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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1881

    @olicheck
    Deine Ausführungen sind sehr schlüssig.
    Ich erinnere mich aber an ein Zitat aus der aktuellen EU-Richtlinie, dass man deckeln darf, weil man nicht davon ausgehen muss, dass mehrere Veranstalter gleichzeitig insolvent werden (was ja leider passiert ist).

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    • D. SasterD D. Saster

      @towi1802 sagte:

      "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen.

      Vielleicht ausreichend bemessen, um unschöne Bilder gestrandeter und verzweifelter Urlauber zu vermeiden, denn wäre unsere bräsige Regierung genötigt, doch tatsächlich mal zu handeln statt zu schwafeln. Die Leute, die ihre Anzahlung oder den gesamten Reisepreis verloren haben, interessiert die Regierung nicht die Bohne.

      olicheckO Offline
      olicheckO Offline
      olicheck
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1882

      @d-saster sagte:

      Vielleicht ausreichend bemessen, um unschöne Bilder gestrandeter und verzweifelter Urlauber zu vermeiden, denn wäre unsere bräsige Regierung genötigt, doch tatsächlich mal zu handeln statt zu schwafeln. Die Leute, die ihre Anzahlung oder den gesamten Reisepreis verloren haben, interessiert die Regierung nicht die Bohne.

      Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

      (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

      Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.

      https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

      SonneStrand75S towi1802T SokratesS 3 Antworten Letzte Antwort
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      • playaamadoresP playaamadores

        Ok also den 31.10.19 abwarten.

        olicheckO Offline
        olicheckO Offline
        olicheck
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1883

        @playaamadores sagte:

        Ok also den 31.10.19 abwarten.

        ...oder den 01.01.2020 oder den 01.02.2010 ........... oder Tag vor der Abreise.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Marcus2801M Marcus2801

          Es gibt anscheinend neue Infos!

          Ich habe jetzt zum 10ten mal mit Emirates telefoniert. Jetzt hieß es, alle Flüge die bis zum 31.08 bezahlt wurden, mit ausgestellten Tickets behalten ihre Gültigkeit und können genutzt werden!!!

          Das war eine offizielle Email von TC, die leider nicht weitergeleitet werden darf!

          Alle Tickets die nach dem 31.08 ausgestellt und bezahlt sind, werden stoniert.

          Ich habe das Gespräch aufgenommen!

          SonneStrand75S Offline
          SonneStrand75S Offline
          SonneStrand75
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1884

          @marcus2801 sagte:

          Es gibt anscheinend neue Infos!

          Ich habe jetzt zum 10ten mal mit Emirates telefoniert. Jetzt hieß es, alle Flüge die bis zum 31.08 bezahlt wurden, mit ausgestellten Tickets behalten ihre Gültigkeit und können genutzt werden!!!

          Das war eine offizielle Email von TC, die leider nicht weitergeleitet werden darf!

          Alle Tickets die nach dem 31.08 ausgestellt und bezahlt sind, werden stoniert.

          Ich habe das Gespräch aufgenommen!

          Und woher weiß man als Reisender, wann irgendwelche internen Tickets (man kriegt sie ja nicht zur Gesicht) ausgestellt wurden?

          Abgesehen davon, es hindert TC niemand, eine Woche später auch die anderen Flüge zu stornieren. Oder morgen...

          Es ist eine Info Stand heute.

          Und wie man sieht, können sich die Dinge sehr schnell ändern. Aus "nur der Fluggast darf noch stornieren" wird über Nacht "RV kann stornieren und tut es auch".

          Marcus2801M 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • olicheckO olicheck

            @d-saster sagte:

            Vielleicht ausreichend bemessen, um unschöne Bilder gestrandeter und verzweifelter Urlauber zu vermeiden, denn wäre unsere bräsige Regierung genötigt, doch tatsächlich mal zu handeln statt zu schwafeln. Die Leute, die ihre Anzahlung oder den gesamten Reisepreis verloren haben, interessiert die Regierung nicht die Bohne.

            Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

            (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

            Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.

            https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

            SonneStrand75S Offline
            SonneStrand75S Offline
            SonneStrand75
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1885

            @olicheck sagte:

            Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

            (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

            Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.

            https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

            Ich sehe, du hast es schon selbst gefunden.

            Ich bin da deiner Meinung.

            CccidabbleyuhC 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV vonschmeling

              @sonnestrand75 sagte:

              Was ich mich wegen Zurich frage - sie gehen wohl eigenmächtig davon aus, dass die Rückholung zu 100% bezahlt werden soll und der kleine Rest, der noch übrig bleibt, unter den Geschädigten aufgeteilt wird.

