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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Erny1805E Erny1805

    @malini sagte:

    Allerdings!

    Malinigeschrieben gestern um 23:18
    Verwarnt
    @vonschmeling sagte:

    Es tut mir leid, aber ich kann mir vorstellen, dass nicht Betroffene es durchaus kritisch sähen, wenn Mitbürgern ein versemmelter Urlaub aus dem Staatssäckel abgegolten würde ...

    Ich möchte auch keine 60 Milliarden im Jahr für Asylkosten bezahlen oder 3 Milliarden für eine Maut die nie kam. Das sehe ich auch kritisch. Mich fragt da auch keiner... 😉

    vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1021

    @erny1805 sagte:

    Ich möchte auch keine 60 Milliarden im Jahr für Asylkosten bezahlen oder 3 Milliarden für eine Maut die nie kam. Das sehe ich auch kritisch. Mich fragt da auch keiner... 😉

    Merkst du was?
    Dich fragt keiner ... weder dazu noch hierzu.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    S.D.1974S 1 Antwort Letzte Antwort
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    • CliffideoC Cliffideo

      @sonnestrand75 sagte:

      Ich kann es wirklich nicht verstehen, jedes Ticket kann man stornieren, man kriegt nur den Ticketpreis nicht zurück. Aber Steuern und Gebühren.

      Easyjet berechnet (absichtlich) keine Steuern und Gebühren, deswegen wird es da auch nichts bringen.
      Ryanair ist da wohl auch eine Ausnahme. Aber normale Fluglinientickets kann man ja stornieren vor dem Flug.

      Sonnestrand75, höre bitte damit auf, hier Reisende mit Linienflugtickets zu verunsichern!

      Fakt ist: ausgestellte Linienflugtickets sind vom Veranstalter nicht mehr stornierbar, das kann nur noch der Besitzer der Tickets machen, dessen Name auf dem Ticket steht ( Und nein, da steht NICHT Eigentum der TC Gruppe drauf)
      Dein Beispiel mit Eurowings zeigt, dass Du von der Materie keine Ahnung hast, da Eurowings gar keine Linienfluggesellschaft, sondern als Tochter der Lufthansa eine Billigfluglinie für Charter- und Bedarfsflüge ist.
      Auch die Meinung, dass bei einem üblichen Storno, z.B. bei Krankheit des Reisenden, der Veranstalter das Linienflugticket storniert, ist falsch. Da diese Pauschalreisen-Linienflugtickets so gut wie immer in V-Klasse und anderen Tarifen ohne Stornierungsmöglichkeit gebucht sind, wird dies einfach durch Noshow verfallen gelassen, der Kunde trägt eh 100% Stornokosten bei diesen Flugtarifen.

      Fakt ist auch, seit Montag wurde hier von nicht einer Flugverweigerung bei gebuchten Linienflügen durch TC berichtet, ebensowenig bei Ryanair und Easyjet.

      Berichtet wurde von Flugverweigerungen bei Condor, EUROWINGS, Corendon, Sun-Express, Tailwind, Sundair und anderen Charterern.
      Flüge bei diesen Gesellschaften müssen NICHT vorher bezahlt und ausgestellt werden und gehen auch nicht in das Eigentum des Reisenden mit direktem Vertragsverhältnis zwischen Airline und Ticketinhaber über.

      Ich weiß nicht, Sonnestrand75, was Dein ständiges Verunsichern der Reisenden im Besitz von Linienflügen zu bedeuten hat. Man kann sich doch eher freuen, wenn bei der aktuellen unseligen Lage noch Teile einer Buchung genutzt werden können, gerade die Flüge sind doch fast immer das Entscheidende, irgendeine Unterkunft findet sich immer vor Ort.

      cady7C Offline
      cady7C Offline
      cady7
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1022

      @cliffideo sagte:

      Sonnestrand75, höre bitte damit auf, hier Reisende mit Linienflugtickets zu verunsichern!

