Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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... oder eben höchstens insoweit es die Repatriierung erfordert (um mal beim Quelltext zu bleiben) ...
Und wer macht das Karea/Zurich begreiflich?
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Ich denke an das BMJV, das hat doch zumindest schon einmal einen zwar etwas unsubstantiierten aber immerhin einen Einwurf gesetzt!?
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Ich denke an das BMJV, das hat doch zumindest schon einmal einen zwar etwas unsubstantiierten aber immerhin einen Einwurf gesetzt!?
@vonschmeling
Hm, ich wollte grad mal dorthin schreiben …
Allerdings habe ich mir das vorerst verkniffen. Das liegt daran, dass nach näherer Recherche ganz offensichtlich die Meldungen über den "Freikauf" der Reisenden nicht vollständig den Tatsachen entsprechen. Viele gleichartige Meldungen, unter anderem hier sprachen von „50 Prozent der ausstehenden Zahlungen bei den Hotels begleichen“. Nach den Informationen für mit der Beherbergung beauftragte Leistungsträger der Thomas Cook GmbH hingegen wurden „nach §651r BGB die Kosten für Übernachtungen bis zur Rückreise für:- Pauschalreisende,
- welche über Thomas Cook GmbH oder deren Veranstaltermarken/verbundene Unternehmen gebucht haben
- am/vor dem 23. September angereist sind und
- noch am 25. September im Hotel untergebracht waren.“ übernommen
Das scheint mir, auch nach den zumindest aktuell bei KAREA veröffentlichten Informationen, dann doch regelkonform. Hat jemand Belege, dass darüber hinaus Zahlungen von Zurich an Hoteliers erfolgten?
Ein Diskussion, ob die auch während der Insolvenz fortwährende Unterbringung von Reisenden, die dann, abgesehen natürlich von der Unsicherheit über den weiteren Reiseverlauf, letztlich zu einem realisierten Urlaub der Betroffenen führte, zu einer Bevorteilung dieses Personenkreises führte, halte ich für nicht zielführend. Immerhin kann dieser Personenkreis nun auch keine Forderungen an den Versicherungstopf mehr richten. Zu hinterfragen ist an dieser Stelle allerdings, weshalb dann in wohl nicht unerheblicher Größenordnung zusätzliche Kosten für Extraflüge angefallen sind. Mir sind zwar durchaus Einzelmeldungen über Reisende, die aus den Hotels geflogen sind, erinnerlich. Doch sollten von derartiger Praxis viele Reisende betroffen gewesen sein hätte das wohl zu größerem Echo geführt.
Letztlich bleibt für mich die Frage offen, wer Zurich Insurance plc („Zurich“) auf die Finger guckt, die 110 Mio sachgerecht unter die Leute zu bringen. Im Gegensatz zu sonstigen Gepflogenheiten bei Versicherungen besteht hier nicht zwingend ein eigenes Interesse der Versicherungsgesellschaft, sparsam zu wirtschaften. Alle werden die 110 Mio auf jedem Fall. Die Frage ist nur, ob jeder die ihm zustehende Quote erhält. Und da spielen auch die Nutzung von Flügen ebenso eine Rolle, wie der ggf. der Versicherung entstehende zusätzliche Aufwand, das angemessen zu berücksichtigen.
Und angeblich haben ja auch Leute über Chargeback Geld zurück bekommen ...

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Du erinnerst vielleicht auch noch, dass ich sofort gefragt hatte "50% wovon?"?
In der Zeit überschlugen sich die Meldungen, massenhaft "Schätzungen" wurden von der Presse rausgehauen, zum Teil unzureichend substantiiert.
Seien es 160k Reisende (ohne Berücksichtigung, dass "nur" 90k davon Anspruchsberechtigte waren) oder eben diese schwammigen "50% der offenen Hotelkosten" (wobei die Klagen etlicher Hoteliers kolportiert wurden, man habe schon "seit Juli keine Zahlungen" mehr erhalten!?).Ich gehe davon aus, dass sich die Zurich bewusst ist, über die Ausgaben ggf. Rechenschaft ablegen zu müssen. Das sollte immerhin ein Motiv sein, die 110 Mios nicht breitwürfig im Frühbeet auszubringen sondern vielmehr regelkonform jene zu begünstigen, deren Begünstigung später einer Überprüfung standhält.