              Wie kommst du drauf?

              Wie kommen sie darauf? Im Gesetz selbst steht nichts von einer Reihenfolge, aber im Gesetz steht auch, dass sie erst auszahlen und dann quotieren sollen.

              Mein Reden seit ewig ...

              Sie wollen aber erst sammeln und dann quotieren, damit sie nichts zurückfordern müssen.

              Das war die Auskunft einer namenlosen (aber immerhin sehr freundlichen!) Sachbearbeiterin, die mucmuli hier wiedergegeben hatte. Daher hatte ich die Lagerung der Neufassung der §§ 651 BGB unter dem Kopfkissen ja angeraten.

              Deswegen wohl auch die Bevorzugung der Rückholung - so müssen sie gar nichts zurückfordern und ersparen sich viel Arbeit.

              Jetzt wird´s abenteuerlich!

              Nach Gesetz ist es aber nicht...

              Eben, und es wird so gehandhabt, wie es das BGB vorschreibt.
              Ich hab zu dem Thema aber schon seitenweise referiert, nur um dann "Interpretationen" bzw. "Beweise" meiner unzureichenden Kenntnisse zu kassieren,
              Die Zurich wird nicht "eigenmächtig" irgendwas Beliebiges entscheiden und das BGB freundlich zu ihren Gunsten auslegen.

              SonneStrand75S Offline
              SonneStrand75S Offline
              SonneStrand75
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1886

              @vonschmeling sagte:

              Wie kommst du drauf?
              Mein Reden seit ewig ...
              Das war die Auskunft einer namenlosen (aber immerhin sehr freundlichen!) Sachbearbeiterin, die mucmuli hier wiedergegeben hatte. Daher hatte ich die Lagerung der Neufassung der §§ 651 BGB unter dem Kopfkissen ja angeraten.
              Jetzt wird´s abenteuerlich!
              Eben, und es wird so gehandhabt, wie es das BGB vorschreibt.
              Ich hab zu dem Thema aber schon seitenweise referiert, nur um dann "Interpretationen" bzw. "Beweise" meiner unzureichenden Kenntnisse zu kassieren,
              Die Zurich wird nicht "eigenmächtig" irgendwas Beliebiges entscheiden und das BGB freundlich zu ihren Gunsten auslegen.

              Du hast Recht, wir können gerade nicht wissen, was Zürich wirklich machen wird.
              Es ist erst eine Woche seit der Insolvenz vergangen, sie sind noch mit Rückkholungen beschäftigt...

              Wir werden sehen, was weiter passiert.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • playaamadoresP playaamadores

                Ok also den 31.10.19 abwarten.

                SonneStrand75S Offline
                SonneStrand75S Offline
                SonneStrand75
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1887

                @playaamadores sagte:

                Ok also den 31.10.19 abwarten.

                Und was soll dieses Datum für deine Reise im Februar bedeuten? Du musst zumindest warten, bis deine Reise abgesagt wird.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • SonneStrand75S SonneStrand75

                  @olicheck sagte:

                  Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

                  (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

                  Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.

                  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

                  Ich sehe, du hast es schon selbst gefunden.

                  Ich bin da deiner Meinung.

                  CccidabbleyuhC Offline
                  CccidabbleyuhC Offline
                  Cccidabbleyuh
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1888

                  @sonnestrand75 sagte:

                  Ich sehe, du hast es schon selbst gefunden.

                  Ich bin da deiner Meinung.

                  TC Deutschland war EIN Reiseveranstalter, nämlich die Nr.2. Ich sehe also dieses "Ausschlußkriterium" nicht als erfüllt an. TUI ist Nr.1 mit 2-3x so viel Umsatz. Wenn die beiden zusammen es zur Insolvenz gebracht hätten und DANN wäre eine GEWISSE Unterdeckung aufgetreten, OK. Aber so nicht liebe Leute!

                  SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • SonneStrand75S SonneStrand75

                    @hasilein61 sagte:

                    Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.

                    England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.

                    Kann also so nicht stimmen.

                    tsaschaT Offline
                    tsaschaT Offline
                    tsascha
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1889

                    @sonnestrand75 sagte:

                    England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.

                    Kann also so nicht stimmen.

                    Natürlich hat UK eine Insolvenzabsicherung- die sind ja (noch) in der EU und halten sich sogar an die Gesetze

                    https://www.caa.co.uk/ATOL-protection/Consumers/About-ATOL/

                    SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • CccidabbleyuhC Cccidabbleyuh

                      @sonnestrand75 sagte:

                      Ich sehe, du hast es schon selbst gefunden.

