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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • vonschmelingV vonschmeling

    @d-saster sagte:

    Was passiert eigentlich, wenn die Versicherungssumme nicht mal ausreicht, um alle Urlauber ihren Urlaub zu Ende bringen zu lassen und zurück zu holen? Das ist nicht unwahrscheinlich.

    Doch, das ist äußerst unwahrscheinlich ...

    Lässt man die sitzen oder holt man die zurück und nimmt sie später anteilig in Regress?

    Ersteres sicher nicht, bei zweiterem gilt das Sagen, es werde nach Bemessung des Schadens quotiert, inwieweit das aber dann die Zurückgeholten betrifft ist ebenso unklar wie das Sagen an sich.
    Enormer Raum für Spekulationen, bei der die Zurich sich einigermaßen spröde gibt bis hin zu nicht BGB konformen Aussagen am Telefon (wenn sie denn so gemacht wurden - das ist ja auch wieder spekulativ!).
    Tatsächlich ist die Summe vorgesehen für sowohl Rückführungen als auch Schadensforderungen (lt. EU), weshalb das "die Bundesregierung" anders sieht (oder ob die Journaille auch da was falsch verstanden hat) - spekulativ.
    Jedenfalls sind irgendwelche Neiddebatten vollkommen überflüssig (beispielsweise "die waren ja wenigstens im Urlaub, die haben´s gut!") weil - du ahnst es sicher schon? - spekulativ.

    D. SasterD Offline
    D. SasterD Offline
    D. Saster
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2021

    @vonschmeling sagte:

    Doch, das ist äußerst unwahrscheinlich ...

    Hm, wenn man diesem Artikel der SZ Glauben schenkt, wird wohl die ganze Versicherungssumme für die Rückholung drauf gehen, also ist es keinesfalls unwahrscheinlich sondern durchaus möglich. Und falls irgendwann mal die TUI in Konkurs gehen sollte, sogar ganz sicher.

    ZabriskiepointZ 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Toma07T Toma07

      @-yasmin sagte:
      Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.

      Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung

      Also da steht eindeutig Insolvenzversicherung, das bedeutet bei Zürich und nicht beim Insolvenzverwalter.
      Natürlich könnte man dann wenn nur ein Teil der Forderung durch 110 mil Begrenzung ausgezahlt würde sich noch an den Insolvenzverwalter wenden.

      *yasmin* Offline
      *yasmin* Offline
      *yasmin
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2022

      @toma07 sagte:

      Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.

      Also da steht eindeutig Insolvenzversicherung, das bedeutet bei Zürich und nicht beim Insolvenzverwalter.
      Natürlich könnte man dann wenn nur ein Teil der Forderung durch 110 mil Begrenzung ausgezahlt würde sich noch an den Insolvenzverwalter wenden.

      Ich sehe das ja auch so wie du, nur wie du sagst einige der Meinung waren, dass wenn man den Flug in Anspruch es keine Pauschalreise mehr wäre, dann wäre die Aussage widersprüchlich.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • SonneStrand75S SonneStrand75

        @stephan-schuboth sagte:

        Es sind beide gültig....aber wurden vom System wahrscheinlich als eine erkannt. Wie auch immer....

        Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"

        Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.
        Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich.

        Stephan SchubothS Offline
        Stephan SchubothS Offline
        Stephan Schuboth
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2023

        @sonnestrand75 sagte:

        Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"

        Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.
        Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich.

        Offensichtlich habe ich das Feld "E-Mail bestätigen" 10 Mal ignoriert..... Beim bestätigen wäre die Meldung "unzulässige E-Mail Adresse" gekommen.... Mach ich das es halt nochmal....

        SonneStrand75S HC-Mitglied2685054H 2 Antworten Letzte Antwort
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        • Stephan SchubothS Stephan Schuboth

          @sonnestrand75 sagte:

          Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"

          Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.
          Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich.

          Offensichtlich habe ich das Feld "E-Mail bestätigen" 10 Mal ignoriert..... Beim bestätigen wäre die Meldung "unzulässige E-Mail Adresse" gekommen.... Mach ich das es halt nochmal....

          SonneStrand75S Offline
          SonneStrand75S Offline
          SonneStrand75
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2024

          @stephan-schuboth sagte:

          Offensichtlich habe ich das Feld "E-Mail bestätigen" 10 Mal ignoriert..... Beim bestätigen wäre die Meldung "unzulässige E-Mail Adresse" gekommen.... Mach ich das es halt nochmal....

