Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Genau den gleichen Satz wurdr dort schon am 20.12. geschrieben.
ich werde abwarten bis was seriöses kommt.
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Habt ihr 100% bei hww angemeldet oder nur 72.5%?
Oder habt ihr überhaupt euren Schaden angemeldet? -
Du musst den vollen Forderungsbetrag anmelden.
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Du musst den vollen Forderungsbetrag anmelden.
Okay, war nur irritiert weil während des Vorgangs deutlich darauf hingewiesen wird das, wenn schon Zahlungen der Schuldnerin geleistet wurden, diese vom Gesamtbetrag abzuziehen sind und die daraus resultierende Summe einzutragen ist.
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Es sind keine Zahlungen der Schuldnerin geleistet worden seit dem 25.9.2019.
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Dann spielen wir das mal durch.
Die Kaera gibt personenbezogene (Finanz-)Daten ohne die persönliche Zustimmung weiter. OK.
Die Insolvenzverfahren (es sind mehrere) haben zum Teil Anmeldefristen bis in den Mai.
Die Insovenzverwalter (jeder für sich oder alle zusammen?) prüfen alle Forderungen erneut. Dafür hat Kaera 5 Monate gebraucht und nicht noch zusätzlich die Nicht-Pauschalurlauber dabei. Und Kaera ist zumindest ansatzweise personell für so eine Abwicklung aufgestellt.
Bis ein Kassensturz erfolgt ist, vergehen Jahre.
Die Chargebacker müssen aussortiert werden.
Hinzu kommt, dass dies nicht zu den Aufgaben eines Insolvenzverfahren gehört.
Und, und, und.
"Schnell und unkompliziert", wie von der Bundesregierung versprochen, sieht für mich anders aus.
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Dem habe ich widersprochen.
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Was du nicht musstest, denn sie tun´s ja nicht ... !
Wie wär´s, wenn ihr einfach das macht was empfohlen wird oder schlichterdings abwartet, bis seitens der Bundesregierung genaue Informationen zum Prozedere vorliegen?
Zeit genug is ja ... -
Dem habe ich widersprochen.
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Nochmal: Bei mir waren nach Anmeldung mit der 30-stelligen PIN die Felder der Forderungshöhe und des Forderungsgrundes schon korrekt vorausgefüllt, über die PIN ist der Gesamtvorgang ja erfaßt. So wird es auch bei allen anderen Betroffenen sein, ich habe jetzt wie @vonschmeling schon richtig schreibt, viel Zeit. Allerdings geht es bei mir ja auch um einen vergleichsweise kleineren Betrag.
Was die Daten anbelangt: Ich gehe davon aus daß nur die Daten übermittelt werden die zur Abwicklung des Prozesses auch benötigt werden. Selbst die Bankverbindung mußte ich bei hww (noch) nicht angeben. Das wird erst nötig sein wenn eine Zahlung ansteht. -
Hallo,
auf meiner Kaeraseite steht immer noch, dass mein Fall bearbeitet wurde und nach der Quote die Auszahlung erfolgen wird. Bislang erhielt ich nichts.
Der Bund wollte uns doch mitteilen, wann wir was als nächstes machen sollen. Daher habe ich auch noch nichts für den hww ausgefüllt. Ich weiß nicht, was richtig ist.
@Towi1802 Wartest du auch noch ab? Zeit ist ja noch bis Mai. Bei uns ist es die gesamte Summe.
iSalud con Mojito

Magghy
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Hallo,
auf meiner Kaeraseite steht immer noch, dass mein Fall bearbeitet wurde und nach der Quote die Auszahlung erfolgen wird. Bislang erhielt ich nichts.
Der Bund wollte uns doch mitteilen, wann wir was als nächstes machen sollen. Daher habe ich auch noch nichts für den hww ausgefüllt. Ich weiß nicht, was richtig ist.
@Towi1802 Wartest du auch noch ab? Zeit ist ja noch bis Mai. Bei uns ist es die gesamte Summe.
iSalud con Mojito

Magghy
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Genau den gleichen Satz wurdr dort schon am 20.12. geschrieben.
ich werde abwarten bis was seriöses kommt.
@olli-nicky sagte:
Genau den gleichen Satz wurdr dort schon am 20.12. geschrieben.
ich werde abwarten bis was seriöses kommt.Weder die erste Information noch die Ergänzung sind "unseriös".
Wie ich ebenfalls schon vor Wochen sagte: Es kann jeder selbst entscheiden, wann er die Eintragung seiner Forderung in die Akten des Insolvenzverwalters vornehmen lassen will - besser vor Mai.
Es müsste aber gerade dir mit deiner Argumentation (wahnsinniges Aufkommen) klar sein, dass es kein Nachteil ist, das zeitnah zu erledigen.
M.E. sind deine letzten Beiträge durchaus geeignet Unsicherheit zu stiften.
Anstatt hier etwas "durchzuspielen" (noch dazu äußerst waghalsige Szenarien!) könntest du besser gescheite Entscheidungen treffen - am besten in aller Stille.@Armin
Danke für die Hinweise zur Forderungsanmeldung, das hilft sicher vielen Betroffenen! -
M.W. erfolgten alle bisherigen Zahlungen, egal ob von der Zurich oder Chargeback, unter Vorbehalt. Korrekt ist daher die Anmeldung der kompletten Forderung, ich vermute, der Insolvenzverwalter wird diese dann in der Tabelle erst einmal “für den Ausfall“ eintragen. Festgestellt wird dann (viel) später nur der tatsächliche Ausfall.
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Genau den gleichen Satz wurdr dort schon am 20.12. geschrieben.
ich werde abwarten bis was seriöses kommt.
@Olli+Nicky
Ob du deine Forderung jetzt oder bis Mai anmeldet, spielt keine Rolle, da du sie an den Bund abtreten musst, wenn du von ihnen Geld haben möchtest. Die weitere Vorgehensweise steht noch in den Sternen und darüber sollten wir hier nicht spekulieren, vergeudete Zeit.
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@vs
Ich denke wir reden aneinander vorbei. Ich wollte nur klarstellen, dass es sich bei dem Bericht um nicht fundierte Informationen handelt. Aber OK, verstanden.@ReimAni
Genau. -
Ihr solltet nicht davon ausgehen, beim Bund Schaden anmelden zu können.
Es darf als gesichert gelten, dass eine Meldung beim Insolvenzverfahren für die spätere Abtretung obligatorisch sein wird.@Olli+Nicky insofern ist auch die Berichterstattung der TA sowohl als fundiert als selbstverständlich auch als seriös zu bewerten.
Meiner unmaßgeblichen Ansicht nach spricht absolut nichts dagegen, die Anmeldung jetzt vorzunehmen,
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Es gibt wieder was neues
Update 10.01.20
XXXEditiert-- bitte nur verlinken- keine Texte reinkopieren, darauf wurde schon oft hingewiesenXX===
Quelle: http://www.newsroom.zurich.de/news/information-zum-insolvenzantrag-von-thomas-cook-gmbh-382555