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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #5661

    Wie gesagt ... ich würde warten bis mehr über das Prozedere bekannt wird.
    Die Informationen sollen zu Jahresbeginn verfügbar gemacht werden, so lange kann man die Forderungsanmeldung ohne Weiteres noch liegen lassen. Mit der Eingage des Anspruches verwirkt man allerdings nicht die Leistung durch die Regierung, man kann sich nur unnötigen Aufwand erstmal ersparen.

    @Günter
    ... neiiin, nicht! Soviel Humor bringen wir schon noch auf!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • SchlangenfangerS Offline
      SchlangenfangerS Offline
      Schlangenfanger
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #5662

      Und schon wieder sagt einer so und einer so .

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • HABERLINGH 1
        HABERLINGH 1
        HABERLING
        schrieb am zuletzt editiert von
        #5663

        Ich gebe es auf, die aussage der Justizministerin ist doch eindeutig.😳

        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • SchlangenfangerS Offline
          SchlangenfangerS Offline
          Schlangenfanger
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #5664

          Haberling , die Aussage ist eindeutig . Aber warum sagt man LoDa am Telefon , man muß sich anmelden ? LoDa tut das schön brav und dann sagst du , er / sie bekommt keinen € von der Regierung . Das meinte ich mit verwirrend .

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH 1
            HABERLINGH 1
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
            #5665

            Überlege doch mal, wie soll man eine Forderung an den Bund abtreten die man schon selbst beim IV angemeldet hat, bei dem es wahrscheinlich nichts mehr zu hohlen gibt.

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH HABERLING

              @LoDa01 dir ist aber schon bewusst, wenn du deine Forderung direkt beim Insolvenzverwalter anmeldest, daß du von der Bundesregierung keinen Euro erhältst.

              towi1802T Offline
              towi1802T Offline
              towi1802
              schrieb am zuletzt editiert von
              #5666

              @haberling sagte:

              @LoDa01 dir ist aber schon ....

              Diese These halte ich doch für etwas zu tun gewagt.

              Es ist doch offensichtlich, dass sich die Schreiben der Insolvenzverwalter mit der Entscheidung der Bundesregierung überschnitten haben.

              Hinzukommt wieder mal juristisches Neuland. Staatshaftung bei Insolvenz. Da beißen sich wieder formale Anforderungen und die Praxis. Hatte sich Experte Bxxx zu diesen Finessen geäußert?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • CandecorC Offline
                CandecorC Offline
                Candecor
                Bekannter Forentroll Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #5667

                @Haberling

                Wo genau ist das Problem? Ich habe heute eine Forderung und reiche diese beim Insolvenzverwalter ein .. im Januar ändert sich die Sachlage und ich trete meine Forderung an die Bundesregierung ab! Damit ist die Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter immer noch beständig, aber wird von der Bundesregierung eingefordert.

                Kann doch nicht so schwer sein ...

                vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • CliffideoC Offline
                  CliffideoC Offline
                  Cliffideo
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #5668

                  Es ist doch sooo einfach: man hat die Auswahl aus zwei Möglichkeiten:
                  Entweder seine Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden und eventuell bis zu 5 Jahre auf eine vielleicht einstellig prozentuale Rückzahlung warten...
                  Oder der Bundesregierung glauben, die alles erstatten möchte und die dafür durchzuführenden Schritte für Anfang 2020 ankündigt.
                  Nun lieber insolvenzbetroffener Reisende, nun darfst Du Dich entscheiden.

                  Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                  Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • HABERLINGH 1
                    HABERLINGH 1
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                    #5669

                    Dann reicht doch alle eure Forderungen beim IV ein, das gönne ich Ihm.😉

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Sandra HBCS Offline
                      Sandra HBCS Offline
                      Sandra HBC
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #5670

                      Würden die Leute doch nur mal so laut aufschreien, wenn wirklich Steuergelder verschwendet werden....

                      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • teiliT Offline
                        teiliT Offline
                        teili
                        schrieb am zuletzt editiert von teili
                        #5671

                        Habe auch einen Brief mit PIN, und auch telefoniert.

                        So gehts

                        1. Sich registrieren mit pers. Kontaktdaten,
                        nach erfolgreicher Bestätigung
                        "Gläubigerbereich" auswählen
                        2. Forderung anmelden mit PIN (z.B. Pauschalreise und Summe)
                        3. Abwarten

                        Das nennt man "Automatisierung des Verfahrensablaufes"

                        Die regeln das für mich.
                        Die bestellten IV's haben das Sagen.
                        Wartet die Briefe ab dann seid ihr schlauer.

                        MfG Teili

                        https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs

                        towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • MagghyM Offline
                          MagghyM Offline
                          Magghy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #5672

                          Hallo,

                          auch ich bekam heute von hww Post mit gestrigem Datum und werde wie vonschmeling vorschlug erstmal abwarten. Kann durchaus sein, das sich die Schreiben mit der Meldung v. Fr. Lamprecht überschnitten haben. Bis 20.05. haben wir auch Zeit, unsere Forderungen einzureichen. Aber warum müssen wir das eigentlich nochmal machen, wenn doch bei Kaera schon alles zur Begutachtung vorliegt?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • teiliT Offline
                            teiliT Offline
                            teili
                            schrieb am zuletzt editiert von teili
                            #5673

                            @ Magghy

                            Die bestellten IV's haben das Sagen.
                            Deshalb alles sorgfältig aufheben.