          Trotzdem ist es schlecht programmiert. Du hättest ohne Bestätigung die Daten nicht übertragen können sollen.

          Es musste ja schnell gehen und seitdem hat sich anscheinend niemand den Code angeschaut.

          Stephan SchubothS 1 Antwort Letzte Antwort
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          • D. SasterD D. Saster

            @kosta64 sagte:

            Auf dem Sicherungsschein steht ja nu bei mir explizit Bucher Reisen. Werden die Gesellschaften jetzt als eine behandelt obwohl es quasi unabhängige GmbH´s sind oder ist bei der Versicherung TC und Bucher eins. Wäre ja interessant weil es dann die Versicherungssumme erhöhen würde.

            Ich habe bei Neckermann gebucht und auf dem Sicherungsschein steht die TC Touristik GmbH als Veranstalter. Wäre aber zu schön um wahr zu sein, wenn wir hier über mehr als die 110 Mio. sprechen könnten. Ich denke, es wird nur eine Versicherungspolice für alle TC Gesellschaften geben und am Ende gibt's für alle Betroffenen ein Almosen.

            SonneStrand75S Offline
            SonneStrand75S Offline
            SonneStrand75
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2025

            @d-saster sagte:

            Ich habe bei Neckermann gebucht und auf dem Sicherungsschein steht die TC Touristik GmbH als Veranstalter. Wäre aber zu schön um wahr zu sein, wenn wir hier über mehr als die 110 Mio. sprechen könnten. Ich denke, es wird nur eine Versicherungspolice für alle TC Gesellschaften geben und am Ende gibt's für alle Betroffenen ein Almosen.

            Es ist doch völlig egal, nach Gesetz sind die 110 Millionen pro Jahr pro Versicherer und nicht pro Veranstalter.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • D. SasterD D. Saster

              @vonschmeling sagte:

              Doch, das ist äußerst unwahrscheinlich ...

              Hm, wenn man diesem Artikel der SZ Glauben schenkt, wird wohl die ganze Versicherungssumme für die Rückholung drauf gehen, also ist es keinesfalls unwahrscheinlich sondern durchaus möglich. Und falls irgendwann mal die TUI in Konkurs gehen sollte, sogar ganz sicher.

              ZabriskiepointZ Offline
              ZabriskiepointZ Offline
              Zabriskiepoint
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2026

              @d-saster sagte:

              Hm, wenn man diesem Artikel der SZ Glauben schenkt, wird wohl die ganze Versicherungssumme für die Rückholung drauf gehen, also ist es keinesfalls unwahrscheinlich sondern durchaus möglich. Und falls irgendwann mal die TUI in Konkurs gehen sollte, sogar ganz sicher.

              Es spricht übrigens für die TUI, dass sie auf ihrer Webseite Bedauern über die Insolvenz ihres Konkurrenzunternehmens geäußert hat.

              Zabriskiepoint

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • SonneStrand75S SonneStrand75

                @stephan-schuboth sagte:

                Offensichtlich habe ich das Feld "E-Mail bestätigen" 10 Mal ignoriert..... Beim bestätigen wäre die Meldung "unzulässige E-Mail Adresse" gekommen.... Mach ich das es halt nochmal....

                Trotzdem ist es schlecht programmiert. Du hättest ohne Bestätigung die Daten nicht übertragen können sollen.

                Es musste ja schnell gehen und seitdem hat sich anscheinend niemand den Code angeschaut.

                Stephan SchubothS Offline
                Stephan SchubothS Offline
                Stephan Schuboth
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2027

                @sonnestrand75 sagte:

                Trotzdem ist es schlecht programmiert. Du hättest ohne Bestätigung die Daten nicht übertragen können sollen.

                Es musste ja schnell gehen und seitdem hat sich anscheinend niemand den Code angeschaut.

                Eben...

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                • Stephan SchubothS Stephan Schuboth

                  @sonnestrand75 sagte:

                  Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"

                  Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.
                  Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich.

                  Offensichtlich habe ich das Feld "E-Mail bestätigen" 10 Mal ignoriert..... Beim bestätigen wäre die Meldung "unzulässige E-Mail Adresse" gekommen.... Mach ich das es halt nochmal....

                  HC-Mitglied2685054H Offline
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                  HC-Mitglied2685054
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2028

                  @stephan-schuboth sagte:

                  Mach ich das es halt nochmal....

