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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Nannett 26N Offline
    Nannett 26N Offline
    Nannett 26
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1081

    Meine Bank teilte mir gerade mit, dass ein eigezogener Betrag von tc nach dem 24. 9 ad Kreditkartrnkonto
    vom Kunden reklamiert werden soll und sofort gutgeschrieben wird. Der Händler, hier tc, müsste beweisen dass er die Leistung erbringt. Ist ja nicht moeglich.

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    • eldkoE Offline
      eldkoE Offline
      eldko
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1082

      Es ist schade wie jetzt die ganze Sitaution ausgenutzt wird. Wir wären am 5.10 in die Türkei geflogen. 3000 euro sind weg... jetzt ist diese Reise 1000 euro teurer. Leider ist es uns uns nicht möglich 4000 zu bezahlen wo unsere 3000 bereits weg sind. Muss wohl den Kindern erklären dass es keinen Urlaub gibt😭

      WabluPCW 1 Antwort Letzte Antwort
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      • MaxMachtUrlaubM Offline
        MaxMachtUrlaubM Offline
        MaxMachtUrlaub
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1083

        "Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen?

        Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht. Überweisungen seitens der Kunden sollen nicht getätigt werden."

        Quelle:
        FAQ - https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq

        HC-Mitglied155599H 1 Antwort Letzte Antwort
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        • MaxMachtUrlaubM MaxMachtUrlaub

          "Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen?

          Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht. Überweisungen seitens der Kunden sollen nicht getätigt werden."

          Quelle:
          FAQ - https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq

          HC-Mitglied155599H Offline
          HC-Mitglied155599H Offline
          HC-Mitglied155599
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1084

          @maxmachturlaub sagte:

          "Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen?

          Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht. Überweisungen seitens der Kunden sollen nicht getätigt werden."

          Quelle:
          FAQ - https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq

          Bei diesen Arten der Bezahlung prüft die Bank vorher die Solvenz des Emfängers weil bei der möglichen Rückbuchung des Betrages die Bank in Vorleistung geht. Man daraus ableiten seit welchem Datum die TC kein Geld mehr hatte.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sandra HBCS Sandra HBC

            @erny1805 sagte:

            Malinigeschrieben gestern um 23:18
            Verwarnt
            @vonschmeling sagte:
            Ich möchte auch keine 60 Milliarden im Jahr für Asylkosten bezahlen oder 3 Milliarden für eine Maut die nie kam. Das sehe ich auch kritisch. Mich fragt da auch keiner... 😉

            Es geht aber hier auch nicht darum Existenzen zu retten....ich würde es allen Kunden wünschen und gönnen, verstehe aber auch wenn der Staat sich nicht in der Pflicht sieht. Er greift bei anderen Insolvenzen auch nicht ein und entschädigt alle Gläubiger.

            Erny1805E Offline
            Erny1805E Offline
            Erny1805
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1085

            @sandra-hbc sagte:

            Es geht aber hier auch nicht darum Existenzen zu retten....ich würde es allen Kunden wünschen und gönnen, verstehe aber auch wenn der Staat sich nicht in der Pflicht sieht. Er greift bei anderen Insolvenzen auch nicht ein und entschädigt alle Gläubiger.

            Für andere Insolvenzen ist der Staat nicht zuständig. Auch hier nicht, richtig. Aber er hat laut EU Gesetz eine Absicherung zu machen in diesem Fall in Form einer Versicherung z.b. Diese beträgt aktuell 110 Millionen. Beantragt wurden im Bundestag 300 Millionen, was abgelehnt wurde. Also ja, der Staat ist hier im Spiel, da er eine Rand Mitverantwortung hat in diesem Fall abzusicher. Ist zumindest meine Meinung.

            towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1086

              Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
              Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.
              Wenn "der Staat" etwas tut, dann ist es einen Kredit zu gewähren (wer nicht weiß was das ist bitte googeln und nicht schon wieder den Steuerzahlerwutbürger auspacken!), aber ganz gewiss wird er nicht für eine Unterdeckung aufkommen (mit Steuergeldern!).

              Noch ist überhaupt nicht ermessbar, welche Rückzahlungsquote es geben wird bzw. ob überhaupt Abschläge zu erwarten sind.
              Ich hatte Verständnis für die verzweifelten Rentner, deren 20k € auf der Pferdekoppel des Anlagebetrügers grasen und unwiederbringlich für sie verloren sind. Für die Staatsinhaftungnehmer mit Urlaubsreiseverlust ist es hingegen langsam aber sicher aufgebraucht!

