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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • vonschmelingV vonschmeling

    @Wülfchen Müller (😉)
    Sieh da, im Link von erik e. findest du die positiven Erfahrungen bestätigt, es wird bereits geprüft.
    Meine peripheren Erkenntnisse sind auch überaus positiv:
    Nach einer Routineprüfung einer Firma, die Investoren für Datenspeichereinheiten akquirierte, wurden die Verträge geprüft und mangelnde Absicherung der Einlagen erkannt. Darauf musste der Laden sie komplett zurückgeben.
    Blöd: Nach einer Änderung der Verträge entschlossen sich Anleger zu erneuten Investitionen von 90 Mio €, und 2 Jahre später flog der Schwindel auf, Kohle unauffindbar.
    Das Problem dabei: Sie prüfen die Verträge aber nicht die Geschäfte des Unternehmens an sich ... 😕

    Schlechte Nachrichten derweil von der Zurich:
    Bereits 12/18 war eine weitere Versicherteninsolvenz zu regulieren , also nochmal ein Schöpflöffel weniger im "Topf".

    Prof. Führich ist übrigens der Ansicht, der §651r BGB sei dahingehend auszulegen, dass die Repatriierungskosten nicht unter das Limit von 110Mio fallen dürften.
    Die Begründung: Der Gesetzgeber bestimme, dass dies "kostenlos" zu erbringen sei ... (😳)
    Stimmt - war ja tatsächlich "kostenlos" für die Betroffenen, und die sind imho damit gemeint.
    Ich kann da leider nicht ganz folgen.

    towi1802T Offline
    towi1802T Offline
    towi1802
    schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
    #5081

    @vonschmeling sagte:
    ....

    Prof. Führich ist übrigens der Ansicht, der §651r BGB sei dahingehend auszulegen, dass die Repatriierungskosten nicht unter das Limit von 110Mio fallen dürften. ..... Ich kann da leider nicht ganz folgen.

    Ich auch nicht. Die Begründung enthält m.E. einen Denkfehler. Er spricht selber vom eigentlichen Zweck des 651r BGB (Absicherung der Kundengelder, Organisation der Rückreise und Unterbringungskosten im Insolvenzfall usw., usf.) und hält die Begrenzung des Gesetzgebers in D auf 110 Mio -ganz der Jurist- einer Prüfung des EuGH bedürftig. Gleichzeitig weist er sinngemäß selber darauf hin, dass eine Haftungsbegrenzung der geltenden Rechtslage in D entsprach. Damit ist zumindest aus Sicht des Versicherers klar, dass die fälligen Zahlungen aus dem 110 Mio-Topf kommen. Dass eine Quotierung für die Rückreise-/Unterbringungskosten der zum Zeitpunkt der Insolvenz Urlaubenden ausscheidet ist klar. Er meint ja: "...Verletzt der Absicherer seine gesetzlichen Pflichten, ..." Ich meine: Wenn Einer seine Pflichten verletzt hat, war das a) Der RV (und damit landen wir wieder beim IV und dessen Quote) und b ) Der Gesetzgeber.

    Völlig offen ist jedoch, was passieren würde, wenn die Deckungssumme schon für die Rückreise-/Unterbringungskosten nicht reichen würde. Ein User hatte hier auch schon mal angemerkt, dass es dieses Mal -angeblich- 80 Mio. gekostet hat. Bei einer Pleite eines noch größeren Veranstalters ist daher absehbar, dass in der Tat der gesamte Versicherungstopf leer sein könnte, bevor überhaupt alle Reisenden zurück in D sind. Von Rückerstattungen an die (Nicht-)Reisenden ganz zu schweigen.

    P. S.: "Tatsächlich ist der ausgeweitete Insolvenzschutz insgesamt ein Plus für Urlauber", sagt der Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich

    towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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    • NeckarSchwabeN Offline
      NeckarSchwabeN Offline
      NeckarSchwabe
      schrieb am zuletzt editiert von
      #5082

      Natürlich sind Großveranstalter unterversichert. Hat nur bisher kein Hahn nach gekräht weil eine komplette Insolvenz nicht vorstellbar war - und bei den kleineren hat es bislang immer gereicht.

