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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • eldkoE eldko

    Ja aber für eine Rückbuchung habe ich bei meiner Kreditkarte 120 Tage Zeit...wenn die sich bis dann nicht melden habe ich das ganze Geld verloren. Und ich denke nicht dass wir so schnell was hören....

    towi1802T Offline
    towi1802T Offline
    towi1802
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3981

    @eldko
    Wenn Du verstehend lesen könntest ...

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV vonschmeling

      Nochmal @eldko
      Die Widerspruchsfrist beginnt erst mit der Bezifferung des Schadens und nicht mit der Absage der Reise, folglich erst dann, wenn dich die Versicherung über die Erstattungsquote informiert.
      Ab diesem Zeitpunkt beträgt die Einredefrist in deinem Fall 120 Tage.

      Erny1805E Offline
      Erny1805E Offline
      Erny1805
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #3982

      xxx edit: unnötiges Zitat im Sinne der Übersichtlichkeit wiederum entfernt xxx
      @vonschmeling

      Aber stand in dem Link den ich gesendet hatte im Zeitungsbericht nicht ab Absage der Reise den Schaden einreichen und 120 Tage Frist beginnt oder haben die was unterschlagen? Und selbst das Geld kann sich der IV einfordern vermute ich?

      eldkoE 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #3983

        @Erny1805
        Bei Absage der Reise ist der Schaden unverzüglich bei der Versicherung zu melden.
        Soweit sich jetzt abzeichnet wollen KK Ausgeber ggf. ein Chargeback für die Differenz zwischen Zahlung und Erstattung ermöglichen.
        Selbstverständlich kann demnach eine Einredefrist erst ab dem Zeitpunkt beginnen, ab dem diese Differenz präzise beziffert wurde.

        (edit: Bitte sieh mir nach, dass ich nicht mehr jede verlinkte Pressequelle nachlese und auf Ungereimtheiten scanne ... !)

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Erny1805E Erny1805

          xxx edit: unnötiges Zitat im Sinne der Übersichtlichkeit wiederum entfernt xxx
          @vonschmeling

          Aber stand in dem Link den ich gesendet hatte im Zeitungsbericht nicht ab Absage der Reise den Schaden einreichen und 120 Tage Frist beginnt oder haben die was unterschlagen? Und selbst das Geld kann sich der IV einfordern vermute ich?

          eldkoE Offline
          eldkoE Offline
          eldko
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #3984

          @erny1805

          So habe ich es auch verstanden deshalb meine Aussage

          towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • eldkoE eldko

            @erny1805

            So habe ich es auch verstanden deshalb meine Aussage

            towi1802T Offline
            towi1802T Offline
            towi1802
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #3985

            @eldko
            Meine Güte. Lest doch mal, was zu dem Thema offiziell spätestens seit dem 10.10.2019 bekannt ist und erst heute zum wiederholtem Mal hier (heute auf Seite 408) erwähnt bzw. verlinkt wurde. Eure Erwartungshaltung an Dritte korrespondiert nicht mit Euren eigenem Verhalten. Sorry.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH Offline
              HABERLINGH Offline
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3986

              WISO, ZDF, Thomas Cook-Pleite klick

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #3987

                @towi1802
                Gleichwohl könnte man hier debattieren, ob "können nicht" stark genug ist oder ebenda "dürfen nicht" hätte stehen müssen.

                @all concerned
                Falls das KK ausgebende Institut die Differenz zwischen Zahlung und Auszahlungsquote auszugleichen bereit ist über eine sog. Chargeback Maßnahme beginnt die Frist logischer Weise ab dem Moment, ab dem die Differenz auch beziffert ist.
                Ob jetzt die Zurick morgen oder an Sankt Nimmerlein quotiert spielt in dieser Hinsicht keine Rolle, im Falle eines Falles wäre die Frist "Sankt Nimmerlein + 120" (beispielhaft).

                Welche Auswirkungen das hinsichtlich der Erlangung der Erstattung hat ist wohl selbsterklärend.
                Und jetzt müssen womöglich auch noch die ganzen total unverunsicherten Flugnutzer mit bereits eingereichten Forderungen rausdividiert werden ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  @towi1802
                  Gleichwohl könnte man hier debattieren, ob "können nicht" stark genug ist oder ebenda "dürfen nicht" hätte stehen müssen.