                      Ich bin da deiner Meinung.

                      TC Deutschland war EIN Reiseveranstalter, nämlich die Nr.2. Ich sehe also dieses "Ausschlußkriterium" nicht als erfüllt an. TUI ist Nr.1 mit 2-3x so viel Umsatz. Wenn die beiden zusammen es zur Insolvenz gebracht hätten und DANN wäre eine GEWISSE Unterdeckung aufgetreten, OK. Aber so nicht liebe Leute!

                      SonneStrand75S Offline
                      SonneStrand75S Offline
                      SonneStrand75
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1890

                      @cccidabbleyuh sagte:

                      TC Deutschland war EIN Reiseveranstalter, nämlich die Nr.2. Ich sehe also dieses "Ausschlußkriterium" nicht als erfüllt an. TUI ist Nr.1 mit 2-3x so viel Umsatz. Wenn die beiden zusammen es zur Insolvenz gebracht hätten und DANN wäre eine GEWISSE Unterdeckung aufgetreten, OK. Aber so nicht liebe Leute!

                      Ja, vielleicht lässt sich nicht die Deckelung an sich, sondern die zu niedrige Obergrenze anklagen.
                      Wobei die Regierung ja damit argumentiert hat, dass der größte bisherige Schaden 30 Millionen betrug.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • tsaschaT tsascha

                        @sonnestrand75 sagte:

                        England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.

                        Kann also so nicht stimmen.

                        Natürlich hat UK eine Insolvenzabsicherung- die sind ja (noch) in der EU und halten sich sogar an die Gesetze

                        https://www.caa.co.uk/ATOL-protection/Consumers/About-ATOL/

                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1891

                        @tsascha sagte:

                        Natürlich hat UK eine Insolvenzabsicherung- die sind ja (noch) in der EU und halten sich sogar an die Gesetze

                        https://www.caa.co.uk/ATOL-protection/Consumers/About-ATOL/

                        Wenn sie eine hatten, warum musste der Staat es organisieren und bezahlen?

                        Sandra HBCS tsaschaT 2 Antworten Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • SonneStrand75S SonneStrand75

                          @marcus2801 sagte:

                          Es gibt anscheinend neue Infos!

                          Ich habe jetzt zum 10ten mal mit Emirates telefoniert. Jetzt hieß es, alle Flüge die bis zum 31.08 bezahlt wurden, mit ausgestellten Tickets behalten ihre Gültigkeit und können genutzt werden!!!

                          Das war eine offizielle Email von TC, die leider nicht weitergeleitet werden darf!

                          Alle Tickets die nach dem 31.08 ausgestellt und bezahlt sind, werden stoniert.

                          Ich habe das Gespräch aufgenommen!

                          Und woher weiß man als Reisender, wann irgendwelche internen Tickets (man kriegt sie ja nicht zur Gesicht) ausgestellt wurden?

                          Abgesehen davon, es hindert TC niemand, eine Woche später auch die anderen Flüge zu stornieren. Oder morgen...

                          Es ist eine Info Stand heute.

                          Und wie man sieht, können sich die Dinge sehr schnell ändern. Aus "nur der Fluggast darf noch stornieren" wird über Nacht "RV kann stornieren und tut es auch".

                          Marcus2801M Offline
                          Marcus2801M Offline
                          Marcus2801
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1892

                          @sonnestrand75 sagte:

                          Und woher weiß man als Reisender, wann irgendwelche internen Tickets (man kriegt sie ja nicht zur Gesicht) ausgestellt wurden?

                          Abgesehen davon, es hindert TC niemand, eine Woche später auch die anderen Flüge zu stornieren. Oder morgen...

                          Es ist eine Info Stand heute.

                          Und wie man sieht, können sich die Dinge sehr schnell ändern. Aus "nur der Fluggast darf noch stornieren" wird über Nacht "RV kann stornieren und tut es auch".

                          Wir haben im Januar gebucht und eine Sitzplatzreservierung vorgenommen. Wir dürften fliegen. Ich warte noch auf das Reisebüro, ich hoffe die erhalten auch diese Email.

                          Du scheinst mir teils sehr pessimistisch, viele Leute konnten ihre Flüge antreten, ein Fall von Air France war jetzt dabei, wo es ist nicht geklappt hat.

                          Morgen fällt bei uns die Entscheidung, ob wir das Hotel buchen oder nicht.