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              Erny1805E tsaschaT waldbaderW HC-Mitglied2685054H 4 Antworten Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

                Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
                Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.
                Wenn "der Staat" etwas tut, dann ist es einen Kredit zu gewähren (wer nicht weiß was das ist bitte googeln und nicht schon wieder den Steuerzahlerwutbürger auspacken!), aber ganz gewiss wird er nicht für eine Unterdeckung aufkommen (mit Steuergeldern!).

                Noch ist überhaupt nicht ermessbar, welche Rückzahlungsquote es geben wird bzw. ob überhaupt Abschläge zu erwarten sind.
                Ich hatte Verständnis für die verzweifelten Rentner, deren 20k € auf der Pferdekoppel des Anlagebetrügers grasen und unwiederbringlich für sie verloren sind. Für die Staatsinhaftungnehmer mit Urlaubsreiseverlust ist es hingegen langsam aber sicher aufgebraucht!

                Erny1805E Offline
                Erny1805E Offline
                Erny1805
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1087

                @vonschmeling sagte:

                Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
                Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.
                Wenn "der Staat" etwas tut, dann ist es einen Kredit zu gewähren (wer nicht weiß was das ist bitte googeln und nicht schon wieder den Steuerzahlerwutbürger auspacken!), aber ganz gewiss wird er nicht für eine Unterdeckung aufkommen (mit Steuergeldern!).

                Noch ist überhaupt nicht ermessbar, welche Rückzahlungsquote es geben wird bzw. ob überhaupt Abschläge zu erwarten sind.
                Ich hatte Verständnis für die verzweifelten Rentner, deren 20k € auf der Pferdekoppel des Anlagebetrügers grasen und unwiederbringlich für sie verloren sind. Für die Staatsinhaftungnehmer mit Urlaubsreiseverlust ist es hingegen langsam aber sicher aufgebraucht!

                Ok. Das Problem ist aber, das die so genannten Experten im Fernsehen und Zeitung aber auch meinen, das laut EU Gesetz die Absicherung der Staat regelt und es hier auf ein Klage auf Staatshaftung hinaus laufen wird. Dort wird es dann geklärt falls Geld fehlt. Also scheint das Gesetz nicht eindeutig zu sein 😉
                Zusätzlich behaupten die einen so genannten Experten es wird nicht reichen 110 Millionen, andere behaupten es wird reichen (zumindest das es reichen wird kam aus dem Staatsfernsehen ;-)). Und nehmen wir an der Staat gibt den Kredit an TC, dann haben wir als geschädigte auch nichts davon, oder? Wobei ich ehrlich bin und nich weiss, wie das dann laufen soll. Die Firma ist Insolvent, bekommt Kredit, hätte aber eigentlich noch Aussenstände an Geldern ggf beim Insolvenzverwalter. Ich glaube nicht das der das Geld den Kunden dann gibt.. Tja, kann man nur warten was erstmal raus kommt. Und ja, ich finde das auch mit den Rentnern 20K schlimm. Aber das sind dann Risikogeschäfte, hier geht man durch eine Absicherung aus durch die Versicherung, das man möglichst sein Geld nicht verliert. Auf jeden Fall hab ich zumindest draus gelernt nur noch maximal 8 Wochen vorher buchen wenn am besten 😉 Ärgern tut mich halt trotzdem das der Staat nichts draus gelernt hat mit der Erhöhung der Versicherungssumme... dann zahle ic lieber 400 Euro mehr Güter eine Reise, aber hab mein Geld bei Verlust sicher wieder 😉

                Erny1805E Wülfi71W 2 Antworten Letzte Antwort
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                • Erny1805E Erny1805

                  @vonschmeling sagte:

                  Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
                  Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.
                  Wenn "der Staat" etwas tut, dann ist es einen Kredit zu gewähren (wer nicht weiß was das ist bitte googeln und nicht schon wieder den Steuerzahlerwutbürger auspacken!), aber ganz gewiss wird er nicht für eine Unterdeckung aufkommen (mit Steuergeldern!).

                  Noch ist überhaupt nicht ermessbar, welche Rückzahlungsquote es geben wird bzw. ob überhaupt Abschläge zu erwarten sind.
                  Ich hatte Verständnis für die verzweifelten Rentner, deren 20k € auf der Pferdekoppel des Anlagebetrügers grasen und unwiederbringlich für sie verloren sind. Für die Staatsinhaftungnehmer mit Urlaubsreiseverlust ist es hingegen langsam aber sicher aufgebraucht!

