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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • JokischeJ Offline
    JokischeJ Offline
    Jokische
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2221

    Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
    Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
    Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
    Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
    Wer hat einen Rat?

    andy200A HC-Mitglied2666006H olicheckO BattleJackB 4 Antworten Letzte Antwort
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    • Illi72I Illi72

      @towi1802 sagte:

      Es gibt bisher gar keinen Insolvenzverwalter für die deutschen Töchter.

      Natürlich gibt es einen vorläufigen Insolvenzverwalter, überall nachzulesen

      olicheckO Offline
      olicheckO Offline
      olicheck
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2222

      @illi72 sagte:

      Natürlich gibt es einen vorläufigen Insolvenzverwalter, überall nachzulesen

      Um mal die Illussionen von Einigen wegzuwischen, das hier schnell Entscheidungen getroffen werden.

      Es gibt bis zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nur einen vorläufigen Insolvenzverwalter.

      Der "vorläufige" Insolvenzverwalter wird mit Sicherheit den gesetzlichen Verfahrensablauf einhalten!

      Desssen Kanzlei hat noch einige Hundert andere Insolvenzen zu bearbeiten, die offen sind.....so eine Insolvenz dauert viele Jahre,
      bis sie komplett abgewickelt ist. HWW hat Insolvenzen, die seit über 6 Jahren abgewickelt werden...

      Einfach mal "ab" in die Maske eingeben oder "Reise"...

      Wenn man die Zeitplanung der Germania Insolvenz ansieht, kann man sich vorstellen wielange es dauern kann, bis der Insolvenzverwalter
      Entscheidungen mitteilen kann. Nur das es bei ThomasCook wesentlich komplizierter ist und darum der Zeitrahmen garantiert eine größere Zeitspanne umfasst, denn bei Germania lag eine Masseunzulänglichkeit vor. Dies muss bei TC erstmal geprüft werden. Und zwar über alle Gesellschaften hinweg.

      Zwischenbericht dauert über ein Jahr

      Eine gerichtliche Entscheidung über die Hauptinsolvenz (Eröffnungstermin der Insolvenz) ist dieses Jahr nicht mehr zu erwarten.

      Es ist also nicht zielführend einem erfahrenen Insolvenzverwalter Vorsatz oder Böswilligkeit zu unterstellen.

      Die primäre Aufgabe des Insolvenzverwalters ist nicht, Urlauber zu ihrem Recht zu verhelfen.

      Ist hart, trifft auch mich als Kunde von TC der eigentlich verreisen wollte und bezahlt hat...ist aber die Realität.

      andy200A 1 Antwort Letzte Antwort
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      • JokischeJ Jokische

        Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
        Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
        Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
        Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
        Wer hat einen Rat?

        andy200A Offline
        andy200A Offline
        andy200
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2223

        @jokische sagte:

        Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
        Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
        Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
        Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
        Wer hat einen Rat?

        April 2020 ist die Insolvenz entweder schon abgewickelt(glaube ich),dann wird nichts mehr abgebucht. Oder die Reise findet statt. Wie auch immer

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        • Illi72I Offline
          Illi72I Offline
          Illi72
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2224

          @Olicheck
          warum zitierst du meinen Beitrag? Ich habe in keiner Weise Illusionen und weiß, wie ein Insolvenzverfahren läuft.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • olicheckO olicheck

            @illi72 sagte:

            Natürlich gibt es einen vorläufigen Insolvenzverwalter, überall nachzulesen

            Um mal die Illussionen von Einigen wegzuwischen, das hier schnell Entscheidungen getroffen werden.

            Es gibt bis zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nur einen vorläufigen Insolvenzverwalter.

            Der "vorläufige" Insolvenzverwalter wird mit Sicherheit den gesetzlichen Verfahrensablauf einhalten!

            Desssen Kanzlei hat noch einige Hundert andere Insolvenzen zu bearbeiten, die offen sind.....so eine Insolvenz dauert viele Jahre,
            bis sie komplett abgewickelt ist. HWW hat Insolvenzen, die seit über 6 Jahren abgewickelt werden...

            Einfach mal "ab" in die Maske eingeben oder "Reise"...

