Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Siehst du, nun bekommst du alles abgenommen, der Bund zieht sich den Schuh an und braucht eben etwas Zeit um sich zu organisieren. Dass die Schatulle aufgemacht wird ist ja zweifelsfrei kommuniziert worden, also bleib geduldig, da alles Lamentieren eh zu nix führt.
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Was willst du denn nach einem kompletten Chargeback noch von Kaera erstattet haben, mucmuli?
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Was willst du denn nach einem kompletten Chargeback noch von Kaera erstattet haben, mucmuli?
Nein, selbstverständlich nicht.
Wir haben aber beides parallel beantragt. Chargeback wurde unter Vorbehalt gewährt. Wenn wir jetzt von Kaera das Geld erstattet bekommen - muss man dann einen Teil vom Chargeback erstatten oder lehnt man die Erstattung von Kaera ab? Man kann ja logischerweise nicht doppelt kassieren. Danke.
Ich dachte es hat jemand Erfahrung damit gemacht. Meine Bank weiß leider nicht, wie Vorzugehen ist.
Und da alles nur unter Vorbehalt ist, kann die Bank ja unter Umständen noch zurückbuchen, und dann hab ich im dümmsten Fall das Geld an Kaera erstattet.
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Nein, selbstverständlich nicht.
Wir haben aber beides parallel beantragt. Chargeback wurde unter Vorbehalt gewährt. Wenn wir jetzt von Kaera das Geld erstattet bekommen - muss man dann einen Teil vom Chargeback erstatten oder lehnt man die Erstattung von Kaera ab? Man kann ja logischerweise nicht doppelt kassieren. Danke.
Ich dachte es hat jemand Erfahrung damit gemacht. Meine Bank weiß leider nicht, wie Vorzugehen ist.
Und da alles nur unter Vorbehalt ist, kann die Bank ja unter Umständen noch zurückbuchen, und dann hab ich im dümmsten Fall das Geld an Kaera erstattet.
@mucmuli sagte:
... Wir haben aber beides parallel beantragt. Chargeback wurde unter Vorbehalt gewährt. Wenn wir jetzt von Kaera das Geld erstattet bekommen - muss man dann einen Teil vom Chargeback erstatten oder lehnt man die Erstattung von Kaera ab? Man kann ja logischerweise nicht doppelt kassieren. Danke.
...Erfahrungen wird hier keiner haben. Wenn Du aber genau liest, was "Chargeback", zum Beispiel die DKB
zum Verfahren schreibt (Antragsformular auch verstehend lesen) und Du das mit den auf Seite 619 verlinkten Infos abgleichst sollte der Lösungsweg klar sein. -
@mucmuli sagte:
... Wir haben aber beides parallel beantragt. Chargeback wurde unter Vorbehalt gewährt. Wenn wir jetzt von Kaera das Geld erstattet bekommen - muss man dann einen Teil vom Chargeback erstatten oder lehnt man die Erstattung von Kaera ab? Man kann ja logischerweise nicht doppelt kassieren. Danke.
...Erfahrungen wird hier keiner haben. Wenn Du aber genau liest, was "Chargeback", zum Beispiel die DKB
zum Verfahren schreibt (Antragsformular auch verstehend lesen) und Du das mit den auf Seite 619 verlinkten Infos abgleichst sollte der Lösungsweg klar sein.Leider ist der Lösungsweg nicht klar. Mein Kreditkarte sagt, dass das Geld nur vorläufig gutgeschrieben ist und ich mich an die Versicherung wenden soll. Ich habe jetzt Bedenken, dass ich am Ende mit leeren Händen dastehen werde, wenn die Versicherung das Geld zurückbucht und dann die Kreditkarte ebenso.
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Habe meinen Schaden am 27.9 gemeldet und habe gestern meine 17.5% aufs Konto überwiesen bekommen Am Montag stand noch der Fall wird überprüft Habe meinen Schaden auch beim Insolventsverwalter angemeldet und warte nun auf die Bundesregierung. Man muss ganz schön Gedult haben aber langsam geht es voran
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Leider ist der Lösungsweg nicht klar. Mein Kreditkarte sagt, dass das Geld nur vorläufig gutgeschrieben ist und ich mich an die Versicherung wenden soll. Ich habe jetzt Bedenken, dass ich am Ende mit leeren Händen dastehen werde, wenn die Versicherung das Geld zurückbucht und dann die Kreditkarte ebenso.
@mucmuli sagte:
@towi
wenn die Versicherung das Geld zurückbucht ...Soweit KAERA/Zurich nur unter Vorbehalt gezahlt haben bezieht sich das auf den theoretischen Fall, dass plötzlich noch irgendwoher berechtigte Forderungen in Größenordnungen auftreten, die die Quote unter 17,5 % drücken. Das Risiko halt ich für vernachlässigbar, eher hat KERA/Zurich da zu ihrem Gunsten einen kleinen Sicherheitseinbehalt eingebaut.