                          SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • SonneStrand75S SonneStrand75

                            @tsascha sagte:

                            Natürlich hat UK eine Insolvenzabsicherung- die sind ja (noch) in der EU und halten sich sogar an die Gesetze

                            https://www.caa.co.uk/ATOL-protection/Consumers/About-ATOL/

                            Wenn sie eine hatten, warum musste der Staat es organisieren und bezahlen?

                            Sandra HBCS Offline
                            Sandra HBCS Offline
                            Sandra HBC
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1893

                            @sonnestrand75 sagte:

                            Wenn sie eine hatten, warum musste der Staat es organisieren und bezahlen?

                            Der Staat übernimmt in UK die rückholung der Urlauber. Die Atol ist eine Versicherung für kundengelder. Das wird dort getrennt.

                            BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • SonneStrand75S SonneStrand75

                              @tsascha sagte:

                              Natürlich hat UK eine Insolvenzabsicherung- die sind ja (noch) in der EU und halten sich sogar an die Gesetze

                              https://www.caa.co.uk/ATOL-protection/Consumers/About-ATOL/

                              Wenn sie eine hatten, warum musste der Staat es organisieren und bezahlen?

                              tsaschaT Offline
                              tsaschaT Offline
                              tsascha
                              schrieb am zuletzt editiert von tsascha
                              #1894

                              @sonnestrand75 sagte:

                              Wenn sie eine hatten, warum musste der Staat es organisieren und bezahlen?

                              Weil in UK der Staat als Garantiegeber einsteht - sog. ATOL Deckung. Es gibt einen staatlichen Pool in der pro Reisetelnehmer £2.50 eingezahlt werden.
                              Aus dem Pool werden dann Rückreisen und Rückzahlungen gezahlt, wenn der Pool leer ist, springt der Staat ein.

                              Alles hier nachzulasen https://www.caa.co.uk/ATOL-protection/Consumers/About-ATOL/

                              "ATOL is the UK's financial protection scheme and protects you when you book a holiday with a UK ATOL holder. It will provide support so that you are not at a financial loss or without assistance abroad if your ATOL holder ceases trading.

                              ATOL stands for Air Travel Organiser's Licence and is backed by the UK Government."

                              Deutschland hat sich für eine Lösung durch private Versicherer entschieden - inklusive Decklung der Haftung

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Sandra HBCS Sandra HBC

                                @sonnestrand75 sagte:

                                Wenn sie eine hatten, warum musste der Staat es organisieren und bezahlen?

                                Der Staat übernimmt in UK die rückholung der Urlauber. Die Atol ist eine Versicherung für kundengelder. Das wird dort getrennt.

                                BienekindB Online
                                BienekindB Online
                                Bienekind
                                schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
                                #1895

                                @Sandra HBC : Das stimmt so nicht ganz. Atol ist sowohl für die Rückholung wie auch die Entschädigung zuständig. Es ist keine Versicherung im eigentlichen Sinn, sondern eine staatliche Absicherung.

                                Sandra HBCS 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Marcus2801M Marcus2801

                                  @sonnestrand75 sagte:

                                  Und woher weiß man als Reisender, wann irgendwelche internen Tickets (man kriegt sie ja nicht zur Gesicht) ausgestellt wurden?

                                  Abgesehen davon, es hindert TC niemand, eine Woche später auch die anderen Flüge zu stornieren. Oder morgen...

                                  Es ist eine Info Stand heute.

                                  Und wie man sieht, können sich die Dinge sehr schnell ändern. Aus "nur der Fluggast darf noch stornieren" wird über Nacht "RV kann stornieren und tut es auch".

                                  Wir haben im Januar gebucht und eine Sitzplatzreservierung vorgenommen. Wir dürften fliegen. Ich warte noch auf das Reisebüro, ich hoffe die erhalten auch diese Email.

                                  Du scheinst mir teils sehr pessimistisch, viele Leute konnten ihre Flüge antreten, ein Fall von Air France war jetzt dabei, wo es ist nicht geklappt hat.

                                  Morgen fällt bei uns die Entscheidung, ob wir das Hotel buchen oder nicht.

                                  SonneStrand75S Offline
                                  SonneStrand75S Offline
                                  SonneStrand75
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1896

                                  @marcus2801 sagte:

                                  Wir haben im Januar gebucht und eine Sitzplatzreservierung vorgenommen. Wir dürften fliegen. Ich warte noch auf das Reisebüro, ich hoffe die erhalten auch diese Email.

                                  Du scheinst mir teils sehr pessimistisch, viele Leute konnten ihre Flüge antreten, ein Fall von Air France war jetzt dabei, wo es ist nicht geklappt hat.

