Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@Ballonflieger
Falls es zu einem Insolvenzverfahren kommt wird der Insolvenzverwalter die Forderung an Air France richten und diese dann wiederum an den Fluggast / Benutzer des TC Tickets.@vonschmeling sagte:
@Ballonflieger
Falls es zu einem Insolvenzverfahren kommt wird der Insolvenzverwalter die Forderung an Air France richten und diese dann wiederum an den Fluggast / Benutzer des TC Tickets.Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet, wie Du möglicherweise noch weißt:
@ballonflieger sagte:Bei widerrechtlich genutzten Flügen sehe ich insbesondere auch die Gefahr, dass im nachhinein noch Forderungen der Fluggesellschaften kommen können. Ihr unterhaltet Euch hier über Chargeback oder andere Möglichkeiten, wie man sein Geld zurückholen kann. Auch Thomas Cook/IV wird das bzgl. der gesetzeskonform stornierten Reiseverträge versuchen. Im Falle bereits bezahlter Flüge natürlich in erster Linie bei der Stelle, an die das Geld geflossen ist – bei den Fluggesellschaften. Wird das Geld aber – auf Grundlage der gesetzeskonform stornierten Reiseverträge – von TC/IV bei der Fluggesellschaft abgezogen, dann bleibt der Fluggesellschaft – falls die Flüge trotz stornierter Reiseverträge widerrechtlich genutzt wurden – ja gar nichts anderes übrig, als sich an diejenigen zu halten, die diese Flüge widerrechtlich genutzt haben.
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Wiederholungen sind wir ja gewohnt, Ballonflieger ...

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@boxer181206 sagte:
Hier mal kurz eine Aktualisierung vom "Taucher". Er ist gerade auf dem Rückweg aus der Karibik. Fakten waren. Pauschalreise mit Neckermann vom 5. bis 16.10. Alles voll bezahlt. Flüge gingen mit Airfrance. Hotel und Transfer wurde von uns nochmal organisiert. Hat also alles geklappt und er konnte seinen verdienten Jahresurlaub genießen. Der persönliche Verlust wurde in soweit minimiert dass er ja die Hälfte der Reise genutzt hat. (...) Das der Insolvenzverwalter im Nachhinein das Geld für die Flüge einfordert halte ich fast für unmöglich. Ich habe schließlich Forderungen in Höhe von knapp 3400 Euro. Das wird glaube ich bei einer Insolvenz verrechnet. Wenn ich das richtig gelesen habe. Kann aber sein dass der es trotzdem versucht. Man hat ja in den Moment wo man die Flüge nutzt den Schaden minimiert. Das muss ich jetzt noch der Kaera melden. Weiß vielleicht jemand wie man das nachträglich macht? Wir hatten die Schadensmeldung sofort nach Absage der Reise gemacht. Das mit dem Flüge nutzen kam erst später ins Spiel. Telefonische Auskunft geht nicht da man immer wieder auf dasWebformular verwiesen wird. Vielleicht kennt jemand einen Weg der zum Ziel führt.
Super, dass Du noch mal "auftauchst" und berichtest, was aus der Geschichte geworden ist. Freue mich für Euch, dass das mit dem Rückflug nun auch noch geklappt hat. Und wünsche Euch natürlich, dass da keine nachträglichen Forderungen mehr kommen. Normalerweise kannst Du einen Schaden ja erst bei der Versicherung melden, wenn er entstanden ist. Wenn Ihr die Flüge nutzt, habt Ihr bzgl. der Flüge keinen Schaden erlitten. Richtigerweise müsst Ihr den neuen Sachstand (genutzte Flüge) der Kaera oder der Zurich mitteilen. Kaera hatte am Anfang noch eine Mailadresse (info@kaera-ag.de) freigeschaltet. Ist aber inzwischen gesperrt, glaube ich. Zurich als der eigentliche Versicherer hat Tel. 0228 268-01 und Mail service@zurich.de.
@vonschmeling
Das war ein ziemliches Chaos auf den letzten Seiten. Vielleicht solltest du selbst die Forenregeln nochmals lesen und, vor allem beachten.
U.a. heißt es darin "bleib sachlich und respektiere andere Meinungen". Das solltest du dir vielleicht einmal vor Augen führen, anstatt z.B. mucmuli mit irgendwelchen Konsequenzen zu drohen oder anderen Usern gleich eins auf die Mütze zu geben, wenn dir deren Meinung nicht passt. Ich bin nicht die erste, die dein Verhalten kritisiert. Bereits im ersten Thread gab es jede Menge User, die dir dein Verhalten angekreidet haben, was sich im zweiten Thread fortgesetzt hat.
Anstatt dein Verhalten vielleicht einmal zu reflektieren, machst du in deiner Art munter weiter. Da du hier den Thread mit moderierst, solltest du wissen, dass moderieren von dem lateinischen Wort "moderare" abstammt, was übersetzt so viel wie "mäßigen", "führen", "lenken" bedeuted. Wenn ich diese Worte mit deinem Stil als "Moderatorin" irgendwie in Zusammenhang bringen möchte, dann trifft der Begriff einer Moderatorin beim besten Willen nicht auf dich zu. Von dem einmal abgesehen, dass du dich selbst nicht an die Forenregeln hältst, andere User dafür jedoch kritisierst.Lass doch den Usern etwas mehr Freiraum, ohne sie gleich anzugehen und deine Meinung (die natürlich immer richtig ist...) zum Besten zu geben, die in vielen Fällen vielleicht auch entbehrlich ist. Wenn von dir mal einige Seiten keine Beiträge kamen, war das ein richtig entspanntes Lesen dieses Threads...
Ich möchte dir damit nicht zu verstehen geben, dass dies auf all deine Beiträge zutrifft. Denn dies ist wirklich nicht der Fall. Ich weiß es auch zu würdigen, dass die Admins sowie du, einen sehr großen Teil eurer Freizeit für die Foren aufwendet, um Usern Infos bzw. Hilfestellungen zu geben. Dafür verdient ihr wirklich großen Respekt von allen Usern hier. Aber, der Ton macht die Musik...
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Wiederholungen sind wir ja gewohnt, Ballonflieger ...