            Wenn man die Zeitplanung der Germania Insolvenz ansieht, kann man sich vorstellen wielange es dauern kann, bis der Insolvenzverwalter
            Entscheidungen mitteilen kann. Nur das es bei ThomasCook wesentlich komplizierter ist und darum der Zeitrahmen garantiert eine größere Zeitspanne umfasst, denn bei Germania lag eine Masseunzulänglichkeit vor. Dies muss bei TC erstmal geprüft werden. Und zwar über alle Gesellschaften hinweg.

            Zwischenbericht dauert über ein Jahr

            Eine gerichtliche Entscheidung über die Hauptinsolvenz (Eröffnungstermin der Insolvenz) ist dieses Jahr nicht mehr zu erwarten.

            Es ist also nicht zielführend einem erfahrenen Insolvenzverwalter Vorsatz oder Böswilligkeit zu unterstellen.

            Die primäre Aufgabe des Insolvenzverwalters ist nicht, Urlauber zu ihrem Recht zu verhelfen.

            Ist hart, trifft auch mich als Kunde von TC der eigentlich verreisen wollte und bezahlt hat...ist aber die Realität.

            andy200A Offline
            andy200A Offline
            andy200
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2225

            @olicheck sagte:

            Um mal die Illussionen von Einigen wegzuwischen, das hier schnell Entscheidungen getroffen werden.

            Es gibt bis zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nur einen vorläufigen Insolvenzverwalter.

            Der "vorläufige" Insolvenzverwalter wird mit Sicherheit den gesetzlichen Verfahrensablauf einhalten!

            Desssen Kanzlei hat noch einige Hundert andere Insolvenzen zu bearbeiten, die offen sind.....so eine Insolvenz dauert viele Jahre,
            bis sie komplett abgewickelt ist. HWW hat Insolvenzen, die seit über 6 Jahren abgewickelt werden...

            Einfach mal "ab" in die Maske eingeben oder "Reise"...

            Wenn man die Zeitplanung der Germania Insolvenz ansieht, kann man sich vorstellen wielange es dauern kann, bis der Insolvenzverwalter
            Entscheidungen mitteilen kann. Nur das es bei ThomasCook wesentlich komplizierter ist und darum der Zeitrahmen garantiert eine größere Zeitspanne umfasst, denn bei Germania lag eine Masseunzulänglichkeit vor. Dies muss bei TC erstmal geprüft werden. Und zwar über alle Gesellschaften hinweg.

            Zwischenbericht dauert über ein Jahr

            Eine gerichtliche Entscheidung über die Hauptinsolvenz (Eröffnungstermin der Insolvenz) ist dieses Jahr nicht mehr zu erwarten.

            Es ist also nicht zielführend einem erfahrenen Insolvenzverwalter Vorsatz oder Böswilligkeit zu unterstellen.

            Die primäre Aufgabe des Insolvenzverwalters ist nicht, Urlauber zu ihrem Recht zu verhelfen.

            Ist hart, trifft auch mich als Kunde von TC der eigentlich verreisen wollte und bezahlt hat...ist aber die Realität.

            Dann erfahre ich wohl auch erst in einigen Jahren ob ich die Reise im Dezember 2019 hätte antreten können oder eben nicht.

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            • JokischeJ Jokische

              Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
              Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
              Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
              Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
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              HC-Mitglied2666006H Offline
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              HC-Mitglied2666006
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2226

              Natürlich kannst du deine Mandatsreferenz für TK bei deiner Bank widerrufen. Habe ich auch gemacht. Ich lass doch keine Zahlung mehr abbuchen um dann vlt. nur 20% zurück zu bekommen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • JokischeJ Jokische

                Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
                Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
                Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
                Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
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                olicheckO Offline
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                olicheck
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2227

                @jokische sagte:

                Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
                Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
                Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
                Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
                Wer hat einen Rat?

                Die Restzahlung wäre also ursprünglich im Februar fällig.

                Nach bisherigen Informationen gehe ich davon aus, das entweder die Reise stattfindet und nur dann die Restzahlung fällig wird.

                "Rest­zahlungen leisten oder nicht. Sofern die Reise noch nicht abge­sagt wurde, besteht der Reise­vertrag noch, und der Insolvenz­verwalter kann die Reise durch­führen. Damit kann er auch den Reise­preis vom Kunden verlangen. Sagt der Insolvenz­verwalter die Reise doch noch ab, steht ihm auch keine Zahlung mehr zu."

                Info ca. in Beitragsmitte...

