Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Bei neuepresse.de aus Hannover habe ich soeben gelesen, dass einer Geschädigten 13% Rückzahlungsquote genannt wurden. Klingt zwar realistisch, aber ich hoffe trotzdem, dass es sich nicht bewahrheitet.
@olli-nicky sagte:
Bei neuepresse.de aus Hannover habe ich soeben gelesen, dass einer Geschädigten 13% Rückzahlungsquote genannt wurden. Klingt zwar realistisch, aber ich hoffe trotzdem, dass es sich nicht bewahrheitet.
Das klingt aber sehr hoch. Wahrscheinlich die Reisen ab dem 1.1. nicht berücksichtigt.
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@Günter
Danke für die Info. Klar kann man sich alles ergoogeln, aber wenn jemand der sich auskennt was schreibt ist das immer besser. Es ging mir - als Nichtbetroffener - darum einzuschätzen ob gravierende Unterschiede in der nationalen Umsetzung, welche eine Staatshaftung begründen könnten, gegeben sind. Dies scheint nicht der Fall zu sein.@towi
Habe erst gedacht dass das ja absurd sei, aber der 651r Abs. 3 S.4 besagt, Zitat: "Übersteigen die in einem Geschäftsjahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge den in Satz 3 genannten Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht."D.h., und das beantwortet auch @HABERLINGS Frage, dass ALLE von der Zurich, in welchem Schadensfall auch immer, bereits geleisteten Zahlungen unter die Quotierung fallen. Na, dann viel Spaß beim Eintreiben der Forderungen von spanischen Hotels, estnischen Airlines oder Kunden anderer Veranstalter. Aber das ist das Problem der Zurich.
@olli-nicky
Der Artikel ist leider gebührenpflichtig. Ich bezweifle aber stark dass nach derzeitigem Kenntnisstand eine fundierte Aussage zur Quote möglich ist. Dies ist erst der Fall wenn das Geschäftsjahr der Zurich rum ist und alle Ansprüche angemeldet sind. -
Ich habe schon versucht bei Kaera anzurufen.
Nach ein paar Minuten Warteschleife kommt die automatische Ansage, man möchte mir weitere Wartezeit ersparen und es wird aufgelegt. Das ist Service...... -
Wohl eher Notwehr.
Ich denke, dass sonst ohnehin die Leitungen überlastet währen. -
Olli +Nicky , darf ich fragen , warum du dort angerufen hast ?
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@haberling sagte:
Meinst du die Reisenden die nach der Insolvenz noch im Urlaub waren?
Ich beantworte diese etwas unpräzise Frage ebenso unpräzise mit ja.
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@NeckarSchwabe
Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ...
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@NeckarSchwabe
Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ...
@vonschmeling sagte:
@NeckarSchwabe
Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ...
Ich darf hier den 651r Abs. 1 S. 2 wörtlich zitieren (Quelle immer JURIS): "Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen."
D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt"

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Ich habe Mal eine Frage, ist es den Rvs gestattet die Kundengeldabsicherung, sprich Insolvenzschutz über Versicherungen derzeit höher als mit 110 Millionen zu versichern, abzusichern?
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xxx Ansprache repariert! xxx
@Schlangenfanger ... : Ich wollte mir die 13% betätigen lassen oder eine Aussage dazu bekommen. Ansonsten habe ich einen kleinen Fragenkatalog. Wenn man sich dumm stellt, bekommt man meist die besten Auskünfte. Nur muss man erst mal durchkommen. Denke mal, da rufen heute ein paar mehr Leutchen an.
Versuche es die Tage noch mal. -
@vonschmeling sagte:
@NeckarSchwabe
Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ...
Ich darf hier den 651r Abs. 1 S. 2 wörtlich zitieren (Quelle immer JURIS): "Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen."
D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt"

@neckarschwabe sagte:
D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt"

Die Kunden, für die diese Leistungen bezahlt wurden, werden wohl dann einen großen Teil zurückbezahlen müssen.
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@towi1802 , dann müssten die Reisenden die nach der Insolvenzanmeldung ihre Reise noch zu ende bringen konnten, selbige nochmal, abzüglich der Quote die noch nicht feststeht, bezahlen?
@haberling sagte:
.. selbige nochmal, abzüglich der Quote die noch nicht feststeht, bezahlen?
Mir scheint es so.
Es sei denn, der Steuerzahler ... -
Nachtrag: Ich habe natürlich keine Ahnung, welche Zahlungen bislang an wen tatsächlich geleistet wurden. Ich zitiere nur die aktuelle Rechtslage. Und diese ist, man kann es nicht beschönigen, für die betroffenen TC-Kunden leider nicht wirklich beruhigend.
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@neckarschwabe sagte:
D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt"

Die Kunden, für die diese Leistungen bezahlt wurden, werden wohl dann einen großen Teil zurückbezahlen müssen.
Rückbeförderung und Beherbergung bis dahin gehen extra, fallen also nicht in die Quotierung bzw. unter die 110 Mio. € Limit. Wäre ja auch wie sich in den Beiträgen zuvor darstellt, gar nicht praktikabel.
651r Abs. 1 beschreibt unter Nr.1 und 2., was ERSTATTET wird. Satz 2 gibt an, das ZUDEM Rückbeförderung/Beherbergung SICHERZUSTELLEN sind (hier kein Wort von Erstattung).
651r Abs. 3 Satz 3 lässt Deckelung der zu ERSTATTENEN Beträge zu.
Wenn Zurich es trotzdem versuchen sollte, können die sich auf 100000de Widersprüche und Klageandrohungen vorbereiten.
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Rückbeförderung und Beherbergung bis dahin gehen extra, fallen also nicht in die Quotierung bzw. unter die 110 Mio. € Limit. Wäre ja auch wie sich in den Beiträgen zuvor darstellt, gar nicht praktikabel.
651r Abs. 1 beschreibt unter Nr.1 und 2., was ERSTATTET wird. Satz 2 gibt an, das ZUDEM Rückbeförderung/Beherbergung SICHERZUSTELLEN sind (hier kein Wort von Erstattung).
651r Abs. 3 Satz 3 lässt Deckelung der zu ERSTATTENEN Beträge zu.
Wenn Zurich es trotzdem versuchen sollte, können die sich auf 100000de Widersprüche und Klageandrohungen vorbereiten.
Dir scheint entgangen, dass dort auch noch anderes sicherzustellen gewesen wäre.
Dass der Einzug nicht lustig wird ist klar. Ist aber egal.
Wenn den Reisenden nun plötzlich Reisemängel oder entgangene Urlaubsfreuden einfallen ist der IV der zutreffende Ansprechpartner.
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Ich habe Mal eine Frage, ist es den Rvs gestattet die Kundengeldabsicherung, sprich Insolvenzschutz über Versicherungen derzeit höher als mit 110 Millionen zu versichern, abzusichern?
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Folglich sofort machbar.
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Folglich sofort machbar.