Ich träumte allerdings auch, eine eklatante Unterversicherung würde durch ein Aufsichtsorgan vermieden (oder eine Vorschrift), deshalb klebe ich auf meine obige Einschätzung auch vorsorglich das Pickerln "Hoffnung" ...

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Ich glaube die Bude heißt Kaera...
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Du erinnerst vielleicht auch noch, dass ich sofort gefragt hatte "50% wovon?"?
In der Zeit überschlugen sich die Meldungen, massenhaft "Schätzungen" wurden von der Presse rausgehauen, zum Teil unzureichend substantiiert.
Seien es 160k Reisende (ohne Berücksichtigung, dass "nur" 90k davon Anspruchsberechtigte waren) oder eben diese schwammigen "50% der offenen Hotelkosten" (wobei die Klagen etlicher Hoteliers kolportiert wurden, man habe schon "seit Juli keine Zahlungen" mehr erhalten!?).Ich gehe davon aus, dass sich die Zurich bewusst ist, über die Ausgaben ggf. Rechenschaft ablegen zu müssen. Das sollte immerhin ein Motiv sein, die 110 Mios nicht breitwürfig im Frühbeet auszubringen sondern vielmehr regelkonform jene zu begünstigen, deren Begünstigung später einer Überprüfung standhält.
Ich träumte allerdings auch, eine eklatante Unterversicherung würde durch ein Aufsichtsorgan vermieden (oder eine Vorschrift), deshalb klebe ich auf meine obige Einschätzung auch vorsorglich das Pickerln "Hoffnung" ...

@vonschmeling
Ja.Ich schäme mich, "der Presse" geglaubt zu haben.
Eigentlich dachte ich von mir, das könne mir nicht mehr passieren. -
@towi1802
Naja, wenn du´s geglaubt hättest wäre deine Motivation zu eigenen Recherchen ja nicht mehr vorhanden gewesen ...
Viel trauriger finde ich, dass offenbar irgendwelchen Verschwörungstheoretikern in irgendwelchen social media Kanälen "geglaubt" wird mit dem Vortrag "haben die alles schon vorher gewusst und trotzdem weiter verkauft".
Oder jene Füchse, die ein Reisebüro jetzt vor den Kadi zerren wollen, weil dieses die Bitte um Zahlung per Überweisung weitergegeben hat - womöglich haben sie das so entschieden, weil sie die Gebühr zur Kreditkartenzahlung schlauwi vermeiden wollten ...?!
Hauptsache, die RSV "deckelt" das Ganze!
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@towi1802
Naja, wenn du´s geglaubt hättest wäre deine Motivation zu eigenen Recherchen ja nicht mehr vorhanden gewesen ...
Viel trauriger finde ich, dass offenbar irgendwelchen Verschwörungstheoretikern in irgendwelchen social media Kanälen "geglaubt" wird mit dem Vortrag "haben die alles schon vorher gewusst und trotzdem weiter verkauft".
Oder jene Füchse, die ein Reisebüro jetzt vor den Kadi zerren wollen, weil dieses die Bitte um Zahlung per Überweisung weitergegeben hat - womöglich haben sie das so entschieden, weil sie die Gebühr zur Kreditkartenzahlung schlauwi vermeiden wollten ...?!
Hauptsache, die RSV "deckelt" das Ganze!
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Ich verstehe gerade nicht ganz, was für neue Erkenntnisse bei der Recherche kamen.
Es war von Anfang an von Kaera so kommuniziert, dass 50% der offenen Forderungen der Hotels beglichen werden - für Gäste, die vor dem 23.9. gereist sind und zum Zeitpunkt der Insolvenz noch im Hotel waren.
Es war nie die Rede davon, dass grundsätzlich ausstehenden Zahlungen an Hotels davon beglichen werden sollen.
Ob es rechtens ist, diese Forderungen nicht zu quotieren bzw mit einer anderen Quote, und ob diese Ausgaben aus dem selben Topf bezahlt werden wie die Rückerstattungen, ist eine ganz andere Frage.
Schließlich steht es im Gesetz, dass die Rückerstattungen begrenzt und quotiert werden. Die Zahlungen an Hotels sind nunmal keine Rückerstattungen an die Kunden.