      Die von einigen geforderte rundum-sorglos-komplettabsicherung ist IMO unrealistisch. Nicht ohne Grund haben z.B. die Krankenkassen Eigenanteile oder Leistungen, die nicht bezahlt werden. Fast jede Kaskoversicherung beim Auto sieht Eigenanteile vor. Usw. Der Grund ist klar - eine unbegrenzte Deckung würde zu unermesslichen Prämien führen. Die Veranstalter können das alleine nicht stemmen, d.h. JEDER - auch die bekannten Onkel-Heinz-Tours aus Hinterposemuckel, müsste die Kosten auf die Kunden abwälzen. Pauschalreisen würden deutlich teurer und damit würden noch mehr Kunden in den Individualismus abwandern. Auch wenn sie da in der Eigenverantwortung und dem eigenen Risiko stehen.

      Das sollte alles auch mit bedacht werden. So einfach ist nicht nur die Reise-Welt dann eben doch nicht und jede Medaille hat mindestens 2 Seiten.

      towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        Eben - mein Reden. Dem Grunde nach ist jeder Veranstalter mit einem Umsatz über 110Mio "unterversichert", insbesondere, da nur eine handvoll Versicherungen zur Verfügung stehen und meistens mehr als einen Veranstalter auf der Kundenliste haben.
        Ist schon sehr wichtig, dass da jetzt ein Handlungsbedarf erkannt wurde.

        towi1802T Offline
        towi1802T Offline
        towi1802
        schrieb am zuletzt editiert von
        #5083

        @vonschmeling sagte:

        ... Dem Grunde nach ist jeder Veranstalter mit einem Umsatz über 110Mio "unterversichert",

        "Tui und die Rewe-Tochter DER Touristik („ITS“, „Meiers Weltreisen“, „Jahn Reisen“) gingen jedoch einen anderen Weg. ...hafteten die beteiligten Unternehmen für den Fall einer Insolvenz gegenseitig. Obwohl im Ernstfall eine Summe von 110 Millionen Euro für Urlauber-Entschädigungen benötigt würde, wies der Kapitalbestand der DRS laut Creditreform zuletzt gerade einmal 5,3 Millionen Euro aus." Quelle

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        • NeckarSchwabeN NeckarSchwabe

          Natürlich sind Großveranstalter unterversichert. Hat nur bisher kein Hahn nach gekräht weil eine komplette Insolvenz nicht vorstellbar war - und bei den kleineren hat es bislang immer gereicht.

          Die von einigen geforderte rundum-sorglos-komplettabsicherung ist IMO unrealistisch. Nicht ohne Grund haben z.B. die Krankenkassen Eigenanteile oder Leistungen, die nicht bezahlt werden. Fast jede Kaskoversicherung beim Auto sieht Eigenanteile vor. Usw. Der Grund ist klar - eine unbegrenzte Deckung würde zu unermesslichen Prämien führen. Die Veranstalter können das alleine nicht stemmen, d.h. JEDER - auch die bekannten Onkel-Heinz-Tours aus Hinterposemuckel, müsste die Kosten auf die Kunden abwälzen. Pauschalreisen würden deutlich teurer und damit würden noch mehr Kunden in den Individualismus abwandern. Auch wenn sie da in der Eigenverantwortung und dem eigenen Risiko stehen.

          Das sollte alles auch mit bedacht werden. So einfach ist nicht nur die Reise-Welt dann eben doch nicht und jede Medaille hat mindestens 2 Seiten.

          towi1802T Offline
          towi1802T Offline
          towi1802
          schrieb am zuletzt editiert von
          #5084

          @neckarschwabe sagte:

          Das sollte alles auch mit bedacht werden. So einfach ist nicht nur die Reise-Welt dann eben doch nicht und jede Medaille hat mindestens 2 Seiten.

          Yep. Eine simple Erhöhung der Versicherungssumme kann es nicht sein. Das schneeballsystemartige Geschäftsmodell gehört ausgetrocknet.

          towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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          • towi1802T towi1802

            @neckarschwabe sagte:

            Das sollte alles auch mit bedacht werden. So einfach ist nicht nur die Reise-Welt dann eben doch nicht und jede Medaille hat mindestens 2 Seiten.

