Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@guenter-holidaycheck
Ganz wie Ihr wollt, allerdings glaube ich, wenn Ihr die Zitate jetzt ständig komplett rausstreicht, dass es schwierig sein wird, für andere - außer den angesprochenen User - den Zusammenhang zu verstehen. Ich kürze die Zitate - gem. den Forenregeln - sowieso schon immer soweit wie möglich. Hier beispielsweise ging es um ein bezahltes Ticket bei Rynair. Das wird nicht deutlich, wenn Ihr nur die Antwort stehen lasst; das Zitat war eine Zeile lang...
...aber es ist Euer Forum. -
Darum geht es nicht, Ballonflieger. Hier wird inzwischen zitiert bis der Arzt kommt. Wir haben das Thema Zitate klar in unseren Forenregeln aufgeführt und geregelt.Die Ausnahme bestand zum Anfang der TC Insolvenz-- um die Beiträge klarer zu ordnen- das ist aber nun nicht mehr nötig.
Ganz generell zum Thema Zitate:
Wen Deine aktuelle Unterhaltung stärker interessiert, der schaut auch gerne in den letzten Beitägen mal nach.Und der, den Du ansprichst (durch @XY )---dem ist eh klar was Du meinst.
Zitate erhöhen leider nicht die Lesbarkeit eines Threads, sie blähen diese nur unnötig auf.Daher auch der Hinweis in den Forenregeln!Danke Dir für Dein Verständnis.

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Hallo,
ich habe heute auf telefonische Nachfrage bei Bucher und Qatar Airways erfahren, daß nach Absage der Reise nun auch die Linienflüge storniert wurden. Weder Bucher noch Qatar Airways erstatten Geld für Tickets, Steuern und Gebühren. Ansprechpartner ist Kaera.
Qatar kann die Tickets nun wieder für Jedermann anbieten. Upgrades sind erst ab 4 Tage vor Abflug möglich. Beim RV eventuell früher.MfG Teili
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XXXEditXXX Unnötige Zitate und noch ineinander,,gelöschtXXX
Bei Rynair sind die Flüge bezahlt worden ,hat meine Freundin schriftlich
Diese Auskunft habe ich per Chat schriftlich (bezahlter Flugpreis bei Ryanair) auch. Aber nun ist wirklich die Frage, fordert die Airline Mal irgendwann die Kosten von uns??? Wir habe auch schon bei der Versicherung unsere Ausfallkosten geltend gemacht. In dem Fall, dass wir unseren Flug nutzen, würden wir unseren Antrag zurückziehen. Geht das??
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@pay
Fakt ist, du bist zwar Besitzer aber nicht Eigentümer der Tickets, das ist der vorl. InsoV TC.
Dieser hat die Reise (mit allen gesamten Bestandteilen!) abgesagt (weshalb du ja auch bei der Zurich überhaupt erst einen Schaden melden konntest).
Wenn du jetzt trotz der Absage die Tickets benutzt greifst du (vollkommen unbeachtlich der tatsächlichen Erstattung!) rechtswidrig in die Insolvenzmasse, die der vorl. InsoV mit dem Ziel der Gleichbehandlung aller Gläubiger sichert und verschaffst dir damit einen Vorteil.
Genau das soll aber eben verhindert werden und wurde auf der TC Infoseite auch unmissverständlich (in my humble opinion!!) dargelegt.
Soweit die Fakten.
Ob nun in den nächsten 30 Jahren eine Forderung auf dich zurollt kann ich nicht vorhersagen - besonders unwahrscheinlich wäre es nicht. -
In diesem Artikel steht, das laut Gesetz die 120 Tage beginnen ab der die Reise gecancelt wurde. Wenn Kaera nun tatsächlich ein halbes Jahr braucht, wie sollen dann die KK ihr Chargeback anwenden oder hatten wir das Thema schon, dann Sorry.
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Ja, das Thema hatten wir schon ...

Du vermischst den Beginn von Fristen.
Ab üblicherweise 60 Tagen gerät die Zurich in Verzug sofern sie sich nicht meldet bzw. eine Quotierung für (üblicherweise) binnen weiterer 60 Tage schuldig bleibt.
Die Fristen beginnen jeweils neu, ein Versäumnisrisiko besteht daher eher nicht.
Empfehlenswert wäre, dies direkt mit dem KK ausgebenden Institut zu klären - hier kann das nicht seriös beantwortet werden. -
Ja, das Thema hatten wir schon ...

Du vermischst den Beginn von Fristen.
Ab üblicherweise 60 Tagen gerät die Zurich in Verzug sofern sie sich nicht meldet bzw. eine Quotierung für (üblicherweise) binnen weiterer 60 Tage schuldig bleibt.
Die Fristen beginnen jeweils neu, ein Versäumnisrisiko besteht daher eher nicht.
Empfehlenswert wäre, dies direkt mit dem KK ausgebenden Institut zu klären - hier kann das nicht seriös beantwortet werden.Guten Morgen, liebe vonschmeling.

