Neckermann Reisegutschein - Anrecht auf "Schadensersatz"?
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Guten Abend,
ich finde im Internet leider nirgends eine genaue Auskunft darüber, was mit den Gutscheinen von Neckermann, Thomas Cook etc. seit der Insolvenz passiert.
Ich habe einen Gutschein als Entschädigung bekommen, weil es in meinem Aprilurlaub Grund zur Beanstandung bestimmter Aspekte gab.Dass ich mit dem Gutschein nun nichts mehr anfangen kann, ist mir bewusst.
Aber habe ich nun auch das Recht, einen "Schaden" anzumelden oder ist dies allein den Leuten vorbehalten, die aufgrund der Insolvenz gar nicht erst reisen konnten, bzw. im Urlaub dann mit Problemen unterschiedlichster Art konfrontiert waren?
Viele Grüße
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Hallo eTTe2015,
ich glaub, da ist nix mehr zu holen.
Du kannst das natürlich anmelden. Wo - keinen Ahnung.
Schau mal auf die Thomas Cook Seite ( hier klicken ). Dort gibt's zwei LInks. Unter dem ersten (kaera) sind Ansprüche anzumelden. Ob's da auch was für dein Anliegen gibt. musst du schauen. -
Hallo,
grundsätzlich könnte man Forderungen gegenüber Neckermann etc. für die es keine Absicherung gibt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens direkt beim Insolvenzverwalter anmelden. Hierfür bitte auf jeden Fall die Frist in der Insolvenzeröffnung beachten, ansonsten zahlt man rund 20 € Gebühren für eine verspätete Forderungsanmeldung an das zuständige Insolvenzgericht.
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens kann man für diese Forderungen (sofern diese festgestellt wurden) eine Quote vom Insolvenzverwalter erhalten. Durchschnittliche Quoten liegen bei 1 bis 3 %, es gibt aber auch Insolvenzverfahren mit 0 % Quoten, teilweise gibt es auch mal 10 oder 20 % (schon seltener) und ganz, ganz selten sogar eine Befriedigung von 100 %. Hiervon würde ich im aktuellen Fall jedoch nicht ausgehen.
Sofern es nicht zu einem Insolvenzplan kommt, weil das Unternehmen fortbestehen soll, kann ein Insolvenzverfahren schnell mal 10 Jahre oder sogar länger andauern.
Jetzt kommt es auf die Höhe des Gutscheins an, ob man meint es lohnt sich, die Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden. Wenn der Gutschein rund 100 € beträgt, würde ich persönlich (und ich kenne mich mit Insolvenzverfahren einigermaßen aus, da ich für meinen Arbeitgeber einige Jahre lang die Insolvenzfälle unserer Kunden bearbeitet habe) die Forderung nicht anmelden.
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Vielen Dank für die Antworten.
Da der Gutschein zwar mehr als 100 Euro beträgt, aber auch nicht so viel, dass ich sagen könnte, dass sich 1-3 % davon lohnen würden, werde ich wohl einfach auf die Forderung verzichten.Wie gesagt, es gibt genügend Geschädigte, denen nun 1000e Euro fehlen, dagegen wäre meine Forderung einfach lächerlich.
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@Stefanie145: Das ist eine der besten und fachlich kompetentesten Aussagen, die ich in diesem Forum bislang zum Thema Insolvenz gelesen habe. Magst Du nicht auch im Thomas Cook Thread mit "anpacken", bei dem ganzen Unfug, der dort über Insolvenzen verbreitet wird?

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Glaubst du denn, dass es dort tatsächlich so sehr an kompetentem Widerspruch mangelt, Wülfi71?

Imho mangelt es eher an der Bereitschaft, sachliche Vorträge angemessen zu evaluieren ...
