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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Olli+NickyO Olli+Nicky

    Bei neuepresse.de aus Hannover habe ich soeben gelesen, dass einer Geschädigten 13% Rückzahlungsquote genannt wurden. Klingt zwar realistisch, aber ich hoffe trotzdem, dass es sich nicht bewahrheitet.

    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75
    schrieb am zuletzt editiert von
    #5101

    @olli-nicky sagte:

    Bei neuepresse.de aus Hannover habe ich soeben gelesen, dass einer Geschädigten 13% Rückzahlungsquote genannt wurden. Klingt zwar realistisch, aber ich hoffe trotzdem, dass es sich nicht bewahrheitet.

    Das klingt aber sehr hoch. Wahrscheinlich die Reisen ab dem 1.1. nicht berücksichtigt.

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    • NeckarSchwabeN Offline
      NeckarSchwabeN Offline
      NeckarSchwabe
      schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
      #5102

      @Günter
      Danke für die Info. Klar kann man sich alles ergoogeln, aber wenn jemand der sich auskennt was schreibt ist das immer besser. Es ging mir - als Nichtbetroffener - darum einzuschätzen ob gravierende Unterschiede in der nationalen Umsetzung, welche eine Staatshaftung begründen könnten, gegeben sind. Dies scheint nicht der Fall zu sein.

      @towi
      Habe erst gedacht dass das ja absurd sei, aber der 651r Abs. 3 S.4 besagt, Zitat: "Übersteigen die in einem Geschäftsjahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge den in Satz 3 genannten Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht."

      D.h., und das beantwortet auch @HABERLINGS Frage, dass ALLE von der Zurich, in welchem Schadensfall auch immer, bereits geleisteten Zahlungen unter die Quotierung fallen. Na, dann viel Spaß beim Eintreiben der Forderungen von spanischen Hotels, estnischen Airlines oder Kunden anderer Veranstalter. Aber das ist das Problem der Zurich.

      @olli-nicky
      Der Artikel ist leider gebührenpflichtig. Ich bezweifle aber stark dass nach derzeitigem Kenntnisstand eine fundierte Aussage zur Quote möglich ist. Dies ist erst der Fall wenn das Geschäftsjahr der Zurich rum ist und alle Ansprüche angemeldet sind.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Olli+NickyO Offline
        Olli+NickyO Offline
        Olli+Nicky
        schrieb am zuletzt editiert von
        #5103

        Ich habe schon versucht bei Kaera anzurufen.
        Nach ein paar Minuten Warteschleife kommt die automatische Ansage, man möchte mir weitere Wartezeit ersparen und es wird aufgelegt. Das ist Service......

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • PartyknilchP Offline
          PartyknilchP Offline
          Partyknilch
          Bekannter Forentroll Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #5104

          Wohl eher Notwehr.
          Ich denke, dass sonst ohnehin die Leitungen überlastet währen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • SchlangenfangerS Offline
            SchlangenfangerS Offline
            Schlangenfanger
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5105

            Olli +Nicky , darf ich fragen , warum du dort angerufen hast ?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH HABERLING

              Meinst du die Reisenden die nach der Insolvenz noch im Urlaub waren?

              towi1802T Offline
              towi1802T Offline
              towi1802
              schrieb am zuletzt editiert von
              #5106

              @haberling sagte:

              Meinst du die Reisenden die nach der Insolvenz noch im Urlaub waren?

              Ich beantworte diese etwas unpräzise Frage ebenso unpräzise mit ja.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #5107

                @NeckarSchwabe
                Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
                Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ... 😏

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                NeckarSchwabeN 1 Antwort Letzte Antwort
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                • HABERLINGH 1
                  HABERLINGH 1
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                  #5108

                  @towi1802 , dann müssten die Reisenden die nach der Insolvenzanmeldung ihre Reise noch zu ende bringen konnten, selbige nochmal, abzüglich der Quote die noch nicht feststeht, bezahlen?

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                  towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Detlef MD 1
                    Detlef MD 1
                    Detlef M
                    schrieb am zuletzt editiert von Detlef M
                    #5109

                    so würde ich das jetzt auch verstehen. So das jeder die gleiche Summe Reisepreis im Verhältnis der Quote entschädigt bekommt.

                    02-14 - Kroatien ✈ 15-Mallorca+Sri Lanka ✈ 16-Fuerte.+Zanzibar ✈ 17-Sri Lanka ✈ 18-Kos+Kuba ✈ 19-Kos+Rhodos ✈ 20-Kreta ✈ 21-Kos ✈ 22-Kreta+Kos ✈ 23-Kreta+Makadi Bay ✈ 24-Kreta+Makadi Bay ✈ 25-Kreta+Makadi Bay ✈ 26-Makadi Bay+Kreta

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV vonschmeling

                      @NeckarSchwabe
                      Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
                      Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ... 😏

                      NeckarSchwabeN Offline
                      NeckarSchwabeN Offline
                      NeckarSchwabe
                      schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                      #5110

                      @vonschmeling sagte:

                      @NeckarSchwabe
                      Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
                      Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ... 😏

                      Ich darf hier den 651r Abs. 1 S. 2 wörtlich zitieren (Quelle immer JURIS): "Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen."

                      D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt" 😄

                      SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • PartyknilchP Offline
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                        Partyknilch
                        Bekannter Forentroll Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #5111

                        Ich habe Mal eine Frage, ist es den Rvs gestattet die Kundengeldabsicherung, sprich Insolvenzschutz über Versicherungen derzeit höher als mit 110 Millionen zu versichern, abzusichern?