Ich hätte da eine Frage.
Es ist doch gerade hier im Forum sehr oft zu lesen, der Kunde hätte immer auch eine Schadensminderungspflicht.
Ist ja auch richtig so. Ich täte ja den zu erstattenden Schaden (für die Zürich) mindern, wenn ich meine bereits bei der Fluglinie gebuchten und bezahlten Flüge im Rahmen meiner Pauschalreise nutzen würde.
Ergo: Ich habe weniger finanziellen Schaden = höhere Erstattung (Quote) für die anderen Geschädigten.
Klar, alle Reisen sind vom VA abgesagt. Ich werde aber vom VA daran gehindert, den entstandenen Schaden zu mindern.
Kann ich nicht verstehen. Gut, wundert mich aber nicht wirklich habe ich doch einen beschränkten Horizont.
Behaupten zumindest zwei allwissende schreibende Forums-Damen.
Erkläre mir bitte meinen Denkfehler. Danke ! -
Lese doch einfach mal den obersten Beitrag von vs an pay auf dieser Seite, altlöwin. Der ist doch selbsterklärend.
Bist Du auch betroffen von der Insolvenz? -
Nein Ahotep, bin gottseidank nicht betroffen. Frage nur interessehalber.
Sofern die Fluggesellschaften alle nicht genutzten Flüge im Rahmen der Pauschalreisen zurückerstatten müssen an die insolventen VA, wäre das tatsächlich ein Vorteil gegenüber anderen den ich mir dadurch verschaffen würde.
Muss auch Ryan Air zurückerstatten ? -
Nein Ahotep, bin gottseidank nicht betroffen. Frage nur interessehalber.
Sofern die Fluggesellschaften alle nicht genutzten Flüge im Rahmen der Pauschalreisen zurückerstatten müssen an die insolventen VA, wäre das tatsächlich ein Vorteil gegenüber anderen den ich mir dadurch verschaffen würde.
Muss auch Ryan Air zurückerstatten ?XXX Bitte mal unsere deutlichen Hinweise zu der überflüssigen Zitiererei lesen--hier steht der Beitrag sogar direkt darüber Zitat entfernt XXXX
Derzeit kann das, angesichts der erstmalig eingetretenen Situation, dass es wegen der Unterdeckung wohl in der Tat das Thema Schadensminderungspflicht in Verbindung mit den Besonderheiten des Insolvenzrechts gibt, wohl nur von einer Glaskugel hinzureichend seriös beantwortet werden. -
Nein, Ryanair und Easyjet erstatten nicht, allerdings ändert das nichts an den prinzipiellen Aspekten.
Im Übrigen hast du wenn überhaupt eine Schadensminderungsobliegenheit gegenüber dem Schädiger (=Veranstalter) und nicht gegenüber der Versicherung.
Dieses hier schon oft ins Feld geführte Argument geht daher m.E. ins Leere.
Edit @towi1802
... oder so.
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Nein, Ryanair und Easyjet erstatten nicht, allerdings ändert das nichts an den prinzipiellen Aspekten.
Im Übrigen hast du wenn überhaupt eine Schadensminderungsobliegenheit gegenüber dem Schädiger (=Veranstalter) und nicht gegenüber der Versicherung.
Dieses hier schon oft ins Feld geführte Argument geht daher m.E. ins Leere.
Edit @towi1802
... oder so.
Dank da recht schee, vs
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Dank da recht schee, vs
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Primär mindert man den eigenen Schaden, würde ich sagen.
Das mag gerecht erscheinen, ob es Recht ist wird noch zu entscheiden sein. -
Hallo,
hier wird informiert was man als Geschädigter tun kann
https://www.test.de/Pleite-von-Thomas-Cook-Was-Reisende-jetzt-wissen-muessen-5521892-0/
MfG Teili
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Primär mindert man den eigenen Schaden, würde ich sagen.
Das mag gerecht erscheinen, ob es Recht ist wird noch zu entscheiden sein.@vonschmeling sagte: ...
Dass es den hiesigen Usern darum geht liegt auf der Hand.
Ich sehe aber die Option, mit der -bisher- insolvenzrechtlich unzulässigen Verschaffung eines persönlichen Vorteils (Inanspruchnahme des Fluges) die Insolvenzmasse zu mehren. -
@vonschmeling sagte: ...
Dass es den hiesigen Usern darum geht liegt auf der Hand.
Ich sehe aber die Option, mit der -bisher- insolvenzrechtlich unzulässigen Verschaffung eines persönlichen Vorteils (Inanspruchnahme des Fluges) die Insolvenzmasse zu mehren. -
@towi1802
Sehe ich genauso und werde ja auch nicht müde, diese Bedenken wieder und wieder zu kommunizieren.Mein Kommentar bezog sich auf die beliebte Behauptung, man bemühe sich seiner Schadensminderungspflicht mit dem Abfliegen der Tickets nachzukommen, die meiner unmaßgeblichen Meinung nach völlig daneben geht.
Zum einen ist keiner "verpflichtet", den Schaden der Versicherung zu mindern (was die womöglich selbst macht, weil sie sich bei teilweiser Nutzung ganz von einer Erstattungsverpflichtung entbindet), zum andern steht dem eben das Insolvenzrecht entgegen.Last not least hat der vorl. InsoV unmissverständlich alle Reisen bis einschl. 31.12.19 abgesagt.
Man kann sich weigern das so zu verstehen ("kann/darf Debatte"
) und sich seine eigene Gerechtigkeit zusammenreimen.
Ob das dann schließlich einer richterlichen Prüfung Stand hält wird sich weisen ... -
@ towi,
das Thema Schadenminderung betraf eher die Gäste, die sich auf Reise befanden.
Ersatzhotel zum angemessenen Preis wählen oder mit Taxi für 50,- zum Airport und nicht mit der Stretchlimo für 500,-
Für abgesagte Trips ist alles gesagt u. geklärt.MfG Teili