Dein KK-Unternehmen weiß, dass ein Teil des Reisepreises von KAERA erstattet wird ("bei Pauschalreisen zusätzlich den Erstattungsbescheid der KAERA in Kopie"). =>die wollen die 17,5 % nicht bezahlen bzw. werden diese zu gegebener Zeit zurück fordern.
Für den Rest ist der Bund eingesprungen/will der Bund einspringen. Der will aber nur das zahlen, was eben nicht durch Dritte abgedeckt ist. Also bleibt für das KK-Unternehmen die Verpflichtung, die fehlenden 82,5 % zu zahlen ("Ja, ab er der angegebene Versicherer hat nur einen Teilbetrag von EUR erstattet").
Unter der Maßgabe, dass das Bundesjustizministerium https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html zutreffend informiert hat, sollte ich richtig liegen.
@Teili hat das doch auch erst vorige Seite aufgedröselt. Selbstverständlich kannst Du aber solange fragen, bis Dir eine Antwort gefällt. Ich frage mich allerdings, warum Du das dann nicht schriftlich (!*) bei deinem KK-Unternehmen tust und dann die Antwort hier verkündest. Hier ist alles unverbindlich
Du kannst das von mir skizzierte Procedere auch an Dein KK-Unternehmen schicken und die bitten, Dir mitzuteilen, auf welches Konto Du die 17,5 % überweisen sollst. Dann sind die am Zug. Ggf. zahlst Du ebenso unter Vorbehalt die 17,5 % zurück und harrst der Dinge, die auf Dich (nicht) zukommen.
*welcher Sachbearbeiter sollte dir da am Telefon eine verbindliche Antwort geben können? Du erinnerst Dich sicherlich: Es ist die erste Pleite eines RV, bei dem die Versicherungssumme nicht reicht und es ist der erste Fall, bei dem der Bund einspringt. Da steht nix drüber im Handbuch des Sachbearbeiters drin.
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@mucmuli sagte:
@towi
wenn die Versicherung das Geld zurückbucht ...Soweit KAERA/Zurich nur unter Vorbehalt gezahlt haben bezieht sich das auf den theoretischen Fall, dass plötzlich noch irgendwoher berechtigte Forderungen in Größenordnungen auftreten, die die Quote unter 17,5 % drücken. Das Risiko halt ich für vernachlässigbar, eher hat KERA/Zurich da zu ihrem Gunsten einen kleinen Sicherheitseinbehalt eingebaut.
Dein KK-Unternehmen weiß, dass ein Teil des Reisepreises von KAERA erstattet wird ("bei Pauschalreisen zusätzlich den Erstattungsbescheid der KAERA in Kopie"). =>die wollen die 17,5 % nicht bezahlen bzw. werden diese zu gegebener Zeit zurück fordern.
Für den Rest ist der Bund eingesprungen/will der Bund einspringen. Der will aber nur das zahlen, was eben nicht durch Dritte abgedeckt ist. Also bleibt für das KK-Unternehmen die Verpflichtung, die fehlenden 82,5 % zu zahlen ("Ja, ab er der angegebene Versicherer hat nur einen Teilbetrag von EUR erstattet").
Unter der Maßgabe, dass das Bundesjustizministerium https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html zutreffend informiert hat, sollte ich richtig liegen.
@Teili hat das doch auch erst vorige Seite aufgedröselt. Selbstverständlich kannst Du aber solange fragen, bis Dir eine Antwort gefällt. Ich frage mich allerdings, warum Du das dann nicht schriftlich (!*) bei deinem KK-Unternehmen tust und dann die Antwort hier verkündest. Hier ist alles unverbindlich
Du kannst das von mir skizzierte Procedere auch an Dein KK-Unternehmen schicken und die bitten, Dir mitzuteilen, auf welches Konto Du die 17,5 % überweisen sollst. Dann sind die am Zug. Ggf. zahlst Du ebenso unter Vorbehalt die 17,5 % zurück und harrst der Dinge, die auf Dich (nicht) zukommen.
*welcher Sachbearbeiter sollte dir da am Telefon eine verbindliche Antwort geben können? Du erinnerst Dich sicherlich: Es ist die erste Pleite eines RV, bei dem die Versicherungssumme nicht reicht und es ist der erste Fall, bei dem der Bund einspringt. Da steht nix drüber im Handbuch des Sachbearbeiters drin.
