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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Günter/HolidayCheckG Offline
    Günter/HolidayCheckG Offline
    Günter/HolidayCheck
    Admin Experte Fuerteventura
    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
    #4541

    @ Armin
    @Detlev M
    Bucher Reisen &Ögertours GmbH ist eine separate GmbH mit Sitz in Hamburg/Meerbusch . Deren Marken sind dann wieder Bucher und Öger.

    Und nur für diese gibt es wohl eventuell eine Lösung- bei wohl viel Investoren-Interesse.
    Auch da muss man aber abwarten
    Neckermann taucht da nicht mehr auf.-Stand aktuell_

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    • ryanairfliegerR Offline
      ryanairfliegerR Offline
      ryanairflieger
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4542

      Mal ne ganz andere frage. Es gibt ja nur ne Teilerstattung von der Versicherung. 1% 5% 10%... keine ahnung wieviel es wird. Sobald die Auszahlung beginnt und ich die Info bekomme wieviel, ist es doch ratsam sich sofort in die List der Gläubiger beim IV eintragen zu lassen wegen der Restzahlung, oder sehe ich das verkehrt?

      Alles wird gut.✌👍

      Fallenwitcher84F 1 Antwort Letzte Antwort
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      • ArminA Offline
        ArminA Offline
        Armin
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4543

        @Günter
        Deine Aussage wird unterlegt vom sehr aussagekräftigen Artikel im Handelsblatt. Genauso ist es dort beschrieben. Öger und Bucher als Unternehmen und bei Neckermann und Air Marin gibts wohl nur Interessenten für die Markenrechte. Das kann natürlich sein daß vielleicht die Reisen von Öger und Bucher doch noch durchgeführt werden. Für Neckermann und Air Marin sehe ich schwarz...TC als Veranstalter bereitet die Einstellung des Geschäftesbetriebs zum 1.12. vor.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • ryanairfliegerR ryanairflieger

          Mal ne ganz andere frage. Es gibt ja nur ne Teilerstattung von der Versicherung. 1% 5% 10%... keine ahnung wieviel es wird. Sobald die Auszahlung beginnt und ich die Info bekomme wieviel, ist es doch ratsam sich sofort in die List der Gläubiger beim IV eintragen zu lassen wegen der Restzahlung, oder sehe ich das verkehrt?

          Fallenwitcher84F Offline
          Fallenwitcher84F Offline
          Fallenwitcher84
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4544

          @ryanairflieger sagte:

          Sobald die Auszahlung beginnt und ich die Info bekomme wieviel, ist es doch ratsam sich sofort in die List der Gläubiger beim IV eintragen zu lassen wegen der Restzahlung, oder sehe ich das verkehrt?

          Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?

          ryanairfliegerR vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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          • Günter/HolidayCheckG Offline
            Günter/HolidayCheckG Offline
            Günter/HolidayCheck
            Admin Experte Fuerteventura
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4545

            Das sollte vs beantworten- sofern sie das kann-- da bin ich überfragt:

            Nochmal kurz zurück zu Neckermann: Da geht es wohl nur noch um den Verkauf der Namensrechte
            Gleiches gilt für Air Marin

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sense82S Offline
              Sense82S Offline
              Sense82
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4546

              Da warten wir mal ab. In den nächsten Tagen steht fest was ab 1.1.20 mit den Reisen ist.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Günter/HolidayCheckG Offline
                Günter/HolidayCheckG Offline
                Günter/HolidayCheck
                Admin Experte Fuerteventura
                schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                #4547

                Welchen Veranstalter meinst Du jetzt, Sense: Thomas Cook Touristik-- Neckermann?

                Zumindest bei den beiden (Veranstaltern) ist das wohl leider final geklärt- Einstellung des Geschäftbetriebes. Daläuft wenn es so wie geplant kommt-- nichts mehr! Davon muss man auch ausgehen.
                Bei Bucher und Öger muss man jetzt die Fakten abwarten,inbesondere der Punkt-- was wird aus den gebuchten Reisen?
                Verkauft sind die aber auch noch nicht.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Fallenwitcher84F Fallenwitcher84

                  @ryanairflieger sagte:

                  Sobald die Auszahlung beginnt und ich die Info bekomme wieviel, ist es doch ratsam sich sofort in die List der Gläubiger beim IV eintragen zu lassen wegen der Restzahlung, oder sehe ich das verkehrt?

