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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4761

    Ich bin zwar auch ein Pufferbefürworter, aber die kompletten Reisekosten noch einmal budgetieren zu müssen halt ich dann doch für etwas zu sportlich ...

    Ferner denke ich nicht, dass Detlef M eine Neiddebatte im Sinn hat sondern einfach aus begreiflichem Interesse gefragt hat.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Detlef MD Offline
      Detlef MD Offline
      Detlef M
      schrieb am zuletzt editiert von Detlef M
      #4762

      Richtig. Die Frage war rein aus Interesse. Habe ich ja auch so formuliert. Und natürlich gönne ich jedem den Urlaub, der ihn bekommen hat. Hätte ihn ja auch gerne gehabt.

      02-14 - Kroatien ✈ 15-Mallorca+Sri Lanka ✈ 16-Fuerte.+Zanzibar ✈ 17-Sri Lanka ✈ 18-Kos+Kuba ✈ 19-Kos+Rhodos ✈ 20-Kreta ✈ 21-Kos ✈ 22-Kreta+Kos ✈ 23-Kreta+Makadi Bay ✈ 24-Kreta+Makadi Bay ✈ 25-Kreta+Makadi Bay ✈ 26-Makadi Bay+Kreta

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      • Domino27D Offline
        Domino27D Offline
        Domino27
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4763

        Meines Erachtens sollten die Kosten für die Rückholaktion, ob Flüge oder Hotels vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient werden, sofern das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Denn die Hoteliers sind Gläubiger von TC nicht von den Kunden. Somit wären dann die 110 Mio. Euro zumindest für die quotierte Auszahlung an die Kunden frei.

        Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

        towi1802T Wülfi71W 2 Antworten Letzte Antwort
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        • Domino27D Domino27

          Meines Erachtens sollten die Kosten für die Rückholaktion, ob Flüge oder Hotels vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient werden, sofern das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Denn die Hoteliers sind Gläubiger von TC nicht von den Kunden. Somit wären dann die 110 Mio. Euro zumindest für die quotierte Auszahlung an die Kunden frei.

          towi1802T Offline
          towi1802T Offline
          towi1802
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4764

          @Domino27

          Ich sehe das auch so. Freilich hat wohl Karea aus dem 110 Mio Gelder zum Freikauf der Gäste entnommen. Daher hatte ich hier schon mal meiner Hoffnung Ausdruck verliehen, dass Karea auch gut versichert ist.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #4765

            Gewöhnlich werden die Hotelkosten nur bis zum nächstmöglichen Abreisetermin übernommen.
            Das war hier definitiv nicht der Fall ...
            Noch kurz ein Wort zu den Zahlen:
            Zum Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens waren gem. der Angaben von TC selbst 90k Pauschalreisende betroffen, nicht 160k.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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            • Domino27D Offline
              Domino27D Offline
              Domino27
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4766

              Erste Reisebüros werden verklagt. Klick hier.

              Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

              towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

                Gewöhnlich werden die Hotelkosten nur bis zum nächstmöglichen Abreisetermin übernommen.
                Das war hier definitiv nicht der Fall ...
                Noch kurz ein Wort zu den Zahlen:
                Zum Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens waren gem. der Angaben von TC selbst 90k Pauschalreisende betroffen, nicht 160k.

                towi1802T Offline
                towi1802T Offline
                towi1802
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4767

                @vonschmeling sagte:

                Gewöhnlich werden die Hotelkosten nur bis zum nächstmöglichen Abreisetermin übernommen.

                "Weiter heißt es im Gesetzestext: "Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen." Allerdings gibt es eine Alternative. Seeholzer: "Der Kundengeld-Absicherer kann auch den Kunden anbieten, die Reise fortzusetzen. Damit hat sich der Gesetzgeber keinen Gefallen getan."  (Quelle, gestern hier von @Olli+Nicky verlinkt)

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                • Domino27D Domino27

                  Erste Reisebüros werden verklagt. Klick hier.

                  towi1802T Offline
                  towi1802T Offline
                  towi1802
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4768

                  @domino27 sagte:

                  Erste Reisebüros werden verklagt. Klick hier.