      Fakt ist: ausgestellte Linienflugtickets sind vom Veranstalter nicht mehr stornierbar, das kann nur noch der Besitzer der Tickets machen, dessen Name auf dem Ticket steht ( Und nein, da steht NICHT Eigentum der TC Gruppe drauf)
      Dein Beispiel mit Eurowings zeigt, dass Du von der Materie keine Ahnung hast, da Eurowings gar keine Linienfluggesellschaft, sondern als Tochter der Lufthansa eine Billigfluglinie für Charter- und Bedarfsflüge ist.
      Auch die Meinung, dass bei einem üblichen Storno, z.B. bei Krankheit des Reisenden, der Veranstalter das Linienflugticket storniert, ist falsch. Da diese Pauschalreisen-Linienflugtickets so gut wie immer in V-Klasse und anderen Tarifen ohne Stornierungsmöglichkeit gebucht sind, wird dies einfach durch Noshow verfallen gelassen, der Kunde trägt eh 100% Stornokosten bei diesen Flugtarifen.

      Fakt ist auch, seit Montag wurde hier von nicht einer Flugverweigerung bei gebuchten Linienflügen durch TC berichtet, ebensowenig bei Ryanair und Easyjet.

      Berichtet wurde von Flugverweigerungen bei Condor, EUROWINGS, Corendon, Sun-Express, Tailwind, Sundair und anderen Charterern.
      Flüge bei diesen Gesellschaften müssen NICHT vorher bezahlt und ausgestellt werden und gehen auch nicht in das Eigentum des Reisenden mit direktem Vertragsverhältnis zwischen Airline und Ticketinhaber über.

      Ich weiß nicht, Sonnestrand75, was Dein ständiges Verunsichern der Reisenden im Besitz von Linienflügen zu bedeuten hat. Man kann sich doch eher freuen, wenn bei der aktuellen unseligen Lage noch Teile einer Buchung genutzt werden können, gerade die Flüge sind doch fast immer das Entscheidende, irgendeine Unterkunft findet sich immer vor Ort.

      DAUMEN HOCH

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      • vonschmelingV vonschmeling

        @erny1805 sagte:

        Ich möchte auch keine 60 Milliarden im Jahr für Asylkosten bezahlen oder 3 Milliarden für eine Maut die nie kam. Das sehe ich auch kritisch. Mich fragt da auch keiner... 😉

        Merkst du was?
        Dich fragt keiner ... weder dazu noch hierzu.

        S.D.1974S Offline
        S.D.1974S Offline
        S.D.1974
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1023

        @erny1805 sagte:
        Ich möchte auch keine 60 Milliarden im Jahr für Asylkosten bezahlen oder 3 Milliarden für eine Maut die nie kam. Das sehe ich auch kritisch. Mich fragt da auch keiner...

        Ich glaube aber auch das diese Diskusion hier am Thema vorbeigeht. Bin zwar kein Admin um dieses zu entscheiden und das eine hat mit dem anderen nichts zu tun !!

        Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
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        • S.D.1974S S.D.1974

          @michaelsa sagte:

          Hier sind die aktuellen Informationen. Auf Seite 1 steht, dass die Thomas Cook International AG noch keine Insolvenz beantragt hat. Und auf Seite 3 ganz oben steht: Für Gäste aller Veranstaltermarken der Thomas Cook International AG (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise somit nicht antreten. Was mache ich denn jetzt?

          Ich würde mich mal im Reisebüro oder wo gebucht wurde erkundigen. Sorry aber da weiß ich auch nicht weiter.
          Drücke aber die Daumen.

          MichaElsaM Offline
          MichaElsaM Offline
          MichaElsa
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1024

          @sd1974 sagte:

          Ich würde mich mal im Reisebüro oder wo gebucht wurde erkundigen. Sorry aber da weiß ich auch nicht weiter.
          Drücke aber die Daumen.

          Es wurde online bei weg.de gebucht. Und da sagte man mir mehrfach absolut unterschiedliche Dinge. Die haben gar kein Interesse oder keine Ahnung. Jedenfalls kann mir keiner helfen.