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Ich verstehe gerade nicht ganz, was für neue Erkenntnisse bei der Recherche kamen.
Es war von Anfang an von Kaera so kommuniziert, dass 50% der offenen Forderungen der Hotels beglichen werden - für Gäste, die vor dem 23.9. gereist sind und zum Zeitpunkt der Insolvenz noch im Hotel waren.
Es war nie die Rede davon, dass grundsätzlich ausstehenden Zahlungen an Hotels davon beglichen werden sollen.
Ob es rechtens ist, diese Forderungen nicht zu quotieren bzw mit einer anderen Quote, und ob diese Ausgaben aus dem selben Topf bezahlt werden wie die Rückerstattungen, ist eine ganz andere Frage.
Schließlich steht es im Gesetz, dass die Rückerstattungen begrenzt und quotiert werden. Die Zahlungen an Hotels sind nunmal keine Rückerstattungen an die Kunden.
Aha. Und bei welcher Gelegenheit hattest Du dieses Forum auf die Diskrepanz zwischen medialer Berichterstattung und der Faktenlage hingewiesen?
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Die Rede war von "50% der offenen Forderungen", und zwar so ziemlich in allen Medien.
Auf der Seite der Kaera hingegen ist zu lesen:
"Insbesondere wird Zurich, auf Basis der Buchungsinformationen und ohne Vorlage von gesonderten Rechnungen, im Rahmen der ausgesprochenen Kostenübernahmegarantien bereits jetzt einen Abschlag von 50 Prozent der ausstehenden Zahlungen für im Hotel derzeit anwesende Gäste an die Hotels anweisen. Dies gilt sofort und unter der Voraussetzung, dass Thomas Cook-Reisende von diesen Hotels ab sofort weder zur individuellen Zahlung von Hotelrechnungen aufgefordert oder anderweitig genötigt werden."
Hier ist also tatsächlich schon die Eingrenzung auf die aktuellen Aufenthalte erwähnt.Das korrekte Datum ist übrigens der 25.9. SonneStrand75 ...
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Mir kommt da gerade ein Gedanke.
Es gibt die Ansicht, daß die Rückholaktion aus der Insolvenzmasse bedient werden soll. So weit so gut, wenn Masse da ist.
Was ist aber wenn kein oder nicht genügend Geld vorhanden ist?
Am Urlaubsort belassen? -
Aha. Und bei welcher Gelegenheit hattest Du dieses Forum auf die Diskrepanz zwischen medialer Berichterstattung und der Faktenlage hingewiesen?
@towi1802 sagte:
Aha. Und bei welcher Gelegenheit hattest Du dieses Forum auf die Diskrepanz zwischen medialer Berichterstattung und der Faktenlage hingewiesen?
Mediale Berichtserstattung? Muss ich sie verfolgen, am besten noch Bild?
Ich lese hier und in der Gruppe bei FB. Die reißerischen Überschriften irgendwelcher Schmierblätter ignoriere ich selbstverständlich. Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass jemand die Aussagen von Kaera (es gab hier doch Links zu Aussagen, die man im Hotel vorzeigen sollte) anders versteht als sie geschrieben wurden.
Es war hier immer die Rede von 50% offener Forderungen unter den obengenannten Voraussetzungen. Auf Aussagen irgendwelcher Trolls hier hab ich natürlich nicht reagiert, wozu?
Welches Datum in meinem Post soll falsch sein? Anreise vor dem 23.9. ist korrekt.
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Die Rede war von "50% der offenen Forderungen", und zwar so ziemlich in allen Medien.
Auf der Seite der Kaera hingegen ist zu lesen:
"Insbesondere wird Zurich, auf Basis der Buchungsinformationen und ohne Vorlage von gesonderten Rechnungen, im Rahmen der ausgesprochenen Kostenübernahmegarantien bereits jetzt einen Abschlag von 50 Prozent der ausstehenden Zahlungen für im Hotel derzeit anwesende Gäste an die Hotels anweisen. Dies gilt sofort und unter der Voraussetzung, dass Thomas Cook-Reisende von diesen Hotels ab sofort weder zur individuellen Zahlung von Hotelrechnungen aufgefordert oder anderweitig genötigt werden."
