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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • SchlangenfangerS Offline
    SchlangenfangerS Offline
    Schlangenfanger
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #5381

    Wurde nicht auch hier schon irgendwann , irgendwo mal erklärt , dass man nicht alles glauben soll , was irgendwelche Damen am Telefon erzählen !😉

    towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Günter/HolidayCheckG Online
      Günter/HolidayCheckG Online
      Günter/HolidayCheck
      Admin Experte Fuerteventura
      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
      #5382

      Sagen wir es ......vorsichtiger, Schlangenfanger 😏
      Bei der Masse an Anfragen wird sich der Einsatz eines externen Callcenters wohl nicht vermeiden lassen..
      Wäre aber sicher erfreulich wenn, die Warterei dann mal ein Ende hätte..

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • SchlangenfangerS Schlangenfanger

        Wurde nicht auch hier schon irgendwann , irgendwo mal erklärt , dass man nicht alles glauben soll , was irgendwelche Damen am Telefon erzählen !😉

        towi1802T Offline
        towi1802T Offline
        towi1802
        schrieb am zuletzt editiert von
        #5383

        @schlangenfanger sagte:

        Wurde nicht auch hier schon irgendwann , irgendwo mal erklärt , dass man nicht alles glauben soll , was irgendwelche Damen am Telefon erzählen !😉

        Jedenfalls berichtet @alfi heute das Gegenteil von dem, was hier erst vor drei Tagen gemeldet wurde: "Erst heute führte ich ein Telefonat mit einem Mitarbeiter der Kaera-AG Versicherung. Dieser hatte mir unmissverständlich klar gemacht das alle Betroffenen noch lange auf ihr Geld (wenn es überhaupt was gibt) warten müssen."

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Günter/HolidayCheckG Online
          Günter/HolidayCheckG Online
          Günter/HolidayCheck
          Admin Experte Fuerteventura
          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
          #5384

          Ich vertraue eher der Aussage des Zurich Schadensvorstandes...😏

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5385

            Vermutlich greifen die morgens alle in eine Lostrommel und finden dann einen Zettel mit "news to spread today" von "Wieso, wir haben doch schon alles angewiesen!" bis "Herrjeh, da warten Sie noch bis Sanktnimmerlein!" ...
            Ich würde mich auch eher an die offizielle Verlautbarung halten.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SchlangenfangerS Offline
              SchlangenfangerS Offline
              Schlangenfanger
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #5386

              Na an was denn sonst ?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

                zu a )
                Ja, genau das bedeutet das. Allerdings dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass vor dem 1.11.2018 gebuchte Leistungen nicht erbracht wurden.
                zu b )
                Natürlich gibt es zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit, alle entbehrten jener jetzt im Fokus stehenden Eigenschaft einer "Unterversicherung". Will sagen, bisher erhielten Betroffene ihre Auslagen zügig und vollständig erstattet.

                Vielleicht nicht unbedingt eine Offenbarung aber unter www.bundesjustizamt.de findest du (u.v.a.) ein Merkblatt zum §651r.

                Generell bestimmt man gerade für Versicherungsverträge gewisse Parameter, um das Risiko einigermaßen berechnen zu können müssen Abgrenzungen installiert werden.
                Hier: alle Verträge, die im Zeitraum 1.11.2018 bis 31.10.2019 geschlossen und nicht erfüllt wurden im Rahmen einer maximalen Entschädingungssumme von 110 Mio €.

                Geli1302G Offline
                Geli1302G Offline
                Geli1302
                schrieb am zuletzt editiert von
                #5387

                @vonschmeling sagte:

                zu a )
                Ja, genau das bedeutet das. Allerdings dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass vor dem 1.11.2018 gebuchte Leistungen nicht erbracht wurden.
                zu b )
                Natürlich gibt es zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit, alle entbehrten jener jetzt im Fokus stehenden Eigenschaft einer "Unterversicherung". Will sagen, bisher erhielten Betroffene ihre Auslagen zügig und vollständig erstattet.

                Vielleicht nicht unbedingt eine Offenbarung aber unter www.bundesjustizamt.de findest du (u.v.a.) ein Merkblatt zum §651r.

                Generell bestimmt man gerade für Versicherungsverträge gewisse Parameter, um das Risiko einigermaßen berechnen zu können müssen Abgrenzungen installiert werden.
                Hier: alle Verträge, die im Zeitraum 1.11.2018 bis 31.10.2019 geschlossen und nicht erfüllt wurden im Rahmen einer maximalen Entschädingungssumme von 110 Mio €.

