

                            Es wird noch besser siehe Link. Daher Augen auf bei der Wahl wo man sein Kreuz setzt vielleicht 😉 Auch wenn ich kein Fan der Grünen bin, aber das war eigentlich ein richtiger durchdachter Antrag.. aber gehört hier nicht ins Forum so ausführlich. Sorry 🙂

                            https://www.bundestag.de/presse/hib/659444-659444

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • McPuffM McPuff

                              Hallo zusammen!

                              Erstmal ein großes Lob an das Forum hier! So viele Infos wie hier glaube ich findet man aktuell kaum im Netz.
                              Ich hoffe, dass alle Geschädigten halbwegs gut aus diesem Desaster wieder raus kommen. Es ist schon fast traumatisch, wie viele davon betroffen sind und welche weiteren Konsequenzen das noch auf die gesamte Touristik haben wird. Ein Alptraum in vielerlei Hinsicht!

                              Wir sind auch davon betroffen jedoch keimt in mir die Hoffnung auf, dass wir vielleicht Glück im Unglück haben könnten. Wir haben kurzfristig - und kurzsichtig wie wir leider eingestehen müssen - erst heut vor einer Woche über einen Onlinevermittler bei Neckermann gebucht. Von diesen ganzen Vorzeichen bzgl. Thomas Cook haben wir nichts mitbekommen... Tja.

                              Jetzt ist es so, dass bei uns noch überhaupt keine Buchung von der Kreditkarte vorgenommen wurde. Freitag vor einer Woche haben wir die Reise online gebucht, ab Montag Notfallgeschäftsführung, ab Mittwoch Insolvenz- Wie verhält es sich nun mit diesem Betrag. Kann TC in den nächsten Tagen den Betrag von ca 1500 Euro noch abbuchen oder ist seit Insolvenzanmeldung das nicht mehr möglich? Ich habe schon mehrmals bei meiner Bank angerufen, die verweisen mich immer an die Versicherung wegen Sicherungsschein. Aber in dem Sinn habe ich ja noch keinen Schaden. Das habe ich Ihnen nun klar gemacht und habe eindringlich auf die Stornierung bzw. Widerruf der Zahlung gepocht. Aber das kann man mir im Moment nicht zusagen. Ein späterer Chargeback kommt ja mit dem Sicherungsschein soweit ich das nun mitbekommen habe eh nicht in Frage. Macht es Sinn die Kreditkarte über die Notfallhotline noch sperren zu lassen? Oder kann man mich dann belangen wegen Vertragsbruch oder ähnlichem.

                              Die Reise findet bei uns nicht statt, wir hätten am 7.10. nach Kos fliegen sollen. Bis Ende Oktober ist ja alles seitens TC abgesagt worden daher würden wir gern evtl nach Möglichkeit, sollte das Geld nicht weg kommen, noch einen kleinen Urlaub dahoam im bayerischen Wald machen. Mit dem ganzen Chaos wollen wir im Moment erstmal nicht weiter weg verreisen.

                              Ich danke schon mal für eure Gedanken und Antworten und drücke allen Leidtragenden gaaanz fest die Daumen für einen glimpflichen Ausgang!

                              R1PR Offline
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #254

                              @mcpuff sagte:

                              Hallo zusammen!

                              Erstmal ein großes Lob an das Forum hier! So viele Infos wie hier glaube ich findet man aktuell kaum im Netz.
                              Ich hoffe, dass alle Geschädigten halbwegs gut aus diesem Desaster wieder raus kommen. Es ist schon fast traumatisch, wie viele davon betroffen sind und welche weiteren Konsequenzen das noch auf die gesamte Touristik haben wird. Ein Alptraum in vielerlei Hinsicht!

