Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Wurde nicht auch hier schon irgendwann , irgendwo mal erklärt , dass man nicht alles glauben soll , was irgendwelche Damen am Telefon erzählen !

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Sagen wir es ......vorsichtiger, Schlangenfanger

Bei der Masse an Anfragen wird sich der Einsatz eines externen Callcenters wohl nicht vermeiden lassen..
Wäre aber sicher erfreulich wenn, die Warterei dann mal ein Ende hätte.. -
Wurde nicht auch hier schon irgendwann , irgendwo mal erklärt , dass man nicht alles glauben soll , was irgendwelche Damen am Telefon erzählen !

@schlangenfanger sagte:
Wurde nicht auch hier schon irgendwann , irgendwo mal erklärt , dass man nicht alles glauben soll , was irgendwelche Damen am Telefon erzählen !

Jedenfalls berichtet @alfi heute das Gegenteil von dem, was hier erst vor drei Tagen gemeldet wurde: "Erst heute führte ich ein Telefonat mit einem Mitarbeiter der Kaera-AG Versicherung. Dieser hatte mir unmissverständlich klar gemacht das alle Betroffenen noch lange auf ihr Geld (wenn es überhaupt was gibt) warten müssen."
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Ich vertraue eher der Aussage des Zurich Schadensvorstandes...

