Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@Bienekind
alles klar
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Hier schreiben einige unsachgemäße Kommentare und Infos(betrifft nicht Dich).
Danke an die Administratoren für die vielen sachlichen Darstellungen und Erklärungen.
Meine Frage ist, hat schon jemand das Geld durch die Kreditkartengesellschaft tatsächlich erstattet bekommen bei Pauschalreise? -
@blaubild
Trotz der fundamental neuen Situation wurde ziemlich schnell klar, dass Pauschalreisende sich erst an den Versicherer wenden und dessen Erstattung abwarten müssten bevor ein Chargeback erwogen werden kann.
Ausnahme: Der Versicherer versäumt die Frist von 60 Tagen für eine spezifische Rückmeldung, in diesem Fall kann der gesamte Betrag bestritten werden. -
@blaubild
Trotz der fundamental neuen Situation wurde ziemlich schnell klar, dass Pauschalreisende sich erst an den Versicherer wenden und dessen Erstattung abwarten müssten bevor ein Chargeback erwogen werden kann.
Ausnahme: Der Versicherer versäumt die Frist von 60 Tagen für eine spezifische Rückmeldung, in diesem Fall kann der gesamte Betrag bestritten werden. -
Über die Auslegung oder Deutung des Paragraphen 651r BGB hinsichtlich der Frage: fallen die Rückholkosten etc. (kolpotierten 80 Mio.) unter die 110 Mio. Limit gibt es geteilte Meinungen. OK. Der andere relevante Aspekt ist für mich die Auslegung des Absatz 3 Satz 3 ("Er -der Versicherer- kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen.") Die Auffassung einiger Wissenden hier im Forum lautet ja, dass (weil) das Insolvenzdatum 25.9.19 nunmal in das eine Geschäftsjahr fällt, alle von dieser Insolvenz betroffene Reisen unter diesen -nur einen- Deckel 110 Mio. des einen Geschäftsjahres fallen. Aus dem Satz 3 oben kann man das ja nicht direkt ableiten. Daher meine Frage bzw. Bitte: Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage, Rechtsprechung oder sonstigen nachlesbaren Grundlage beruht diese Auffassung?
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Einfach ausgedrückt betrifft die Absicherung alle Verträge, die im gegenständlichen Geschäftsjahr geschlossen wurden und durch den Antrag auf Insolvenz keine Erfüllung erleben / vulgo abgesagt wurden.
Der erste betroffene Abschluss dürfte demnach auf den 1.11.2018 datieren, der letzte auf den 24.9.2019. Alle unterfallen der Begrenzung auf 110 Mio Euro.
Die Fälligkeit der Erbringung der Leistung ist unmaßgeblich.
Für die Ausdeutung ist der gesamte Inhalt der Bestimmungen zu berücksichtigen, die Betrachtung einzelner Artikel führt nicht unbedingt zu einem schlüssigen Ergebnis. -
Einfach ausgedrückt betrifft die Absicherung alle Verträge, die im gegenständlichen Geschäftsjahr geschlossen wurden und durch den Antrag auf Insolvenz keine Erfüllung erleben / vulgo abgesagt wurden.
Der erste betroffene Abschluss dürfte demnach auf den 1.11.2018 datieren, der letzte auf den 24.9.2019. Alle unterfallen der Begrenzung auf 110 Mio Euro.
Die Fälligkeit der Erbringung der Leistung ist unmaßgeblich.
Für die Ausdeutung ist der gesamte Inhalt der Bestimmungen zu berücksichtigen, die Betrachtung einzelner Artikel führt nicht unbedingt zu einem schlüssigen Ergebnis.Danke für die Antwort.
a ) würde das bedeuten, dass Reisen, die vor dem 1.11.18 gebucht wurden, aber von der Insolvenz betroffene sind, noch in das vorherige Geschäftsjahr fallen?
b ) gibt es für deine -durchaus plausibel klingende-Antwort nachlesbare "Paragraphen", Rechtsprechungen aus der Vergangenheit, Gesetzeskommentierungen o.ä. ? Woher weißt Du das?
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zu a )
Ja, genau das bedeutet das. Allerdings dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass vor dem 1.11.2018 gebuchte Leistungen nicht erbracht wurden.
zu b )
Natürlich gibt es zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit, alle entbehrten jener jetzt im Fokus stehenden Eigenschaft einer "Unterversicherung". Will sagen, bisher erhielten Betroffene ihre Auslagen zügig und vollständig erstattet.Vielleicht nicht unbedingt eine Offenbarung aber unter www.bundesjustizamt.de findest du (u.v.a.) ein Merkblatt zum §651r.