                Nur wenn eine Reise tatsächlich stattfindet, hat der Insolvenzverwalter ein Recht auf die Restzahlung:

                "Wird nun der Reiseveranstalter vor Antritt der Reise insolvent, sollten Sie versuchen, mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen und herauszufinden, ob die Reise durchgeführt wird. Im Regelfall wird der Geschäftsbetrieb des Veranstalters eingestellt. Dann findet keine Reise statt. Der Insolvenzverwalter kann jedoch entscheiden, dass die geschlossenen Verträge fortgeführt werden. In diesen Fällen behält der Reisevertrag seine Gültigkeit und beide Parteien sind an den Vertrag gebunden."

                Reiserecht: Rechtsanwältin Grit Andersch

                HC-Mitglied2685054H JokischeJ 2 Antworten Letzte Antwort
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                • asolskijA Offline
                  asolskijA Offline
                  asolskij
                  Verwarnt Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von asolskij
                  #2228

                  Ich habe bei Kaera den Schaden am 25.09 gemeldet - direkt nach der Insolvenz. Die Reise musste aber 2.10 stattfinden und die Absage kam erst am 27.09. War es zu früh für die Schadensmeldung bei Kaera? Oder ist Tag der Insolvenz maßgeblich?

                  Sorry - ich weiss, dass es schon mehrfach eventuell beantwortet wurde - ich finde aber nichts konkretes dazu.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Gitti125G Offline
                    Gitti125G Offline
                    Gitti125
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2229

                    Für alle Fragen einfach alles durchlesen. Hier wird nahezu alles beantwortet.
                    https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq

                    asolskijA 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Gitti125G Gitti125

                      Für alle Fragen einfach alles durchlesen. Hier wird nahezu alles beantwortet.
                      https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq

                      asolskijA Offline
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                      asolskij
                      Verwarnt Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2230

                      Leider gibt bei https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq
                      nichts konkretes. Ab wann kann man die Schadensmeldung doch einreichen?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Sunny18051S Offline
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                        Sunny18051
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2231

                        Einen Schaden kann man einreichen wenn man einen Schaden hat, bei dir ist der Schaden mit der Absage eingetreten. Ab dann hat man 8 Wochen Zeit diesen zu melden - so habe ich es hier beim Durchlesen verstanden.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • olicheckO olicheck

                          @jokische sagte:

                          Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
                          Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
                          Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
                          Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
                          Wer hat einen Rat?

                          Die Restzahlung wäre also ursprünglich im Februar fällig.

                          Nach bisherigen Informationen gehe ich davon aus, das entweder die Reise stattfindet und nur dann die Restzahlung fällig wird.

                          "Rest­zahlungen leisten oder nicht. Sofern die Reise noch nicht abge­sagt wurde, besteht der Reise­vertrag noch, und der Insolvenz­verwalter kann die Reise durch­führen. Damit kann er auch den Reise­preis vom Kunden verlangen. Sagt der Insolvenz­verwalter die Reise doch noch ab, steht ihm auch keine Zahlung mehr zu."

                          Info ca. in Beitragsmitte...

                          Nur wenn eine Reise tatsächlich stattfindet, hat der Insolvenzverwalter ein Recht auf die Restzahlung:

                          "Wird nun der Reiseveranstalter vor Antritt der Reise insolvent, sollten Sie versuchen, mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen und herauszufinden, ob die Reise durchgeführt wird. Im Regelfall wird der Geschäftsbetrieb des Veranstalters eingestellt. Dann findet keine Reise statt. Der Insolvenzverwalter kann jedoch entscheiden, dass die geschlossenen Verträge fortgeführt werden. In diesen Fällen behält der Reisevertrag seine Gültigkeit und beide Parteien sind an den Vertrag gebunden."

                          Reiserecht: Rechtsanwältin Grit Andersch

                          HC-Mitglied2685054H Offline
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2232

                          @olicheck zitierte:

                          "Sofern die Reise noch nicht abge­sagt wurde, besteht der Reise­vertrag noch, und der Insolvenz­verwalter kann die Reise durch­führen. Damit kann er auch den Reise­preis vom Kunden verlangen. Sagt der Insolvenz­verwalter die Reise doch noch ab, steht ihm auch keine Zahlung mehr zu."