            Yep. Eine simple Erhöhung der Versicherungssumme kann es nicht sein. Das schneeballsystemartige Geschäftsmodell gehört ausgetrocknet.

            towi1802T Offline
            towi1802T Offline
            towi1802
            schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
            #5085

            @admins
            Bitte mal bei meinen Beitrag von heute 08:58 ein
            "b)" statt des Emojis einfügen. So war das von mir nicht gedacht. Danke!

            Edit: zwischen "b" und ")" ein Leerzeichen einfügen.
            LG
            Sokrates

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • NeckarSchwabeN Offline
              NeckarSchwabeN Offline
              NeckarSchwabe
              schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
              #5086

              Übrigens sehr informativ, der Handelsblatt-Artikel. Letztendlich steht da drin was nicht nur ich schon bislang sehr deutlich vermutet habe - die Branchenverbände haben auf der Deckelung bestanden um die Prämien so gering wie möglich zu halten. Und das genannte Urteil aus 1993 ist auch nicht einschlägig da anderer Sachverhalt - eine verzögerte Umsetzung ist etwas anderes als eine Deckelung. Da kann irgendson Prof erzählen was er will, da wird viel Unfug verbreitet.

              Den Gesetzgeber in die Haftung zu nehmen halte ich vor diesem Hintergrund für unrealistisch.

              towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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              • CliffideoC Offline
                CliffideoC Offline
                Cliffideo
                schrieb am zuletzt editiert von Cliffideo
                #5087

                @neckarschwabe: Wie man aus dem Preisbeispiel der KAERA für Veranstalter (Link hier vor einigen Seiten) sehen kann, liegt der Preis einer separaten Insolvenzversicherung bei ca 4,xx EUR pro Person und 500 EUR Reisepreis, Rechnet man nun noch den pauschal erhobenen Versicherungspreis aus dem bisherigen Reisepreis raus, sollte das für jeden Reisenden bezahlbar sein.
                Es sollte aber jeder mit Hinweis und Unterschrift auf diese Versicherung verzichten können und muss dann im Ernstfall selbst schauen, wie er wieder nach Hause kommt. Genauso wie bei der Auslandskrankenversicherung, wo man bei einem Autounfall in den USA ohne Versicherung auch mit fünfstelligen Summen in Vorkasse treten kann, bevor man operiert wird.
                Auch hier muss der Reisevermittler darauf hinweisen, es ist aber nicht verpflichtend für den Reisenden.

                Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • NeckarSchwabeN NeckarSchwabe

                  Übrigens sehr informativ, der Handelsblatt-Artikel. Letztendlich steht da drin was nicht nur ich schon bislang sehr deutlich vermutet habe - die Branchenverbände haben auf der Deckelung bestanden um die Prämien so gering wie möglich zu halten. Und das genannte Urteil aus 1993 ist auch nicht einschlägig da anderer Sachverhalt - eine verzögerte Umsetzung ist etwas anderes als eine Deckelung. Da kann irgendson Prof erzählen was er will, da wird viel Unfug verbreitet.

                  Den Gesetzgeber in die Haftung zu nehmen halte ich vor diesem Hintergrund für unrealistisch.

                  towi1802T Offline
                  towi1802T Offline
                  towi1802
                  schrieb am zuletzt editiert von towi1802
                  #5088

                  @neckarschwabe sagte:

                  ....
                  Den Gesetzgeber in die Haftung zu nehmen halte ich vor diesem Hintergrund für unrealistisch.

                  "Daher ist im Text festgelegt, dass der Insolvenzschutz eine allgemeine Deckung aller wahrscheinlichen Umstände vorsehen und dem Umfang des mit den Tätigkeiten des Unternehmers verbundenen finanziellen Risikos entsprechen sollte, diese Haftung jedoch nicht unbegrenzt sein sollte." (Quelle)
                  Gretchenfrage: Wie ist das "und" zu bewerten? Siehe: "Womöglich hätte dem zuständigen Staatssekretär Gerd Billen schon ein Blick in den Geschäftsbericht von Thomas Cook genügt. ... Kundenanzahlungen von 1,39 Milliarden britischen Pfund aus, wovon knapp ein Drittel auf deutsche Urlauber entfiel. Schon eine Überschlagsrechnung hätte gezeigt, dass hier die Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro zur Kundengeldabsicherung nicht ausreichte."