                Wir haben unsere Reise über Neckermann im Oktober 2018 für Oktober 2019 gebucht. Heißt das, wir fallen in das vorherige Geschäftsjahr und haben evtl Chancen auf volle Erstattung?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HABERLINGH 1
                  HABERLINGH 1
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #5388

                  Nein!

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Einfach ausgedrückt betrifft die Absicherung alle Verträge, die im gegenständlichen Geschäftsjahr geschlossen wurden und durch den Antrag auf Insolvenz keine Erfüllung erleben / vulgo abgesagt wurden.
                    Der erste betroffene Abschluss dürfte demnach auf den 1.11.2018 datieren, der letzte auf den 24.9.2019. Alle unterfallen der Begrenzung auf 110 Mio Euro.
                    Die Fälligkeit der Erbringung der Leistung ist unmaßgeblich.
                    Für die Ausdeutung ist der gesamte Inhalt der Bestimmungen zu berücksichtigen, die Betrachtung einzelner Artikel führt nicht unbedingt zu einem schlüssigen Ergebnis.

                    Geli1302G Offline
                    Geli1302G Offline
                    Geli1302
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #5389

                    @vonschmeling sagte:

                    Einfach ausgedrückt betrifft die Absicherung alle Verträge, die im gegenständlichen Geschäftsjahr geschlossen wurden und durch den Antrag auf Insolvenz keine Erfüllung erleben / vulgo abgesagt wurden.
                    Der erste betroffene Abschluss dürfte demnach auf den 1.11.2018 datieren, der letzte auf den 24.9.2019. Alle unterfallen der Begrenzung auf 110 Mio Euro.
                    Die Fälligkeit der Erbringung der Leistung ist unmaßgeblich.
                    Für die Ausdeutung ist der gesamte Inhalt der Bestimmungen zu berücksichtigen, die Betrachtung einzelner Artikel führt nicht unbedingt zu einem schlüssigen Ergebnis.

                    Und was ist mit den Verträgen, die vor dem 1.11.18 geschlossen wurden, aber aufgrund der Insolvenz nicht durchgeführt wurden?

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HABERLINGH 1
                      HABERLINGH 1
                      HABERLING
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #5390

                      Die Reisen die vor 01.11.18 gebucht wurden fallen natürlich in das Insolvenzjahr 01.11.18 -30.10.19.

                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                      Werner EwesW 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • HABERLINGH HABERLING

                        Die Reisen die vor 01.11.18 gebucht wurden fallen natürlich in das Insolvenzjahr 01.11.18 -30.10.19.

                        Werner EwesW Offline
                        Werner EwesW Offline
                        Werner Ewes
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #5391

                        @haberling sagte:

                        Die Reisen die vor 01.11.18 gebucht wurden fallen natürlich in das Insolvenzjahr 01.11.18 -30.10.19.

                        Dieser Deiner Standpunkt steht im Widerspruch zu vonschmeling, ist Dir schon klar 😉 ?!

                        Und auch hier meine Frage: nur Standpunkt oder belegbare bzw. nachlesbare Fakten (Paragraphen, Urteile, Kommentare o.ä.) ?

                        towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV 1
                          vonschmelingV 1
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #5392

                          Die Gültigkeit des Sicherungsscheines für eine im Oktober 2018 gebuchte Reise für 10/19 lautet logischerweise 1.11.18-31.10.19, folglich sind diese Reisen ebenfalls nicht dem vorhergehenden Geschäftsjahr zuzuordnen.
                          Wie schon towi1802 bemerkte war meine Angabe unpräzise. Sie hätte nicht "Buchung ab" sondern "Sicherungsscheingültigkeit ab" lauten müssen.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Sandra HBCS Offline
                            Sandra HBCS Offline
                            Sandra HBC
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #5393

                            Dass ein Schaden in ein altes Geschäftsjahr fallen soll, der erst im September 2019 entstanden ist, wäre auch total unlogisch, da das GJ 2018 auch für den Versicherer längst abgeschlossen ist und bereits reportet wurde....Sicherlich bilden die Rückstellungen, aber doch nur für Schäden die in 2018 entstanden sind und wo die genaue Schadenhöhe noch nicht feststand.

                            Auch die müssen ja periodengerecht buchen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Werner EwesW Werner Ewes

                              @haberling sagte:

                              Die Reisen die vor 01.11.18 gebucht wurden fallen natürlich in das Insolvenzjahr 01.11.18 -30.10.19.

                              Dieser Deiner Standpunkt steht im Widerspruch zu vonschmeling, ist Dir schon klar 😉 ?!

