Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@fallenwitcher84 sagte:
Die Frage ist ja, muss schlussendlich auch wirklich klagen um am Ende doch mehr zu bekommen, als das was bei dem quote rausgekommt oder reicht es wenn andere Betroffene/Kanzleien klagen?
Wie ich verstanden habe, reicht es, wenn eine Klage auf Staatshaftung vor dem EUGH gewinnt. Dann würden die restlichen Betroffenen hochwahrscheinlich auch mit entschädigt.
Wird man ja dann sehen.
@sonnestrand75 sagte:
Wie ich verstanden habe, .. hochwahrscheinlich ....
Wird man ja dann sehen.
Yep. Vor allem, wenn die "restlichen Betroffenen" nicht mit entschädigt werden und Fristen zwischenzeitlich abgelaufen sind. Bloß gut, dass das hier keine Rechtsberatung ist.
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Drei Jahre ist eine lange Zeit.
Und ja, wie du schön sagtest, es ist keine Rechtsberatung. Die von dir zitierte Worte, die deutlich hervorheben, dass es nur eine Meinung ist, waren mit Bedacht gewählt. -
@frahei sagte:
Also ein Chargeback wurde uns verweigert. Besitzen Mastercard Gold von Sparkasse. Müssen Geld über die ZURICH einfordern. Ich sehe weder bei ZURICH noch bei unserer Bank eine Chance, jemals Geld zu bekommen.
Wie ich verstanden habe, müsst ihr euch bei der Sparkasse durchsetzen. Es ist zentral durch Mastercard geregelt und die Bank darf es nicht verweigern.
Informiere dich mal bei anderen Betroffenen.
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@frahei
Der Link ist zwar für Bayern, aber vielleicht könnt ihr damit argumentieren.https://www.sparkassen-kreditkarten.de/zahlungsreklamation-thomas-cook.html
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Apropos Fristen.
Gab oder gibt es von dem Versicherer einen Annahmeschluss? Habe nichts finden können.
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... Nach Angaben des Versicherers Zurich sind bis 1. November bereits etwa 150 000 Schadenmeldungen eingegangen im Volumen von mehr als 250 Millionen Euro. Hinzu kämen die Kosten für die Rückholung von Urlaubern, ...
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@erik.e.
Warum du gerade den uninteressantesten Abschnitt des Artikels zur Headline erkoren hast wissen die Götter ... zum kurz zuvor von der BaFin die Rede war ...
@SonneStrand75
Sofern ein Grundsatzurteil durch den EuGH ergeht können auch jene Betroffenen Ansprüche geltend machen, die nicht selbst geklagt haben.
Ich hatte allerdings nicht den Eindruck, dass die Frage darauf zielte ...
Ferner sind 3 Jahre wahrlich keine "lange Zeit" im Hinblick auf den Klageweg, da muss man dann schon sehr aufmerksam sein um keine Fristen zu vergeigen. -
@towi1802 sagte:
BAFIN
Ob die tätig werden, wenn "Lieschen Müller" hinschreibt und um Prüfung bittet, dass Zurich die 110 Mio "gerecht" verteilt und keine unnötigen Kosten produziert werden, scheint mir fraglich. Wenn, dann wird man dorthin sehr konkret schreiben müssen.Also ich habe sehr positive Erfahrungen mit dem Bafin gemacht. Eine Versicherung hat mir mal einen Werbebrief geschickt, in dem drin stand, dass ich ab sofort die superduper Komfortabsicherung zum doppelten Preis hätte und innerhalb von 14 Tage widersprechen könnte, wenn ich das nicht wollte. Den Brief mit einem kurzen Hinweis, dass "opt-out" in Deutschland nicht zulässig ist, ans Bafin geschickt und innerhalb einer Woche die Antwort des Bafins bekommen, dass man sich des Vorgangs annimmt, aber nicht weiter darüber berichten würde und drei Tage später hatte ich ein Entschuldigungsschreibens des Vorstandes der Versicherung, dass doch alles nicht so gemeint war. Also ruhig hinschreiben, Antwort wird sein, dass man den Vorgang prüft.
