Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Wie gesagt ... ich würde warten bis mehr über das Prozedere bekannt wird.
Die Informationen sollen zu Jahresbeginn verfügbar gemacht werden, so lange kann man die Forderungsanmeldung ohne Weiteres noch liegen lassen. Mit der Eingage des Anspruches verwirkt man allerdings nicht die Leistung durch die Regierung, man kann sich nur unnötigen Aufwand erstmal ersparen.@Günter
... neiiin, nicht! Soviel Humor bringen wir schon noch auf! -
Und schon wieder sagt einer so und einer so .
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Haberling , die Aussage ist eindeutig . Aber warum sagt man LoDa am Telefon , man muß sich anmelden ? LoDa tut das schön brav und dann sagst du , er / sie bekommt keinen € von der Regierung . Das meinte ich mit verwirrend .
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@LoDa01 dir ist aber schon bewusst, wenn du deine Forderung direkt beim Insolvenzverwalter anmeldest, daß du von der Bundesregierung keinen Euro erhältst.
@haberling sagte:
@LoDa01 dir ist aber schon ....
Diese These halte ich doch für etwas zu tun gewagt.
Es ist doch offensichtlich, dass sich die Schreiben der Insolvenzverwalter mit der Entscheidung der Bundesregierung überschnitten haben.
Hinzukommt wieder mal juristisches Neuland. Staatshaftung bei Insolvenz. Da beißen sich wieder formale Anforderungen und die Praxis. Hatte sich Experte Bxxx zu diesen Finessen geäußert?
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Wo genau ist das Problem? Ich habe heute eine Forderung und reiche diese beim Insolvenzverwalter ein .. im Januar ändert sich die Sachlage und ich trete meine Forderung an die Bundesregierung ab! Damit ist die Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter immer noch beständig, aber wird von der Bundesregierung eingefordert.
Kann doch nicht so schwer sein ...
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Es ist doch sooo einfach: man hat die Auswahl aus zwei Möglichkeiten:
Entweder seine Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden und eventuell bis zu 5 Jahre auf eine vielleicht einstellig prozentuale Rückzahlung warten...
Oder der Bundesregierung glauben, die alles erstatten möchte und die dafür durchzuführenden Schritte für Anfang 2020 ankündigt.
Nun lieber insolvenzbetroffener Reisende, nun darfst Du Dich entscheiden. -
Würden die Leute doch nur mal so laut aufschreien, wenn wirklich Steuergelder verschwendet werden....
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Habe auch einen Brief mit PIN, und auch telefoniert.
So gehts
1. Sich registrieren mit pers. Kontaktdaten,
nach erfolgreicher Bestätigung
"Gläubigerbereich" auswählen
2. Forderung anmelden mit PIN (z.B. Pauschalreise und Summe)
3. AbwartenDas nennt man "Automatisierung des Verfahrensablaufes"
Die regeln das für mich.
Die bestellten IV's haben das Sagen.
Wartet die Briefe ab dann seid ihr schlauer.MfG Teili
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Hallo,
auch ich bekam heute von hww Post mit gestrigem Datum und werde wie vonschmeling vorschlug erstmal abwarten. Kann durchaus sein, das sich die Schreiben mit der Meldung v. Fr. Lamprecht überschnitten haben. Bis 20.05. haben wir auch Zeit, unsere Forderungen einzureichen. Aber warum müssen wir das eigentlich nochmal machen, wenn doch bei Kaera schon alles zur Begutachtung vorliegt?
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@ Magghy
Die bestellten IV's haben das Sagen.
Deshalb alles sorgfältig aufheben.http://www.glaeubigerinfo.de/winsolvenz/gis.web/default.asp?id=401
MfG Teili
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In den Medien wird ja kommuniziert daß man als Betroffener bezüglich der Erstattung des 82,5% Restes durch den Staat erstmal selbst nicht tätig werden muß. Ich gehe davon aus daß es diesbezüglich nach der Kaera-Auszahlung zu einem Datenaustausch zwischen Kaera und der dann vom Staat beauftragten Stelle kommen wird. Als Betroffener halte ich erstmal die Füße still und warte ab bis, wie angekündigt Anfang 2020 das ganze Prozedere eingestielt wird. Natürlich zuallererst für mich selbst, aber auch für die Betroffenen die hier xk€ im Feuer haben, freue ich mich daß das Ganze im Gegensatz zu vielen anderen Pleiten außerhalb des Pauschalreisegeschäftes mit Sicherheit recht plüschig ablaufen wird.
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Ich finde es vollkommen gerecht,dass die bezahlen,die es mit verbockt haben.
Es wird soviel Steuergeld sinnlos zum Fenster raus geworfen,warum soll
dann nicht mal der deutsche Bürger was davon haben.
Die Neider und Missgünstigen wird es immer geben.
Ich freu mich sehr über die Entscheidung,der nächste Urlaub ist gesichert,
und noch was,wer einer ordentlichen Arbeit nach geht, kann sich auch einen Urlaub leisten.@nippynell sagte:
und noch was,wer einer ordentlichen Arbeit nach geht, kann sich auch einen Urlaub leisten.
Du fragtest eben, ob du dich schämen sollst. Für diesen Satz ganz gewiss!
Das war unter aller S.a.u! -
Habe auch einen Brief mit PIN, und auch telefoniert.
So gehts
1. Sich registrieren mit pers. Kontaktdaten,
nach erfolgreicher Bestätigung
"Gläubigerbereich" auswählen
2. Forderung anmelden mit PIN (z.B. Pauschalreise und Summe)
3. AbwartenDas nennt man "Automatisierung des Verfahrensablaufes"
Die regeln das für mich.
Die bestellten IV's haben das Sagen.
Wartet die Briefe ab dann seid ihr schlauer.MfG Teili
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Ich frage mich nur , warum einem die am Telefon sagen man soll sich anmelden , wenn man doch offiziell auf Anweisung 2020 warten soll .
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Wo genau ist das Problem? Ich habe heute eine Forderung und reiche diese beim Insolvenzverwalter ein .. im Januar ändert sich die Sachlage und ich trete meine Forderung an die Bundesregierung ab! Damit ist die Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter immer noch beständig, aber wird von der Bundesregierung eingefordert.
Kann doch nicht so schwer sein ...
@candecor sagte:
...
im Januar ändert sich die Sachlage und ich trete meine Forderung an die Bundesregierung ab! Damit ist die Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter immer noch beständig, aber wird von der Bundesregierung eingefordert.Genau so läuft´s. Man verwirkt mit der Einreichung nicht die Möglichkeit ggf. an das BMJV abzutreten.
Nur für´s Protokoll, Schlangenfanger:
Das ist hier ein Forum und keine Expertenkommission! Du kannst also nicht 100% zuverlässige Aussagen von den Mitwirkenden verlangen, die dürfen sich durchaus täuschen, ohne von dir dafür angefegt zu werden.
@Cliffideo
Deine Aussage stimmt so nicht. Man kann auch eine eingereichte Forderung ggf. abtreten, das eine schließt das andere nicht aus.Die Feststellung "die Betroffenen müssen erst einmal nichts unternehmen um ihre Rechte zu wahren" bedeutet nichts weiter, als dass man auch getrost abwarten kann ohne seinen Anspruch zu gefährden.