                  Ok. Das Problem ist aber, das die so genannten Experten im Fernsehen und Zeitung aber auch meinen, das laut EU Gesetz die Absicherung der Staat regelt und es hier auf ein Klage auf Staatshaftung hinaus laufen wird. Dort wird es dann geklärt falls Geld fehlt. Also scheint das Gesetz nicht eindeutig zu sein 😉
                  Zusätzlich behaupten die einen so genannten Experten es wird nicht reichen 110 Millionen, andere behaupten es wird reichen (zumindest das es reichen wird kam aus dem Staatsfernsehen ;-)). Und nehmen wir an der Staat gibt den Kredit an TC, dann haben wir als geschädigte auch nichts davon, oder? Wobei ich ehrlich bin und nich weiss, wie das dann laufen soll. Die Firma ist Insolvent, bekommt Kredit, hätte aber eigentlich noch Aussenstände an Geldern ggf beim Insolvenzverwalter. Ich glaube nicht das der das Geld den Kunden dann gibt.. Tja, kann man nur warten was erstmal raus kommt. Und ja, ich finde das auch mit den Rentnern 20K schlimm. Aber das sind dann Risikogeschäfte, hier geht man durch eine Absicherung aus durch die Versicherung, das man möglichst sein Geld nicht verliert. Auf jeden Fall hab ich zumindest draus gelernt nur noch maximal 8 Wochen vorher buchen wenn am besten 😉 Ärgern tut mich halt trotzdem das der Staat nichts draus gelernt hat mit der Erhöhung der Versicherungssumme... dann zahle ic lieber 400 Euro mehr Güter eine Reise, aber hab mein Geld bei Verlust sicher wieder 😉

                  Erny1805E Offline
                  Erny1805E Offline
                  Erny1805
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1088

                  @erny1805 sagte:

                  Ok. Das Problem ist aber, das die so genannten Experten im Fernsehen und Zeitung aber auch meinen, das laut EU Gesetz die Absicherung der Staat regelt und es hier auf ein Klage auf Staatshaftung hinaus laufen wird. Dort wird es dann geklärt falls Geld fehlt. Also scheint das Gesetz nicht eindeutig zu sein 😉
                  Zusätzlich behaupten die einen so genannten Experten es wird nicht reichen 110 Millionen, andere behaupten es wird reichen (zumindest das es reichen wird kam aus dem Staatsfernsehen ;-)). Und nehmen wir an der Staat gibt den Kredit an TC, dann haben wir als geschädigte auch nichts davon, oder? Wobei ich ehrlich bin und nich weiss, wie das dann laufen soll. Die Firma ist Insolvent, bekommt Kredit, hätte aber eigentlich noch Aussenstände an Geldern ggf beim Insolvenzverwalter. Ich glaube nicht das der das Geld den Kunden dann gibt.. Tja, kann man nur warten was erstmal raus kommt. Und ja, ich finde das auch mit den Rentnern 20K schlimm. Aber das sind dann Risikogeschäfte, hier geht man durch eine Absicherung aus durch die Versicherung, das man möglichst sein Geld nicht verliert. Auf jeden Fall hab ich zumindest draus gelernt nur noch maximal 8 Wochen vorher buchen wenn am besten 😉 Ärgern tut mich halt trotzdem das der Staat nichts draus gelernt hat mit der Erhöhung der Versicherungssumme... dann zahle ic lieber 400 Euro mehr Güter eine Reise, aber hab mein Geld bei Verlust sicher wieder 😉

                  https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thomas-cook-schadensersatz-1.4614730

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
                    Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.
                    Wenn "der Staat" etwas tut, dann ist es einen Kredit zu gewähren (wer nicht weiß was das ist bitte googeln und nicht schon wieder den Steuerzahlerwutbürger auspacken!), aber ganz gewiss wird er nicht für eine Unterdeckung aufkommen (mit Steuergeldern!).

                    Noch ist überhaupt nicht ermessbar, welche Rückzahlungsquote es geben wird bzw. ob überhaupt Abschläge zu erwarten sind.
                    Ich hatte Verständnis für die verzweifelten Rentner, deren 20k € auf der Pferdekoppel des Anlagebetrügers grasen und unwiederbringlich für sie verloren sind. Für die Staatsinhaftungnehmer mit Urlaubsreiseverlust ist es hingegen langsam aber sicher aufgebraucht!

                    tsaschaT Offline
                    tsaschaT Offline
                    tsascha
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1089

                    @vonschmeling sagte:

                    Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
                    Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.