          S.D.1974S 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • S.D.1974S S.D.1974

            @michaelsa sagte:

            Ich hab noch eine weitere Frage: Mein Flug ist im Rahmen meiner Pauschalreise bei Vueling gebucht worden. Ich habe auf der Internetseite von Vueling nachgesehen. Dort konnte ich mich für meinen Flug ansehen und konnte mir den Flug auch automatisch bestätigen lassen. Auf der Bestätigung erkenne ich sogar die Kreditkartennummern und dass der Flug bestätigt ist. Das bedeutet doch eigentlich, dass ich den Flug in Anspruch nehmen kann, oder?

            Siehe den ersten Beitrag auf dieser Seite. 😉

            MichaElsaM Offline
            MichaElsaM Offline
            MichaElsa
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1025

            @sd1974 sagte:

            Siehe den ersten Beitrag auf dieser Seite. 😉

            Was sollte ich da finden? Ich hab nichts von Vueling gefunden.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • MichaElsaM MichaElsa

              @sd1974 sagte:

              Ich würde mich mal im Reisebüro oder wo gebucht wurde erkundigen. Sorry aber da weiß ich auch nicht weiter.
              Drücke aber die Daumen.

              Es wurde online bei weg.de gebucht. Und da sagte man mir mehrfach absolut unterschiedliche Dinge. Die haben gar kein Interesse oder keine Ahnung. Jedenfalls kann mir keiner helfen.

              S.D.1974S Offline
              S.D.1974S Offline
              S.D.1974
              schrieb am zuletzt editiert von S.D.1974
              #1026

              @michaelsa sagte:

              Es wurde online bei weg.de gebucht. Und da sagte man mir mehrfach absolut unterschiedliche Dinge. Die haben gar kein Interesse oder keine Ahnung. Jedenfalls kann mir keiner helfen.

              Sorry dafür und da wirst du bestimmt nicht mehr buchen bei solcher hilfe. Ich würde einfach mal in ein Reisebüro gehen und fragen. Sie werden Dir bestimmt etwas sagen können.

              Du findest da, das Du wenn auf eigenes Risiko handelst solltest du die Reise antreten zb.

              CliffideoC 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • S.D.1974S S.D.1974

                @erny1805 sagte:
                Ich möchte auch keine 60 Milliarden im Jahr für Asylkosten bezahlen oder 3 Milliarden für eine Maut die nie kam. Das sehe ich auch kritisch. Mich fragt da auch keiner...

                Ich glaube aber auch das diese Diskusion hier am Thema vorbeigeht. Bin zwar kein Admin um dieses zu entscheiden und das eine hat mit dem anderen nichts zu tun !!

                Erny1805E Offline
                Erny1805E Offline
                Erny1805
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1027

                @sd1974 sagte:

                @erny1805 sagte:
                Ich möchte auch keine 60 Milliarden im Jahr für Asylkosten bezahlen oder 3 Milliarden für eine Maut die nie kam. Das sehe ich auch kritisch. Mich fragt da auch keiner...

                Ich glaube aber auch das diese Diskusion hier am Thema vorbeigeht. Bin zwar kein Admin um dieses zu entscheiden und das eine hat mit dem anderen nichts zu tun !!

                Bitte noch mal auf den zitierten Text schauen. Es waren lediglich Beispiele das ich als Steuerzahler auch was bezahlen muss was ich nicht möchte und wo mich auch keiner fragt... und ich zahle nicht wenig..

                S.D.1974S 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Erny1805E Erny1805

                  @sd1974 sagte:

                  @erny1805 sagte:
                  Ich möchte auch keine 60 Milliarden im Jahr für Asylkosten bezahlen oder 3 Milliarden für eine Maut die nie kam. Das sehe ich auch kritisch. Mich fragt da auch keiner...

                  Ich glaube aber auch das diese Diskusion hier am Thema vorbeigeht. Bin zwar kein Admin um dieses zu entscheiden und das eine hat mit dem anderen nichts zu tun !!

                  Bitte noch mal auf den zitierten Text schauen. Es waren lediglich Beispiele das ich als Steuerzahler auch was bezahlen muss was ich nicht möchte und wo mich auch keiner fragt... und ich zahle nicht wenig..