                              Und auch hier meine Frage: nur Standpunkt oder belegbare bzw. nachlesbare Fakten (Paragraphen, Urteile, Kommentare o.ä.) ?

                              towi1802T Offline
                              towi1802T Offline
                              towi1802
                              schrieb am zuletzt editiert von towi1802
                              #5394

                              @werner-ewes sagte:

                              Dieser Deiner Standpunkt steht im Widerspruch zu vonschmeling, ist Dir schon klar 😉 ?!

                              Dir ist schon klar, dass Du geflissentlich überlesen hast, was ich dazu angemerkt hatte. Elende Rosinenpickerei. Hier wird regelmäßig das Gleiche gefragt und wehe, einer derjenigen, die die gleiche Frage schon zig mal zutreffend beantwortet haben, erlaubt sich eine (zu) knappe oder etwas unpräzise Antwort. Leute, wenn Ihr hofft, dass einer Euch auf die vielen hier erstmalig aufgetretenen Fragestellungen eine hundertprozentig rechtsverbindliche Auskunft geben kann, dann nehmt Geld in die Hand und sucht Euch den Anwalt der Euch entsprechend beglücken wird. Oder auch nicht.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • MonikasyM Offline
                                MonikasyM Offline
                                Monikasy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #5395

                                Ich bräuchte noch einmal Eure Hilfe. Wie schon in einem vorigen Post geschrieben, mussten wir für Januar neu buchen. Diesmal Schauinsland Reisen, ohne Sicherungsschein war mir wichtig, hatte ich auch bei HC angefragt,, da das Chargeback über die Kreditkarte deutlich einfacher ist. Heute habe ich die Reiseunterlagen nochmals gründlich studiert und bin über folgenden Link gestolpert:

                                http://slr.travel/hotel-insolvenzvers

                                Wer kennt sich damit aus? DANKE

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV 1
                                  vonschmelingV 1
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #5396

                                  Tja ... das ist ein Sicherungsschein, Monikasy.
                                  Man muss dazu bemerken, dass die Absicherung von Einzelleistungen wie Flug oder Hotel gegen Insolvenz von Verbraucherverbänden und auch Anwälten schon seit langem gefordert wird.
                                  Nu macht´s einer (Schlauinsand) und es ist auch wieder nicht recht ... 😕

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  MonikasyM SokratesS 2 Antworten Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Tja ... das ist ein Sicherungsschein, Monikasy.
                                    Man muss dazu bemerken, dass die Absicherung von Einzelleistungen wie Flug oder Hotel gegen Insolvenz von Verbraucherverbänden und auch Anwälten schon seit langem gefordert wird.
                                    Nu macht´s einer (Schlauinsand) und es ist auch wieder nicht recht ... 😕

                                    MonikasyM Offline
                                    MonikasyM Offline
                                    Monikasy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #5397

                                    Danke vonschmeling,

                                    Danke vonschmeling,

                                    Irgendeine Ahnung wie folgender Abschnitt zu verstehen ist? 8 Millionen nur für den Veranstalter Schausinsland Reisen? So etwas habe ich noch nie vorher gesehen.

                                    Die vorstehende Haftung des Versicherers ist für alle Reisekunden des Reiseveranstalters begrenzt auf einen Höchstbetrag von insgesamt maximal 8.000.000 EUR. Sollte dieser Höchstbetrag nicht für alle berechtigten Ansprüche ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag eines Reisekunden in dem Verhältnis, in dem sein Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      Tja ... das ist ein Sicherungsschein, Monikasy.
                                      Man muss dazu bemerken, dass die Absicherung von Einzelleistungen wie Flug oder Hotel gegen Insolvenz von Verbraucherverbänden und auch Anwälten schon seit langem gefordert wird.
                                      Nu macht´s einer (Schlauinsand) und es ist auch wieder nicht recht ... 😕

                                      SokratesS Offline
                                      SokratesS Offline
                                      Sokrates
                                      Experte Istanbul
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #5398

                                      @vonschmeling

                                      Vor allem - man beachte das Datum dieses Scheines! 😳

                                      LG

                                      Sokrates

                                      Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • MonikasyM Offline
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                                        Monikasy
                                        schrieb am zuletzt editiert von Monikasy
                                        #5399

                                        Hilfe ... Was bedeutet das Datum ?

                                        gebucht habe ich erst im November, nachdem die Neckermann Reise storniert wurde

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • jlechtenboehmerJ Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #5400

                                          Das es diesen Sicherungsschein schon VOR der TC-Insolvenz gab und somit keine Reaktion auf diese ist .....

                                          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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