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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • paweljer23P Offline
    paweljer23P Offline
    paweljer23
    schrieb am zuletzt editiert von
    #5461

    smiddi,wann hast du deine Reise bezahlt?

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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #5462

      Das ist ziemlich irrelevant, relevant hingegen ist die Frage, wann die Reklamation wegen Nichterfüllung erfolgte.
      Erst ab diesem Zeitpunkt waren Fristen zu berücksichtigen.
      Präzise:
      Vom Zeitpunkt der Schadenmeldung bei Kaera / Zurich hatte diese 60 Tage Zeit, die Höhe der Erstattung zu kommunizieren.
      Sobald diese Frist abgelaufen ist, kann der komplette Betrag (unter Vorbehalt!) zurückverlangt werden.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Holzbrett 20H Offline
        Holzbrett 20H Offline
        Holzbrett 20
        schrieb am zuletzt editiert von
        #5463

        Gilt die Frist von 60 Tagen nur für MasterCard oder auch für VisaCard ?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #5464

          Es handelt sich um gesetzliche Fristen, die gelten entsprechend für alle.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Holzbrett 20H Offline
            Holzbrett 20H Offline
            Holzbrett 20
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5465

            Danke für die Info. Es wäre für uns hilfreich, wenn wir die konkrete Gesetzesgrundlage hätten. Dann können wir auch sofort VISA zur Zahlung auffordern. VISA will erst zahlen, wenn wir von Kaera den Rückzahlungsbescheid haben.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #5466

              VISA ist vertraut mit den gesetzlichen Grundlagen ...
              Wenn ihr vor 60 Tagen die Versicherung zur Regulierung aufgefordert habt ist sie bei mangelnder Rückmeldung im Verzug und die Zahlung kann in ihrer gesamten Höhe reklamiert werden.
              Es ist nicht eure Obliegenheit, dazu herzuleiten.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Wülfi71W Offline
                Wülfi71W Offline
                Wülfi71
                schrieb am zuletzt editiert von
                #5467

                @vs: Die gesetzliche Grundlage kannst Du mir mal zeigen... Es gibt kein Chargeback Gesetz, nur Chargeback Bedingungen (also Vertragsrecht) und die unterscheiden sich naturgemäß von Anbieter zu Anbieter.

                Bei Mastercard kann das Chargeback Verfahren 60 Tage nach fehlender Rückmeldung von Kaera ausgelöst werden, bei VISA ist zwingend ein Ablehnungsschreiben von Kaera mit Angabe, wie viel Geld nicht zurückgezahlt wird, erforderlich, lässt sich auch unter dem von mir bereits verlinkten Artikel der Stiftung Warentest nachlesen (klick). Dort stehen auch die bei Visa zu beachtenden Fristen. Völlig unklar ist, ob und wann Chargeback bei Amex möglich ist, da -wie bereits mehrfach erwähnt- Amex selbst Acquirer ist und den Schaden selbst tragen muss.

                06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #5468

                  Vielleicht verdeutlicht dieser Link meine Argumentation

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • blaubildB Offline
                    blaubildB Offline
                    blaubild
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #5469

                    Es ist zwar sehr gut dass. Chargeback bei Mastercard bereits durchgeführt wurde, aber ich freue mich noch nicht, da laut Aussage meiner Bank, jetzt hat der Insolvenzverwalter 8 Wochen Zeit dieser Belastung zu widersprechen. Das heißt erst dann ist das Geld endgültig erstattet. Wie weit der Insovenzverwalter dies tatsächlich zurückfordern kann ist eher eine Frage an von Schmeling (Leistung. nicht erhalten). Haftet in diesem Fall die Bank des RV, die dieser Kreditkartentransaktion durchgeführt und das Chargebackrisiko hat????

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #5470

                      An sich kann der IV nur widersprechen, wenn er die Leistung doch noch erbringt, blaubild.
                      Damit würde ich also nicht rechnen ... 😏

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • blaubildB Offline
                        blaubildB Offline
                        blaubild
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #5471

                        Das sind ja WIRKLICH gute Nachrichten!
                        Danke von schmeling!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Detlef MD 1
                          Detlef MD 1
                          Detlef M
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #5472

                          Haben gerade gesehen, das unser Chargeback (Mastercard) durch ist und uns der volle Betrag gutgeschrieben wurde. Anzahlung der Reise war im Juni, der kompl. Restbetrag wurde uns 3 Tage vor der Insolvenz abgezogen)

