Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Partyknilch: bestes Beispiel gegen Deine These:
Du hast Deinen Herbsturlaub 2019 wohlweislich bei einem kleinen Veranstalter gebucht in der Hoffnung: Wenn dieser pleite geht, trifft das nicht so viele Kunden und die 110 Mio reichen locker für alles aus wie in den 20 Jahren davor bei GTI, JT und vielen mehr.
Blöd, dass Dein kleiner Veranstalter wirklich pleitegeht, Tour Vital heißt und beim selben Versicherer ist wie Thomas Cook, der parallel in die Insolvenz rutscht und Du derselben Quote unterliegst wie die Kunden des "großen" Veranstalters.Deine Recherche müsste also einen Veranstalter ergeben, der sowohl klein ist als auch als einzigster ohne "großen" Mitbewerber bei einer Insolvenzversicherung eingebunden ist. Mein Schuß ins Blaue: Den wirst Du nicht finden. Und selbst wenn, hat er die Urlaubsangebote, die Dir von Leistung und Preis zusagen?
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Ich gehe nicht davon aus daß ich Fehlerfrei bin Bzw. alle gewünschten Fakten ergoogelt bekomme.
Insofern hast Du Recht mit Deinem Fazit, dass mir das passieren kann nur taugt es nicht zum Verzicht meiner These. -
Bis auf den letzten Satz gebe ich Dir Recht, nur wenn Niemand anfängt wird es Nie etwas.
Zu dem letzten Satz, gönne mir bitte die Gewissheit, dass auch Du nicht alles weißt, eine menschliche Schwäche von mir, verzeih bitte.
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Also als Betroffene (komplett bezahlt für 2 Personen für Reise Anfang Oktober
) lese ich hier natürlich fleißig mit und muss leider sagen, manchmal komme ich mir hier wie im Kindergarten vor!
Es steht oft fast eine ganze Seite nur voller gegenseitiger Anschuldigungen und man muss die wirklich wichtigen Beiträge suchen.
Ein danke an vonschmeling, die wenigstens immer sachlich bleibt und auch konstruktives beiträgt!Und für alle hier: DIE HOFFNUNG STIRBT ZULETZT!
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Also als Betroffene (komplett bezahlt für 2 Personen für Reise Anfang Oktober
) lese ich hier natürlich fleißig mit und muss leider sagen, manchmal komme ich mir hier wie im Kindergarten vor!
Es steht oft fast eine ganze Seite nur voller gegenseitiger Anschuldigungen und man muss die wirklich wichtigen Beiträge suchen.
Ein danke an vonschmeling, die wenigstens immer sachlich bleibt und auch konstruktives beiträgt!Und für alle hier: DIE HOFFNUNG STIRBT ZULETZT!
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Auch ich hab meine Reise im Oktober doppelt bezahlt . So ist es halt und meine Ansicht war schon von Anfang an , dass es weit schlimmere Dinge im Leben gibt .
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Wollte auch schon vorschlagen die Sandförmchenwerferei doch per PN zu betreiben. Hat sich ja nun aber auch erledigt.
Zum Topic, die genaue Quote wird man erst wissen wenn tatsächlich die ersten Zahlungen geleistet werden. Vorher ist alles reine Spekulation. Klar ist nur, dass diese Quote von einer vollständigen Risikoabsicherung sehr weit entfernt ist. Und natürlich hat @vs recht wenn sie auf weitere Geldquellen wie die Insolvenzmasse verweist - aber erfahrungsgemäß gibt es auch da keine Reichtümer zu holen.
Spannend wird bleiben wie der 651r für die Zukunft angepasst wird. Dass irgendwas passieren wird ist sehr wahrscheinlich, wie das dann aussieht wissen die Götter (oder auch nicht). Denkbar ist ja von einer reinen Anhebung der 110 Mio. auf einen neu zu verhandelnden Betrag bis hin zu einer Veranstalter- und nicht Versicherungsgeber! -bezogenen Deckelung ziemlich Vieles. Oder einer Reisebezogenen individuellen Versicherung, die allerdings der Intention der EU-Richtline nicht wirklich entspricht.
P.S.: An eine wie auch immer geartete Staatshaftung glaube ich nicht. Das wäre anders wenn demnächst bundesweite Wahlen wären - dann sitzen die Haushaltsmittel etwas lockerer.
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Also als Betroffene (komplett bezahlt für 2 Personen für Reise Anfang Oktober
) lese ich hier natürlich fleißig mit und muss leider sagen, manchmal komme ich mir hier wie im Kindergarten vor!