                  S.D.1974S Offline
                  S.D.1974S Offline
                  S.D.1974
                  schrieb am zuletzt editiert von S.D.1974
                  #1028

                  @erny1805 sagte:

                  Bitte noch mal auf den zitierten Text schauen. Es waren lediglich Beispiele das ich als Steuerzahler auch was bezahlen muss was ich nicht möchte und wo mich auch keiner fragt... und ich zahle nicht wenig..

                  Mir ging es aber genau um diese Antwort. Wir bezahlen alle unsere Steuern.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • CliffideoC Offline
                    CliffideoC Offline
                    Cliffideo
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1029

                    @Michaelsa:
                    Vueling gehört nicht zu den Linienfluggesellschaften, sondern ist eine spanische Billigfluggesellschaft.
                    Ich würde mir den Flug direkt von Vueling schriftlich bestätigen lassen mit den Angaben

                    • bezahlt?
                    • auf Deinen Namen gebucht?
                    • Nicht mehr stornierbar durch den Veranstalter?

                    Wenn das alles gegeben ist, guten Flug!

                    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                    Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • S.D.1974S S.D.1974

                      @michaelsa sagte:

                      Es wurde online bei weg.de gebucht. Und da sagte man mir mehrfach absolut unterschiedliche Dinge. Die haben gar kein Interesse oder keine Ahnung. Jedenfalls kann mir keiner helfen.

                      Sorry dafür und da wirst du bestimmt nicht mehr buchen bei solcher hilfe. Ich würde einfach mal in ein Reisebüro gehen und fragen. Sie werden Dir bestimmt etwas sagen können.

                      Du findest da, das Du wenn auf eigenes Risiko handelst solltest du die Reise antreten zb.

                      CliffideoC Offline
                      CliffideoC Offline
                      Cliffideo
                      schrieb am zuletzt editiert von Cliffideo
                      #1030

                      @sd1974 sagte:

                      Ich würde einfach mal in ein Reisebüro gehen und fragen. Sie werden Dir bestimmt etwas sagen können.

                      Die Reisebüros kämpfen gerade um ihre Existenz und haben Wichtigeres zu tun als in Buchungen anderer Vermittler kostenlos Zeit und Arbeitskraft zu investieren. Michaelsa hat seinen Online-Vermittler selbst gewählt und muss sich nun auch mit dessen (Nicht-)Beratung abfinden oder sich die Informationen dazu selbst erarbeiten, indem man z.B. die Airline selbst kontaktiert.

                      Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                      Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                      MichaElsaM 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1031

                        Diese Antworten wird Vueling sicher unumwunden geben ... 😏
                        Im Übrigen zweifle ich auch an einigen deiner Manifeste, Cliffideo, beispielsweise an der Kraft des Nachweises, dass bislang noch keine negativen Rückmeldungen eingetrudelt sind.
                        Bei aller Hochachtung für die Breite dieses Forum würde ich daraus keineswegs ein Gelingen auf lange Sicht ableiten und erwähne das mit Rücksicht auf weniger hasardeurisch aufgestellte Reisende.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • S.D.1974S S.D.1974

                          @susitachyon sagte:

                          ich habe ( leider nur ) telefonisch eine andere Info von einer Mitarbeiterin von Kaera erhalten - woher weisst du das und gibt es etwas Schriftliches als Quelle ? Danke dir für deine Antwort , ich habe ein Ryanair Ticket und bin schon eingecheckt

                          HIer der Auszug:
                          ACHTUNG: 
                          Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen: 

                          • Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung. 
                          • Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.). 
                          • Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen. 

                          Quelle https://www.holidaycheck.de/aktuelle-reisehinweise/thomascook

                          susitachyonS Offline
                          susitachyonS Offline
                          susitachyon
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1032

                          @sd1974 sagte:

                          HIer der Auszug:
                          ACHTUNG: 
                          Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen: 
                          Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung. 
                          Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.). 
                          Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen. 
                          Quelle https://www.holidaycheck.de/aktuelle-reisehinweise/thomascook

                          Danke dir sehr ! Das hatte ich auch gelesen - man kann Punkt 3 aber auch so verstehen, dass ich meinen Reisepreis zwar nicht vollständig, aber doch abzüglich des Flugtickets geltend machen kann . Ich versuche, die dahingehende Aussage der Kaera Mitarbeiterin nochmal schriftlich zu erhalten .