Generell bestimmt man gerade für Versicherungsverträge gewisse Parameter, um das Risiko einigermaßen berechnen zu können müssen Abgrenzungen installiert werden.
Hier: alle Verträge, die im Zeitraum 1.11.2018 bis 31.10.2019 geschlossen und nicht erfüllt wurden im Rahmen einer maximalen Entschädingungssumme von 110 Mio €. -
zu a )
Ja, genau das bedeutet das. Allerdings dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass vor dem 1.11.2018 gebuchte Leistungen nicht erbracht wurden.
zu b )
Natürlich gibt es zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit, alle entbehrten jener jetzt im Fokus stehenden Eigenschaft einer "Unterversicherung". Will sagen, bisher erhielten Betroffene ihre Auslagen zügig und vollständig erstattet.Vielleicht nicht unbedingt eine Offenbarung aber unter www.bundesjustizamt.de findest du (u.v.a.) ein Merkblatt zum §651r.
Generell bestimmt man gerade für Versicherungsverträge gewisse Parameter, um das Risiko einigermaßen berechnen zu können müssen Abgrenzungen installiert werden.
Hier: alle Verträge, die im Zeitraum 1.11.2018 bis 31.10.2019 geschlossen und nicht erfüllt wurden im Rahmen einer maximalen Entschädingungssumme von 110 Mio €. -
Und inwiefern ist das jetzt eine von meiner abweichende Auffassung?
Genau das sage ich doch auch ...
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zu a )
da ist doch vor TC schon ein RV über Zurich versichert insolvent gegangen, wenn ich den Thread richtig in Erinnerung habe?! Dessen betroffenen Verträge zumindest in Teilen vor dem 1.11.18?zu b ) verstanden, aber so richtig fassbar, konkret nachlesbar gibt's da wohl nix.
Mal sehen, was die Juris nach Keara-Bescheid aus dem Hut zaubern...
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Und inwiefern ist das jetzt eine von meiner abweichende Auffassung?
Genau das sage ich doch auch ...
@vonschmeling sagte:
Und inwiefern ist das jetzt eine von meiner abweichende Auffassung?
Ich gehe davon aus, dass auch etwaige Schäden aus vor dem 1.11.2018 abgeschlossenen Reiseverträgen aus dem einen Versicherungstopf bedient werden.
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Welcher Veranstalter ist denn vor Tc insolvent gegangen und wurde über die Zürich versichert? Habe dazu keine Infos ergoogeln können. Kann derjenige der es geschrieben hat mal bitte Details nennen.
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Troll Tours, ich glaube im Dez 2018 ...
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Etwas früher wurde die Insolvenz angemeldet---am 02.10.2018
Die gibt es inzwischen aber wieder, unter "Troll Tours – Eine Marke der Troll Touristik GmbH"*
Mit dem gleichen Geschäftsführer.
In dem Fall wurde aber ein Investor gefunden.....und mit diesem zusammen die neue GmbH- siehe oben--- gegründet.(Vorheriger Name: Troll Tours Reisen GmbH)
Übrigens hatte die **-damals --**eine enge Kooperation mit der Cook Gruppe(nutzten deren Vertriebswege)
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Troll Tours, ich glaube im Dez 2018 ...
@vonschmeling sagte:
Troll Tours, ich glaube im Dez 2018 ...
Ja, das Datum geisterte hier schon mehrfach rum.
Das Formular bei der KAERA ist aber Stand 10/2018.
Die https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2018/10/05/troll-tours-ist-insolvent/
meinen auch Oktober 2018. Damit bleibt wohl nur noch Tour Vital.Oh. Nun war ich zu spät.
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Macht nix, towi-- und Kaera war auch bei Troll schon richtig,10/2018
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Hauptsache anderer "Topf" ...

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Danke genau das wollte ich wissen.
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Ich habe gerade mit der Kaera Versicherung telefoniert , sie sagten mir das schon einige wieder ausgezahlt wurden und das alle reisen die dieses Jahr stattfinden sollten noch bis Ende Dezember ausgezahlt werden . Allerdings sagte sie nicht wieviel man wiederbekommt .
hat jemand schon Erfahrungen , oder Geld wiederbekommen ?? -
Nein
Ähm , mit wem hast du telefoniert ??