Es steht oft fast eine ganze Seite nur voller gegenseitiger Anschuldigungen und man muss die wirklich wichtigen Beiträge suchen.
Ein danke an vonschmeling, die wenigstens immer sachlich bleibt und auch konstruktives beiträgt!Und für alle hier: DIE HOFFNUNG STIRBT ZULETZT!
Hallo
Bei uns wurde der Chargeback vorgestern provisorisch akzeptiert und der Gsamtbetrag (+5k EUR) rückgebucht. Wenn in 45 Tagen der Händler resp. seine Bank nicht erfolgreich Widerspruch einlegt, erhalten wir das Geld definitiv zurück.
Beim Chargeback handelt es sich ja NICHT um eine Stornierung des Kaufvertrages meiner Reises im rechtlichen Sinne eines einseitigen Rücktritts, sondern vielmehr nur um eine Rückabwicklung des Erfüllungsvorgangs meiner Zahlungspflicht.
Gelingt der Chargeback, so liegt also ein Zustand vor, in dem beide Vertragspartner ihre Pflichten noch nicht erfüllt haben (d.h. ich habe meine Zahlungspflicht noch nicht erfüllt, Bucher/Oeger hat seine Leistungserbringungspflicht noch nicht erfüllt). Einfach gesprochen: Es gibt keine Vorauszahlung.
Ich sehe auf dieser rRechtsgrundlage moderate Risiken für mich, wenn ich meinen Chargeback vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgreich durchgeführt bekomme. Mahnungen kann der Insolvenzverwalter so viele schicken wie er will. Machen sie in der Regel auch. Wenn man mal ein bisschen recherchiert, stellt man fest, dass Insolvenzverwalter oft in solchen Fällen großzügig Forderungsmahnungen herausschicken, die rechtlich unbegründet sind bzw. nicht standhalten würden. Ist aber auch klar, der Insolvenzverwalter hat schließlich die Aufgabe, möglichst ein Maximum an Geld reinzuholen. <-- Nachtrag zur Vermeidung von Missverständnissen: ...möglichst ein Maximum an Geld reinzuholen, auf Basis sämtlicher aus seiner Sicht begründeter Forderungen.
Wenn dann was reinflattert vom Insolvenzverwalter würde ich mit folgendem Brief antworten:
_______________________________________________________________
Ich nehme Bezug auf Ihre Schreiben vom XXXXX.
Leider kann ich nicht erkennen, auf welcher Rechtsgrundlage ich verpflichtet wäre, an Sie den Preis für einen Reise zu zahlen, die definitiv nicht stattgefunden hat und nicht stattfinden wird.Das sogenannte Chargeback-Verfahren bei einer Zahlung mit Kreditkarte ist hier rechtskonform erfolgt. Es gilt nach den Regularien der Kreditkartenunternehmen ausdrücklich auch für den Fall der Insolvenz. (Bemerkung: bei Mastercard steht das so)
Vor diesem Hintergrund ist der Fall so zu behandeln, als ob der Reiseveranstalter die Reise storniert hätte und der Reisegast noch nicht in Vorleistung gegangen ist. Dann muss der Reisegast ebenfalls nichts zahlen.
Ein weiterer Schriftenwechsel findet nicht statt.
__________________________________________
Sobald wir das Geld definitiv per chargeback erhalten, ziehen wir unseren Anspruch gegenüber der Zürich Versicherung zurück mit der Begründung, dass wir keinen Schaden haben (Schaden = Vermögensverminderung).
All Angaben ohne Gewähr unter Ausschlus jeglicher Haftung.
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Hallo
Bei uns wurde der Chargeback vorgestern provisorisch akzeptiert und der Gsamtbetrag (+5k EUR) rückgebucht. Wenn in 45 Tagen der Händler resp. seine Bank nicht erfolgreich Widerspruch einlegt, erhalten wir das Geld definitiv zurück.
Beim Chargeback handelt es sich ja NICHT um eine Stornierung des Kaufvertrages meiner Reises im rechtlichen Sinne eines einseitigen Rücktritts, sondern vielmehr nur um eine Rückabwicklung des Erfüllungsvorgangs meiner Zahlungspflicht.
Gelingt der Chargeback, so liegt also ein Zustand vor, in dem beide Vertragspartner ihre Pflichten noch nicht erfüllt haben (d.h. ich habe meine Zahlungspflicht noch nicht erfüllt, Bucher/Oeger hat seine Leistungserbringungspflicht noch nicht erfüllt). Einfach gesprochen: Es gibt keine Vorauszahlung.
