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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • HABERLINGH Offline
    HABERLINGH Offline
    HABERLING
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4981

    @teili , du hast aber nicht begriffen, daß man Artikel hier nicht wortwörtlich zitieren darf.😳

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • teiliT Offline
      teiliT Offline
      teili
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4982

      Sorry, nun muß es der MOD entfernen.

      MfG Teili

      https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Günter/HolidayCheckG Offline
        Günter/HolidayCheckG Offline
        Günter/HolidayCheck
        Admin Experte Fuerteventura
        schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
        #4983

        Könnte man vermeiden 😳wir haben sicher anderes zu tun---daher "müssen" wir nicht
        Ich habe kurzerhand Deinen Beitrag komplett gelöscht, stelle bitte den Beitrag mit Verlinkung und ohne Zitat wieder ein, Danke
        Zudem gibt es bei uns keine Mods, sondern Admins---

        teiliT 1 Antwort Letzte Antwort
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        • towi1802T towi1802

          @vonschmeling sagte:
          ....

          Prof. Führich ist übrigens der Ansicht, der §651r BGB sei dahingehend auszulegen, dass die Repatriierungskosten nicht unter das Limit von 110Mio fallen dürften. ..... Ich kann da leider nicht ganz folgen.

          Ich auch nicht. Die Begründung enthält m.E. einen Denkfehler. Er spricht selber vom eigentlichen Zweck des 651r BGB (Absicherung der Kundengelder, Organisation der Rückreise und Unterbringungskosten im Insolvenzfall usw., usf.) und hält die Begrenzung des Gesetzgebers in D auf 110 Mio -ganz der Jurist- einer Prüfung des EuGH bedürftig. Gleichzeitig weist er sinngemäß selber darauf hin, dass eine Haftungsbegrenzung der geltenden Rechtslage in D entsprach. Damit ist zumindest aus Sicht des Versicherers klar, dass die fälligen Zahlungen aus dem 110 Mio-Topf kommen. Dass eine Quotierung für die Rückreise-/Unterbringungskosten der zum Zeitpunkt der Insolvenz Urlaubenden ausscheidet ist klar. Er meint ja: "...Verletzt der Absicherer seine gesetzlichen Pflichten, ..." Ich meine: Wenn Einer seine Pflichten verletzt hat, war das a) Der RV (und damit landen wir wieder beim IV und dessen Quote) und b ) Der Gesetzgeber.

          Völlig offen ist jedoch, was passieren würde, wenn die Deckungssumme schon für die Rückreise-/Unterbringungskosten nicht reichen würde. Ein User hatte hier auch schon mal angemerkt, dass es dieses Mal -angeblich- 80 Mio. gekostet hat. Bei einer Pleite eines noch größeren Veranstalters ist daher absehbar, dass in der Tat der gesamte Versicherungstopf leer sein könnte, bevor überhaupt alle Reisenden zurück in D sind. Von Rückerstattungen an die (Nicht-)Reisenden ganz zu schweigen.

          P. S.: "Tatsächlich ist der ausgeweitete Insolvenzschutz insgesamt ein Plus für Urlauber", sagt der Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich

          towi1802T Offline
          towi1802T Offline
          towi1802
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4984

          @towi1802 sagte:

          ..."Dass eine Quotierung für die Rückreise-/Unterbringungskosten der zum Zeitpunkt der Insolvenz Urlaubenden ausscheidet ist klar."

          Da möchte ich mich revidieren. Keine Quotierung kann es wohl nur auf Seiten der Leistungserbringer geben. Die Begünstigen hingegen sollten sich wohl alsbald mit Forderungen konfrontiert sehen, den Versicherungstopf aufzufüllen. Ebenso die bisherigen Empfänger von Zahlungen aus dem diesjährigen Versicherungstopf
          Das wird ein Spaß.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH Offline
            HABERLINGH Offline
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4985

            Meinst du die Reisenden die nach der Insolvenz noch im Urlaub waren?