                            https://www.hww.eu/fileadmin/user_upload/doks/Merkblatt_zur_Forderungsanmeldung_im_Insolvenzverfahren-1.pdf

                            http://www.glaeubigerinfo.de/winsolvenz/gis.web/default.asp?id=401

                            MfG Teili

                            https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • ArminA Offline
                              ArminA Offline
                              Armin
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #5674

                              In den Medien wird ja kommuniziert daß man als Betroffener bezüglich der Erstattung des 82,5% Restes durch den Staat erstmal selbst nicht tätig werden muß. Ich gehe davon aus daß es diesbezüglich nach der Kaera-Auszahlung zu einem Datenaustausch zwischen Kaera und der dann vom Staat beauftragten Stelle kommen wird. Als Betroffener halte ich erstmal die Füße still und warte ab bis, wie angekündigt Anfang 2020 das ganze Prozedere eingestielt wird. Natürlich zuallererst für mich selbst, aber auch für die Betroffenen die hier xk€ im Feuer haben, freue ich mich daß das Ganze im Gegensatz zu vielen anderen Pleiten außerhalb des Pauschalreisegeschäftes mit Sicherheit recht plüschig ablaufen wird.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • NippynellN Nippynell

                                Ich finde es vollkommen gerecht,dass die bezahlen,die es mit verbockt haben.
                                Es wird soviel Steuergeld sinnlos zum Fenster raus geworfen,warum soll
                                dann nicht mal der deutsche Bürger was davon haben.
                                Die Neider und Missgünstigen wird es immer geben.
                                Ich freu mich sehr über die Entscheidung,der nächste Urlaub ist gesichert,
                                und noch was,wer einer ordentlichen Arbeit nach geht, kann sich auch einen Urlaub leisten.

                                BienekindB Offline
                                BienekindB Offline
                                Bienekind
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #5675

                                @nippynell sagte:

                                und noch was,wer einer ordentlichen Arbeit nach geht, kann sich auch einen Urlaub leisten.

                                Du fragtest eben, ob du dich schämen sollst. Für diesen Satz ganz gewiss! 😡 Das war unter aller S.a.u!

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • MagghyM Offline
                                  MagghyM Offline
                                  Magghy
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #5676

                                  @teili

                                  Danke für deine Antwort. Ja natürlich werde ich alles aufheben. Für mich ist das alles sehr verwirrend.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • teiliT teili

                                    Habe auch einen Brief mit PIN, und auch telefoniert.

                                    So gehts

                                    1. Sich registrieren mit pers. Kontaktdaten,
                                    nach erfolgreicher Bestätigung
                                    "Gläubigerbereich" auswählen
                                    2. Forderung anmelden mit PIN (z.B. Pauschalreise und Summe)
                                    3. Abwarten

                                    Das nennt man "Automatisierung des Verfahrensablaufes"

                                    Die regeln das für mich.
                                    Die bestellten IV's haben das Sagen.
                                    Wartet die Briefe ab dann seid ihr schlauer.

                                    MfG Teili

                                    towi1802T Offline
                                    towi1802T Offline
                                    towi1802
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #5677

                                    @teili sagte:

                                    ... auch telefoniert.

                                    Ist das Schreiben tatsächlich so schwer begreiflich?

                                    teiliT 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • SchlangenfangerS Offline
                                      SchlangenfangerS Offline
                                      Schlangenfanger
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #5678

                                      Ich frage mich nur , warum einem die am Telefon sagen man soll sich anmelden , wenn man doch offiziell auf Anweisung 2020 warten soll .

                                      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • CandecorC Candecor

                                        @Haberling

                                        Wo genau ist das Problem? Ich habe heute eine Forderung und reiche diese beim Insolvenzverwalter ein .. im Januar ändert sich die Sachlage und ich trete meine Forderung an die Bundesregierung ab! Damit ist die Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter immer noch beständig, aber wird von der Bundesregierung eingefordert.

                                        Kann doch nicht so schwer sein ...

                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #5679

                                        @candecor sagte:

                                        ...
                                        im Januar ändert sich die Sachlage und ich trete meine Forderung an die Bundesregierung ab! Damit ist die Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter immer noch beständig, aber wird von der Bundesregierung eingefordert.

                                        Genau so läuft´s. Man verwirkt mit der Einreichung nicht die Möglichkeit ggf. an das BMJV abzutreten.
                                        Nur für´s Protokoll, Schlangenfanger:
                                        Das ist hier ein Forum und keine Expertenkommission! Du kannst also nicht 100% zuverlässige Aussagen von den Mitwirkenden verlangen, die dürfen sich durchaus täuschen, ohne von dir dafür angefegt zu werden.
                                        @Cliffideo
                                        Deine Aussage stimmt so nicht. Man kann auch eine eingereichte Forderung ggf. abtreten, das eine schließt das andere nicht aus.

                                        Die Feststellung "die Betroffenen müssen erst einmal nichts unternehmen um ihre Rechte zu wahren" bedeutet nichts weiter, als dass man auch getrost abwarten kann ohne seinen Anspruch zu gefährden.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #5680

                                          @Towi

                                          Nein das Schreiben ist nicht verwirrend, sondern eure Aussagen, was angeblich richtig ist (Schreiben beantworten, nichts machen, abwarten) und da warte ich lieber erstmal ab.

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