@vonschmeling sagte:
Wiederholungen sind wir ja gewohnt, Ballonflieger ...

... wenn jemand unbedingt das Bedürfnis hat, das von mir Gesagte an anderer Stelle noch mal zu wiederholen, bitteschön, gibt Schlimmeres.
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@vonschmeling sagte:
Wiederholungen sind wir ja gewohnt, Ballonflieger ...

... wenn jemand unbedingt das Bedürfnis hat, das von mir Gesagte an anderer Stelle noch mal zu wiederholen, bitteschön, gibt Schlimmeres.
@ballonflieger sagte:
... wenn jemand unbedingt das Bedürfnis hat, das von mir Gesagte an anderer Stelle noch mal zu wiederholen, bitteschön, gibt Schlimmeres.
Wenn sie absolut zutreffen berufe ich mich sehr gern auf Userzitate ... da nicht für.
(da kommt einem wenigstens die DSGVO mal nicht in die Quere!
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Guten Morgen,
unsere Pauschalreise mit Start 27.9. ist ins Wasser gefallen. Anzahlung und Restzahlung weg, da Überweisung. So weit, so gut.
Was mich jetzt interessiert: Ein paar Tage vor dem geplanten Abflug hatten wir direkt bei Tuifly Sitzplätze reserviert (5 Personen, hin und zurück in Summe 100 Euro). Gezahlt mit KreditKarte. Laut meiner Bank ist ein Chargeback nicht möglich. Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist dies so korrekt? -
Chargeback bezieht sich auf Firmen, die nicht mehr in der Lage sind ihren Vertrag zu erfüllen. Daher schon ok von der Bank. Tuifly wäre ja in der Lage gewesen, euch die Sitzplätze zur Verfügung zu stellen. Die Flüge wurden von TC gecancelt, nicht von Tuifly. Hast du dich schon mal an Tuifly gewandt wegen einer Erstattung ?
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@mauseknatschi
Das Glashaus, in dem du sitzt, ist von deinen Steinen schon komplett zerbrochen.
Ausgerechnet du lamentierst über Arroganz, Überheblichkeit und Selbstreflexion.Vielleicht solltest du deine Beiträge lesen, in denen du vehement falsche Annahmen als "Fakten" und andere User als dumm verkauft hast, die eben mehr Ahnung haben als du.
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www.neckermann-reisen.de verkauft in der Tat wieder Reisen der anderen RV.
Wie kann das sein, wo doch die Konten eingefroren sind? Die Provision wird ja bei der Thomas Cook GmbH landen?
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www.neckermann-reisen.de verkauft in der Tat wieder Reisen der anderen RV.
Wie kann das sein, wo doch die Konten eingefroren sind? Die Provision wird ja bei der Thomas Cook GmbH landen?
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Auch die wurde bereits verlinkt, Sense82 ...

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Der Grund für den "angekündigten" (?) Auftritt als OTA/Reisebüro ist/wäre doch ganz einfach: Man versucht am Markt zu bleiben und nicht zuzuschauen, wie der Rest der Branche alles unter sich aufteilt.Konkrets gibt es dazu noch nicht.
Ansonsten bitte ich nochmals um sachliche Beiträge- den Rest löschen wir
Grund:Hier sollen sich User informieren können.
Und das geht eben nur wenn sachliche Beiträge gepostet werden. Sonst steigt doch jeder Neuling sofort wieder aus.Ich bitte daher nochmals, unsere administrativen Hinweise zu beachten..Persönliche Anfeindungen haben hier übrigens überhaupt keinen Raum!
Ausserdem warten wir jetzt erstmal auf Details zu diesem Thema. -
Auch die wurde bereits verlinkt, Sense82 ...

@vonschmeling sagte:
Auch die wurde bereits verlinkt, Sense82 ...