                                  Morgen fällt bei uns die Entscheidung, ob wir das Hotel buchen oder nicht.

                                  Ich erscheine pessimistisch? Weil ich die rechtliche Lage anscheinend besser einschätzen kann?

                                  Wer bisher fliegen konnte, waren Easyjet und Ryanair-Gäste. Und einmal Edelweiß.

                                  Alles andere war nur Geschwätz, welches sich jetzt durch die Realität in Luft auflöst.

                                  Stand HEUTE dürftest du fliegen. Was für Info in paar Tagen kommt, kann NIEMAND wissen. Vor allem nicht die Airline. Sie halten sich an aktuelle Vereinbarungen mit IV, die sich jederzeit ändern können.

                                  Marcus2801M 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • SonneStrand75S SonneStrand75

                                    @marcus2801 sagte:

                                    Wir haben im Januar gebucht und eine Sitzplatzreservierung vorgenommen. Wir dürften fliegen. Ich warte noch auf das Reisebüro, ich hoffe die erhalten auch diese Email.

                                    Du scheinst mir teils sehr pessimistisch, viele Leute konnten ihre Flüge antreten, ein Fall von Air France war jetzt dabei, wo es ist nicht geklappt hat.

                                    Morgen fällt bei uns die Entscheidung, ob wir das Hotel buchen oder nicht.

                                    Ich erscheine pessimistisch? Weil ich die rechtliche Lage anscheinend besser einschätzen kann?

                                    Wer bisher fliegen konnte, waren Easyjet und Ryanair-Gäste. Und einmal Edelweiß.

                                    Alles andere war nur Geschwätz, welches sich jetzt durch die Realität in Luft auflöst.

                                    Stand HEUTE dürftest du fliegen. Was für Info in paar Tagen kommt, kann NIEMAND wissen. Vor allem nicht die Airline. Sie halten sich an aktuelle Vereinbarungen mit IV, die sich jederzeit ändern können.

                                    Marcus2801M Offline
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                                    Marcus2801
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #1897

                                    @sonnestrand75 sagte:

                                    Wenn aber Emirates eine Mail erhält, wo explizit drin steht, alle gebuchten Flüge nach dem 01.09.19 finden nicht statt und alle davor finden statt, kann man dem schon trauen. Warum sollten die sich jetzt festlegen und nacher nicht einhalten?!

                                    Macht doch gar kein Sinn.
                                    (überflüssiges Zitat entfernt)

                                    SonneStrand75S towi1802T 2 Antworten Letzte Antwort
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                                      Joline123
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1898

                                      Hallo,

                                      Wir haben auch eine Pauschalreise über Bucher Reisen mit Abflug am 29.9. gebucht. Diese wurde auch abgesagt. Unser Flug über Ryanair wurde aber bezahlt und ist nach Aussage von Ryanair nicht stornierbar. Wir haben deshalb uns entschieden den Flug anzutreten und das Hotel und den Flug separat noch mal zu zahlen. Unser Hotel hatte uns einen sehr guten Preis gemacht, da sie ja auch das Zimmer vergeben wollten. Der Preis für den Transfer hält sich auch in Grenzen. (28 Euro p.P. für hin und zurück )Ich kann nur jeden empfehlen, die auch eine Pauschalreise gebucht haben, die jetzt abgesagt wurde, wenigstens den Flug in Anspruch zu nehmen. Ich denke die Hotels auf Mallorca bieten jetzt Hotelzimmer zu günstigen Konditionen an, da sie ja auch wollen, dass die Zimmer belegt sind.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • SonneStrand75S Offline
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                                        SonneStrand75
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1899

                                        Danke für eure Erklärungen zu ATOL.

                                        tsaschaT 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • BienekindB Bienekind

                                          @Sandra HBC : Das stimmt so nicht ganz. Atol ist sowohl für die Rückholung wie auch die Entschädigung zuständig. Es ist keine Versicherung im eigentlichen Sinn, sondern eine staatliche Absicherung.

                                          Sandra HBCS Offline
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                                          Sandra HBC
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1900

                                          @bienekind sagte:

                                          @Sandra HBC : Das stimmt so nicht ganz. Atol ist sowohl für die Rückholung wie auch die Entschädigung zuständig. Es ist keine Versicherung im eigentlichen Sinn, sondern eine staatliche Absicherung.

                                          Ok. Ich hatte mit einer Freundin aus UK geschrieben. Sie hatte es mir so erklärt. Oder ich hab es so verstanden.

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