                    Liebe @vonschmeling

                    So einfach ist es dann aber leider doch nicht - der EuGH und unlängst hierzu eine andere Rechtsauffassung vertreten ( C-163/18 vom 10.07.2019 )

                    41      Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses – unabhängig von seinen Ursachen – zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C‑140/97, EU:C:1999:306, Rn. 74, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C‑430/13, EU:C:2014:32, Rn. 35).

                    42      Der Gerichtshof hat darüber hinaus befunden, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters für die Fluggäste die Erstattung aller von ihnen gezahlten Beträge tatsächlich sichergestellt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C‑140/97, EU:C:1999:306, Rn. 64, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C‑430/13, EU:C:2014:32, Rn. 38).

                    Es ist da also durchaus noch Klärungsbedarf.

                    Damit sollen sich dann aber die Juristen rumschlagen - dies wird im Rahmen dieses Forums nicht zu klären sein.

                    BienekindB towi1802T 2 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • eldkoE eldko

                      Es ist schade wie jetzt die ganze Sitaution ausgenutzt wird. Wir wären am 5.10 in die Türkei geflogen. 3000 euro sind weg... jetzt ist diese Reise 1000 euro teurer. Leider ist es uns uns nicht möglich 4000 zu bezahlen wo unsere 3000 bereits weg sind. Muss wohl den Kindern erklären dass es keinen Urlaub gibt😭

                      WabluPCW Offline
                      WabluPCW Offline
                      WabluPC
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1090

                      Alle betroffenen Kunden mit Ansprüchen wenden sich für Informationen zum weiteren Vorgehen bitte an den von der Zurich Insurance plc Versicherung beauftragten Dienstleister: KAERA 
                      Telefonnummer: +49 6172 99761123 
                      http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/aktuellesthomascook
                      Hier ist der Link zum Formular für die Schadensanzeige
                      https://schadenanzeige.kaera-ag.de/schadenanzeige/documents/Erklaerung_der_Reisenden.pdf
                      Im Moment sind Fishing Mails im Umlauf
                      weitere Info hier
                      http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/

                      Für die Abwicklung von Ansprüchen ist ausschlieslich die KAERA AG
                      zuständig

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • tsaschaT tsascha

                        @vonschmeling sagte:

                        Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
                        Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.

                        Liebe @vonschmeling

                        So einfach ist es dann aber leider doch nicht - der EuGH und unlängst hierzu eine andere Rechtsauffassung vertreten ( C-163/18 vom 10.07.2019 )

                        41      Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses – unabhängig von seinen Ursachen – zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C‑140/97, EU:C:1999:306, Rn. 74, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C‑430/13, EU:C:2014:32, Rn. 35).

                        42      Der Gerichtshof hat darüber hinaus befunden, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters für die Fluggäste die Erstattung aller von ihnen gezahlten Beträge tatsächlich sichergestellt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C‑140/97, EU:C:1999:306, Rn. 64, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C‑430/13, EU:C:2014:32, Rn. 38).

                        Es ist da also durchaus noch Klärungsbedarf.

                        Damit sollen sich dann aber die Juristen rumschlagen - dies wird im Rahmen dieses Forums nicht zu klären sein.

                        BienekindB Offline
                        BienekindB Offline
                        Bienekind
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1091

                        Ich meine mich zu erinnern, dass wuelfi darüber aufgeklärt hat, dass sich das Urteil auf die ALTE Regelung bezog und nicht auf die jetzt gültige.

                        burton_B 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • mauseknatschiM mauseknatschi

                          @marcus2801 sagte:

                          Wir wollten am 13.10 auf die Malediven fliegen, abgebucht wurden ca. 900€, die nicht dem Preis der Flugtickets ansprechen können.

                          Ich habe jetzt mehrfach mit Emirates telefoniert, jeder bestätigte mir, dass die Flüge nur noch durch mich stoniert werden können. Tickets sind bereits ausgestellt.

                          Selbst TC soll gesagt haben, wir dürfen fliegen.
                          Aber wir haben nix schriftlich.

                          Das Hotel ist bis nächste Woche Freitag geblockt und muss noch bezahlt werden. Hotel würden wir vom Restbetrag bezahlen, der wurde noch nicht abgebucht. Voucher würden wir dann kriegen.

                          Ich frag mich jetzt, was gegen eine Reise sprechen würde?! Was meint ihr?