                  Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?

                  ryanairfliegerR Offline
                  ryanairfliegerR Offline
                  ryanairflieger
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4548

                  @fallenwitcher84 sagte:

                  Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?

                  Soweit ich informiert bin, durch das offizielle Insolvenzverfahren durch Gerichtsbeschluß. Danach kann man sich IV (Anwaltskanzlei) in die Gläubigerliste eintragen lassen.

                  Alles wird gut.✌👍

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Olli+NickyO Offline
                    Olli+NickyO Offline
                    Olli+Nicky
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4549

                    Günter, gibt es nicht auch für Neckermann noch einen Interessenten als Ganzes? Ist das schon ausgeschlossen worden?

                    Die Namensrechte sind natürlich am begehrtesten, da nicht mit Schulden verbunden.

                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Sense82S Offline
                      Sense82S Offline
                      Sense82
                      schrieb am zuletzt editiert von Sense82
                      #4550

                      Laut PM von hww geht es nur um den RV Bucher und Öger. Neckermann wird gar nicht mehr erwähnt.

                      https://www.hww.eu/fileadmin/user_upload/PM/2019/2019_11_04_Thomas_Cook.pdf

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Günter/HolidayCheckG Offline
                        Günter/HolidayCheckG Offline
                        Günter/HolidayCheck
                        Admin Experte Fuerteventura
                        schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                        #4551

                        Schon, aber es geht wohl nur noch um den Namen Neckermann, für den gibt es Interesse-- weder Thomas Cook Touristik noch Neckermann werden---nach heutiger Info- als Veranstalter weitergeführt. Einstellung des Gechäftsbetriebes wird zum 01.12.2019 -----"vorbereitet. "

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Fallenwitcher84F Fallenwitcher84

                          @ryanairflieger sagte:

                          Sobald die Auszahlung beginnt und ich die Info bekomme wieviel, ist es doch ratsam sich sofort in die List der Gläubiger beim IV eintragen zu lassen wegen der Restzahlung, oder sehe ich das verkehrt?

                          Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?

                          vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #4552

                          @fallenwitcher84 sagte:

                          Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?

                          Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter.
                          Die Gläubiger werden dann am Ende des Verfahrens bedient - einen Termin, bis wann die Forderungen eingereicht sein müssen gibt, der InsoV bekannt.
                          Übrigens spielt es für die Auszahlung keine Rolle, ob die Forderungen am ersten oder letzten Tag der Frist eingereicht werden ... 😔

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          Erny1805E Wülfi71W 2 Antworten Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • CliffideoC Offline
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                            Cliffideo
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4553

                            Der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Rückzahlungsquotenhöhe durch Kaera/Zurichversicherung ist für alle die interessant, die mit Kreditkarte bezahlt haben.
                            Ab dann können sie bei ihrer Kartengesellschaft/ -bank einen Antrag auf Chargeback für die noch offene Summe stellen.

                            Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                            Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Fallenwitcher84F Offline
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                              Fallenwitcher84
                              schrieb am zuletzt editiert von Fallenwitcher84
                              #4554

                              Also verstehe ich das richtig?
                              1. Um sich in die Gläubigerliste eintragen zu lassen muss man das ganze über einen Anwalt machen?

                              2. Da jetzt noch im Raum steht ob Zurich die 80 Millionen für die Rückholung noch zusätzlich zu den 110 Millionen zahlen muss, kann es durchaus sein dass der Quote am Ende doch höher ausfällt. Evtl. könnte eine Staatshaftung greifen?

                              3. Da ich meine Reise in Oktober antreten sollte und diese vorher schon komplett per Überweisung bezahlt habe, ist die Chance wahrscheinlich geringer am Ende eine vernünftige Erstattung zu bekommen, wie es evtl. bei den Kunden ist die mit Kreditkarte gezahlt haben.

                              Sandra HBCS waldbaderW 2 Antworten Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Fallenwitcher84F Fallenwitcher84

                                Also verstehe ich das richtig?
                                1. Um sich in die Gläubigerliste eintragen zu lassen muss man das ganze über einen Anwalt machen?

                                2. Da jetzt noch im Raum steht ob Zurich die 80 Millionen für die Rückholung noch zusätzlich zu den 110 Millionen zahlen muss, kann es durchaus sein dass der Quote am Ende doch höher ausfällt. Evtl. könnte eine Staatshaftung greifen?