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                  • NeckarSchwabeN Offline
                    NeckarSchwabeN Offline
                    NeckarSchwabe
                    schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                    #5089

                    Danke für den Link zur EU. Vor diesem Hintergrund wird eine Staatshaftung noch unrealistischer. Es ist selten dass der EuGH mangelhafte Umsetzung oder Verstöße gegen EU-Recht vollumfänglich moniert. Die Pkw-Maut ist so ein Beispiel - aber da wars ja nun auch offensichtlich und selbst da gab es Gutachten die eine Vereinbarkeit sahen. Das Gericht hat letztendlich anders entschieden.

                    Ich hab vor gefühlten 300 Seiten die BT-Drucksache verlinkt. Diese ist das Produkt eines Gesetzgebungsprozesses VOR der Parlamentsentscheidung. Dieser Prozess beinhaltet umfangreiche Anhörungen der betroffenen Verbände, auch das Justizministerium erstellt Rechtsgutachten dazu, auch weitere Ministerien, in denen nicht nur Hohlköpfe sitzen, sind einbezogen. Da kann man von ausgehen dass die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt wurden und dass das Ergebnis letztendlich ein Kompromiss ist.

                    Ein Ansatzpunkt könnte sein, dass die EU schreibt (towi hatte es oben zitiert) dass die Absicherung entsprechend des Risikos und der Leistung der einzelnen Veranstalter erfolgen muss. Damit sollten kleinere und mittlere Veranstalter geschützt werden. Das würde aber bedeuten, dass die ominösen 110 Mio. zu starr sind und eine Flexibilität eingebaut hätte werden müssen. Aber das ist echt der Einzige Punkt.

                    Das Ganze wäre einfacher zu haben, wenn man das komplette Vorkassenprinzip aufheben würde und somit nur Anzahlungen zu versichern wären. Dies würde die Schadenssumme erheblich vermindern, aber das wäre eine Systemumwälzung und das wird sicherlich nicht realistisch sein.

                    Dem Fazit der EU, Zitat:
                    Die derzeitige Fassung des Texts berücksichtigt die in den Verhandlungen vorgebrachten unterschiedlichen Standpunkte in angemessener und ausgewogener Weise und sollte für die Reisenden und die Unternehmen einen einfachen, aber effizienten und zukunftsfähigen Rahmen sicherstellen, der auch in der Praxis durchsetzbar ist.
                    ist nichts hinzuzufügen. Das nationale deutsche Recht entspricht dem weitestgehend.
                    Frage, wie schaut das in Österreich und der Schweiz aus? Wie haben die das umgesetzt?

                    NeckarSchwabeN 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • NeckarSchwabeN NeckarSchwabe

                      Danke für den Link zur EU. Vor diesem Hintergrund wird eine Staatshaftung noch unrealistischer. Es ist selten dass der EuGH mangelhafte Umsetzung oder Verstöße gegen EU-Recht vollumfänglich moniert. Die Pkw-Maut ist so ein Beispiel - aber da wars ja nun auch offensichtlich und selbst da gab es Gutachten die eine Vereinbarkeit sahen. Das Gericht hat letztendlich anders entschieden.

                      Ich hab vor gefühlten 300 Seiten die BT-Drucksache verlinkt. Diese ist das Produkt eines Gesetzgebungsprozesses VOR der Parlamentsentscheidung. Dieser Prozess beinhaltet umfangreiche Anhörungen der betroffenen Verbände, auch das Justizministerium erstellt Rechtsgutachten dazu, auch weitere Ministerien, in denen nicht nur Hohlköpfe sitzen, sind einbezogen. Da kann man von ausgehen dass die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt wurden und dass das Ergebnis letztendlich ein Kompromiss ist.