Ich finde da nichts. Außer einen Link zu Touristik Aktuell.
Eine Pressemitteilung von Neckermann konnte ich nicht finden.
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Wir bemühen uns jetzt auch mal um konkrete/belastbare Infos-
Wenn die 127 Filialen von Cook Reisen anderer Veranstalter verkaufen ist das was gänzlich anderes. Da gehts schlicht und ergreifend um deren Überleben. -
Sorry, Sense82 - es handelt sich nicht um eine offizielle Pressemitteilung sondern nur um eine Meldung der TA
Ich würde auch dazu raten abzuwarten ob und wie das konkretisiert wird. -
@Ballonflieger
Falls es zu einem Insolvenzverfahren kommt wird der Insolvenzverwalter die Forderung an Air France richten und diese dann wiederum an den Fluggast / Benutzer des TC Tickets.@vonschmeling sagte:
@Ballonflieger
Falls es zu einem Insolvenzverfahren kommt wird der Insolvenzverwalter die Forderung an Air France richten und diese dann wiederum an den Fluggast / Benutzer des TC Tickets.Ich bin gespannt wie EasyJet dann reagiert... falls es zu Forderungen seitens Insolvenzverwalter kommen sollte. Wie ist dann die Zusage
zu bewerten, das alle TC-Kunden bis Ende Oktober problemlos befördert werden können ( Telefonisch, per Live-Chat, öffentlich auf Homepage ) die nach Ansicht der Airline ein valides Ticket besitzen. Storniert ( was ja lt. EasyJet AGB gar nicht geht ?!? ) wurden die Flugtickets bei EasyJet ja anscheinend erst ab dem 8. Oktober. ( Ab diesem Datum ist auch die öffentliche Meldung auf der Easyjet-Homepage verschwunden ) Was ist mit den Flügen die vorher durchgeführt wurden? Sollte EasyJet tatsächlich auf die Idee kommen, diese Forderungen ( falls der IV diese an EasyJet richtet ) wiederum an den Kunden zu richten? Und dann tatsächlich den kompletten Flugpreis? -
Sorry, Sense82 - es handelt sich nicht um eine offizielle Pressemitteilung sondern nur um eine Meldung der TA
Ich würde auch dazu raten abzuwarten ob und wie das konkretisiert wird.@vonschmeling sagte:
Sorry, Sense82 - es handelt sich nicht um eine offizielle Pressemitteilung sondern nur um eine Meldung der TA
Ich würde auch dazu raten abzuwarten ob und wie das konkretisiert wird.Und die TA hat nur geschrieben, dass die 127 Cook-Filialen Reisen anderer Veranstalter verkaufen- sonst nichts.
Nur um das einmal herauszustellen.
Wovon sonst sollen denn die in Zukunft leben? -
Guten Morgen,
unsere Pauschalreise mit Start 27.9. ist ins Wasser gefallen. Anzahlung und Restzahlung weg, da Überweisung. So weit, so gut.
Was mich jetzt interessiert: Ein paar Tage vor dem geplanten Abflug hatten wir direkt bei Tuifly Sitzplätze reserviert (5 Personen, hin und zurück in Summe 100 Euro). Gezahlt mit KreditKarte. Laut meiner Bank ist ein Chargeback nicht möglich. Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist dies so korrekt?@geli1302 sagte:
Guten Morgen,
unsere Pauschalreise mit Start 27.9. ist ins Wasser gefallen. Anzahlung und Restzahlung weg, da Überweisung. So weit, so gut.
Was mich jetzt interessiert: Ein paar Tage vor dem geplanten Abflug hatten wir direkt bei Tuifly Sitzplätze reserviert (5 Personen, hin und zurück in Summe 100 Euro). Gezahlt mit KreditKarte. Laut meiner Bank ist ein Chargeback nicht möglich. Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist dies so korrekt?...
Gem. den AGB ist eine Sitzplatzgebühr nicht erstattungsfähig:
"Auf vielen Flügen kann bis 5 Stunden vor dem geplanten Abflug eine Sitzplatzreservierung gegen Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsgebühr online bei der Buchung oder telefonisch im TUI fly-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) vorgenommen werden."
Quelle: AGB TUI FlyIch würde TUI-Fly anschreiben (Post) , die Situation erklären und um Rückerstattung bitten.
Erwartungsgemäß wird dies TUI Fly , wg. AGB, schriftlich ablehnen.
Mit diesem Schriftstück zur Bank, den Antrag für Chargeback aushändigen lassen und dann mit deinen Unterlagen zum KK Institut schicken.
Übrigens....nicht deine Bank entscheidet über das Chargeback Verfahren, sondern dein KK Instiut ( MasterCard, Visa etc...)
Also nicht von einem Bankmitarbeiter /in abwimmeln lassen, den Antrag müssen Sie Dir geben....
Wenn das nichts hilft.........mehr Arbeit würde ich wg. 100 € nicht investieren.Good Luck....

Zielführender wäre natürlich ein Schreiben an TUI Fly vor dem Abflug gewesen.....