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Vermutlich greifen die morgens alle in eine Lostrommel und finden dann einen Zettel mit "news to spread today" von "Wieso, wir haben doch schon alles angewiesen!" bis "Herrjeh, da warten Sie noch bis Sanktnimmerlein!" ...
Ich würde mich auch eher an die offizielle Verlautbarung halten. -
Na an was denn sonst ?
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zu a )
Ja, genau das bedeutet das. Allerdings dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass vor dem 1.11.2018 gebuchte Leistungen nicht erbracht wurden.
zu b )
Natürlich gibt es zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit, alle entbehrten jener jetzt im Fokus stehenden Eigenschaft einer "Unterversicherung". Will sagen, bisher erhielten Betroffene ihre Auslagen zügig und vollständig erstattet.Vielleicht nicht unbedingt eine Offenbarung aber unter www.bundesjustizamt.de findest du (u.v.a.) ein Merkblatt zum §651r.
Generell bestimmt man gerade für Versicherungsverträge gewisse Parameter, um das Risiko einigermaßen berechnen zu können müssen Abgrenzungen installiert werden.
Hier: alle Verträge, die im Zeitraum 1.11.2018 bis 31.10.2019 geschlossen und nicht erfüllt wurden im Rahmen einer maximalen Entschädingungssumme von 110 Mio €.@vonschmeling sagte:
zu a )
Ja, genau das bedeutet das. Allerdings dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass vor dem 1.11.2018 gebuchte Leistungen nicht erbracht wurden.
zu b )
Natürlich gibt es zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit, alle entbehrten jener jetzt im Fokus stehenden Eigenschaft einer "Unterversicherung". Will sagen, bisher erhielten Betroffene ihre Auslagen zügig und vollständig erstattet.Vielleicht nicht unbedingt eine Offenbarung aber unter www.bundesjustizamt.de findest du (u.v.a.) ein Merkblatt zum §651r.
Generell bestimmt man gerade für Versicherungsverträge gewisse Parameter, um das Risiko einigermaßen berechnen zu können müssen Abgrenzungen installiert werden.
Hier: alle Verträge, die im Zeitraum 1.11.2018 bis 31.10.2019 geschlossen und nicht erfüllt wurden im Rahmen einer maximalen Entschädingungssumme von 110 Mio €.Wir haben unsere Reise über Neckermann im Oktober 2018 für Oktober 2019 gebucht. Heißt das, wir fallen in das vorherige Geschäftsjahr und haben evtl Chancen auf volle Erstattung?
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Einfach ausgedrückt betrifft die Absicherung alle Verträge, die im gegenständlichen Geschäftsjahr geschlossen wurden und durch den Antrag auf Insolvenz keine Erfüllung erleben / vulgo abgesagt wurden.
Der erste betroffene Abschluss dürfte demnach auf den 1.11.2018 datieren, der letzte auf den 24.9.2019. Alle unterfallen der Begrenzung auf 110 Mio Euro.
Die Fälligkeit der Erbringung der Leistung ist unmaßgeblich.
Für die Ausdeutung ist der gesamte Inhalt der Bestimmungen zu berücksichtigen, die Betrachtung einzelner Artikel führt nicht unbedingt zu einem schlüssigen Ergebnis.@vonschmeling sagte:
Einfach ausgedrückt betrifft die Absicherung alle Verträge, die im gegenständlichen Geschäftsjahr geschlossen wurden und durch den Antrag auf Insolvenz keine Erfüllung erleben / vulgo abgesagt wurden.
Der erste betroffene Abschluss dürfte demnach auf den 1.11.2018 datieren, der letzte auf den 24.9.2019. Alle unterfallen der Begrenzung auf 110 Mio Euro.
Die Fälligkeit der Erbringung der Leistung ist unmaßgeblich.
Für die Ausdeutung ist der gesamte Inhalt der Bestimmungen zu berücksichtigen, die Betrachtung einzelner Artikel führt nicht unbedingt zu einem schlüssigen Ergebnis.Und was ist mit den Verträgen, die vor dem 1.11.18 geschlossen wurden, aber aufgrund der Insolvenz nicht durchgeführt wurden?
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Die Reisen die vor 01.11.18 gebucht wurden fallen natürlich in das Insolvenzjahr 01.11.18 -30.10.19.
@haberling sagte:
Die Reisen die vor 01.11.18 gebucht wurden fallen natürlich in das Insolvenzjahr 01.11.18 -30.10.19.
Dieser Deiner Standpunkt steht im Widerspruch zu vonschmeling, ist Dir schon klar
?!Und auch hier meine Frage: nur Standpunkt oder belegbare bzw. nachlesbare Fakten (Paragraphen, Urteile, Kommentare o.ä.) ?
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Die Gültigkeit des Sicherungsscheines für eine im Oktober 2018 gebuchte Reise für 10/19 lautet logischerweise 1.11.18-31.10.19, folglich sind diese Reisen ebenfalls nicht dem vorhergehenden Geschäftsjahr zuzuordnen.
Wie schon towi1802 bemerkte war meine Angabe unpräzise. Sie hätte nicht "Buchung ab" sondern "Sicherungsscheingültigkeit ab" lauten müssen. -
Dass ein Schaden in ein altes Geschäftsjahr fallen soll, der erst im September 2019 entstanden ist, wäre auch total unlogisch, da das GJ 2018 auch für den Versicherer längst abgeschlossen ist und bereits reportet wurde....Sicherlich bilden die Rückstellungen, aber doch nur für Schäden die in 2018 entstanden sind und wo die genaue Schadenhöhe noch nicht feststand.
Auch die müssen ja periodengerecht buchen.
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@haberling sagte:
Die Reisen die vor 01.11.18 gebucht wurden fallen natürlich in das Insolvenzjahr 01.11.18 -30.10.19.
Dieser Deiner Standpunkt steht im Widerspruch zu vonschmeling, ist Dir schon klar
?!Und auch hier meine Frage: nur Standpunkt oder belegbare bzw. nachlesbare Fakten (Paragraphen, Urteile, Kommentare o.ä.) ?
@werner-ewes sagte:
Dieser Deiner Standpunkt steht im Widerspruch zu vonschmeling, ist Dir schon klar
?!Dir ist schon klar, dass Du geflissentlich überlesen hast, was ich dazu angemerkt hatte. Elende Rosinenpickerei. Hier wird regelmäßig das Gleiche gefragt und wehe, einer derjenigen, die die gleiche Frage schon zig mal zutreffend beantwortet haben, erlaubt sich eine (zu) knappe oder etwas unpräzise Antwort. Leute, wenn Ihr hofft, dass einer Euch auf die vielen hier erstmalig aufgetretenen Fragestellungen eine hundertprozentig rechtsverbindliche Auskunft geben kann, dann nehmt Geld in die Hand und sucht Euch den Anwalt der Euch entsprechend beglücken wird. Oder auch nicht.
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Ich bräuchte noch einmal Eure Hilfe. Wie schon in einem vorigen Post geschrieben, mussten wir für Januar neu buchen. Diesmal Schauinsland Reisen, ohne Sicherungsschein war mir wichtig, hatte ich auch bei HC angefragt,, da das Chargeback über die Kreditkarte deutlich einfacher ist. Heute habe ich die Reiseunterlagen nochmals gründlich studiert und bin über folgenden Link gestolpert:
http://slr.travel/hotel-insolvenzvers
Wer kennt sich damit aus? DANKE
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Tja ... das ist ein Sicherungsschein, Monikasy.
Man muss dazu bemerken, dass die Absicherung von Einzelleistungen wie Flug oder Hotel gegen Insolvenz von Verbraucherverbänden und auch Anwälten schon seit langem gefordert wird.
Nu macht´s einer (Schlauinsand) und es ist auch wieder nicht recht ...
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Tja ... das ist ein Sicherungsschein, Monikasy.
Man muss dazu bemerken, dass die Absicherung von Einzelleistungen wie Flug oder Hotel gegen Insolvenz von Verbraucherverbänden und auch Anwälten schon seit langem gefordert wird.
Nu macht´s einer (Schlauinsand) und es ist auch wieder nicht recht ...
Danke vonschmeling,
Danke vonschmeling,
Irgendeine Ahnung wie folgender Abschnitt zu verstehen ist? 8 Millionen nur für den Veranstalter Schausinsland Reisen? So etwas habe ich noch nie vorher gesehen.
Die vorstehende Haftung des Versicherers ist für alle Reisekunden des Reiseveranstalters begrenzt auf einen Höchstbetrag von insgesamt maximal 8.000.000 EUR. Sollte dieser Höchstbetrag nicht für alle berechtigten Ansprüche ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag eines Reisekunden in dem Verhältnis, in dem sein Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.
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Tja ... das ist ein Sicherungsschein, Monikasy.
Man muss dazu bemerken, dass die Absicherung von Einzelleistungen wie Flug oder Hotel gegen Insolvenz von Verbraucherverbänden und auch Anwälten schon seit langem gefordert wird.
Nu macht´s einer (Schlauinsand) und es ist auch wieder nicht recht ...
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Das es diesen Sicherungsschein schon VOR der TC-Insolvenz gab und somit keine Reaktion auf diese ist .....