                                3. Da ich meine Reise in Oktober antreten sollte und diese vorher schon komplett per Überweisung bezahlt habe, ist die Chance wahrscheinlich geringer am Ende eine vernünftige Erstattung zu bekommen, wie es evtl. bei den Kunden ist die mit Kreditkarte gezahlt haben.

                                Sandra HBCS Offline
                                Sandra HBCS Offline
                                Sandra HBC
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4555

                                @fallenwitcher84

                                Um sich in die gläubigerliste eintragen zu lassen, braucht man keinen Anwalt. I.d.R. gibt es ein recht einfaches Formular was dort auszufüllen ist. Vielleicht auf der Website des iv, oder bei diesem anfordern.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #4556

                                  Noch ist nicht entschieden über die Eröffnung der Insolvenz, vorher können logischerweise keine Anträge auf Eintragung in die Insolvenzliste gestellt werden.
                                  Völlig richtig, was Sandra HBC sagt, da gibt´s dann ein für jedermann verständliches Formular, gewöhnlich zum Herunterladen.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    @fallenwitcher84 sagte:

                                    Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?

                                    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter.
                                    Die Gläubiger werden dann am Ende des Verfahrens bedient - einen Termin, bis wann die Forderungen eingereicht sein müssen gibt, der InsoV bekannt.
                                    Übrigens spielt es für die Auszahlung keine Rolle, ob die Forderungen am ersten oder letzten Tag der Frist eingereicht werden ... 😔

                                    Erny1805E Offline
                                    Erny1805E Offline
                                    Erny1805
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #4557

                                    @vonschmeling

                                    du dich da aus kennst, wer wird denn in welcher Reihenfolge vom Geld her bedient und mit wieviel gegebenfalls? Also erst Hotels oder wie auch immer... Danke.

                                    towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      @fallenwitcher84 sagte:

                                      Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?

                                      Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter.
                                      Die Gläubiger werden dann am Ende des Verfahrens bedient - einen Termin, bis wann die Forderungen eingereicht sein müssen gibt, der InsoV bekannt.
                                      Übrigens spielt es für die Auszahlung keine Rolle, ob die Forderungen am ersten oder letzten Tag der Frist eingereicht werden ... 😔

                                      Wülfi71W Offline
                                      Wülfi71W Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4558

                                      @vonschmeling sagte:

                                      Die Gläubiger werden dann am Ende des Verfahrens bedient - einen Termin, bis wann die Forderungen eingereicht sein müssen gibt, der InsoV bekannt.
                                      Übrigens spielt es für die Auszahlung keine Rolle, ob die Forderungen am ersten oder letzten Tag der Frist eingereicht werden ... 😔

                                      Richtisch... und selbst wer den Termin verpasst, kann für 20,-- € bis zum Abschluss des Verfahrens, längstens bis zur Verjährung seiner Forderung, noch eine nachträgliche Forderungsanmeldung vornehmen (Quelle). Also ganz gelassen bleiben. Gibt dann jahrelang Post nach Hause und mit ein bisschen Glück am Ende eine (leider meist verschwindend kleine) Quote.

                                      06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax, 10/26 JFK/MS 1

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Olli+NickyO Olli+Nicky

                                        Günter, gibt es nicht auch für Neckermann noch einen Interessenten als Ganzes? Ist das schon ausgeschlossen worden?

                                        Die Namensrechte sind natürlich am begehrtesten, da nicht mit Schulden verbunden.

                                        vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4559

                                        @olli-nicky sagte:

                                        Die Namensrechte sind natürlich am begehrtesten, da nicht mit Schulden verbunden.

                                        Wir wollen es bitte Verbindlichkeiten nennen ... 😏 ... und die werden naturgemäß (bedingt durch die Stärke der Marke) bei Neckermann am schwersten wiegen.
                                        Ich interpretiere die PM durchaus so, dass eine Verwirklichung der bei den Marken Öger und Bucher gebuchten Reisen in Betracht gezogen wird.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • Erny1805E Erny1805

                                          @vonschmeling

                                          du dich da aus kennst, wer wird denn in welcher Reihenfolge vom Geld her bedient und mit wieviel gegebenfalls? Also erst Hotels oder wie auch immer... Danke.

                                          towi1802T Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4560

                                          @erny1805 sagte:

                                          So ganz einfach ist das nicht. Genaueres findest Du hier😆

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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