                  Müssen Reisebüros mit Schadensersatz-Forderungen rechnen, weil sie noch Thomas-Cook-Leistungen verkauft haben, während sich die Krise schon abzeichnete? 
                  Jochen Seeholzer antwortet darauf mit einem klaren Nein. "Ich halte das für ausgemachten Nonsens. Ein Reisebüro wird nie in der Lage sein, die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Reiseveranstalters derart genau einschätzen zu können, um mit gesichertem Wissen den Kunden die 'Pleite-Reise' zu schicken. Den Nachweis muss übrigens der Geschädigte führen"  (Quelle, gestern hier von @Olli+Nicky verlinkt)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Olli+NickyO Offline
                    Olli+NickyO Offline
                    Olli+Nicky
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4769

                    Towi, so ist es.
                    Stell dir mal zusätzlich vor welche Klage dem Reisebüro gedroht hätte wenn es vor Reisen mit TC öffentliche 'gewarnt' hätte.

                    towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4770

                      @towi1802
                      Ich hatte den gegenständlichen Artikel der VO gestern bereits zitiert.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Olli+NickyO Olli+Nicky

                        Towi, so ist es.
                        Stell dir mal zusätzlich vor welche Klage dem Reisebüro gedroht hätte wenn es vor Reisen mit TC öffentliche 'gewarnt' hätte.

                        towi1802T Offline
                        towi1802T Offline
                        towi1802
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4771

                        @olli-nicky
                        Na klar, das wussten wir hier sogar schon vor dem RA. Es glauben nur nicht alle. 😏

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4772

                          Bemerkenswert an dem Artikel der TA ist meines Erachtens die Bezifferung der Schäden in den Reisebüros (ohne Insolvenzversicherung!) im Hinblick auf die hier schon hinterlassen Empörungen betreffend die "Verantwortungslosigkeit" des Verkaufs von TC Produkten.
                          Aber Hauptsache der Rechtsschutz hat schon mal "gedeckelt".
                          Ich bin da ganz bei Wülfi: Geldverbrennungsmaschinen, die jeden Prozesshansel gewähren lassen, ganz gleich wie grotesk der Vorhalt auch sein mag.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV vonschmeling

                            Bemerkenswert an dem Artikel der TA ist meines Erachtens die Bezifferung der Schäden in den Reisebüros (ohne Insolvenzversicherung!) im Hinblick auf die hier schon hinterlassen Empörungen betreffend die "Verantwortungslosigkeit" des Verkaufs von TC Produkten.
                            Aber Hauptsache der Rechtsschutz hat schon mal "gedeckelt".
                            Ich bin da ganz bei Wülfi: Geldverbrennungsmaschinen, die jeden Prozesshansel gewähren lassen, ganz gleich wie grotesk der Vorhalt auch sein mag.

                            Erny1805E Offline
                            Erny1805E Offline
                            Erny1805
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4773

                            Auch Reisebüros können sich gegen Insolvenz versichern z.b. bei HDI. Ob die das getan haben weiss ich nicht.

                            Hab mal einen Artikel aus Juli gefunden.. dort war man noch sehr optimistisch bei TC...

                            https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2019/07/19/thomas-cook-will-reisebueros-aengste-nehmen/

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Gitti125G Offline
                              Gitti125G Offline
                              Gitti125
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #4774

                              xxx Beitrag regelkonform editiert xxx

                              Zurich hat auf ihren Seiten ein neues Update:
                              Update 05.11.19

                              xxx @Gitti125: Bitte beachte die Urheberrechte! Du kannst hier nicht einfach Texte reinkopieren ohne exakte Quellenangabe. Dieser Hinweis dient deinem persönlichen Interesse! xxx

                              Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Gitti125G Gitti125

                                xxx Beitrag regelkonform editiert xxx

                                Zurich hat auf ihren Seiten ein neues Update:
                                Update 05.11.19

                                xxx @Gitti125: Bitte beachte die Urheberrechte! Du kannst hier nicht einfach Texte reinkopieren ohne exakte Quellenangabe. Dieser Hinweis dient deinem persönlichen Interesse! xxx

                                Erny1805E Offline
                                Erny1805E Offline
                                Erny1805
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4775

                                Na wenigstens steht dann nun fest das es auf jeden Fall keine 110 Millionen zu verteilen gibt 😉 Rechnen wir doch eher mit 30 Millionen für alle was vorher klar war.

                                Danke für die Info Gitti 🙂

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • eldkoE eldko

                                  Es ist traurig wie holidaycheck wegen gewissen Menschen hier Kunden verliert und nichts dagegen tut. Wenn es nicht gelöscht wurde könnt ihr alle nachlesen wie ich behandelt wurde als ich wegen dem Chargeback Verfahren gefragt habe. Von wegen ich kann das nicht einleiten weil ich einen Sicherungsschein habe usw. Ich habe es trotzdem gemacht und siehe da. Auch wenn ich den Betrag nur provisorisch zurückerhalten habe. Ich nehme an dass ich die Quote, die ich von der Zurich erhalte zurückzahlen muss.

