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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • HC-Mitglied2685054H Offline
    HC-Mitglied2685054H Offline
    HC-Mitglied2685054
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3841

    @guenter-holidaycheck
    Ganz wie Ihr wollt, allerdings glaube ich, wenn Ihr die Zitate jetzt ständig komplett rausstreicht, dass es schwierig sein wird, für andere - außer den angesprochenen User - den Zusammenhang zu verstehen. Ich kürze die Zitate - gem. den Forenregeln - sowieso schon immer soweit wie möglich. Hier beispielsweise ging es um ein bezahltes Ticket bei Rynair. Das wird nicht deutlich, wenn Ihr nur die Antwort stehen lasst; das Zitat war eine Zeile lang...
    ...aber es ist Euer Forum.

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    • Günter/HolidayCheckG Offline
      Günter/HolidayCheckG Offline
      Günter/HolidayCheck
      Admin Experte Fuerteventura
      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
      #3842

      Darum geht es nicht, Ballonflieger. Hier wird inzwischen zitiert bis der Arzt kommt. Wir haben das Thema Zitate klar in unseren Forenregeln aufgeführt und geregelt.Die Ausnahme bestand zum Anfang der TC Insolvenz-- um die Beiträge klarer zu ordnen- das ist aber nun nicht mehr nötig.
      Ganz generell zum Thema Zitate:
      Wen Deine aktuelle Unterhaltung stärker interessiert, der schaut auch gerne in den letzten Beitägen mal nach.Und der, den Du ansprichst (durch @XY )---dem ist eh klar was Du meinst.
      Zitate erhöhen leider nicht die Lesbarkeit eines Threads, sie blähen diese nur unnötig auf.Daher auch der Hinweis in den Forenregeln!

      Danke Dir für Dein Verständnis.👍

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • teiliT Offline
        teiliT Offline
        teili
        schrieb am zuletzt editiert von teili
        #3843

        Hallo,

        ich habe heute auf telefonische Nachfrage bei Bucher und Qatar Airways erfahren, daß nach Absage der Reise nun auch die Linienflüge storniert wurden. Weder Bucher noch Qatar Airways erstatten Geld für Tickets, Steuern und Gebühren. Ansprechpartner ist Kaera.
        Qatar kann die Tickets nun wieder für Jedermann anbieten. Upgrades sind erst ab 4 Tage vor Abflug möglich. Beim RV eventuell früher.

        MfG Teili

        https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HC-Mitglied2684556H HC-Mitglied2684556

          XXXEditXXX Unnötige Zitate und noch ineinander,,gelöschtXXX

          Bei Rynair sind die Flüge bezahlt worden ,hat meine Freundin schriftlich

          payP Offline
          payP Offline
          pay
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3844

          Diese Auskunft habe ich per Chat schriftlich (bezahlter Flugpreis bei Ryanair) auch. Aber nun ist wirklich die Frage, fordert die Airline Mal irgendwann die Kosten von uns??? Wir habe auch schon bei der Versicherung unsere Ausfallkosten geltend gemacht. In dem Fall, dass wir unseren Flug nutzen, würden wir unseren Antrag zurückziehen. Geht das??

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3845

            @pay
            Fakt ist, du bist zwar Besitzer aber nicht Eigentümer der Tickets, das ist der vorl. InsoV TC.
            Dieser hat die Reise (mit allen gesamten Bestandteilen!) abgesagt (weshalb du ja auch bei der Zurich überhaupt erst einen Schaden melden konntest).
            Wenn du jetzt trotz der Absage die Tickets benutzt greifst du (vollkommen unbeachtlich der tatsächlichen Erstattung!) rechtswidrig in die Insolvenzmasse, die der vorl. InsoV mit dem Ziel der Gleichbehandlung aller Gläubiger sichert und verschaffst dir damit einen Vorteil.
            Genau das soll aber eben verhindert werden und wurde auf der TC Infoseite auch unmissverständlich (in my humble opinion!!) dargelegt.
            Soweit die Fakten.
            Ob nun in den nächsten 30 Jahren eine Forderung auf dich zurollt kann ich nicht vorhersagen - besonders unwahrscheinlich wäre es nicht.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Erny1805E Offline
              Erny1805E Offline
              Erny1805
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3846

              In diesem Artikel steht, das laut Gesetz die 120 Tage beginnen ab der die Reise gecancelt wurde. Wenn Kaera nun tatsächlich ein halbes Jahr braucht, wie sollen dann die KK ihr Chargeback anwenden oder hatten wir das Thema schon, dann Sorry.

              https://amp2.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/insolvenz-so-holen-kreditkartenkunden-nach-der-thomas-cook-pleite-ihr-geld-zurueck/25131444.html