                          Ich mach am Ende ja keinen Versicherungsfall draus, somit brauchen wir keine Entschädigung.

                          Am Ende wollen wir nur in den Urlaub. Wenn man 9 Monate wartet....

                          Für erste Erfahrungen, dieser Art ist es wahrscheinlich noch zu früh.

                          Wann hattet ihr die Reise
                          gebucht? Mich wundert, dass ihr bisher nur die Anzahlung geleistet habt und nicht den kompletten Betrag. Den hättet ihr doch eigentlich am 13. September zahlen müssen.
                          Ich frage deshalb, weil bei mir der Reiseantritt am 15. Oktober gewesen wäre, die Restzahlung von Bucher bereits am 12. September eingezogen wurde.

                          Marcus2801M Offline
                          Marcus2801M Offline
                          Marcus2801
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1092

                          @mauseknatschi sagte:

                          Wann hattet ihr die Reise
                          gebucht? Mich wundert, dass ihr bisher nur die Anzahlung geleistet habt und nicht den kompletten Betrag. Den hättet ihr doch eigentlich am 13. September zahlen müssen.
                          Ich frage deshalb, weil bei mir der Reiseantritt am 15. Oktober gewesen wäre, die Restzahlung von Bucher bereits am 12. September eingezogen wurde.

                          Wir haben im Januar schon gebucht.
                          Restbetrag sollte am 13.09 abgebucht werden.
                          Angeblich Bankenumstellung schuld.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                            Wülfi71
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1093

                            @joergen78 sagte:

                            Wie umstritten ChargeBack im Zusammenhang mit Insolvenzen ist, kann jeder selbst recherchieren. Offensichtlich hat auch KAERA den zuerst gemachten Hinweis auf ChargeBack entfernt und die Kreditkarteninstitute verweisen auf Zurich und den Insolvenzverwalter.

                            Da ist gar nichts umstritten, vielmehr ist die Lage inzwischen vollkommen klar. KAERA hat den Hinweis entfernt, weil er zum einen hinsichtlich der Fristen falsch war und hinsichtlich der Gültigkeit für Pauschalreisen. Nochmal: Für Einzelleistungen (Hotel oder Flug) mit Leistungsdatum bis zum 31.10. ist Chargeback problemlos möglich und wurde von Usern hier auch schon erfolgreich durchgeführt (Gutschrift natürlich unter Vorbehalt).

                            @joergen78 sagte:

                            Das Thema Lastschrift und Insolvenz ist noch komplexer. Der Insolvenzverwalter hat sich noch nicht erklärt, ob er einem Widerruf einer Lastschrift widersprechen wird. Kein Mensch kann derzeit prognostizieren, wie der Insolvenzverwalter vorgehen wird.

                            Dir macht es Spaß, Angst und Unruhe zu verbreiten, oder? Es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit gegen einen Lastschriftwiderruf, auch nicht für einen Insolvenzverwalter. Selbst wenn er eine berechtigte Forderung haben sollte (z.B. jemand hat den Urlaub vor der Insolvenz schon hinter sich gebracht, aber trotzdem die Lastschrift wegen Widerspruchs innerhalb von acht Wochen routiniert), dann muss (und wird!) er die anders geltend machen.

                            @cccidabbleyuh sagte:

                            Auffällig ist insbesondere auch, dass einige dieser Profis gebetsmühlenartig auf jeden Post bzgl. Staatshaftung negierend reagieren. Seid ihr alle gefolgsame Staatssekretäre, die in diesem Forum Stimmungen beeinflussen sollen?

                            Nein, Steuerzahler, die vielleicht selbst schon mal Geld in einer Insolvenz verloren haben, und nicht einsehen, warum sie nun das gleiche Lebensrisiko von anderen übernehmen sollen. Und... hattest Du nicht mehr Sachlichkeit gefordert? Da legst Du mit Deinem Ton ja gut vor...

                            @marco776 sagte:

                            Dann nimm gern das Side Star Elegance in der Türkei mit auf. Wir wurden auch mit Androhung des Rauswurfes zu einem Schuldschein genötigt. Andere Urlauber wurden nach Verweigerung der Zahlung/Unterschrift des Schuldscheines auf die Straße gesetzt.

                            Der Schuldschein hilft ihm aber nur in der Türkei. Glaub kaum, dass er damit in Deutschland vollstrecken kann. Allerdings scheidet die Türkei dann künftig wohl als Urlaubsziel aus...

                            @mucmuli sagte:

                            Natürlich ist das Geld weg.