                                  Also liebe Leute hört nicht auf alles was hier von den möchtegern Besserwisser erzählt wird!!!

                                  Wülfi71W Offline
                                  Wülfi71W Offline
                                  Wülfi71
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #4776

                                  xxx Beitrag von Zitat getrennt xxx

                                  @erny1805 sagte:

                                  @wülfi
                                  Das steht wo in der EU Richtlinie bitte mit dem anteilig? Dankeee.

                                  Dann auch hier noch mal zur Wiederholung: Die aktuelle Richtlinie (EU) 2015/2302 besagt:
                                  Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.
                                  (Quelle)

                                  @eldko sagte:

                                  Es ist traurig wie holidaycheck wegen gewissen Menschen hier Kunden verliert und nichts dagegen tut. Wenn es nicht gelöscht wurde könnt ihr alle nachlesen wie ich behandelt wurde als ich wegen dem Chargeback Verfahren gefragt habe. Von wegen ich kann das nicht einleiten weil ich einen Sicherungsschein habe usw. Ich habe es trotzdem gemacht und siehe da. Auch wenn ich den Betrag nur provisorisch zurückerhalten habe. Ich nehme an dass ich die Quote, die ich von der Zurich erhalte zurückzahlen muss.

                                  Also liebe Leute hört nicht auf alles was hier von den möchtegern Besserwisser erzählt wird!!!

                                  Willst Du wissen, was traurig ist? Ich habe mir hier von Anfang an in meiner Freizeit die Mühe gemacht, die Chargeback Bedingungen haarklein mit allen unterschiedlichen Fallkonstellationen präzise darzustellen, um betroffenen Usern zu helfen.

                                  Jetzt kommst Du daher ohne Schilderung der Fallkonstellation (Einzelleistung oder Pauschalreise, inner- oder außereuropäisch, welche Kreditkarte?) und jubilierst darüber, eine Vorbehaltsleistung bekommen zu haben und versprichst gleiches den "lieben Leut", die eine ganz andere Fallkonstellation haben können, machst ihnen unter Umständen falsche Hoffnung und bezeichnest im gleichen Zug kompetente User als "Besserwisser". Das ist nicht nur traurig, das ist widerwärtig. Schäm Dich!

                                  Für die Mastercard Chargeback Bedingungen lässt sich klar sagen:

                                  • Einzelleistung: Chargeback bei Nichterbringung oder Bestätigung der Nichterbringung (z.B. Absage der Reise) möglich
                                  • Pauschalreise innerhalb des europäischen Raums: Chargeback erst nach Inanspruchnahme der Zurich möglich
                                  • Pauschalreise außerhalb des europäischen Raums: Chargeback theoretisch möglich, Acquirer kann jedoch das Vorhandensein einer Reisepreisabsicherung geltend machen, dann ist Chargeback ebenfalls erst nach Inanspruchnahme der Zurich möglich. Da allen klar ist, dass es die Absicherung gibt und mit entsprechender Einwendung des Acquirers zu rechnen ist, lassen die meisten Banken auch bei außereuropäischen Reisen ein Chargeback erst nach Inanspruchnahme der Zurich zu.

                                  Visa scheint ähnliche Bedingungen zu haben, AMEX ist anders als andere Kreditkartengesellschaften immer selbst Acquirer und müsste den Schaden (abzgl. evtl. Sicherheitseinbehalte) selbst tragen und wird daher alle Möglichkeiten ausschöpfen, kein Chargeback zuzulassen (sry, Waldbader...). Welche Kreditkarte eldko hat und ob er noch einen Widerspruch und damit eine Rückbelastung durch den Acquirer erhält, wissen wir ja nicht...

                                  Und es gibt wie gesagt auch die Fälle von: Bankmitarbeiter hat keine Ahnung und Kunde Glück (oder Pech), hatten wir schon ganz am Anfang, dass nicht zulässige Chargebacks durchgeführt wurden und zulässige Chargebacks abgelehnt wurden. Diese Fälle sind aber nicht exemplarisch und somit wenig hilfreich für andere User.

                                  06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax, 10/26 JFK/MS 1

                                  Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Wülfi71W Wülfi71

                                    xxx Beitrag von Zitat getrennt xxx

                                    @erny1805 sagte:

                                    @wülfi
                                    Das steht wo in der EU Richtlinie bitte mit dem anteilig? Dankeee.