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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            • Olli+NickyO Olli+Nicky

              Bei neuepresse.de aus Hannover habe ich soeben gelesen, dass einer Geschädigten 13% Rückzahlungsquote genannt wurden. Klingt zwar realistisch, aber ich hoffe trotzdem, dass es sich nicht bewahrheitet.

              SonneStrand75S Offline
              SonneStrand75S Offline
              SonneStrand75
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4986

              @olli-nicky sagte:

              Bei neuepresse.de aus Hannover habe ich soeben gelesen, dass einer Geschädigten 13% Rückzahlungsquote genannt wurden. Klingt zwar realistisch, aber ich hoffe trotzdem, dass es sich nicht bewahrheitet.

              Das klingt aber sehr hoch. Wahrscheinlich die Reisen ab dem 1.1. nicht berücksichtigt.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • NeckarSchwabeN Offline
                NeckarSchwabeN Offline
                NeckarSchwabe
                schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                #4987

                @Günter
                Danke für die Info. Klar kann man sich alles ergoogeln, aber wenn jemand der sich auskennt was schreibt ist das immer besser. Es ging mir - als Nichtbetroffener - darum einzuschätzen ob gravierende Unterschiede in der nationalen Umsetzung, welche eine Staatshaftung begründen könnten, gegeben sind. Dies scheint nicht der Fall zu sein.

                @towi
                Habe erst gedacht dass das ja absurd sei, aber der 651r Abs. 3 S.4 besagt, Zitat: "Übersteigen die in einem Geschäftsjahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge den in Satz 3 genannten Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht."

                D.h., und das beantwortet auch @HABERLINGS Frage, dass ALLE von der Zurich, in welchem Schadensfall auch immer, bereits geleisteten Zahlungen unter die Quotierung fallen. Na, dann viel Spaß beim Eintreiben der Forderungen von spanischen Hotels, estnischen Airlines oder Kunden anderer Veranstalter. Aber das ist das Problem der Zurich.

                @olli-nicky
                Der Artikel ist leider gebührenpflichtig. Ich bezweifle aber stark dass nach derzeitigem Kenntnisstand eine fundierte Aussage zur Quote möglich ist. Dies ist erst der Fall wenn das Geschäftsjahr der Zurich rum ist und alle Ansprüche angemeldet sind.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Olli+NickyO Offline
                  Olli+NickyO Offline
                  Olli+Nicky
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4988

                  Ich habe schon versucht bei Kaera anzurufen.
                  Nach ein paar Minuten Warteschleife kommt die automatische Ansage, man möchte mir weitere Wartezeit ersparen und es wird aufgelegt. Das ist Service......

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • PartyknilchP Offline
                    PartyknilchP Offline
                    Partyknilch
                    Bekannter Forentroll Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4989

                    Wohl eher Notwehr.
                    Ich denke, dass sonst ohnehin die Leitungen überlastet währen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • SchlangenfangerS Offline
                      SchlangenfangerS Offline
                      Schlangenfanger
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4990

                      Olli +Nicky , darf ich fragen , warum du dort angerufen hast ?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HABERLINGH HABERLING

                        Meinst du die Reisenden die nach der Insolvenz noch im Urlaub waren?

                        towi1802T Offline
                        towi1802T Offline
                        towi1802
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4991

                        @haberling sagte:

                        Meinst du die Reisenden die nach der Insolvenz noch im Urlaub waren?

                        Ich beantworte diese etwas unpräzise Frage ebenso unpräzise mit ja.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4992

                          @NeckarSchwabe
                          Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
                          Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ... 😏

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          NeckarSchwabeN 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HABERLINGH Offline
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                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                            #4993

                            @towi1802 , dann müssten die Reisenden die nach der Insolvenzanmeldung ihre Reise noch zu ende bringen konnten, selbige nochmal, abzüglich der Quote die noch nicht feststeht, bezahlen?