Ich sehe auf dieser rRechtsgrundlage moderate Risiken für mich, wenn ich meinen Chargeback vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgreich durchgeführt bekomme. Mahnungen kann der Insolvenzverwalter so viele schicken wie er will. Machen sie in der Regel auch. Wenn man mal ein bisschen recherchiert, stellt man fest, dass Insolvenzverwalter oft in solchen Fällen großzügig Forderungsmahnungen herausschicken, die rechtlich unbegründet sind bzw. nicht standhalten würden. Ist aber auch klar, der Insolvenzverwalter hat schließlich die Aufgabe, möglichst ein Maximum an Geld reinzuholen. <-- Nachtrag zur Vermeidung von Missverständnissen: ...möglichst ein Maximum an Geld reinzuholen, auf Basis sämtlicher aus seiner Sicht begründeter Forderungen.
Wenn dann was reinflattert vom Insolvenzverwalter würde ich mit folgendem Brief antworten:
_______________________________________________________________
Ich nehme Bezug auf Ihre Schreiben vom XXXXX.
Leider kann ich nicht erkennen, auf welcher Rechtsgrundlage ich verpflichtet wäre, an Sie den Preis für einen Reise zu zahlen, die definitiv nicht stattgefunden hat und nicht stattfinden wird.Das sogenannte Chargeback-Verfahren bei einer Zahlung mit Kreditkarte ist hier rechtskonform erfolgt. Es gilt nach den Regularien der Kreditkartenunternehmen ausdrücklich auch für den Fall der Insolvenz. (Bemerkung: bei Mastercard steht das so)
Vor diesem Hintergrund ist der Fall so zu behandeln, als ob der Reiseveranstalter die Reise storniert hätte und der Reisegast noch nicht in Vorleistung gegangen ist. Dann muss der Reisegast ebenfalls nichts zahlen.
Ein weiterer Schriftenwechsel findet nicht statt.
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Sobald wir das Geld definitiv per chargeback erhalten, ziehen wir unseren Anspruch gegenüber der Zürich Versicherung zurück mit der Begründung, dass wir keinen Schaden haben (Schaden = Vermögensverminderung).
All Angaben ohne Gewähr unter Ausschlus jeglicher Haftung.
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Achtung noch eine Ergänzung: es ist wichtig zu verstehen, dass - zumindest bei Bucher und Öger - erst das Stadium des vorläufigen Insolvenzverfahrens eingetreten ist, aber eben noch nicht keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens (nach unserem Kenntnisstand) erfolgt ist.
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Ich bin noch nicht überzeugt, daß es überhaupt ein Insolvenzverfahren für BUCHER geben wird.
Es war schließlich nur ein Tochterunternehmen.
Wenn KAERA alles (anteilig) regelt ist die Sache sicher vom Tisch. Was soll ein Insolvenzverwalter weiter tun - ohne Kohle?@Ender999
steckt da ein Tippfehler?MfG Teili
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Hallo Ender999,
siehst Du die 3 Punkte untereinander, rechts über dem Beitrag. Dort kannst Du den Beitrag noch editieren (wenn noch keiner geantwortet hat) und musst nicht immer noch eine Ergänzung posten.
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Ich bin noch nicht überzeugt, daß es überhaupt ein Insolvenzverfahren für BUCHER geben wird.
Es war schließlich nur ein Tochterunternehmen.
Wenn KAERA alles (anteilig) regelt ist die Sache sicher vom Tisch. Was soll ein Insolvenzverwalter weiter tun - ohne Kohle?@Ender999
steckt da ein Tippfehler?MfG Teili
@teili sagte:
Insolvenzverfahren ...BUCHER ... ein Tochterunternehmen ... KAERA ...Insolvenzverwalter
Du schreibst hier tapfer. KAERA verteilt 110 Mio von Zurich. Ob es was von Bucher, Öger, TC und Co zu verteilen gibt werden wir sehen.
Es könnte freilich tatsächlich kein Insolvenzverfahren für Bucher geben. Das hat dann aber nix mit KAERA und dem leeren 110 Miotopf zu tun.
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Auch diese Möglichkeit bestünde:
Die einzelnen Töchter gründen je eine GmbH und führen ihre Betriebe fort. Dann hat die Tochterfirma die Mutter überlebt. In der Praxis kenne ich dafür mindestens ein Beispiel. Vielleicht bisher einmalig in der BRD.
Für BUCHER und Öger liegen lt. TC konkrete Angebote vor.MfG Teili