                                    Dann auch hier noch mal zur Wiederholung: Die aktuelle Richtlinie (EU) 2015/2302 besagt:
                                    Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.
                                    (Quelle)

                                    @eldko sagte:

                                    Es ist traurig wie holidaycheck wegen gewissen Menschen hier Kunden verliert und nichts dagegen tut. Wenn es nicht gelöscht wurde könnt ihr alle nachlesen wie ich behandelt wurde als ich wegen dem Chargeback Verfahren gefragt habe. Von wegen ich kann das nicht einleiten weil ich einen Sicherungsschein habe usw. Ich habe es trotzdem gemacht und siehe da. Auch wenn ich den Betrag nur provisorisch zurückerhalten habe. Ich nehme an dass ich die Quote, die ich von der Zurich erhalte zurückzahlen muss.

                                    Also liebe Leute hört nicht auf alles was hier von den möchtegern Besserwisser erzählt wird!!!

                                    Willst Du wissen, was traurig ist? Ich habe mir hier von Anfang an in meiner Freizeit die Mühe gemacht, die Chargeback Bedingungen haarklein mit allen unterschiedlichen Fallkonstellationen präzise darzustellen, um betroffenen Usern zu helfen.

                                    Jetzt kommst Du daher ohne Schilderung der Fallkonstellation (Einzelleistung oder Pauschalreise, inner- oder außereuropäisch, welche Kreditkarte?) und jubilierst darüber, eine Vorbehaltsleistung bekommen zu haben und versprichst gleiches den "lieben Leut", die eine ganz andere Fallkonstellation haben können, machst ihnen unter Umständen falsche Hoffnung und bezeichnest im gleichen Zug kompetente User als "Besserwisser". Das ist nicht nur traurig, das ist widerwärtig. Schäm Dich!

                                    Für die Mastercard Chargeback Bedingungen lässt sich klar sagen:

                                    • Einzelleistung: Chargeback bei Nichterbringung oder Bestätigung der Nichterbringung (z.B. Absage der Reise) möglich
                                    • Pauschalreise innerhalb des europäischen Raums: Chargeback erst nach Inanspruchnahme der Zurich möglich
                                    • Pauschalreise außerhalb des europäischen Raums: Chargeback theoretisch möglich, Acquirer kann jedoch das Vorhandensein einer Reisepreisabsicherung geltend machen, dann ist Chargeback ebenfalls erst nach Inanspruchnahme der Zurich möglich. Da allen klar ist, dass es die Absicherung gibt und mit entsprechender Einwendung des Acquirers zu rechnen ist, lassen die meisten Banken auch bei außereuropäischen Reisen ein Chargeback erst nach Inanspruchnahme der Zurich zu.

                                    Visa scheint ähnliche Bedingungen zu haben, AMEX ist anders als andere Kreditkartengesellschaften immer selbst Acquirer und müsste den Schaden (abzgl. evtl. Sicherheitseinbehalte) selbst tragen und wird daher alle Möglichkeiten ausschöpfen, kein Chargeback zuzulassen (sry, Waldbader...). Welche Kreditkarte eldko hat und ob er noch einen Widerspruch und damit eine Rückbelastung durch den Acquirer erhält, wissen wir ja nicht...

                                    Und es gibt wie gesagt auch die Fälle von: Bankmitarbeiter hat keine Ahnung und Kunde Glück (oder Pech), hatten wir schon ganz am Anfang, dass nicht zulässige Chargebacks durchgeführt wurden und zulässige Chargebacks abgelehnt wurden. Diese Fälle sind aber nicht exemplarisch und somit wenig hilfreich für andere User.

                                    Erny1805E Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4777

                                    @Wülfi
                                    Danke, allerdings kann sich das jeder selbst auslegen. 400 Millionen sind in meinen Augen nicht unverhältnismäßig. Wenn du siehst wie die anderen Länder alle abgesichert sind, die bekommen alle ihr Geld wieder... da scheinen wir doch wieder was falsch ausgelegt zu haben, eigentlich wie immer 😉 wenn jeder was zwischen 1 und um besten Fall max 10 Prozent erhält von 30 Millionen kann da was nicht richtig sein... wir werden sehen wie es weiter geht. Erstmal die nächsten Infos abwarten 🙂

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                                    • Domino27D Domino27

                                      Meines Erachtens sollten die Kosten für die Rückholaktion, ob Flüge oder Hotels vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient werden, sofern das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Denn die Hoteliers sind Gläubiger von TC nicht von den Kunden. Somit wären dann die 110 Mio. Euro zumindest für die quotierte Auszahlung an die Kunden frei.

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                                      schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
                                      #4778

                                      @domino27 sagte:

                                      Meines Erachtens sollten die Kosten für die Rückholaktion, ob Flüge oder Hotels vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient werden, sofern das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Denn die Hoteliers sind Gläubiger von TC nicht von den Kunden. Somit wären dann die 110 Mio. Euro zumindest für die quotierte Auszahlung an die Kunden frei.