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #3847

                Ja, das Thema hatten wir schon ... 😏
                Du vermischst den Beginn von Fristen.
                Ab üblicherweise 60 Tagen gerät die Zurich in Verzug sofern sie sich nicht meldet bzw. eine Quotierung für (üblicherweise) binnen weiterer 60 Tage schuldig bleibt.
                Die Fristen beginnen jeweils neu, ein Versäumnisrisiko besteht daher eher nicht.
                Empfehlenswert wäre, dies direkt mit dem KK ausgebenden Institut zu klären - hier kann das nicht seriös beantwortet werden.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  Ja, das Thema hatten wir schon ... 😏
                  Du vermischst den Beginn von Fristen.
                  Ab üblicherweise 60 Tagen gerät die Zurich in Verzug sofern sie sich nicht meldet bzw. eine Quotierung für (üblicherweise) binnen weiterer 60 Tage schuldig bleibt.
                  Die Fristen beginnen jeweils neu, ein Versäumnisrisiko besteht daher eher nicht.
                  Empfehlenswert wäre, dies direkt mit dem KK ausgebenden Institut zu klären - hier kann das nicht seriös beantwortet werden.

                  altlöwin63A Offline
                  altlöwin63A Offline
                  altlöwin63
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3848

                  Guten Morgen, liebe vonschmeling. 😄
                  Ich hätte da eine Frage.
                  Es ist doch gerade hier im Forum sehr oft zu lesen, der Kunde hätte immer auch eine Schadensminderungspflicht.
                  Ist ja auch richtig so. Ich täte ja den zu erstattenden Schaden (für die Zürich) mindern, wenn ich meine bereits bei der Fluglinie gebuchten und bezahlten Flüge im Rahmen meiner Pauschalreise nutzen würde.
                  Ergo: Ich habe weniger finanziellen Schaden = höhere Erstattung (Quote) für die anderen Geschädigten.
                  Klar, alle Reisen sind vom VA abgesagt. Ich werde aber vom VA daran gehindert, den entstandenen Schaden zu mindern.
                  Kann ich nicht verstehen. Gut, wundert mich aber nicht wirklich habe ich doch einen beschränkten Horizont.
                  Behaupten zumindest zwei allwissende schreibende Forums-Damen.😡
                  Erkläre mir bitte meinen Denkfehler. Danke !

                  "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                  (Zitat Horst Seehofer-2015)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Ahotep2A Offline
                    Ahotep2A Offline
                    Ahotep2
                    Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3849

                    Lese doch einfach mal den obersten Beitrag von vs an pay auf dieser Seite, altlöwin. Der ist doch selbsterklärend.
                    Bist Du auch betroffen von der Insolvenz?

                    altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Ahotep2A Ahotep2

                      Lese doch einfach mal den obersten Beitrag von vs an pay auf dieser Seite, altlöwin. Der ist doch selbsterklärend.
                      Bist Du auch betroffen von der Insolvenz?

                      altlöwin63A Offline
                      altlöwin63A Offline
                      altlöwin63
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3850

                      Nein Ahotep, bin gottseidank nicht betroffen. Frage nur interessehalber.
                      Sofern die Fluggesellschaften alle nicht genutzten Flüge im Rahmen der Pauschalreisen zurückerstatten müssen an die insolventen VA, wäre das tatsächlich ein Vorteil gegenüber anderen den ich mir dadurch verschaffen würde.
                      Muss auch Ryan Air zurückerstatten ?

                      "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                      (Zitat Horst Seehofer-2015)

                      towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • altlöwin63A altlöwin63

                        Nein Ahotep, bin gottseidank nicht betroffen. Frage nur interessehalber.
                        Sofern die Fluggesellschaften alle nicht genutzten Flüge im Rahmen der Pauschalreisen zurückerstatten müssen an die insolventen VA, wäre das tatsächlich ein Vorteil gegenüber anderen den ich mir dadurch verschaffen würde.
                        Muss auch Ryan Air zurückerstatten ?

                        towi1802T Offline
                        towi1802T Offline
                        towi1802
                        schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                        #3851

                        @altloewin63 s

                        XXX Bitte mal unsere deutlichen Hinweise zu der überflüssigen Zitiererei lesen--hier steht der Beitrag sogar direkt darüber Zitat entfernt XXXX
                        Derzeit kann das, angesichts der erstmalig eingetretenen Situation, dass es wegen der Unterdeckung wohl in der Tat das Thema Schadensminderungspflicht in Verbindung mit den Besonderheiten des Insolvenzrechts gibt, wohl nur von einer Glaskugel hinzureichend seriös beantwortet werden.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #3852

