Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@partyknilch sagte:
vielleicht rechnet die Versicherung ja die Schäden mit ein für die Reisen in 2020.
Das würde nur dann funktionieren, wenn nicht Dezember 2019, sondern Dezember 2020 "mit der Auszahlung begonnen" wird.
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Das sehe ich anders. Warum sollten die Schäden nicht jetzt schon bekannt sein, wir wissen doch nicht was hinter den Kulissen alles bekannt ist?
Allerdings müssten der Versicherung die Schadensansprüche der einzelnen benannt worden sein. -
@sense82 sagte:
Also wenn die Versicherung sagt die Auszahlung beginnt bald scheinen die wohl die Reisen ab 2020 durchführen zu wollen?!
Darauf hoffen wir auch.
Aber wenn das schon feststünde, wäre es sicherlich bekannt gemacht worden.Ich vermute eher, dass bis Anfang Dezember feststeht was Sache ist und die Versicherung dann entweder mit den bestehenden Ansprüchen bis 31.12. rechnen kann.
Oder, die Reisen für nächstes Jahr werden abgesagt und die Quote wird vorläufig geschätzt.Die max. Gesamtsumme der möglichen Ansprüche ist denen sicherlich bekannt - für beide Fälle. Daher könnte eine Quotelung festgelegt werden.
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@towi1802 sagte:
Deinen Zweifeln schließe ich mich vollumfänglich an. Ich ergänze um die sich aus dem Chargebackverfahren ergebenden Unklarheiten, die sich auch auf die Quote auswirken.
Die Chargeback-Verfahren dürften sich nicht auf die Quotelung durch die Zurich auswirken. So, wie andere User berichtet haben und meiner eigenen Erfahrung nach, leiten die Banken das Chargeback-Verfahren erst ein, wenn man der Bank mitteilen kann, welchen Betrag man von der Zurich erstattet erhält.
@mauseknatschi sagte:
Die Chargeback-Verfahren dürften sich nicht auf die Quotelung durch die Zurich auswirken. So, wie andere User berichtet haben und meiner eigenen Erfahrung nach, leiten die Banken das Chargeback-Verfahren erst ein, wenn man der Bank mitteilen kann, welchen Betrag man von der Zurich erstattet erhält.
Naja. Ich habe das auch so verstanden. Es gibt aber hier Leute, die es besser wissen und ihr Geld über Chargeback gesichert wissen wollen und daher gar, ich finde es als Betroffener sehr erfreulich, auf eine Anzeige bei Karea verzichten.
P. S.: Die Flugnutzungen nach oder trotz Schadenmeldung müsste Karea bzw Zurich ja auch noch "würdigen".
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@mauseknatschi sagte:
Die Chargeback-Verfahren dürften sich nicht auf die Quotelung durch die Zurich auswirken. So, wie andere User berichtet haben und meiner eigenen Erfahrung nach, leiten die Banken das Chargeback-Verfahren erst ein, wenn man der Bank mitteilen kann, welchen Betrag man von der Zurich erstattet erhält.
Naja. Ich habe das auch so verstanden. Es gibt aber hier Leute, die es besser wissen und ihr Geld über Chargeback gesichert wissen wollen und daher gar, ich finde es als Betroffener sehr erfreulich, auf eine Anzeige bei Karea verzichten.
P. S.: Die Flugnutzungen nach oder trotz Schadenmeldung müsste Karea bzw Zurich ja auch noch "würdigen".
Towi1802,
Das wird nur klappen wenn das Kreditkartenunternegmen nicht auf eine vorgelagerte Abwicklung beim Versicherer besteht.
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Towi1802,
Das wird nur klappen wenn das Kreditkartenunternegmen nicht auf eine vorgelagerte Abwicklung beim Versicherer besteht.
Ich weiß.
Andere wissen es besser. -
Der Versicherer weiß ganz genau wieviele Anspruchsberechtigte auch über das Jahr 2019 hinaus es gibt und haben auch deren Daten von TC. Nur bis wann Ansprüche gestellt werden müssen davon ist mir nichts bekannt, denn nur wer sich bei der Versicherung meldet, bekommt auch eine Entschädigung. Ohne genaue Zahlen bleibt die 10% Quote oder 500 Mio. Schaden nur Schätzungen der Experten.
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@Haberling,
Frage, wie kommst Du bei 10% auf 500 Mio Euro Schaden, wenn die max. Schadensbegleichung bei 110 Mio liegt?
Nach meiner Rechnung würde die Quotierung bei 500 Mio bei Ca. 22% liegen -
Danke, machmal ist es für einen ehemaligen Volksschüler nicht so einfach.

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@Haberling,
Frage, wie kommst Du bei 10% auf 500 Mio Euro Schaden, wenn die max. Schadensbegleichung bei 110 Mio liegt?
Nach meiner Rechnung würde die Quotierung bei 500 Mio bei Ca. 22% liegen@partyknilch sagte:
@Haberling,
Frage, wie kommst Du bei 10% auf 500 Mio Euro Schaden, wenn die max. Schadensbegleichung bei 110 Mio liegt?
Nach meiner Rechnung würde die Quotierung bei 500 Mio bei Ca. 22% liegenWeil Zurich mit 30 Millionen rechnet und nicht mit 110.
Abzüglich 80 Mio für die Rückholungen.
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@sonneStrand75,
ich gebe zu, bei Deiner Erklärung sind meine Hände zu klein um diese zu begreifen.
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@phoenix10 sagte:
Mathematisch gesehen hätten wir es jetzt NICHT im Griff...

Das ist ja auch nicht möglich. Immerhin wurden die Variablen weder quantitativ, noch qualitativ, eindeutig definiert.
Mit Ausnahme der 110 Mio. Natürlich.
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@sonneStrand75,
ich gebe zu, bei Deiner Erklärung sind meine Hände zu klein um diese zu begreifen.
@partyknilch sagte:
@sonneStrand75,
ich gebe zu, bei Deiner Erklärung sind meine Hände zu klein um diese zu begreifen.
Vielleicht hilft das weiter. Offiziell 110 Millionen, die Rückführungen der damaligen Urlauber 80 Millionen abzüglich bleiben 30 Millionen für alle.
Anbei ein Artikel, auch wenn der fragwürdig ist bei der Anzahl der geschädigten die gemeldet haben meiner Meinjng nach da die Zahl sehr abweicht von anderen Aussagen...

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Moin
Dje Quotierung und Auszahlung ab Dezember ist eventuell möglich, wenn ZÜRICH/KAERA das Geschäftsjahr doch am 31/10/2019 abgeschlossen haben.
Dann können Sie die Kosten berechnen die ausstehend sind und was für alle anderen über bleibt. Das neu Geschäftsjahr beginnt ja dann am 01/11/2019. Ab da wird dann neu quotiert für den Rest ab November bis ..........!
Ist so ein Gedanke, den ich treffe, weil ich da was gehört habe.