                                      Na ja, Du kannst nicht so einfach das bewährte Insolvenzrecht auf dem Kopf stellen und neue vorrangige Gläubiger einführen. Zumal die TC Insolvenz ungeachtet aller persönlicher Betroffenheit nur ein Tröpfchen im großen Teich der jährlichen Insolvenzschäden in Deutschland ist. Denkbar wäre ein durch den Bund verbürgter Massekredit für die Rückholkosten, ähnlich wie bei AirBerlin, gewesen, aber gerade um diesen zu vermeiden, wurde ja das Versicherungsprinzip gesetzlich eingeführt. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf den Anzahlungswahnsinn (der in meinen Augen das Hauptübel darstellt) wurde ja wohl erst später eingeführt und wog die Kunden in falscher Sicherheit.

                                      Wenn man überhaupt juristisch etwas konstruieren könnte, dann wäre das die Frage, wer die Verbraucher darüber hätte aufklären müssen, dass die Anzahlungen nie und nimmer in voller Höhe abgesichert waren. Die Reisebüros, die es selbst nicht besser wussten? Der Bund, der das Thema aus den Augen verloren hatte? Oder vielleicht doch die Zurich, die genau wusste, was da vor sich ging und die als einzige an dem ganzen Elend verdient hat? Ich bin ja nach wie vor der Meinung, dass die unter erheblichen politischen Druck stehen, die ständigen Beteuerungen auf ihrer Webpage, nicht mehr als 110 Mille zu zahlen, klingen für mich auch mehr waidwund als überzeugend, aber noch scheinen sie sich in ihrem schweizer Rechtsraum ja sehr sicher zu fühlen.

                                      06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax, 10/26 JFK/MS 1

                                      towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Wülfi71W Wülfi71

                                        @domino27 sagte:

                                        Meines Erachtens sollten die Kosten für die Rückholaktion, ob Flüge oder Hotels vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient werden, sofern das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Denn die Hoteliers sind Gläubiger von TC nicht von den Kunden. Somit wären dann die 110 Mio. Euro zumindest für die quotierte Auszahlung an die Kunden frei.

                                        Na ja, Du kannst nicht so einfach das bewährte Insolvenzrecht auf dem Kopf stellen und neue vorrangige Gläubiger einführen. Zumal die TC Insolvenz ungeachtet aller persönlicher Betroffenheit nur ein Tröpfchen im großen Teich der jährlichen Insolvenzschäden in Deutschland ist. Denkbar wäre ein durch den Bund verbürgter Massekredit für die Rückholkosten, ähnlich wie bei AirBerlin, gewesen, aber gerade um diesen zu vermeiden, wurde ja das Versicherungsprinzip gesetzlich eingeführt. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf den Anzahlungswahnsinn (der in meinen Augen das Hauptübel darstellt) wurde ja wohl erst später eingeführt und wog die Kunden in falscher Sicherheit.

                                        Wenn man überhaupt juristisch etwas konstruieren könnte, dann wäre das die Frage, wer die Verbraucher darüber hätte aufklären müssen, dass die Anzahlungen nie und nimmer in voller Höhe abgesichert waren. Die Reisebüros, die es selbst nicht besser wussten? Der Bund, der das Thema aus den Augen verloren hatte? Oder vielleicht doch die Zurich, die genau wusste, was da vor sich ging und die als einzige an dem ganzen Elend verdient hat? Ich bin ja nach wie vor der Meinung, dass die unter erheblichen politischen Druck stehen, die ständigen Beteuerungen auf ihrer Webpage, nicht mehr als 110 Mille zu zahlen, klingen für mich auch mehr waidwund als überzeugend, aber noch scheinen sie sich in ihrem schweizer Rechtsraum ja sehr sicher zu fühlen.

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                                        #4779

                                        @wuelfi71 sagte:

                                        Na ja, Du kannst nicht so einfach das bewährte Insolvenzrecht auf dem Kopf stellen und neue vorrangige Gläubiger einführen. ...

                                        Ich hatte @Domino so verstanden, dass er das "vorrangig" auf die Insolvenzmasse (allgemein) im Vergleich zum Versicherungstopf bezog. Denn der kann, nach meinem Verständnis des 651r BGB, eher nicht zum Ausgleich -angeblich- rückständiger Zahlungen der RV herangezogen werden.

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                                          #4780

                                          ... oder eben höchstens insoweit es die Repatriierung erfordert (um mal beim Quelltext zu bleiben) ...

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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