                              Wir sind auch davon betroffen jedoch keimt in mir die Hoffnung auf, dass wir vielleicht Glück im Unglück haben könnten. Wir haben kurzfristig - und kurzsichtig wie wir leider eingestehen müssen - erst heut vor einer Woche über einen Onlinevermittler bei Neckermann gebucht. Von diesen ganzen Vorzeichen bzgl. Thomas Cook haben wir nichts mitbekommen... Tja.

                              Jetzt ist es so, dass bei uns noch überhaupt keine Buchung von der Kreditkarte vorgenommen wurde. Freitag vor einer Woche haben wir die Reise online gebucht, ab Montag Notfallgeschäftsführung, ab Mittwoch Insolvenz- Wie verhält es sich nun mit diesem Betrag. Kann TC in den nächsten Tagen den Betrag von ca 1500 Euro noch abbuchen oder ist seit Insolvenzanmeldung das nicht mehr möglich? Ich habe schon mehrmals bei meiner Bank angerufen, die verweisen mich immer an die Versicherung wegen Sicherungsschein. Aber in dem Sinn habe ich ja noch keinen Schaden. Das habe ich Ihnen nun klar gemacht und habe eindringlich auf die Stornierung bzw. Widerruf der Zahlung gepocht. Aber das kann man mir im Moment nicht zusagen. Ein späterer Chargeback kommt ja mit dem Sicherungsschein soweit ich das nun mitbekommen habe eh nicht in Frage. Macht es Sinn die Kreditkarte über die Notfallhotline noch sperren zu lassen? Oder kann man mich dann belangen wegen Vertragsbruch oder ähnlichem.

                              Die Reise findet bei uns nicht statt, wir hätten am 7.10. nach Kos fliegen sollen. Bis Ende Oktober ist ja alles seitens TC abgesagt worden daher würden wir gern evtl nach Möglichkeit, sollte das Geld nicht weg kommen, noch einen kleinen Urlaub dahoam im bayerischen Wald machen. Mit dem ganzen Chaos wollen wir im Moment erstmal nicht weiter weg verreisen.

                              Ich danke schon mal für eure Gedanken und Antworten und drücke allen Leidtragenden gaaanz fest die Daumen für einen glimpflichen Ausgang!

                              Steht auf der Seite von TC HC etc , das keine Abbuchungen laufen werden, also habt ihr glück.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • SarafayS Sarafay

                                Du weißt, dass alle Reisen bis 31.10. offiziell abgesagt wurden? Das trifft auch die Flüge. Du bist vielleicht Besitzer von Tickets, aber nicht der Eigentümer. Du hast mit der Fluggesellschaft keinen eigenen Vertrag abgeschlossen.
                                Du hast eine Pauschalreise gebucht. Mit allen Vor- und Nachteilen.

                                Sabsie4517S Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #255

                                @sarafay sagte:

                                Du weißt, dass alle Reisen bis 31.10. offiziell abgesagt wurden? Das trifft auch die Flüge. Du bist vielleicht Besitzer von Tickets, aber nicht der Eigentümer. Du hast mit der Fluggesellschaft keinen eigenen Vertrag abgeschlossen.
                                Du hast eine Pauschalreise gebucht. Mit allen Vor- und Nachteilen.

                                Ersten Infos von LH/Swiss, die ich gestern per Mail erhalten habe, besteht schon ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Passagier und Fluglinien.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • CliffideoC Cliffideo

                                  Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.

                                  Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
                                  Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.

                                  Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?

                                  Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
                                  Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
                                  Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.

                                  Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen

                                  Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:

                                  Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
                                  Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
                                  Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.

                                  andi2601A Online
                                  andi2601A Online
                                  andi2601
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #256

                                  @cliffideo sagte:

                                  Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.

                                  Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
                                  Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.