                  Würd' ich auch empfehlen. Warum hast Du denn überhaupt zwei E-Mail-Adressen angegeben? Es gibt doch einen namentlich verantwortlich Buchenden, der den Reisevertrag abgeschlossen hat. Und der muss Ansprüche geltend machen. Und der hinterlässt seine E-Mail-Adresse. Oder habt Ihr getrennt gebucht? Dann muss Deine Partnerin einen eigenen Antrag stellen.

                  Stephan SchubothS 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • *yasmin* Offline
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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2029

                    Eine Freundin von mir hat jetzt meine 2 Reisen bei Kaera angemeldet und hochgeladen. Ich habe jetzt die 2 Emails-Bestätigungen vorliegen.
                    Ich kenn mich da ja nicht aus, kann ich dann sicher sein, dass die korrekt bei denen vorliegen und alles so richtig war oder melden die sich nochmal wenn was nicht richtig lesbar ist oder was fehlt oder verfallen dann meine Ansprüche?

                    towi1802T asolskijA HC-Mitglied2685054H 3 Antworten Letzte Antwort
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                    • Nannett 26N Offline
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                      Nannett 26
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2030

                      Die Insolvenz hat soviel negative Gefühle gegen Thomas Cook und deren Töchter hervorgerufen und Urlaube und Urlaubsfreuden kaputt gemacht dass das Vertrauen zerstört ist, auch ein Neuanfang mit Neckermann wird nicht klappen also besser nicht. Die kommenden Reisen ab 1.11 absagen sind da nur Anzahlungen geleistet worden, ferner wäre das erstmals eine Ueberbrueckung fuer ein halbes Jahr, da reist Neckermann gar nichts da koennen die Restzahlungen verbraten werden Neugeschaeft ist zweifelhaften zumal andere Anbieter super Angebote haben

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                        @stephan-schuboth sagte:

                        Mach ich das es halt nochmal....

                        Würd' ich auch empfehlen. Warum hast Du denn überhaupt zwei E-Mail-Adressen angegeben? Es gibt doch einen namentlich verantwortlich Buchenden, der den Reisevertrag abgeschlossen hat. Und der muss Ansprüche geltend machen. Und der hinterlässt seine E-Mail-Adresse. Oder habt Ihr getrennt gebucht? Dann muss Deine Partnerin einen eigenen Antrag stellen.

                        Stephan SchubothS Offline
                        Stephan SchubothS Offline
                        Stephan Schuboth
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2031

                        @ballonflieger sagte:

                        Würd' ich auch empfehlen. Warum hast Du denn überhaupt zwei E-Mail-Adressen angegeben? Es gibt doch einen namentlich verantwortlich Buchenden, der den Reisevertrag abgeschlossen hat. Und der muss Ansprüche geltend machen. Und der hinterlässt seine E-Mail-Adresse. Oder habt Ihr getrennt gebucht? Dann muss Deine Partnerin einen eigenen Antrag stellen.

                        Meine Partnerin hat die Reise für uns alle zusammen gebucht und ich habe in Ihrem Namen den Antrag ausgefüllt. Ich hätte halt auch gerne die Info erhalten. Man sollte so etwas halt nicht mitten in der Nacht machen.... Grins

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • *yasmin* *yasmin

                          Eine Freundin von mir hat jetzt meine 2 Reisen bei Kaera angemeldet und hochgeladen. Ich habe jetzt die 2 Emails-Bestätigungen vorliegen.
                          Ich kenn mich da ja nicht aus, kann ich dann sicher sein, dass die korrekt bei denen vorliegen und alles so richtig war oder melden die sich nochmal wenn was nicht richtig lesbar ist oder was fehlt oder verfallen dann meine Ansprüche?

                          towi1802T Offline
                          towi1802T Offline
                          towi1802
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2032

                          @-yasmin sagte:

                          Eine Freundin von mir hat jetzt meine 2 Reisen bei Kaera angemeldet und hochgeladen. Ich habe jetzt die 2 Emails-Bestätigungen vorliegen.
                          Ich kenn mich da ja nicht aus, kann ich dann sicher sein, dass die korrekt bei denen vorliegen und alles so richtig war oder melden die sich nochmal wenn was nicht richtig lesbar ist oder was fehlt oder verfallen dann meine Ansprüche?

