Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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smiddi,wann hast du deine Reise bezahlt?
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Das ist ziemlich irrelevant, relevant hingegen ist die Frage, wann die Reklamation wegen Nichterfüllung erfolgte.
Erst ab diesem Zeitpunkt waren Fristen zu berücksichtigen.
Präzise:
Vom Zeitpunkt der Schadenmeldung bei Kaera / Zurich hatte diese 60 Tage Zeit, die Höhe der Erstattung zu kommunizieren.
Sobald diese Frist abgelaufen ist, kann der komplette Betrag (unter Vorbehalt!) zurückverlangt werden. -
Gilt die Frist von 60 Tagen nur für MasterCard oder auch für VisaCard ?
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Es handelt sich um gesetzliche Fristen, die gelten entsprechend für alle.
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Danke für die Info. Es wäre für uns hilfreich, wenn wir die konkrete Gesetzesgrundlage hätten. Dann können wir auch sofort VISA zur Zahlung auffordern. VISA will erst zahlen, wenn wir von Kaera den Rückzahlungsbescheid haben.
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VISA ist vertraut mit den gesetzlichen Grundlagen ...
Wenn ihr vor 60 Tagen die Versicherung zur Regulierung aufgefordert habt ist sie bei mangelnder Rückmeldung im Verzug und die Zahlung kann in ihrer gesamten Höhe reklamiert werden.
Es ist nicht eure Obliegenheit, dazu herzuleiten. -
@vs: Die gesetzliche Grundlage kannst Du mir mal zeigen... Es gibt kein Chargeback Gesetz, nur Chargeback Bedingungen (also Vertragsrecht) und die unterscheiden sich naturgemäß von Anbieter zu Anbieter.
Bei Mastercard kann das Chargeback Verfahren 60 Tage nach fehlender Rückmeldung von Kaera ausgelöst werden, bei VISA ist zwingend ein Ablehnungsschreiben von Kaera mit Angabe, wie viel Geld nicht zurückgezahlt wird, erforderlich, lässt sich auch unter dem von mir bereits verlinkten Artikel der Stiftung Warentest nachlesen (klick). Dort stehen auch die bei Visa zu beachtenden Fristen. Völlig unklar ist, ob und wann Chargeback bei Amex möglich ist, da -wie bereits mehrfach erwähnt- Amex selbst Acquirer ist und den Schaden selbst tragen muss.
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Vielleicht verdeutlicht dieser Link meine Argumentation
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Es ist zwar sehr gut dass. Chargeback bei Mastercard bereits durchgeführt wurde, aber ich freue mich noch nicht, da laut Aussage meiner Bank, jetzt hat der Insolvenzverwalter 8 Wochen Zeit dieser Belastung zu widersprechen. Das heißt erst dann ist das Geld endgültig erstattet. Wie weit der Insovenzverwalter dies tatsächlich zurückfordern kann ist eher eine Frage an von Schmeling (Leistung. nicht erhalten). Haftet in diesem Fall die Bank des RV, die dieser Kreditkartentransaktion durchgeführt und das Chargebackrisiko hat????
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An sich kann der IV nur widersprechen, wenn er die Leistung doch noch erbringt, blaubild.
Damit würde ich also nicht rechnen ...
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Hallo. Wollte euch nur mitteilen, dass ich heute von der DKB / Miles and More Karte den gesamten Reisepreis gutgeschrieben bekommen habe (Anzahlung im Januar, Rest im September).
Sobald wir von Kaera eine Erstattung bekommen, müssen wir dann an die Bank dieses Schreiben senden, dann wird die Differenz endgültig gutgeschrieben bzw der "vorläufig" Vermerk herausgenommen.
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Nippynell , ich bin mir sicher , dass wir es erfahren hätten , wenn jemand , der hier mitliest, etwas bekommen hätte . Sobald sich bei mir etwas Neues ergibt , werde ich natürlich berichten .
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Manche haben im Onlinestatus, dass die Prüfung abgeschlossen ist und auf die Quotierung gewartet wird bei Kaera. Die allermeisten sind aber noch in Bearbeitung. Demnach wird es noch eine gute Zeit dauern bis die Quote steht.
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@vs
Ich weiss zwar, dass bei chargeback der Verkäufer die Möglichkeit hat zu widersprechen und dann die Leistung belegen muss, jedoch denke ich, dass gerade im insolvenzfall der iv widersprechenden wird, da ihm sonst das Geld wieder belastet würde, was in der Insolvenz ja ausgeschlossen ist. Genau das ist doch dann ein Fall für die Haftung ( womöglich Versicherung?) Der händlerbank, oder?
Ergänzend: wenn bei uns ein Kunde cb beantragt werden wir kontaktiert. Können wir die Leistung nicht belegen zahlt das nicht das kk Institut sondern wir werden als Verkäufer selbstverständlich wieder belastet. -
Bei Insolvenz zahlt die Bank des Verkäufers:
https://travel-dealz.de/blog/chargeback-insolvenz/ -
Genau das. Deshalb wird der iv widersprechen. ( falls dies nötig ist, denn die Insolvenz ist ja bekannt)
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Manche haben im Onlinestatus, dass die Prüfung abgeschlossen ist und auf die Quotierung gewartet wird bei Kaera. Die allermeisten sind aber noch in Bearbeitung. Demnach wird es noch eine gute Zeit dauern bis die Quote steht.
Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich habe am 26. September die Schadensmeldung bei KAERA direkt über das Onlineformular gemacht.
Bis heute habe ich nur eine Eingangsbestätigung bekommen aber nicht ob alles vollständig war oder ähnliches. Nun lese ich hier das man den Status einsehen kann wenn man sich einloggt. Wo kann ich mich einloggen ? bei Kaera ?