                                  Nein. Kannst du nicht! Es sind egal welche reisen bis 31.10 abgesagt.
                                  Alle Tickets etc sind mit Antrag auf insolvenz, insolvenzmasse welche dem Insolvenzverwalter unterstellt sind. Der teilte eben mit das alle reisen bis 31.10 abgesagt sind.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Reisefreak20R Reisefreak20

                                    Super, ne? Wir haben auch das ganze Geld bezahlt. (Abflug wäre der 17.10.2019 gewesen) und gucken jetzt auch in die Röhre. Schön, dass unsere Bundesregierung schläft und so ein Konzern sich unterversichern kann. So kann man Versicherungsbeiträge sparen. Wäre sonst für TC bestimmt teurer geworden. Ich habe über eine Strafanzeige nachgedacht. So etwas nennt man Betrug. Ich habe für etwas bezahlt und nichts dafür bekommen. Normalerweise hat man dafür eine Anzeige verdient. Wahrscheinlich saniert sich der Konzern jetzt mit unserem Geld oder die Vorstandsvorsitzenden liegen bereits unter Palmen und lachen sich über die kleinen Leute kaputt, deren Geld jetzt weg ist. Ist es nicht immer so? Am Ende zahlt doch immer der kleine Mann die Rechnung.

                                    limone-zitroneL Offline
                                    limone-zitroneL Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #257

                                    Ich würde mich da gerne anschließen auch wir haben alles bezahlt und die Reise wurde 2 Tage vorher abgesagt.
                                    Warnungen gab es schon seit Februar sogar mit Ansage passt Ende September auf Thomas Cook auf aber dennoch wurde fleißig weiterverkauft.
                                    Ich fühle mich auch betrogen.

                                    https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/reisebueroverband-vorsitzende-diese-frau-warnte-schon-lange-vor-thomas-cook-und-beruhigt-heute-condor-kunden/25055250.html

                                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • CliffideoC Cliffideo

                                      Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.

                                      Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
                                      Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.

                                      Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?

                                      Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
                                      Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
                                      Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.

                                      Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen

                                      Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:

                                      Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
                                      Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
                                      Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.

                                      SonneStrand75S Offline
                                      SonneStrand75S Offline
                                      SonneStrand75
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #258

                                      @cliffideo sagte:

                                      Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.
                                      Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.

                                      Und das ist eben die Frage. Warum soll das Ticket dir gehören, nur weil es auf deinen Namen ausgestellt ist?
                                      Im Rahmen einer Pauschalreise gehört alles dem Reiseveranstalter. Wenn du die Reise stornierst, stornierst du die Flüge ja auch nicht einzeln bei der Lufthansa, nur weil du auf dem Ticket stehst.
                                      Nein, du stornierst alles beim RV und er storniert daraufhin die Flüge bei der Fluggesellschaft.

                                      Also kann er auch nach der Ausstellung die Flüge stornieren...

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                                      • SonneStrand75S Offline
                                        SonneStrand75S Offline
                                        SonneStrand75
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #259

                                        Und mit der Überweisung würde ich echt nie wieder etwas bezahlen... Nur Lastschrift.

                                        Jade63J 1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #260

                                          WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE, DIE TROTZ ABSAGE DER REISEN IHRE BESTEHENDEN FLÜGE ANTRETEN!

                                          Die Zürich Versicherung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Insolvenzversicherung nur für die vollständige Reiseleistung, aber nicht für Teilleistungen zählt. Wird eine Leistung genutzt, fällt die Pauschalreise auseinander. Die dann entstehenden Einzelleistungen sind NICHT versichert. Wird also der Flug in Anspruch genommen gibt's von denen keinen einzigen Cent zurück, von dem was ihr an den Veranstalter gezahlt habt. Thomas Cook hat nun bis 31.10.2019 alle Reisen abgesagt. Auch wenn es Beförderungsleistungen gibt die bezahlt sind - rechtlich gesehen wurde die Reise abgesagt weshalb die Versicherung davon abgeraten hat, die Reise anzutreten.

                                          Also überlegt euch gut, was ihr tut.

                                          SonneStrand75S cocolyC erik e.E heidiskigeilH volleyballalbumV 5 Antworten Letzte Antwort
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