                          Respekt. In 14 Tagen gleich zwei Reisen.

                          *yasmin* 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • *yasmin* *yasmin

                            Eine Freundin von mir hat jetzt meine 2 Reisen bei Kaera angemeldet und hochgeladen. Ich habe jetzt die 2 Emails-Bestätigungen vorliegen.
                            Ich kenn mich da ja nicht aus, kann ich dann sicher sein, dass die korrekt bei denen vorliegen und alles so richtig war oder melden die sich nochmal wenn was nicht richtig lesbar ist oder was fehlt oder verfallen dann meine Ansprüche?

                            asolskijA Offline
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2033

                            Laut Zurich AGb's für die Kundengeldabsicherung muss der Versicherungsnehmer erst die nötige Liquidität und sonstige positive Finanzindikatoren vorweisen. Wie konnte es passieren, dass Zurich alle TC Tochter ZUSAMMEN versichert und dabei wissend bis 110 mio.?
                            Welche positive Finanzindikatoren haben die vorgelegt? Ist das nicht ein Grund um Zurich zu verklagen? Die haben es bewusst gemacht: ein "schein"-Sicherungsschein.

                            towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • *yasmin* *yasmin

                              Eine Freundin von mir hat jetzt meine 2 Reisen bei Kaera angemeldet und hochgeladen. Ich habe jetzt die 2 Emails-Bestätigungen vorliegen.
                              Ich kenn mich da ja nicht aus, kann ich dann sicher sein, dass die korrekt bei denen vorliegen und alles so richtig war oder melden die sich nochmal wenn was nicht richtig lesbar ist oder was fehlt oder verfallen dann meine Ansprüche?

                              HC-Mitglied2685054H Offline
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2034

                              @-yasmin sagte:

                              Eine Freundin von mir hat jetzt meine 2 Reisen bei Kaera angemeldet und hochgeladen. Ich habe jetzt die 2 Emails-Bestätigungen vorliegen.
                              Ich kenn mich da ja nicht aus, kann ich dann sicher sein, dass die korrekt bei denen vorliegen und alles so richtig war oder melden die sich nochmal wenn was nicht richtig lesbar ist oder was fehlt oder verfallen dann meine Ansprüche?

                              Wenn Buchungsnummer, Name und Reisepreis korrekt angegeben sind, hast Du Deine Ansprüche angemeldet. Falls Unterlagen fehlen oder schwer lesbar sind, werden die sich noch mal melden, weil ja ansonsten Deine von Dir korrekt gemeldeten Ansprüche nicht bearbeitet werden können. Von dieser Selbstverständlichkeit gehe ich zumindest aus...

                              *yasmin* 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • towi1802T towi1802

                                @-yasmin sagte:

                                Eine Freundin von mir hat jetzt meine 2 Reisen bei Kaera angemeldet und hochgeladen. Ich habe jetzt die 2 Emails-Bestätigungen vorliegen.
                                Ich kenn mich da ja nicht aus, kann ich dann sicher sein, dass die korrekt bei denen vorliegen und alles so richtig war oder melden die sich nochmal wenn was nicht richtig lesbar ist oder was fehlt oder verfallen dann meine Ansprüche?

                                Respekt. In 14 Tagen gleich zwei Reisen.

                                *yasmin* Offline
                                *yasmin* Offline
                                *yasmin
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2035

                                @towi1802 sagte:

                                Respekt. In 14 Tagen gleich zwei Reisen.

                                In dem Fall wäre mir auch lieber gewesen ich hätte nur für meine " Familie " gebucht und nicht noch meine Tochter und ihren Mann,
                                für den ich auch die gleiche Reise gebucht habe, mit ins Unglück gestürzt.

                                Nannett 26N mucmuliM 2 Antworten Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • asolskijA asolskij

                                  Laut Zurich AGb's für die Kundengeldabsicherung muss der Versicherungsnehmer erst die nötige Liquidität und sonstige positive Finanzindikatoren vorweisen. Wie konnte es passieren, dass Zurich alle TC Tochter ZUSAMMEN versichert und dabei wissend bis 110 mio.?
                                  Welche positive Finanzindikatoren haben die vorgelegt? Ist das nicht ein Grund um Zurich zu verklagen? Die haben es bewusst gemacht: ein "schein"-Sicherungsschein.