                          cady7C vonschmelingV S.D.1974S 3 Antworten Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • CliffideoC Cliffideo

                            @sd1974 sagte:

                            Ich würde einfach mal in ein Reisebüro gehen und fragen. Sie werden Dir bestimmt etwas sagen können.

                            Die Reisebüros kämpfen gerade um ihre Existenz und haben Wichtigeres zu tun als in Buchungen anderer Vermittler kostenlos Zeit und Arbeitskraft zu investieren. Michaelsa hat seinen Online-Vermittler selbst gewählt und muss sich nun auch mit dessen (Nicht-)Beratung abfinden oder sich die Informationen dazu selbst erarbeiten, indem man z.B. die Airline selbst kontaktiert.

                            MichaElsaM Offline
                            MichaElsaM Offline
                            MichaElsa
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1033

                            Ich habe die Airline selbst kontaktiert. Hab eine 0180-Nummer angerufen. Dort kam nur eine Bandansage und dann wurde aufgelegt. Ich habe außerdem vor 3 Tagen eine E-Mail geschrieben. Da habe ich keine Antwort bekommen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • susitachyonS susitachyon

                              @sd1974 sagte:

                              HIer der Auszug:
                              ACHTUNG: 
                              Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen: 
                              Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung. 
                              Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.). 
                              Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen. 
                              Quelle https://www.holidaycheck.de/aktuelle-reisehinweise/thomascook

                              Danke dir sehr ! Das hatte ich auch gelesen - man kann Punkt 3 aber auch so verstehen, dass ich meinen Reisepreis zwar nicht vollständig, aber doch abzüglich des Flugtickets geltend machen kann . Ich versuche, die dahingehende Aussage der Kaera Mitarbeiterin nochmal schriftlich zu erhalten .

                              cady7C Offline
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1034

                              @susitachyon sagte:

                              Danke dir sehr ! Das hatte ich auch gelesen - man kann Punkt 3 aber auch so verstehen, dass ich meinen Reisepreis zwar nicht vollständig, aber doch abzüglich des Flugtickets geltend machen kann . Ich versuche, die dahingehende Aussage der Kaera Mitarbeiterin nochmal schriftlich zu erhalten .

                              so verstehe ich das auch, da wäre eine schriftliche Aussage des Mitarbeiters echt Gold wert... DANKE

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • susitachyonS susitachyon

                                @sd1974 sagte:

                                HIer der Auszug:
                                ACHTUNG: 
                                Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen: 
                                Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung. 
                                Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.). 
                                Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen. 
                                Quelle https://www.holidaycheck.de/aktuelle-reisehinweise/thomascook

                                Danke dir sehr ! Das hatte ich auch gelesen - man kann Punkt 3 aber auch so verstehen, dass ich meinen Reisepreis zwar nicht vollständig, aber doch abzüglich des Flugtickets geltend machen kann . Ich versuche, die dahingehende Aussage der Kaera Mitarbeiterin nochmal schriftlich zu erhalten .

                                vonschmelingV Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #1035

                                @susitachyon sagte:

                                ... man kann Punkt 3 aber auch so verstehen, dass ich meinen Reisepreis zwar nicht vollständig, aber doch abzüglich des Flugtickets geltend machen kann.

                                Du kennst als Pauschalreisender ja den Ticketpreis überhaupt nicht ... whatsoever könnte man die nachweislichen Kosten belegen und verlangen, worüber ich allerdings inzwischen im Zweifel bin, weil eine Pauschalreise nun einmal eine Pauschalreise ist und die Kosten ja nicht von ungefähr pauschal erhoben werden.
                                Meine naive Sichtweise ist die, dass der Versicherer für den Gesamtpreis der Reise einsteht, die nicht angetreten wurde.
                                Tritt der Reisende sie dennoch an und nutzt Teilleistungen seiner Buchung sollte der Anspruch gegenüber der Versicherung erlöschen.
                                Andernfalls ist doch der Reisende benachteiligt, der auf eine Bedarfsairlie gebucht wurde und seine Beförderungsleistung eingebüßt hat.