Hier ist also tatsächlich schon die Eingrenzung auf die aktuellen Aufenthalte erwähnt.Das korrekte Datum ist übrigens der 25.9. SonneStrand75 ...
Im Garantie-Letter der Zurich vom 25.09. an die betroffenen Hotels steht dann aber nichts mehr von 50% sondern Erstattung der (vollen) offenen Forderungen für ‚anwesende’ TC Pauschalreisende mit Anreisen vor dem 23.09. innerhalb von 10 Tagen.
Ähnliches gilt auch für die Rückflüge sowie Handling Agent und Transferleistungen.Es erscheint also durchaus möglich das 100% der zu den Stichtagen offenen Forderungen im Zuge der Repatriierung zu Lasten des 110 Mio Topfes von Zurich beglichen wurden.
Es wird hier auch explizit auf §651r BGB verwiesen!
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@towi1802 sagte:
Aha. Und bei welcher Gelegenheit hattest Du dieses Forum auf die Diskrepanz zwischen medialer Berichterstattung und der Faktenlage hingewiesen?
Mediale Berichtserstattung? Muss ich sie verfolgen, am besten noch Bild?
Ich lese hier und in der Gruppe bei FB. Die reißerischen Überschriften irgendwelcher Schmierblätter ignoriere ich selbstverständlich. Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass jemand die Aussagen von Kaera (es gab hier doch Links zu Aussagen, die man im Hotel vorzeigen sollte) anders versteht als sie geschrieben wurden.
Es war hier immer die Rede von 50% offener Forderungen unter den obengenannten Voraussetzungen. Auf Aussagen irgendwelcher Trolls hier hab ich natürlich nicht reagiert, wozu?
Welches Datum in meinem Post soll falsch sein? Anreise vor dem 23.9. ist korrekt.
@sonnestrand75 sagte:
...
Es war hier immer die Rede von 50% offener Forderungen unter den obengenannten Voraussetzungen.Da habe ich was verpasst.
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Mir kommt da gerade ein Gedanke.
Es gibt die Ansicht, daß die Rückholaktion aus der Insolvenzmasse bedient werden soll. So weit so gut, wenn Masse da ist.
Was ist aber wenn kein oder nicht genügend Geld vorhanden ist?
Am Urlaubsort belassen?Zitate sinnvoll gekürzt!
Was ist aber wenn kein oder nicht genügend Geld vorhanden ist?
Am Urlaubsort belassen?Nein, die Zahlung lief ja über die Versicherung, um den Urlaubern schnell und unbürokratisch zu helfen. Wenn aber nun die Versicherung
diese Vorauszahlung aus der Masse rückbezahlt bekäme, wären die 110 Mio unbelastet.
Vorraussetzung ist natürlich, dass das Verfahren eröffnet wird und nicht mangels Masse eingestellt wird.Wenn man überhaupt juristisch etwas konstruieren könnte, dann wäre das die Frage, wer die Verbraucher darüber hätte aufklären müssen, dass die Anzahlungen nie und nimmer in voller Höhe abgesichert waren.
Ich konstruiere gar nichts. Aber der Insolvenzverwalter (natürlich nicht der Vorläufige) hat erheblichen Handlungsspielraum. Ich habe selbst eine Insolvenz erlebt, bei der Gläubiger deren Gelder laut Vertrag nachrangig waren in die Gläubigerliste aufgenommen wurden und so die Quote für alle erheblich niedriger ausfiel. Sie war immer noch über 20%, von daher hatte der Gläubigerausschuss zugestimmt, um das Verfahren nach 8 Jahren zu beenden.
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Willkommen im Forum von HolidayCheck, Flockie.
Ich weiß nicht, ob du schon etwas geblättert hast im Thread - aber der gegenständliche Artikel ist schon vor Tagen verlinkt worden (sh. towis Hinweis) und überrascht hier nicht grade mit "Neuigkeiten".
Deine Ansicht, der letzte Absatz sage "alles" teile ich nicht. Gerade das Handelsblatt hat sich nicht unbedingt mit besonders akribischer Recherche / journalistischer Meisterleistung in der Berichterstattung hervorgetan.Also bitte beim Einstellen von Presseartikeln auf das Datum achten, damit wir hier aktuell bleiben und nicht alle naslang dieselben Sachen zu lesen aufgefordert werden.