Ich habe mein Kreditkartenunternehmen vor 2 Wochen schriftlich informiert, dass die Kaera die 17.5 % erstattet hat und bat um Info, wie es weitergeht. Die KK hat mir gestern schriftlich mitgeteilt, dass vorerst KEINE Rückbuchung der 17,5 % erfolgt und ich mich an Kaera wenden soll. Die KK will anscheinend das Geld (momentan) nicht. Im Telefonat meinten sie heute, dass sich die Entscheidung in der Zukunft aber ändern könnte, falls die Händlerbank (von Thomas Cook) etwas zurückfordert.
Daher weiß ich jetzt nicht was ich machen soll. Ich werde morgen Kaera anrufen und dann hier mitteilen, was die meinen.
Meiner Meinung nach, müsste die KK die 17.5 % rückbuchen. So würde es Sinn machen, so schreibst du es ja auch.
Danke für deine Hilfe.
Ich hab meinen Fall nur kurz geschildert und um Hilfe gebeten, weil ich ja sicher nicht der einzige bin, der von Mastercard zu 100 % entschädigt worden ist.
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Ich habe mein Kreditkartenunternehmen vor 2 Wochen schriftlich informiert, dass die Kaera die 17.5 % erstattet hat und bat um Info, wie es weitergeht. Die KK hat mir gestern schriftlich mitgeteilt, dass vorerst KEINE Rückbuchung der 17,5 % erfolgt und ich mich an Kaera wenden soll. Die KK will anscheinend das Geld (momentan) nicht. Im Telefonat meinten sie heute, dass sich die Entscheidung in der Zukunft aber ändern könnte, falls die Händlerbank (von Thomas Cook) etwas zurückfordert.
Daher weiß ich jetzt nicht was ich machen soll. Ich werde morgen Kaera anrufen und dann hier mitteilen, was die meinen.
Meiner Meinung nach, müsste die KK die 17.5 % rückbuchen. So würde es Sinn machen, so schreibst du es ja auch.
Danke für deine Hilfe.
Ich hab meinen Fall nur kurz geschildert und um Hilfe gebeten, weil ich ja sicher nicht der einzige bin, der von Mastercard zu 100 % entschädigt worden ist.
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@mucmuli sagte:
Meiner Meinung nach, müsste die KK die 17.5 % rückbuchen. So würde es Sinn machen.
Da sind wir einer Meinung.
P.S.: Ich finde es misslich, dass Du den tatsächlichen Sachverhalt nur tröpfchenweise offenbarst.
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Moin,
diesen Status habe ich jetzt schon gut eine ganze Woche, aber weder Geld noch ein Brief ist bei mir angekommen:
Auszahlung vorläufiger Quote erfolgt
Die vorläufige Quote wurde festgestellt und Ihr Schaden entsprechend zur Zahlung freigegeben. Sofern noch nicht geschehen, werden Sie in den nächsten Tagen Post von uns erhalten. Bitte überprüfen Sie den Geldeingang auf dem von Ihnen angegebenen Bankkonto. -
Moin,
diesen Status habe ich jetzt schon gut eine ganze Woche, aber weder Geld noch ein Brief ist bei mir angekommen:
Auszahlung vorläufiger Quote erfolgt
Die vorläufige Quote wurde festgestellt und Ihr Schaden entsprechend zur Zahlung freigegeben. Sofern noch nicht geschehen, werden Sie in den nächsten Tagen Post von uns erhalten. Bitte überprüfen Sie den Geldeingang auf dem von Ihnen angegebenen Bankkonto.... und spätestens am nächsten Montag ist alles erledigt. So, wie es im Status steht.
Es sei denn, Du hast falsche Anschrift und falsche Kontonummer (dazu muss man angesichts der Prüfnummer aber viel "Glück" haben) angegeben.
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Na das glaube ich nicht. Bei mir steht dieser Status seit 6 Wochen und erhalten hab ich bis heute nichts weder Post noch Geld. Und ja ich hab mehrmals angerufen und wurde um Geduld gebeten. Eingereicht letztes Jahr Ende September.
Noch ein schönes hoffentlich virusfreies Wochenende. Bin gespannt, ob wir Ostern nach Bayern und in die Schweiz fahren können. Letztes Jahr Cook, jetzt Corona.Tschüs Magghy
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... und spätestens am nächsten Montag ist alles erledigt. So, wie es im Status steht.
Es sei denn, Du hast falsche Anschrift und falsche Kontonummer (dazu muss man angesichts der Prüfnummer aber viel "Glück" haben) angegeben.
sollte eigentlich alles richtig sein

ich denk positiv -
Servus zusammen,
wo kann man denn den aktuellen Stand bzgl. Erstattung des Restbetrags durch die Bundesregierung einsehen? Gibt es irgendeinen Zeitplan, wann es da losgehen soll? Die 17,5 % durch Kaera sind bereits angekommen.
Dankeschön

VG
Sascha -
Hallo Sascha, also dann noch einmal, im folgenden Artikel kannst du dich mal auf den neuesten stand bringen, aber alles lesen.
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