                          Sehe ich in dieser Insolvenz-Situation von TC mehr als kritisch. Wenn man das wörtlich nimmt, hieße das auf der bestehenden Grundlage, dass Reisen ab dem 01.11. noch nicht abgesagt sind, dass seit dem ca. 27.09. bereits Zehntausende von Reisenden (nämlich die, deren Abreisedatum vom 01.11. bis ca. 08.11. liegt) den Restbetrag ihrer Reise (nicht selten mehrere tausend Euro) fortlaufend in den insolventen Rachen von TC schieben, obwohl sie in der derzeitigen Situation mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen müssen, dass auch ihre Reisen noch abgesagt werden. Also, bei aller Liebe, wer jetzt noch überweist, den müsste man ja schon wegen Blödheit verklagen. Soll sich der Insolvenzverwalter doch melden, wenn er die Reise wider Erwarten doch noch durchführen will. Aber kann natürlich gerne jeder machen, wie er will...

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                            Domino27
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2233

                            Auf der FAQ-Seite bei Thomas Cook steht doch, dass keine Lastschrift-/oder Kreditkartenzahlungen eingezogen werden. Ebenso sollen Kunden nichts überweisen.

                            Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • JokischeJ Jokische

                              Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
                              Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
                              Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
                              Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
                              Wer hat einen Rat?

                              BattleJackB Offline
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                              BattleJack
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2234

                              @jokische sagte:

                              Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
                              Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
                              Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
                              Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
                              Wer hat einen Rat?

                              Bei uns soll die Reise am 22.11. starten und laut meiner Bank ist es nur über einen Kartenwechsel möglich.
                              Da es bei uns noch etwas kurzfristiger ist, habe ich auch die Bedenken, dass sie den Rest einziehen.

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                                Sunny18051
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2235

                                Ich glaube kaum das der IV im Augenblick noch Geld einzieht - habe ich, der 23/24.09 mal ausgenommen, hier nicht mehr gelesen. Und wenn er einzieht dann findet die Reise statt, sprich der IV führt die Reise durch und ist dafür verantwortlich. Alles andere wird schwer vorstellbar um nicht zu sagen wäre es schön Betrug (meine Meinung).

                                Gruß

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  #2236

                                  Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abge­sagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
                                  Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...

                                  Sandra HBCS vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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                                    #2237

                                    Nervig ist doch dass man nicht wenigstens den Flug sicheren Gewissens benutzen kann. Damit wären meine Verluste bei Null gewesen und der IV hätte sogar noch was bekommen, statt evtl. nur die Stornokosten. Davon abgesehen dass der Schaden für den Versicherer niedriger gewesen wäre. So hab ich 500 € mehr für unsere Flüge bezahlt weil ich nicht Gefahr laufen wollte am Flughafen zu stehen und dem Flieger hinterher zu schauen.

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                                    • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                                      Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abge­sagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
                                      Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...

                                      Sandra HBCS Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2238

                                      @ballonflieger sagte:

                                      Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abge­sagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
                                      Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...

                                      Der wäre seine Zulassung los, wenn er die Schulden noch vergrößert....sprich Geld einzieht ohne Leistungserbringung.

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                                      • SonneStrand75S SonneStrand75

                                        @schlumpf-8 sagte:

                                        Bei uns exakt desgleichen. Nur, dass wir eine reine Hotelbuchung hatten. Anzahlung ist wieder da und bereits gut geschrieben. Die große Restzahlung ist noch offen... Bangen und hoffen jetzt auch.

                                        Da seid ihr mit der Kreditkarte und Nur-Hotel-Buchung in einem großen Vorteil...

                                        Schlumpf_8S Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2239

                                        Ja, dass stimmt. Mittlerweile habe ich auch den kompletten Betrag wieder. Dem Rest, der noch hofft und bangt, dem drücken ich die Daumen!!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                                          Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abge­sagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
                                          Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...

                                          vonschmelingV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2240

                                          @ballonflieger sagte:

                                          Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abge­sagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind.

                                          Das ist nicht "o.g. Rechtsauffassung" sondern geltendes Vertragsrecht, auch wenn du es unkomfortabel findest.

                                          Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...

                                          Warum beharrst du dann drauf?

                                          Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...

                                          Dazu wurde schon durchaus qualifiziert vorgetragen.
                                          Du solltest eine Verbrecherkarriere erwägen, böse denken klappt erstaunlich gut! 😉

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          HC-Mitglied2685054H 1 Antwort Letzte Antwort
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