                                Hier ist ja vielen Mitwirkungen wohl an beispielhafter Gerechtigkeit gelegen - viellicht möchten sie diesen Aspekt einer möglichen Benachteiligung auch mal evaluieren?

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                slowhexeS 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • susitachyonS susitachyon

                                  @sd1974 sagte:

                                  HIer der Auszug:
                                  ACHTUNG: 
                                  Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen: 
                                  Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung. 
                                  Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.). 
                                  Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen. 
                                  Quelle https://www.holidaycheck.de/aktuelle-reisehinweise/thomascook

                                  Danke dir sehr ! Das hatte ich auch gelesen - man kann Punkt 3 aber auch so verstehen, dass ich meinen Reisepreis zwar nicht vollständig, aber doch abzüglich des Flugtickets geltend machen kann . Ich versuche, die dahingehende Aussage der Kaera Mitarbeiterin nochmal schriftlich zu erhalten .

                                  S.D.1974S Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1036

                                  @susitachyon sagte:

                                  Danke dir sehr ! Das hatte ich auch gelesen - man kann Punkt 3 aber auch so verstehen, dass ich meinen Reisepreis zwar nicht vollständig, aber doch abzüglich des Flugtickets geltend machen kann . Ich versuche, die dahingehende Aussage der Kaera Mitarbeiterin nochmal schriftlich zu erhalten .

                                  Aber das Problem was du sicherlich bekommen wirst ist, das Du den Flugpreis für hin und zurück nicht kennst.
                                  Somit weißt du auch nicht mehr welchen Betrag du bei Kaera einreichen kannst.
                                  Ich würde zb. keinen Flug antreten selbst wenn der gesichert sein sollte, ich mir aber nicht sicher sein kann ob mein Hotel mich akzeptiert.
                                  Man mag vielleicht auch noch ein Hotel finden aber hat man das Geld dafür alles doppelt zu zahlen? Zumal du nicht mal weißt was du von der Kaera zurück bekommst. Wäre mir ein zu hohes Risiko. Meine Meinung.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • MichaElsaM MichaElsa

                                    @sd1974 sagte:

                                    Bei abgesagten Reisen steht einem das zu. Man kann für diese Gesellschaften einen anspruch online einreichen.
                                    Thomas Cook Touristik GmbH
                                    Neckermann Reisen
                                    Bucher-Reisen und Öger Tours
                                    Thomas Cook GmbH
                                    Thomas Cook Signature
                                    und Air Marin.

                                    Warum das was von TC International abgesagt wurde kann ich auch nicht verstehen.

                                    https://m.tc-infonet.de/fileadmin/media/Vertriebsinfo/TCI_Redaktion/PDF_Download_2019/Vertriebsinfo_27092019.pdf?fbclid=IwAR3HNp_7bZC1d6_KOptaPAG17ZfTc3cWdL4lL0zBdx6QMBsY-appSLSussE

                                    Hier sind die aktuellen Informationen. Auf Seite 1 steht, dass die Thomas Cook International AG noch keine Insolvenz beantragt hat. Und auf Seite 3 ganz oben steht: Für Gäste aller Veranstaltermarken der Thomas Cook International AG (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise somit nicht antreten. Was mache ich denn jetzt?

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                                    #1037

                                    @michaelsa sagte:

                                    Und auf Seite 3 ganz oben steht: Für Gäste aller Veranstaltermarken der Thomas Cook International AG (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise somit nicht antreten. Was mache ich denn jetzt?

                                    Da Thomas Cook International AG (TCI) noch keine Insolvenz beantragt hat, kann das für Dich nur heißen (falls Dein Reiseantritt vor dem 31.10.19 liegt, wovon ich nach Deinen Ausführungen jetzt mal ausgehe): Für Dich ist derzeit weder die Insolvenz-Versicherung noch der Insolvenzverwalter Ansprechpartner, sondern Du solltest umgehend – da Dein "Reisebüro" wegde sich Deinen Worten zufolge sperrt – direkt Deinen Reiseveranstalter Thomas Cook International AG (TCI) kontaktieren und mit Fristsetzung den von Dir (an-)gezahlten Reisepreis komplett zurückfordern. Sollte Dir dies zugesichert werden, würde ich nicht versuchen, auf den Flügen zu beharren (bei Absage der kompletten Pauschalreise sind folglich auch die Flüge abgesagt), weil das die Rückzahlung verkompliziert, sondern ich würde nach erfolgter Rückzahlung komplett neu buchen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      @stephan-schuboth sagte:

                                      Die meisten hier wollten einfach nur in den Urlaub.... Verstehst du das?