@frahei sagte:
Also ein Chargeback wurde uns verweigert. Besitzen Mastercard Gold von Sparkasse. Müssen Geld über die ZURICH einfordern. Ich sehe weder bei ZURICH noch bei unserer Bank eine Chance, jemals Geld zu bekommen.
Chargeback geht, sobald die Abrechnung der ZURICH vorliegt, steht auch so im Chargebackguide von Mastercard, da hat sich der Sparkassenmitarbeiter vielleicht ungeschickt ausgedrückt. Also noch etwas Geduld. Ggfls. die Fristen im Auge behalten, ggfls. solltet Ihr Euch bestätigen lassen, dass Ihr den Antrag gestellt habt, damit Euch später kein Fristversäumnis vorgeworfen werden kann.
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@erik.e.
Warum du gerade den uninteressantesten Abschnitt des Artikels zur Headline erkoren hast wissen die Götter ... zum kurz zuvor von der BaFin die Rede war ...
@SonneStrand75
Sofern ein Grundsatzurteil durch den EuGH ergeht können auch jene Betroffenen Ansprüche geltend machen, die nicht selbst geklagt haben.
Ich hatte allerdings nicht den Eindruck, dass die Frage darauf zielte ...
Ferner sind 3 Jahre wahrlich keine "lange Zeit" im Hinblick auf den Klageweg, da muss man dann schon sehr aufmerksam sein um keine Fristen zu vergeigen. -
Apropos Fristen.
Gab oder gibt es von dem Versicherer einen Annahmeschluss? Habe nichts finden können.
@olli-nicky sagte:
Gab oder gibt es von dem Versicherer einen Annahmeschluss? Habe nichts finden können.
Nein, meines Wissens nicht ... wäre auch etwas frivol nach der Absage gestern!

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@erik e.
Kann ja sein, Nostalgiker vielleicht?
Die Meldung über 150k Anträge jedenfalls hat Günter schon vor Tagen zur Verfügung gestellt ... -
@Wülfchen Müller (
)
Sieh da, im Link von erik e. findest du die positiven Erfahrungen bestätigt, es wird bereits geprüft.
Meine peripheren Erkenntnisse sind auch überaus positiv:
Nach einer Routineprüfung einer Firma, die Investoren für Datenspeichereinheiten akquirierte, wurden die Verträge geprüft und mangelnde Absicherung der Einlagen erkannt. Darauf musste der Laden sie komplett zurückgeben.
Blöd: Nach einer Änderung der Verträge entschlossen sich Anleger zu erneuten Investitionen von 90 Mio €, und 2 Jahre später flog der Schwindel auf, Kohle unauffindbar.
Das Problem dabei: Sie prüfen die Verträge aber nicht die Geschäfte des Unternehmens an sich ...
Schlechte Nachrichten derweil von der Zurich:
Bereits 12/18 war eine weitere Versicherteninsolvenz zu regulieren , also nochmal ein Schöpflöffel weniger im "Topf".Prof. Führich ist übrigens der Ansicht, der §651r BGB sei dahingehend auszulegen, dass die Repatriierungskosten nicht unter das Limit von 110Mio fallen dürften.
Die Begründung: Der Gesetzgeber bestimme, dass dies "kostenlos" zu erbringen sei ... (
)
Stimmt - war ja tatsächlich "kostenlos" für die Betroffenen, und die sind imho damit gemeint.
Ich kann da leider nicht ganz folgen. -
@Wülfchen Müller (
)
Sieh da, im Link von erik e. findest du die positiven Erfahrungen bestätigt, es wird bereits geprüft.
Meine peripheren Erkenntnisse sind auch überaus positiv:
Nach einer Routineprüfung einer Firma, die Investoren für Datenspeichereinheiten akquirierte, wurden die Verträge geprüft und mangelnde Absicherung der Einlagen erkannt. Darauf musste der Laden sie komplett zurückgeben.