                            Was bringt es Dir eigentlich, die Verunsicherten hier noch mehr zu verunsichern? Ich gönne Dir ja Deine Schwarzmalerei, aber eine Quote wird es von der Zurich auf jeden Fall auf die Anzahlungen geben. Wie hoch die sein wird, werden wir sehen.

                            @nannett-26 sagte:

                            Meine Bank teilte mir gerade mit, dass ein eigezogener Betrag von tc nach dem 24. 9 ad Kreditkartrnkonto
                            vom Kunden reklamiert werden soll und sofort gutgeschrieben wird. Der Händler, hier tc, müsste beweisen dass er die Leistung erbringt. Ist ja nicht moeglich.

                            Siehe oben. Richtig bei Nur Hotel oder Nur Flug Buchungen mit Leistungsdatum bis 31.10. (wobei ich empfehle, bei "sofort gutgeschrieben" darauf zu achten, ob da nicht ein Vorbehalt dabei ist). Falsch für alles andere. Falls es (durch Unwissenhaft des Bankmitarbeiers) trotzdem klappt: Glückwunsch!

                            Hotel aus diesem Beitrag
                            95%
                            Side Star Elegance
                            Türkische Riviera/Türkei
                            Zum Hotel

                            06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax, 10/26 JFK/MS 1

                            Nannett 26N 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • BienekindB Bienekind

                              Ich meine mich zu erinnern, dass wuelfi darüber aufgeklärt hat, dass sich das Urteil auf die ALTE Regelung bezog und nicht auf die jetzt gültige.

                              burton_B Offline
                              burton_B Offline
                              burton_
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1094

                              @bienekind sagte:

                              Ich meine mich zu erinnern, dass wuelfi darüber aufgeklärt hat, dass sich das Urteil auf die ALTE Regelung bezog und nicht auf die jetzt gültige.

                              Aber das passt ja nicht ins Weltbild, also wird's ignoriert...

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • mauseknatschiM mauseknatschi

                                @kirstenkarn sagte:

                                Wir wären am 16.10. nach Mexiko geflogen. Am 14.9. sollte die Restsumme abgebucht werden. Dies wurde uns angekündigt ein paar Tage vorher. Aber es wurde - zum Glück - nichts abgebucht. Unsere vor Monaten geleistete große Anzahlung ist übrigens auch WEG!

                                Über wen hattet ihr eure Reise gebucht? Bücher, Öger Tours, Neckermann oder Thomas Cook direkt?

                                WabluPCW Offline
                                WabluPCW Offline
                                WabluPC
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1095

                                @wablupc sagte:
                                geschrieben heute um 13:32

                                Alle betroffenen Kunden mit Ansprüchen wenden sich für Informationen zum weiteren Vorgehen bitte an den von der Zurich Insurance plc Versicherung beauftragten Dienstleister: KAERA 
                                Telefonnummer: +49 6172 99761123 
                                http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/aktuellesthomascook
                                Hier ist der Link zum Formular für die Schadensanzeige
                                https://schadenanzeige.kaera-ag.de/schadenanzeige/documents/Erklaerung_der_Reisenden.pdf
                                Im Moment sind Fishing Mails im Umlauf
                                weitere Info hier
                                http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/
                                Für die Abwicklung von Ansprüchen ist ausschlieslich die KAERA AG
                                zuständig

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  eldko
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1096

                                  Eine generelle Frage. Welchem RVkann man jetzt glauben? Würde neu buchen habe aber Angst weil es heisst noch ein RV hat Insolvenz wegen zu enger Zusammnearbeitmit TC gemeldet? Kann mir jemand helfen bitte?

                                  KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Wülfi71W Wülfi71

                                    @joergen78 sagte:

                                    Wie umstritten ChargeBack im Zusammenhang mit Insolvenzen ist, kann jeder selbst recherchieren. Offensichtlich hat auch KAERA den zuerst gemachten Hinweis auf ChargeBack entfernt und die Kreditkarteninstitute verweisen auf Zurich und den Insolvenzverwalter.

                                    Da ist gar nichts umstritten, vielmehr ist die Lage inzwischen vollkommen klar. KAERA hat den Hinweis entfernt, weil er zum einen hinsichtlich der Fristen falsch war und hinsichtlich der Gültigkeit für Pauschalreisen. Nochmal: Für Einzelleistungen (Hotel oder Flug) mit Leistungsdatum bis zum 31.10. ist Chargeback problemlos möglich und wurde von Usern hier auch schon erfolgreich durchgeführt (Gutschrift natürlich unter Vorbehalt).