                  @all concerned
                  Falls das KK ausgebende Institut die Differenz zwischen Zahlung und Auszahlungsquote auszugleichen bereit ist über eine sog. Chargeback Maßnahme beginnt die Frist logischer Weise ab dem Moment, ab dem die Differenz auch beziffert ist.
                  Ob jetzt die Zurick morgen oder an Sankt Nimmerlein quotiert spielt in dieser Hinsicht keine Rolle, im Falle eines Falles wäre die Frist "Sankt Nimmerlein + 120" (beispielhaft).

                  Welche Auswirkungen das hinsichtlich der Erlangung der Erstattung hat ist wohl selbsterklärend.
                  Und jetzt müssen womöglich auch noch die ganzen total unverunsicherten Flugnutzer mit bereits eingereichten Forderungen rausdividiert werden ...

                  towi1802T Offline
                  towi1802T Offline
                  towi1802
                  schrieb am zuletzt editiert von towi1802
                  #3988

                  @vonschmeling

                  Das Faß wollte ich hier nicht nochmal aufmachen. Es ging um heute und da hatte @Gitti125 nochmals verlinkt, was zum Chargeback und Fristen längst bekannt und allein von Dir unzählige Male geschrieben wurde.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #3989

                    Das war keine Unterstellung, towi1802 - es sollte als Beispiel dienen für "Ferien in Absurdistan" (wobei mir inzwischen bei nachgerade jedem Link schon Flammen aus den Augen schlagen und ich mich damit entlaste nicht mehr allen zu folgen. Sorry!).

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • retromopsR Offline
                      retromopsR Offline
                      retromops
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3990

                      hab heute von HC bekommen

                      Leider können wir nicht alles wieder gut machen, was Ihnen widerfahren ist. Wir hoffen jedoch, Ihnen etwas unter die Arme greifen zu können, falls Sie immer noch verreisen möchten.

                      Deshalb möchten wir Ihnen als kleines Trostpflaster 50 Euro für Ihre neue Buchung schenken

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3991

                        Zu den Fristen bei Chargeback gibt es meines Wissens (auch seitens der Banken so kommuniziert) tatsächlich eine 120 Tage Frist, allerdings soll man sich nach 60 Tagen seit der Einreichung bei Kaera nochmal melden, dann würden sie es in die Wege leiten.
                        Stand sowohl für Visa als auch bei Mastercard so.
                        Man kann es überall nachlesen, in den letzten Tagen wurde viel zum Thema publiziert.
                        Entweder Bescheid von Kaera oder eine Nichtmeldung nach 60 Tagen.

                        sascha72S 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • cady7C Offline
                          cady7C Offline
                          cady7
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3992

                          @ryanairflieger
                          danke für die Info (kann dich leider per PN nicht mehr anschreiben)

                          Weiss jemand an welche email-adresse man die Schadenminderung der Flüge eingeben kann?
                          Habe da leider unterschiedliche Infos erhalten....

                          Danke

                          towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • SonneStrand75S SonneStrand75

                            Zu den Fristen bei Chargeback gibt es meines Wissens (auch seitens der Banken so kommuniziert) tatsächlich eine 120 Tage Frist, allerdings soll man sich nach 60 Tagen seit der Einreichung bei Kaera nochmal melden, dann würden sie es in die Wege leiten.
                            Stand sowohl für Visa als auch bei Mastercard so.
                            Man kann es überall nachlesen, in den letzten Tagen wurde viel zum Thema publiziert.
                            Entweder Bescheid von Kaera oder eine Nichtmeldung nach 60 Tagen.