                      Ein Ansatzpunkt könnte sein, dass die EU schreibt (towi hatte es oben zitiert) dass die Absicherung entsprechend des Risikos und der Leistung der einzelnen Veranstalter erfolgen muss. Damit sollten kleinere und mittlere Veranstalter geschützt werden. Das würde aber bedeuten, dass die ominösen 110 Mio. zu starr sind und eine Flexibilität eingebaut hätte werden müssen. Aber das ist echt der Einzige Punkt.

                      Das Ganze wäre einfacher zu haben, wenn man das komplette Vorkassenprinzip aufheben würde und somit nur Anzahlungen zu versichern wären. Dies würde die Schadenssumme erheblich vermindern, aber das wäre eine Systemumwälzung und das wird sicherlich nicht realistisch sein.

                      Dem Fazit der EU, Zitat:
                      Die derzeitige Fassung des Texts berücksichtigt die in den Verhandlungen vorgebrachten unterschiedlichen Standpunkte in angemessener und ausgewogener Weise und sollte für die Reisenden und die Unternehmen einen einfachen, aber effizienten und zukunftsfähigen Rahmen sicherstellen, der auch in der Praxis durchsetzbar ist.
                      ist nichts hinzuzufügen. Das nationale deutsche Recht entspricht dem weitestgehend.
                      Frage, wie schaut das in Österreich und der Schweiz aus? Wie haben die das umgesetzt?

                      NeckarSchwabeN Offline
                      NeckarSchwabeN Offline
                      NeckarSchwabe
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #5090

                      P.S.: Ich weiß dass die Schweiz nicht in der EU ist, aber viele Regelungen wurden über bilaterale Verträge übernommen und das dürfte hier auch der Fall sein.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • NippynellN Offline
                        NippynellN Offline
                        Nippynell
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #5091

                        Zu welchem ungefähren Zeitpunkt, ist mit der Mitteilung der Summe, die noch jeder bekommt ,der sich bei der Versicherung angemeldet hat zu rechnen?

                        teiliT 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheck
                          Admin Experte Fuerteventura
                          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                          #5092

                          @Neckarschwabe
                          Regelung Schweiz( infos ohne Obligo):
                          Die Ansprüche werden aus mehreren Fonds gem der EU Vorgabe- ohne Deckelung erstattet
                          Die Fonds speisen sich aus Beiträgen der Veranstalter und den Einkünften aus deren Vermögen.
                          (Kurzform,aber sollte mal zunächst als Info reichen)
                          Österreich (Infos auch ohne Obligo):
                          Da ist das komplizierten, weil die Insolvenzabsicherung nicht im Pauschalreisegesetz geregelt ist,sondern in der Reisebüro Sicherungsverordnung(RSV)

                          Die Regelung soll für die Kunden über dem deutschen Standard sein, aber auch nicht umfassend.
                          Ich hab dazu noch keine Details, bemühe mich aber darum.Kann man - bei tieferem Interesse zunächst wohl aber auch mal ergoogeln.

                          Quelle FVWprint-auszugsweise

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Günter/HolidayCheckG Offline
                            Günter/HolidayCheckG Offline
                            Günter/HolidayCheck
                            Admin Experte Fuerteventura
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #5093

                            Österreich Nachtrag - die FVW schreibt in einem Artikel dazu (Kurzform, daher nur als Ausriss):
                            Der Veranstalter hat -wie in Deutschland--die Wahl, zwischen Bankbürgschaft oder Versicherung--- zur Absicherung.
                            Versicherungssumme ist zehn Prozent , bei Flugreisen zwölf Prozent des Vorjahresumsatzes.
                            Für kleinere RV gelten abweichende, nach Umsatz gestaffelte Festbeiträge

                            (Also auch keine komplette Absicherung)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Olli+NickyO Offline
                              Olli+NickyO Offline
                              Olli+Nicky
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #5094

                              Bei neuepresse.de aus Hannover habe ich soeben gelesen, dass einer Geschädigten 13% Rückzahlungsquote genannt wurden. Klingt zwar realistisch, aber ich hoffe trotzdem, dass es sich nicht bewahrheitet.