                          02-14 - Kroatien ✈ 15-Mallorca+Sri Lanka ✈ 16-Fuerte.+Zanzibar ✈ 17-Sri Lanka ✈ 18-Kos+Kuba ✈ 19-Kos+Rhodos ✈ 20-Kreta ✈ 21-Kos ✈ 22-Kreta+Kos ✈ 23-Kreta+Makadi Bay ✈ 24-Kreta+Makadi Bay ✈ 25-Kreta+Makadi Bay ✈ 26-Makadi Bay+Kreta

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mucmuliM Offline
                            mucmuliM Offline
                            mucmuli
                            schrieb am zuletzt editiert von mucmuli
                            #5473

                            Hallo. Wollte euch nur mitteilen, dass ich heute von der DKB / Miles and More Karte den gesamten Reisepreis gutgeschrieben bekommen habe (Anzahlung im Januar, Rest im September).

                            Sobald wir von Kaera eine Erstattung bekommen, müssen wir dann an die Bank dieses Schreiben senden, dann wird die Differenz endgültig gutgeschrieben bzw der "vorläufig" Vermerk herausgenommen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • NippynellN Offline
                              NippynellN Offline
                              Nippynell
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #5474

                              Die 60 Tage seit der Meldung, sind bei mir schon lange abgelaufen,
                              es tut sich auch nichts,hat schon jemand eine Summe von Kaera bekommen?

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • SchlangenfangerS Offline
                                SchlangenfangerS Offline
                                Schlangenfanger
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #5475

                                Nippynell , ich bin mir sicher , dass wir es erfahren hätten , wenn jemand , der hier mitliest, etwas bekommen hätte . Sobald sich bei mir etwas Neues ergibt , werde ich natürlich berichten .

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Olli+NickyO Offline
                                  Olli+NickyO Offline
                                  Olli+Nicky
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #5476

                                  Manche haben im Onlinestatus, dass die Prüfung abgeschlossen ist und auf die Quotierung gewartet wird bei Kaera. Die allermeisten sind aber noch in Bearbeitung. Demnach wird es noch eine gute Zeit dauern bis die Quote steht.

                                  Beppo45B 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Sandra HBCS Offline
                                    Sandra HBCS Offline
                                    Sandra HBC
                                    schrieb am zuletzt editiert von Sandra HBC
                                    #5477

                                    @vs
                                    Ich weiss zwar, dass bei chargeback der Verkäufer die Möglichkeit hat zu widersprechen und dann die Leistung belegen muss, jedoch denke ich, dass gerade im insolvenzfall der iv widersprechenden wird, da ihm sonst das Geld wieder belastet würde, was in der Insolvenz ja ausgeschlossen ist. Genau das ist doch dann ein Fall für die Haftung ( womöglich Versicherung?) Der händlerbank, oder?
                                    Ergänzend: wenn bei uns ein Kunde cb beantragt werden wir kontaktiert. Können wir die Leistung nicht belegen zahlt das nicht das kk Institut sondern wir werden als Verkäufer selbstverständlich wieder belastet.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • BieneMaja05B Offline
                                      BieneMaja05B Offline
                                      BieneMaja05
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #5478

                                      Bei Insolvenz zahlt die Bank des Verkäufers:
                                      https://travel-dealz.de/blog/chargeback-insolvenz/

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Sandra HBCS Offline
                                        Sandra HBCS Offline
                                        Sandra HBC
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #5479

                                        Genau das. Deshalb wird der iv widersprechen. ( falls dies nötig ist, denn die Insolvenz ist ja bekannt)

                                        vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Olli+NickyO Olli+Nicky

                                          Manche haben im Onlinestatus, dass die Prüfung abgeschlossen ist und auf die Quotierung gewartet wird bei Kaera. Die allermeisten sind aber noch in Bearbeitung. Demnach wird es noch eine gute Zeit dauern bis die Quote steht.

                                          Beppo45B Offline
                                          Beppo45B Offline
                                          Beppo45
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #5480

                                          Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich habe am 26. September die Schadensmeldung bei KAERA direkt über das Onlineformular gemacht.
                                          Bis heute habe ich nur eine Eingangsbestätigung bekommen aber nicht ob alles vollständig war oder ähnliches. Nun lese ich hier das man den Status einsehen kann wenn man sich einloggt. Wo kann ich mich einloggen ? bei Kaera ?

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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