                            sascha72S Offline
                            sascha72S Offline
                            sascha72
                            schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                            #3993

                            @sonnestrand75

                            XXXZitat entfernt, da nicht nötigXXX
                            Ja, so habe ich das auch bekommen. Allerdings bin ich wohl zu dumm um das alles zu verstehen. Da steht "sollte sich der Versicherer nicht innerhalb 8 Wochen melden, reichen sie ihre Forderungen nochmals ein" Soweit, so gut...dummerweise hat er sich ja dann nochmal gemeldet und mitgeteilt, dass wir noch warten müssen... Ich verstehe das mit den Fristen alles nicht mehr und hoffe, da nicht hinten runter zu fallen 😞

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • payP Offline
                              payP Offline
                              pay
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3994

                              Hallo, habe eben mit einem Mitarbeiter von KAERA telefoniert (man kommt problemlos durch) und er hat mir mitgeteilt, dass wir den Flug nutzen sollen am Sonntag mit Ryanair. Ich hatte ihn angeboten, dass wir dann unsere Forderung zurück ziehen würden. Da war er nicht meiner Meinung, da ja immer noch der Hotelpreis zurück gefordert werden kann. Außerdem sagte er, dass wir in ferner Zukunft mal von einem Schadensbearbeiter angeschrieben werden und wir dann angeben sollen, was wir erstattet bekommen haben wollen. Er sagte auch, dass die Inanspruchnahme des Fluges ja die Rückzahlungsumme mindert. Also ab und ins Reisebüro und auf nach Malle. Die Unwetter sind hoffentlich vorüber und wir haben sonnige Tage. Ich melde mich, wenn wir wieder zurück sind.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • MagghyM Offline
                                MagghyM Offline
                                Magghy
                                schrieb am zuletzt editiert von Magghy
                                #3995

                                @pay

                                Hast du das von Kaera schriftlich?

                                towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • burton_B Offline
                                  burton_B Offline
                                  burton_
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3996

                                  Nachdem die Mitteilung telefonisch war, wohl kaum! 😜

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • cady7C cady7

                                    @ryanairflieger
                                    danke für die Info (kann dich leider per PN nicht mehr anschreiben)

                                    Weiss jemand an welche email-adresse man die Schadenminderung der Flüge eingeben kann?
                                    Habe da leider unterschiedliche Infos erhalten....

                                    Danke

                                    towi1802T Offline
                                    towi1802T Offline
                                    towi1802
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3997

                                    @cady7

                                    Der von Dir Angesprochene hat das Verfahren (was freilich auf bereits erfolgte Schadensmeldungen nicht so ganz passt) hier erst gestern veröffentlicht.
                                    @Ballonflieger hat weitere Infos (Mailadressen) dazu auf Seite 392 veröffentlicht. Ein wenig Eigeninitiative bei der Suche nach Informationen wäre durchaus angebracht, die Mailadressen sind üblicherweise im Netz auch ohne HC zu finden.

                                    Zum Thema unterschiedlich Infos: Es ist m. E. Organisationsversagen von Karea, den Punkt "Schadensminderung" nicht von vornherein und auch bis heute nicht offiziell zu kommunizieren und mit geeigneten Eingabemöglichkeiten zu hinterlegen. Wenn Du dennoch die Nutzung der Flüge an "irgendwen" bei Zurich oder Karea so meldest, dass dort eine Zuordnung zu Deiner Reise/Schadensmeldung erfolgen kann hast Du vorerst alles erforderliche getan (Mail auch CC an Dich selber schicken). Irgendwann werden die auch bei Karea drauf kommen, dass da "Schadenminderungen" realisiert worden sind und werden mit weiterem eigenen Aufwand die Geschädigten dazu befragen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • MagghyM Magghy

                                      @pay

                                      Hast du das von Kaera schriftlich?

                                      towi1802T Offline
                                      towi1802T Offline
                                      towi1802
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3998

                                      @magghy

                                      Ich glaube, Du guckst auch jeden Montag die Lottozahlen der vergangenen Ziehung an, um Dich zu ärgern ...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Boxer181206B Offline
                                        Boxer181206B Offline
                                        Boxer181206
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3999

                                        @cady7

                                        Du kannst für die Schadenskorrektur die Mail service@zurich.de nutzen. Ich habe es so gemacht und heute morgen eine Mail bekommen dass die Nutzung der Flüge unter meiner Schadensnummer bei der KAERA vermerkt wurde. Wichtige ist dass du die natürlich in der Mail mit angibst.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #4000

                                          Die Frage ist, inwieweit Karea befugt ist, die Anordnungen des vorl. Insolvenzverwalters eingenmächtig zu "korrigieren" ...

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          ryanairfliegerR 1 Antwort Letzte Antwort
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