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Detlef MD Offline
                              Detlef MD Offline
                              Detlef M
                              schrieb am zuletzt editiert von Detlef M
                              #4994

                              so würde ich das jetzt auch verstehen. So das jeder die gleiche Summe Reisepreis im Verhältnis der Quote entschädigt bekommt.

                              02-14 - Kroatien ✈ 15-Mallorca+Sri Lanka ✈ 16-Fuerte.+Zanzibar ✈ 17-Sri Lanka ✈ 18-Kos+Kuba ✈ 19-Kos+Rhodos ✈ 20-Kreta ✈ 21-Kos ✈ 22-Kreta+Kos ✈ 23-Kreta+Makadi Bay ✈ 24-Kreta+Makadi Bay ✈ 25-Kreta+Makadi Bay ✈ 26-Makadi Bay+Kreta

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV vonschmeling

                                @NeckarSchwabe
                                Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
                                Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ... 😏

                                NeckarSchwabeN Offline
                                NeckarSchwabeN Offline
                                NeckarSchwabe
                                schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                                #4995

                                @vonschmeling sagte:

                                @NeckarSchwabe
                                Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
                                Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ... 😏

                                Ich darf hier den 651r Abs. 1 S. 2 wörtlich zitieren (Quelle immer JURIS): "Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen."

                                D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt" 😄

                                SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • PartyknilchP Offline
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                                  Partyknilch
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4996

                                  Ich habe Mal eine Frage, ist es den Rvs gestattet die Kundengeldabsicherung, sprich Insolvenzschutz über Versicherungen derzeit höher als mit 110 Millionen zu versichern, abzusichern?

                                  towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Olli+NickyO Offline
                                    Olli+NickyO Offline
                                    Olli+Nicky
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #4997

                                    xxx Ansprache repariert! xxx

                                    @Schlangenfanger ... : Ich wollte mir die 13% betätigen lassen oder eine Aussage dazu bekommen. Ansonsten habe ich einen kleinen Fragenkatalog. Wenn man sich dumm stellt, bekommt man meist die besten Auskünfte. Nur muss man erst mal durchkommen. Denke mal, da rufen heute ein paar mehr Leutchen an.
                                    Versuche es die Tage noch mal.

                                    vonschmelingV gesche.stG 2 Antworten Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • NeckarSchwabeN NeckarSchwabe

                                      @vonschmeling sagte:

                                      @NeckarSchwabe
                                      Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
                                      Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ... 😏

                                      Ich darf hier den 651r Abs. 1 S. 2 wörtlich zitieren (Quelle immer JURIS): "Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen."

                                      D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt" 😄

                                      SonneStrand75S Offline
                                      SonneStrand75S Offline
                                      SonneStrand75
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4998

                                      @neckarschwabe sagte:

                                      D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt" 😄

                                      Die Kunden, für die diese Leistungen bezahlt wurden, werden wohl dann einen großen Teil zurückbezahlen müssen.

                                      Werner EwesW 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • HABERLINGH HABERLING

                                        @towi1802 , dann müssten die Reisenden die nach der Insolvenzanmeldung ihre Reise noch zu ende bringen konnten, selbige nochmal, abzüglich der Quote die noch nicht feststeht, bezahlen?

                                        towi1802T Offline
                                        towi1802T Offline
                                        towi1802
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4999

                                        @haberling sagte:

                                        .. selbige nochmal, abzüglich der Quote die noch nicht feststeht, bezahlen?

                                        Mir scheint es so.
                                        Es sei denn, der Steuerzahler ...

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #5000

                                          Nachtrag: Ich habe natürlich keine Ahnung, welche Zahlungen bislang an wen tatsächlich geleistet wurden. Ich zitiere nur die aktuelle Rechtslage. Und diese ist, man kann es nicht beschönigen, für die betroffenen TC-Kunden leider nicht wirklich beruhigend.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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