Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@Ponyhof 1960
Nein, es gibt einmal 110 Millionen zu verteilen. Das war´s.
So zumindest derzeit der Stand - was nach (vermutlich irgendwann kommenden Gerichtsverfahren) am Ende rauskommt, wird man sehen.Derzeit stellt sich die Versicherung auf den Standpunkt, dass es 110 Millionen sind. Davon werden 80 Millionen für breits getätigte Leistungen (Rückholungen) etc. abgezogen. Die restlichen 30 Millionen werden aufgeteilt....
Wir also eine "Miniquote" werden.
Die weitere Forderung kann man (sofern man sie nicht über Chargeback zurück bekommt) dann bei der Insolvenztabelle anmelden, wobei unklar ist, ob da was rauskommt.
Und wenn man dann noch mag, kann man versuchen, auf Staatshaftung zu klagen, oder gegen die Versicherung oder das Reisebüro.... Da gibt es ja inzwischen genug "Anbieter", die solche Klagen durchführen.
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@towi
Wen hab ich angegriffen? Ich hab lediglich meine Meinung wieder gegeben ohne jemanden angegriffen zu haben. Tut mir leid das ich nicht blauäugig und voller Optimismus durchs Leben gehe wie manch andere. Ich halte mich an Erfahrungswerte und meine Fakten, zumindest für dieses Szenario, wo ich mir sicher war, auch wenn es vielleicht nichts mit dem Inhalt des Forum zu tun hat... Aber anders rum betrachtet wird man als anders denkender hier ständig rund gemacht das man nur Müll erzählt... das war auch schon bei dem anderen User so, wo das chargeback klappt wahrscheinlich z.b... Aber lassen wir das. Wir haben jetzt eine Aussage vom IV und mal sehn wie es weiter geht mit der Versicherung
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@towi
Ich kann hier nicht alle erwähnen, die mitgeholfen haben Aussagen und Meinungen zu ordnen, den Thread mit Fakten zu begleten -- aber auch Dir ein herzliches Dankeschön für Deine bisherige Unterstützung.Es werden allerdings noch viele weitere Fragen zum Thema kommen-
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Das ist so eine kleine Hoffnung, die ich noch hätte @Ponyhof.
Das ist aber schon mehrfach für unwahrscheinlich diskutiert worden, da Insolvenztermin = Schadenstermin = letztes Geschäftsjahr.
Auf meinem Sicherungsschein steht er ist gültig für das Geschäftsjahr 01.11.2019 - 31.10.2020. Wie auch immer das nun zu verstehen ist.Der Versicherer selbst hat letzte Woche noch die 110 Mio. bestätigt - mehr nicht! Von 2 Geschäftsjahren keine Aussage.
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Das ist so eine kleine Hoffnung, die ich noch hätte @Ponyhof.
Das ist aber schon mehrfach für unwahrscheinlich diskutiert worden, da Insolvenztermin = Schadenstermin = letztes Geschäftsjahr.
Auf meinem Sicherungsschein steht er ist gültig für das Geschäftsjahr 01.11.2019 - 31.10.2020. Wie auch immer das nun zu verstehen ist.Der Versicherer selbst hat letzte Woche noch die 110 Mio. bestätigt - mehr nicht! Von 2 Geschäftsjahren keine Aussage.
Danke für die Antwort..
Ein Schaden ist ja für die ,die für 2020 gebucht haben,ja erst mit der heutigen Meldung entstanden.
Von daher fällt der Schaden dann theoretisch ja ins neue Geschäftsjahr??? -
Moin moin,
Offensichtlich hat ja die Rüchholaktion ca 80 Millionen von 110Millionen die durch den Versicherer abgedeckt sind schon verschlungen.(110 Millionen für's Geschäftsjahr 2019)
Da heute ja sämtliche Reisen für 2020 abgesagt wurden,fallen die dann ins neue Geschäftsjahr?
So das die Versicherung für 2019 und für 2020 jeweils für 110Millionen aufkommt?@Ponnyhof1960
Entweder machst Du einen Gedankenfehler oder ich.
Selbst wenn die abgesagten Reisen in 2020 ins neue Geschäftsjahr der Zürich Versicherung fallen sollten werden die abgesagten Reisen in 2019 keine110 Millionen Euro zur Verfügung haben zur Schadensregulierung, da bereits Schäden in Millionenhöhe zu begleichen wären. -
Das wäre aber deutlich ungerecht.
Diejenigen, die in der Regel voll bezahlt haben, teilen sich den Rest von den o. g. 30 Mio und die zum größten Teil nur angezahlt haben bekommen einen Topf von 110 Mio.
Letzteres wäre für mich selbst zwar gut, da ich Vollzahler bin, aber ungerecht ist es trotzdem.Das wird hoffentlich von dem Versicherer in den nächsten Wochen mitgeteilt, da angeblich ab Anfang Dezember die Auszahlungen erfolgen sollen.
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Der Versicherer hat schon mitgeteilt, dass als Schadenstag der Tag der Insolvenzanmeldung gilt, für alle.