Blöd: Nach einer Änderung der Verträge entschlossen sich Anleger zu erneuten Investitionen von 90 Mio €, und 2 Jahre später flog der Schwindel auf, Kohle unauffindbar.
Das Problem dabei: Sie prüfen die Verträge aber nicht die Geschäfte des Unternehmens an sich ...
Schlechte Nachrichten derweil von der Zurich:
Bereits 12/18 war eine weitere Versicherteninsolvenz zu regulieren , also nochmal ein Schöpflöffel weniger im "Topf".Prof. Führich ist übrigens der Ansicht, der §651r BGB sei dahingehend auszulegen, dass die Repatriierungskosten nicht unter das Limit von 110Mio fallen dürften.
Die Begründung: Der Gesetzgeber bestimme, dass dies "kostenlos" zu erbringen sei ... (
)
Stimmt - war ja tatsächlich "kostenlos" für die Betroffenen, und die sind imho damit gemeint.
Ich kann da leider nicht ganz folgen.@vonschmeling sagte:
@Wülfchen Müller (
)
Sieh da, im Link von erik e. findest du die positiven Erfahrungen bestätigt, es wird bereits geprüft.Aber eben nicht die "gerechte" Verteilung der 110 Mio. Und im Beispiel von @Wülfi wurde ein konkreter Verstoß gemeldet. In Sachen Zurich fehlt weiterhin jedweder Beleg für nicht rechtskonformes Handeln. Zumindest wurde hier noch keiner erwähnt. Außer gefühlter Ungerechtigkeit.
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Da hast du absolut Recht towi1802 - ich hab bisher auch nur "Glaube, Liebe, Hoffnung" beigetragen ...

Wie ich schon erwähnte ist evtl. BaFin nicht die richtige Adresse für den konkreten Sachverhalt, offen gestanden weiß ich nicht inwiefern die Operationen kontrollieren (im von mir begleiteten Fall z.B. eben überhaupt nicht!) bzw. ob man sich dem auf Zuruf annimmt?
Was mich aber interessiert:
Welcher Beleg schwebt dir vor, und meintest du nicht einen Beleg rechtskonformen Handelns anstelle von nicht rechtskonformem? -
Da hast du absolut Recht towi1802 - ich hab bisher auch nur "Glaube, Liebe, Hoffnung" beigetragen ...

Wie ich schon erwähnte ist evtl. BaFin nicht die richtige Adresse für den konkreten Sachverhalt, offen gestanden weiß ich nicht inwiefern die Operationen kontrollieren (im von mir begleiteten Fall z.B. eben überhaupt nicht!) bzw. ob man sich dem auf Zuruf annimmt?
Was mich aber interessiert:
Welcher Beleg schwebt dir vor, und meintest du nicht einen Beleg rechtskonformen Handelns anstelle von nicht rechtskonformem?@vonschmeling sagte:
Welcher Beleg schwebt dir vor, und meintest du nicht einen Beleg rechtskonformen Handelns anstelle von nicht rechtskonformem?
Na für "rechtskonformes Handeln" brauchen wir das BAFIN (oder sonstwen) nicht zu kontaktieren. Nein, mir geht es darum, sofern überhaupt vorhanden, ganz konkrete Hinweise (Quellen) dafür zu finden, dass der 110 Mio-Topf "ungerecht" geleert wird. Beispielhaft waberte (auch) hier lange Zeit umher, Zurich/Karea hätten „50 Prozent der ausstehenden Zahlungen bei den Hotels beglichen“. Das wäre m.E. nicht von 651r BGB gedeckt gewesen. Näheres "für die User, die nicht täglich mitlesen" dazu auch auf Seite 490 im unteren Drittel
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HolidayCheck Reisen meinst Du sicherlich. Das hat aber nichts mit dem Thema hier zu tun. Einen Thread dazu findest Du hier klick