                                      Joh. Was ich nicht verstehe ist in diesem Zusammenhang die Inanspruchnahme "des Staates" (wie auch immer gedacht) und das Verkennen des Ausmaßes der gegenständlichen Bredouille.
                                      Es gibt wahrlich Schlimmeres - und wie hier über ungelegte Eier wie z.B. eine eventuell nur teilweise Erstattung verfahren wird lässt mich einfach nur noch zwischen leichenblass und schamesrot wechseln wie ein Chamäleon ...

                                      Stephan SchubothS Offline
                                      Stephan SchubothS Offline
                                      Stephan Schuboth
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1038

                                      @vonschmeling sagte:

                                      Joh. Was ich nicht verstehe ist in diesem Zusammenhang die Inanspruchnahme "des Staates" (wie auch immer gedacht) und das Verkennen des Ausmaßes der gegenständlichen Bredouille.
                                      Es gibt wahrlich Schlimmeres - und wie hier über ungelegte Eier wie z.B. eine eventuell nur teilweise Erstattung verfahren wird lässt mich einfach nur noch zwischen leichenblass und schamesrot wechseln wie ein Chamäleon ...

                                      Jetzt abschließend nochmal für dich!
                                      Es haben einige hier die Ablehnung der Aufstockung des Sicherungsschein durch den Staat kritisiert..... Dem habe ich beigefügt, dass dies wahrscheinlich mangels Vertrauen nicht passiert ist. Es ist mir auch völlig egal mit welchem Problemen diese Branche kämpft. Das ist aber noch lange kein Grund eine Unternehmung so hemmunglos gegen die Wand krachen zu lassen. Und zich unschuldige Kunden für bekloppt zu halten! Hallo.... Willkommen in der Realität....

                                      Nannett 26N 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • SonneStrand75S Offline
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                                        SonneStrand75
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1039

                                        @Cliffideo
                                        Dass Eurowings eine Billigfluggesellschaft ist, habe ich dir selbst geschrieben. Du hast behauptet, es wäre eine Bedarfsfluggesellschaft im Gegensatz zu Ryanair und Easyjet, die auch Billigfluggesellschaften sind.

                                        Ich gebe auf zu hoffen, dass du deine Behauptungen irgendwie belegen kannst.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Stephan SchubothS Stephan Schuboth

                                          @vonschmeling sagte:

                                          Joh. Was ich nicht verstehe ist in diesem Zusammenhang die Inanspruchnahme "des Staates" (wie auch immer gedacht) und das Verkennen des Ausmaßes der gegenständlichen Bredouille.
                                          Es gibt wahrlich Schlimmeres - und wie hier über ungelegte Eier wie z.B. eine eventuell nur teilweise Erstattung verfahren wird lässt mich einfach nur noch zwischen leichenblass und schamesrot wechseln wie ein Chamäleon ...

                                          Jetzt abschließend nochmal für dich!
                                          Es haben einige hier die Ablehnung der Aufstockung des Sicherungsschein durch den Staat kritisiert..... Dem habe ich beigefügt, dass dies wahrscheinlich mangels Vertrauen nicht passiert ist. Es ist mir auch völlig egal mit welchem Problemen diese Branche kämpft. Das ist aber noch lange kein Grund eine Unternehmung so hemmunglos gegen die Wand krachen zu lassen. Und zich unschuldige Kunden für bekloppt zu halten! Hallo.... Willkommen in der Realität....

                                          Nannett 26N Offline
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                                          Nannett 26
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1040
                                          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                          Nannett 26N HC-Mitglied2685054H 2 Antworten Letzte Antwort
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