Ob es wirklicht 100% rechtens ist, genau so ob es rechtens ist, dass die 80 Mio. Rückholkosten in den selben Topf fallen, wird man erst nach Klagen erfahren...
Der Versicherer beharrt darauf, dass er insgesamt 110 Mio. zu zahlen hat, egal wofür.
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Der Versicherer hat schon mitgeteilt, dass als Schadenstag der Tag der Insolvenzanmeldung gilt, für alle.
Ob es wirklicht 100% rechtens ist, genau so ob es rechtens ist, dass die 80 Mio. Rückholkosten in den selben Topf fallen, wird man erst nach Klagen erfahren...
Der Versicherer beharrt darauf, dass er insgesamt 110 Mio. zu zahlen hat, egal wofür.
Pro Geschäftsjahr sichert der Versicherer ja 110Millionen ab.
Bis dato hatte ich ja noch keinen Schaden,den ich beim Versicherer anmelden konnte.
Mit dem heutigen Tag der Meldung ,
hätte ich ja erst den Schaden im neuen Geschäftsjahr.....??? -
Pro Geschäftsjahr sichert der Versicherer ja 110Millionen ab.
Bis dato hatte ich ja noch keinen Schaden,den ich beim Versicherer anmelden konnte.
Mit dem heutigen Tag der Meldung ,
hätte ich ja erst den Schaden im neuen Geschäftsjahr.....???..... und dann bleibt für mich immer noch die Frage, wer den bitteschön die Prämie für die Versicherung gezahlt haben sollte - bei Insolvenz!
LG
Sokrates
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Ein Gedanke von mir: der Schaden ist bereits in 2019 mit der Bekanntgabe der Thomas Cook Insolvenzbeantragung entstanden.
Ich habe bereits vor der Absage meiner Reise, die am 8.11. stattfinden sollte vorher bei Kaera die Forderung angemeldet und bestätigt bekommen. -
Das heißt, das ich jetzt nur noch bis Freitag Zeit habe meinen Anspruch bei Karea einzureichen?
Weil ich brauch ja noch Unterschriften von den Mitreißenden... -
Wie kommst Du auf das schmale Brett?
Bis jetzt habe ich noch keine Bekanntmachung vom Meldeschluss gelesen. -
Es gibt zwei Arten von Schäden.
Der Schaden des Reisenden, der ihn berechtigt, einen Antrag bei Kaera einzureichen. Den gibt es erst, wenn seine Reise abgesagt wurde.Der Schaden der Versicherung, auf dem der Stichtag fürs Geschäftsjahr basiert - der entstand mit der Bekanntgabe der Insolvenzanmeldung. Und der gilt für alle Reisen, die bis dahin gebucht wurden.
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@Littlelady
Wie kommst du darauf, dass es eine Frist bis Freitag gibt? -
Interressant .wie Kaera theoretisch schon im Dezember fie Leute nit Auszahlungen beglücken will.
Bis jetzt hat mein Reiseveranstalter Bucher...
mich bis dato ja noch immer nicht informiert...
Kann und muss ich meinen Anspruch jetzt trotzdem schon stellen? -
Ja, du kannst jetzt schon alles hochladen...
Brauchst auf die Storno nicht warten. Es wird keine Reise mehr stattfinden seitens TC DE Gruppe. Das weiß die Versicherung auch

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..... und dann bleibt für mich immer noch die Frage, wer den bitteschön die Prämie für die Versicherung gezahlt haben sollte - bei Insolvenz!
LG
Sokrates
@sokrates sagte:
..... und dann bleibt für mich immer noch die Frage, wer den bitteschön die Prämie für die Versicherung gezahlt haben sollte - bei Insolvenz!
LG
Sokrates
Die Frage ist, ab wann die Fälligkeit zur Zahlung der Prämie besteht.
Bei objektiver Betrachtung müssten die Versicherungsprämien für Reisen für 2020 (also das neue Versicherungsjahr ab 1.11.) auch schon bezahlt sein, da die Reisen sonst nicht versichert gewesen wären, was wiederum nicht erlaubt wäre, denn der Reisesicherungsschein gilt ja ab der Buchung und damit auch für die Anzahlung. Diese wiederum fällt in das Geschäftsjahr 2020 und müsste zumindest über Rückstellungen (schon aus steuerlichen Gründen) abgegrenzt werden. Zeitpunkt der Buchung ist ja nicht Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Also, so einfach ist das nicht, als dass man das mal mit der "Hausratversicherung" vergleicht
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Weil es doch mal hieß mit der 8 Wochen Frist, bzw. Wurde auf verschiedenen Seiten (keine Ahnung mehr welche, weil man liest ja überall) der 17.11.2019 als Fristende genannt.
Deshalb frage ich hier mal nach ob es so richtig ist. -
Du verwechselst offensichtlich die Meldefrist für die Rückbuchung für das Abbuchungsverfahren der Banken mit der Meldefrist der Schadensanzeige bei Kaera
Du scheinst so einiges durcheinander zu bringen.