                              SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HABERLINGH 1
                                HABERLINGH 1
                                HABERLING
                                schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                #5095

                                Ansprüche in Österreich voraussichtlich gedeckt. klick
                                ÖAMTC, Fragen & Antworten klick

                                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HABERLINGH 1
                                  HABERLINGH 1
                                  HABERLING
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #5096

                                  @teili , du hast aber nicht begriffen, daß man Artikel hier nicht wortwörtlich zitieren darf.😳

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • teiliT Offline
                                    teiliT Offline
                                    teili
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #5097

                                    Sorry, nun muß es der MOD entfernen.

                                    MfG Teili

                                    https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Günter/HolidayCheckG Offline
                                      Günter/HolidayCheckG Offline
                                      Günter/HolidayCheck
                                      Admin Experte Fuerteventura
                                      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                      #5098

                                      Könnte man vermeiden 😳wir haben sicher anderes zu tun---daher "müssen" wir nicht
                                      Ich habe kurzerhand Deinen Beitrag komplett gelöscht, stelle bitte den Beitrag mit Verlinkung und ohne Zitat wieder ein, Danke
                                      Zudem gibt es bei uns keine Mods, sondern Admins---

                                      teiliT 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • towi1802T towi1802

                                        @vonschmeling sagte:
                                        ....

                                        Prof. Führich ist übrigens der Ansicht, der §651r BGB sei dahingehend auszulegen, dass die Repatriierungskosten nicht unter das Limit von 110Mio fallen dürften. ..... Ich kann da leider nicht ganz folgen.

                                        Ich auch nicht. Die Begründung enthält m.E. einen Denkfehler. Er spricht selber vom eigentlichen Zweck des 651r BGB (Absicherung der Kundengelder, Organisation der Rückreise und Unterbringungskosten im Insolvenzfall usw., usf.) und hält die Begrenzung des Gesetzgebers in D auf 110 Mio -ganz der Jurist- einer Prüfung des EuGH bedürftig. Gleichzeitig weist er sinngemäß selber darauf hin, dass eine Haftungsbegrenzung der geltenden Rechtslage in D entsprach. Damit ist zumindest aus Sicht des Versicherers klar, dass die fälligen Zahlungen aus dem 110 Mio-Topf kommen. Dass eine Quotierung für die Rückreise-/Unterbringungskosten der zum Zeitpunkt der Insolvenz Urlaubenden ausscheidet ist klar. Er meint ja: "...Verletzt der Absicherer seine gesetzlichen Pflichten, ..." Ich meine: Wenn Einer seine Pflichten verletzt hat, war das a) Der RV (und damit landen wir wieder beim IV und dessen Quote) und b ) Der Gesetzgeber.

                                        Völlig offen ist jedoch, was passieren würde, wenn die Deckungssumme schon für die Rückreise-/Unterbringungskosten nicht reichen würde. Ein User hatte hier auch schon mal angemerkt, dass es dieses Mal -angeblich- 80 Mio. gekostet hat. Bei einer Pleite eines noch größeren Veranstalters ist daher absehbar, dass in der Tat der gesamte Versicherungstopf leer sein könnte, bevor überhaupt alle Reisenden zurück in D sind. Von Rückerstattungen an die (Nicht-)Reisenden ganz zu schweigen.

                                        P. S.: "Tatsächlich ist der ausgeweitete Insolvenzschutz insgesamt ein Plus für Urlauber", sagt der Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich

                                        towi1802T Offline
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                                        towi1802
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #5099

                                        @towi1802 sagte:

                                        ..."Dass eine Quotierung für die Rückreise-/Unterbringungskosten der zum Zeitpunkt der Insolvenz Urlaubenden ausscheidet ist klar."

                                        Da möchte ich mich revidieren. Keine Quotierung kann es wohl nur auf Seiten der Leistungserbringer geben. Die Begünstigen hingegen sollten sich wohl alsbald mit Forderungen konfrontiert sehen, den Versicherungstopf aufzufüllen. Ebenso die bisherigen Empfänger von Zahlungen aus dem diesjährigen Versicherungstopf
                                        Das wird ein Spaß.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • HABERLINGH 1
                                          HABERLINGH 1
                                          HABERLING
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #5100

                                          Meinst du die Reisenden die nach der Insolvenz noch im Urlaub waren?

                                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                          towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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