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                                  schrieb am zuletzt editiert von towi1802
                                  #2036

                                  @asolskij sagte:
                                  "Ist das nicht ein Grund um Zurich zu verklagen? Die haben es bewusst gemacht: ein "schein"-Sicherungsschein."

                                  Antwort:

                                  Die haben das gemacht, was das BGB zulässt. Wurde hier schon zig mal geschrieben, gefragt, geantwortet.

                                  Jeder Anwalt findet einen Grund zur Klage.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                                    @-yasmin sagte:

                                    Eine Freundin von mir hat jetzt meine 2 Reisen bei Kaera angemeldet und hochgeladen. Ich habe jetzt die 2 Emails-Bestätigungen vorliegen.
                                    Ich kenn mich da ja nicht aus, kann ich dann sicher sein, dass die korrekt bei denen vorliegen und alles so richtig war oder melden die sich nochmal wenn was nicht richtig lesbar ist oder was fehlt oder verfallen dann meine Ansprüche?

                                    Wenn Buchungsnummer, Name und Reisepreis korrekt angegeben sind, hast Du Deine Ansprüche angemeldet. Falls Unterlagen fehlen oder schwer lesbar sind, werden die sich noch mal melden, weil ja ansonsten Deine von Dir korrekt gemeldeten Ansprüche nicht bearbeitet werden können. Von dieser Selbstverständlichkeit gehe ich zumindest aus...

                                    *yasmin* Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2037

                                    @ballonflieger sagte:

                                    Wenn Buchungsnummer, Name und Reisepreis korrekt angegeben sind, hast Du Deine Ansprüche angemeldet. Falls Unterlagen fehlen oder schwer lesbar sind, werden die sich noch mal melden, weil ja ansonsten Deine von Dir korrekt gemeldeten Ansprüche nicht bearbeitet werden können. Von dieser Selbstverständlichkeit gehe ich zumindest aus...

                                    Danke Ballonflieger, so einen Schaden zu melden ist für mich total neu, mach normalerweise alles über E-Mail, Postweg oder Fax, da hab
                                    ich wenigstens Kopien.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • *yasmin* *yasmin

                                      @towi1802 sagte:

                                      Respekt. In 14 Tagen gleich zwei Reisen.

                                      In dem Fall wäre mir auch lieber gewesen ich hätte nur für meine " Familie " gebucht und nicht noch meine Tochter und ihren Mann,
                                      für den ich auch die gleiche Reise gebucht habe, mit ins Unglück gestürzt.

                                      Nannett 26N Offline
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                                      #2038

                                      Das wird auch schwer was gleichwertiges neues fuer alle zu finden😢(((

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2039

                                        Meiner Meinung nach es grenzt an Urkundenfälschung - bestimmt waren die Finanzindikatoren nicht super rosig bei allen GmbH's des TC. Dann packt Zurich alle diese Firmen zusammen und gibt ein "Sicherungsschein" - die Kunden zahlen weiter weil "es ist sicher". Zurich hat es bewusst, dass, wenn TC pleite geht, so wird der Betrag um mehrfache höher als 110mio. Euro sein. Trotzdem wurde Sicherungsschein an Kunden ausgegeben.

                                        towi1802T SonneStrand75S olicheckO 3 Antworten Letzte Antwort
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                                        • asolskijA asolskij

                                          Meiner Meinung nach es grenzt an Urkundenfälschung - bestimmt waren die Finanzindikatoren nicht super rosig bei allen GmbH's des TC. Dann packt Zurich alle diese Firmen zusammen und gibt ein "Sicherungsschein" - die Kunden zahlen weiter weil "es ist sicher". Zurich hat es bewusst, dass, wenn TC pleite geht, so wird der Betrag um mehrfache höher als 110mio. Euro sein. Trotzdem wurde Sicherungsschein an Kunden ausgegeben.

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                                          #2040

                                          @asolskij sagte:

                                          Meiner Meinung nach es grenzt an Urkundenfälschung - bestimmt waren die Finanzindikatoren nicht super rosig bei allen GmbH's des TC. Dann packt Zurich alle diese Firmen zusammen und gibt ein "Sicherungsschein" - die Kunden zahlen weiter weil "es ist sicher". Zurich hat es bewusst, dass, wenn TC pleite geht, so wird der Betrag um mehrfache höher als 110mio. Euro sein. Trotzdem wurde Sicherungsschein an Kunden ausgegeben.

                                          Du scheinst ja echte Insiderinformationen zu haben.

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