                                    @joergen78 sagte:

                                    Das Thema Lastschrift und Insolvenz ist noch komplexer. Der Insolvenzverwalter hat sich noch nicht erklärt, ob er einem Widerruf einer Lastschrift widersprechen wird. Kein Mensch kann derzeit prognostizieren, wie der Insolvenzverwalter vorgehen wird.

                                    Dir macht es Spaß, Angst und Unruhe zu verbreiten, oder? Es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit gegen einen Lastschriftwiderruf, auch nicht für einen Insolvenzverwalter. Selbst wenn er eine berechtigte Forderung haben sollte (z.B. jemand hat den Urlaub vor der Insolvenz schon hinter sich gebracht, aber trotzdem die Lastschrift wegen Widerspruchs innerhalb von acht Wochen routiniert), dann muss (und wird!) er die anders geltend machen.

                                    @cccidabbleyuh sagte:

                                    Auffällig ist insbesondere auch, dass einige dieser Profis gebetsmühlenartig auf jeden Post bzgl. Staatshaftung negierend reagieren. Seid ihr alle gefolgsame Staatssekretäre, die in diesem Forum Stimmungen beeinflussen sollen?

                                    Nein, Steuerzahler, die vielleicht selbst schon mal Geld in einer Insolvenz verloren haben, und nicht einsehen, warum sie nun das gleiche Lebensrisiko von anderen übernehmen sollen. Und... hattest Du nicht mehr Sachlichkeit gefordert? Da legst Du mit Deinem Ton ja gut vor...

                                    @marco776 sagte:

                                    Dann nimm gern das Side Star Elegance in der Türkei mit auf. Wir wurden auch mit Androhung des Rauswurfes zu einem Schuldschein genötigt. Andere Urlauber wurden nach Verweigerung der Zahlung/Unterschrift des Schuldscheines auf die Straße gesetzt.

                                    Der Schuldschein hilft ihm aber nur in der Türkei. Glaub kaum, dass er damit in Deutschland vollstrecken kann. Allerdings scheidet die Türkei dann künftig wohl als Urlaubsziel aus...

                                    @mucmuli sagte:

                                    Natürlich ist das Geld weg.

                                    Was bringt es Dir eigentlich, die Verunsicherten hier noch mehr zu verunsichern? Ich gönne Dir ja Deine Schwarzmalerei, aber eine Quote wird es von der Zurich auf jeden Fall auf die Anzahlungen geben. Wie hoch die sein wird, werden wir sehen.

                                    @nannett-26 sagte:

                                    Meine Bank teilte mir gerade mit, dass ein eigezogener Betrag von tc nach dem 24. 9 ad Kreditkartrnkonto
                                    vom Kunden reklamiert werden soll und sofort gutgeschrieben wird. Der Händler, hier tc, müsste beweisen dass er die Leistung erbringt. Ist ja nicht moeglich.

                                    Siehe oben. Richtig bei Nur Hotel oder Nur Flug Buchungen mit Leistungsdatum bis 31.10. (wobei ich empfehle, bei "sofort gutgeschrieben" darauf zu achten, ob da nicht ein Vorbehalt dabei ist). Falsch für alles andere. Falls es (durch Unwissenhaft des Bankmitarbeiers) trotzdem klappt: Glückwunsch!

                                    Nannett 26N Offline
                                    Nannett 26N Offline
                                    Nannett 26
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1097

                                    @wülfi71
                                    Sagte ich doch, klar unter Vorbehalt, es wird geprüft ob der Händler seine Leistung erbracht hat, er ist in der Beweispflicht, kann tc in meinem Fall nicht, da er die Reise abgesagt hat. Also bekommf er das Geld nicht, Ausserdem hat die Bank eine eigene Abteilung fuer diese Insolvenz und da wissen die Mitarbeiter sehr wohl., was sie sagen und versuchte Abbuchungen hat es gegeben auch nach dem 23.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Erny1805E Erny1805

                                      @vonschmeling sagte:

                                      Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
                                      Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.
                                      Wenn "der Staat" etwas tut, dann ist es einen Kredit zu gewähren (wer nicht weiß was das ist bitte googeln und nicht schon wieder den Steuerzahlerwutbürger auspacken!), aber ganz gewiss wird er nicht für eine Unterdeckung aufkommen (mit Steuergeldern!).