                          Nein, Ryanair und Easyjet erstatten nicht, allerdings ändert das nichts an den prinzipiellen Aspekten.
                          Im Übrigen hast du wenn überhaupt eine Schadensminderungsobliegenheit gegenüber dem Schädiger (=Veranstalter) und nicht gegenüber der Versicherung.
                          Dieses hier schon oft ins Feld geführte Argument geht daher m.E. ins Leere.
                          Edit @towi1802
                          ... oder so. 😉

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV vonschmeling

                            Nein, Ryanair und Easyjet erstatten nicht, allerdings ändert das nichts an den prinzipiellen Aspekten.
                            Im Übrigen hast du wenn überhaupt eine Schadensminderungsobliegenheit gegenüber dem Schädiger (=Veranstalter) und nicht gegenüber der Versicherung.
                            Dieses hier schon oft ins Feld geführte Argument geht daher m.E. ins Leere.
                            Edit @towi1802
                            ... oder so. 😉

                            altlöwin63A Offline
                            altlöwin63A Offline
                            altlöwin63
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3853

                            Dank da recht schee, vs 😄.

                            "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                            (Zitat Horst Seehofer-2015)

                            towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • altlöwin63A altlöwin63

                              Dank da recht schee, vs 😄.

                              towi1802T Offline
                              towi1802T Offline
                              towi1802
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3854

                              In den Fällen, wo sich hier spitzfindig auf die Schadensminderungspflicht berufen wird, könnte es auf ein Schadensminderungsrecht hinauslaufen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3855

                                Primär mindert man den eigenen Schaden, würde ich sagen.
                                Das mag gerecht erscheinen, ob es Recht ist wird noch zu entscheiden sein.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • teiliT Offline
                                  teiliT Offline
                                  teili
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3856

                                  Hallo,

                                  hier wird informiert was man als Geschädigter tun kann

                                  https://www.test.de/Pleite-von-Thomas-Cook-Was-Reisende-jetzt-wissen-muessen-5521892-0/

                                  MfG Teili

                                  https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Primär mindert man den eigenen Schaden, würde ich sagen.
                                    Das mag gerecht erscheinen, ob es Recht ist wird noch zu entscheiden sein.

                                    towi1802T Offline
                                    towi1802T Offline
                                    towi1802
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3857

                                    @vonschmeling sagte: ...
                                    Dass es den hiesigen Usern darum geht liegt auf der Hand.
                                    Ich sehe aber die Option, mit der -bisher- insolvenzrechtlich unzulässigen Verschaffung eines persönlichen Vorteils (Inanspruchnahme des Fluges) die Insolvenzmasse zu mehren.

                                    towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • towi1802T towi1802

                                      @vonschmeling sagte: ...
                                      Dass es den hiesigen Usern darum geht liegt auf der Hand.
                                      Ich sehe aber die Option, mit der -bisher- insolvenzrechtlich unzulässigen Verschaffung eines persönlichen Vorteils (Inanspruchnahme des Fluges) die Insolvenzmasse zu mehren.

                                      towi1802T Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3858

                                      @Teili
                                      Stand alles auch schon hier. Aber gut, vielleicht glauben es ein paar mehr, wenn es dort steht.

                                      Ich persönlich finde den Artikel schon mal nicht hinreichend aktualisiert. Und "möglicherweise" ist auch keine klare Ansage.

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3859

                                        @towi1802
                                        Sehe ich genauso und werde ja auch nicht müde, diese Bedenken wieder und wieder zu kommunizieren.

                                        Mein Kommentar bezog sich auf die beliebte Behauptung, man bemühe sich seiner Schadensminderungspflicht mit dem Abfliegen der Tickets nachzukommen, die meiner unmaßgeblichen Meinung nach völlig daneben geht.
                                        Zum einen ist keiner "verpflichtet", den Schaden der Versicherung zu mindern (was die womöglich selbst macht, weil sie sich bei teilweiser Nutzung ganz von einer Erstattungsverpflichtung entbindet), zum andern steht dem eben das Insolvenzrecht entgegen.

                                        Last not least hat der vorl. InsoV unmissverständlich alle Reisen bis einschl. 31.12.19 abgesagt.
                                        Man kann sich weigern das so zu verstehen ("kann/darf Debatte" 😶) und sich seine eigene Gerechtigkeit zusammenreimen.
                                        Ob das dann schließlich einer richterlichen Prüfung Stand hält wird sich weisen ...

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #3860

                                          @ towi,

                                          das Thema Schadenminderung betraf eher die Gäste, die sich auf Reise befanden.
                                          Ersatzhotel zum angemessenen Preis wählen oder mit Taxi für 50,- zum Airport und nicht mit der Stretchlimo für 500,-
                                          Für abgesagte Trips ist alles gesagt u. geklärt.

                                          MfG Teili

                                          https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs

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