                        towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Olli+NickyO Offline
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                          Olli+Nicky
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #5112

                          xxx Ansprache repariert! xxx

                          @Schlangenfanger ... : Ich wollte mir die 13% betätigen lassen oder eine Aussage dazu bekommen. Ansonsten habe ich einen kleinen Fragenkatalog. Wenn man sich dumm stellt, bekommt man meist die besten Auskünfte. Nur muss man erst mal durchkommen. Denke mal, da rufen heute ein paar mehr Leutchen an.
                          Versuche es die Tage noch mal.

                          vonschmelingV gesche.stG 2 Antworten Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • NeckarSchwabeN NeckarSchwabe

                            @vonschmeling sagte:

                            @NeckarSchwabe
                            Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
                            Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ... 😏

                            Ich darf hier den 651r Abs. 1 S. 2 wörtlich zitieren (Quelle immer JURIS): "Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen."

                            D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt" 😄

                            SonneStrand75S Offline
                            SonneStrand75S Offline
                            SonneStrand75
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #5113

                            @neckarschwabe sagte:

                            D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt" 😄

                            Die Kunden, für die diese Leistungen bezahlt wurden, werden wohl dann einen großen Teil zurückbezahlen müssen.

                            Werner EwesW 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HABERLINGH HABERLING

                              @towi1802 , dann müssten die Reisenden die nach der Insolvenzanmeldung ihre Reise noch zu ende bringen konnten, selbige nochmal, abzüglich der Quote die noch nicht feststeht, bezahlen?

                              towi1802T Offline
                              towi1802T Offline
                              towi1802
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #5114

                              @haberling sagte:

                              .. selbige nochmal, abzüglich der Quote die noch nicht feststeht, bezahlen?

                              Mir scheint es so.
                              Es sei denn, der Steuerzahler ...

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • NeckarSchwabeN Offline
                                NeckarSchwabeN Offline
                                NeckarSchwabe
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #5115

                                Nachtrag: Ich habe natürlich keine Ahnung, welche Zahlungen bislang an wen tatsächlich geleistet wurden. Ich zitiere nur die aktuelle Rechtslage. Und diese ist, man kann es nicht beschönigen, für die betroffenen TC-Kunden leider nicht wirklich beruhigend.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • SonneStrand75S SonneStrand75

                                  @neckarschwabe sagte:

                                  D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt" 😄

                                  Die Kunden, für die diese Leistungen bezahlt wurden, werden wohl dann einen großen Teil zurückbezahlen müssen.

                                  Werner EwesW Offline
                                  Werner EwesW Offline
                                  Werner Ewes
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #5116

                                  Rückbeförderung und Beherbergung bis dahin gehen extra, fallen also nicht in die Quotierung bzw. unter die 110 Mio. € Limit. Wäre ja auch wie sich in den Beiträgen zuvor darstellt, gar nicht praktikabel.

                                  651r Abs. 1 beschreibt unter Nr.1 und 2., was ERSTATTET wird. Satz 2 gibt an, das ZUDEM Rückbeförderung/Beherbergung SICHERZUSTELLEN sind (hier kein Wort von Erstattung).

                                  651r Abs. 3 Satz 3 lässt Deckelung der zu ERSTATTENEN Beträge zu.

                                  Wenn Zurich es trotzdem versuchen sollte, können die sich auf 100000de Widersprüche und Klageandrohungen vorbereiten.

                                  towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Werner EwesW Werner Ewes

                                    Rückbeförderung und Beherbergung bis dahin gehen extra, fallen also nicht in die Quotierung bzw. unter die 110 Mio. € Limit. Wäre ja auch wie sich in den Beiträgen zuvor darstellt, gar nicht praktikabel.

                                    651r Abs. 1 beschreibt unter Nr.1 und 2., was ERSTATTET wird. Satz 2 gibt an, das ZUDEM Rückbeförderung/Beherbergung SICHERZUSTELLEN sind (hier kein Wort von Erstattung).

                                    651r Abs. 3 Satz 3 lässt Deckelung der zu ERSTATTENEN Beträge zu.

                                    Wenn Zurich es trotzdem versuchen sollte, können die sich auf 100000de Widersprüche und Klageandrohungen vorbereiten.

                                    towi1802T Offline
                                    towi1802T Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #5117

                                    @werner-ewes

                                    Dir scheint entgangen, dass dort auch noch anderes sicherzustellen gewesen wäre.

                                    Dass der Einzug nicht lustig wird ist klar. Ist aber egal.

                                    Wenn den Reisenden nun plötzlich Reisemängel oder entgangene Urlaubsfreuden einfallen ist der IV der zutreffende Ansprechpartner.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • PartyknilchP Partyknilch

                                      Ich habe Mal eine Frage, ist es den Rvs gestattet die Kundengeldabsicherung, sprich Insolvenzschutz über Versicherungen derzeit höher als mit 110 Millionen zu versichern, abzusichern?

                                      towi1802T Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #5118

                                      @partyknilch sagte:

                                      ist es den Rvs gestattet ..

                                      Es ist nicht verboten.

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #5119

                                        Folglich sofort machbar.

                                        towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • PartyknilchP Partyknilch

                                          Folglich sofort machbar.

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                                          #5120

                                          Nein.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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