                                      Noch ist überhaupt nicht ermessbar, welche Rückzahlungsquote es geben wird bzw. ob überhaupt Abschläge zu erwarten sind.
                                      Ich hatte Verständnis für die verzweifelten Rentner, deren 20k € auf der Pferdekoppel des Anlagebetrügers grasen und unwiederbringlich für sie verloren sind. Für die Staatsinhaftungnehmer mit Urlaubsreiseverlust ist es hingegen langsam aber sicher aufgebraucht!

                                      Ok. Das Problem ist aber, das die so genannten Experten im Fernsehen und Zeitung aber auch meinen, das laut EU Gesetz die Absicherung der Staat regelt und es hier auf ein Klage auf Staatshaftung hinaus laufen wird. Dort wird es dann geklärt falls Geld fehlt. Also scheint das Gesetz nicht eindeutig zu sein 😉
                                      Zusätzlich behaupten die einen so genannten Experten es wird nicht reichen 110 Millionen, andere behaupten es wird reichen (zumindest das es reichen wird kam aus dem Staatsfernsehen ;-)). Und nehmen wir an der Staat gibt den Kredit an TC, dann haben wir als geschädigte auch nichts davon, oder? Wobei ich ehrlich bin und nich weiss, wie das dann laufen soll. Die Firma ist Insolvent, bekommt Kredit, hätte aber eigentlich noch Aussenstände an Geldern ggf beim Insolvenzverwalter. Ich glaube nicht das der das Geld den Kunden dann gibt.. Tja, kann man nur warten was erstmal raus kommt. Und ja, ich finde das auch mit den Rentnern 20K schlimm. Aber das sind dann Risikogeschäfte, hier geht man durch eine Absicherung aus durch die Versicherung, das man möglichst sein Geld nicht verliert. Auf jeden Fall hab ich zumindest draus gelernt nur noch maximal 8 Wochen vorher buchen wenn am besten 😉 Ärgern tut mich halt trotzdem das der Staat nichts draus gelernt hat mit der Erhöhung der Versicherungssumme... dann zahle ic lieber 400 Euro mehr Güter eine Reise, aber hab mein Geld bei Verlust sicher wieder 😉

                                      Wülfi71W Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1098

                                      @erny1805 sagte:

                                      Und nehmen wir an der Staat gibt den Kredit an TC, dann haben wir als geschädigte auch nichts davon, oder? Wobei ich ehrlich bin und nich weiss, wie das dann laufen soll. Die Firma ist Insolvent, bekommt Kredit, hätte aber eigentlich noch Aussenstände an Geldern ggf beim Insolvenzverwalter. Ich glaube nicht das der das Geld den Kunden dann gibt.. Tja, kann man nur warten was erstmal raus kommt.

                                      Es wäre wie bei AirBerlin ein Massekredit, also vorrangig inkl. Zinsen aus der Masse zu bedienen. Also in der Regel (selbst AirBerlin hat die 150 Mille zurückgezahlt, hätte ich nie mit gerechnet...) keine Belastung für den Steuerzahler, sondern ggfls. sogar ein Gewinn (Zinsen!). Man macht das in der Hoffnung, den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können und dadurch die Masse bereichern zu können, so dass am Ende auch die Gläubiger was davon hätten, wenn die Massebereicherung größer ausfällt, als der Kredit (soweit die Theorie). Reisende ab 01.11. könnten dann auf Erfüllung ihrer Verträge hoffen und wären keine Geschädigten.

                                      Ich erachte es allerdings auch für unwahrscheinlich, dass es hier dazu kommen wird.

                                      06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax, 10/26 JFK/MS 1

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                                        #1099

                                        @Nanett: Das mit der Abteilung hat Dir gegenüber wirklich jemand behauptet? Interessant... 😃

                                        Für alle anderen hier noch mal der Link zur Info Seite der DKB, die haben die Voraussetzungen sehr gut aufgeführt:
                                        https://www.dkb.de/info/thomascook
                                        Wie gesagt, wer es trotzdem für Pauschalreisen mit Abreisedatum ab dem 01.11. hinbekommt: Glück gehabt.

                                        06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax, 10/26 JFK/MS 1

                                        Nannett 26N 1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #1100

                                          @eldko: Ich verstehe Dein Problem, aber hier wird keiner aus der hohlen Hand eine Bonitätsbewertung des gesamten deutschen Reiseveranstaltermarktes abgeben können. Da bleibt's beim alten Grundsatz "no risk, no fun", sry 😞

                                          06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax, 10/26 JFK/MS 1

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