Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Kaera wird doch noch einmal separat abgefragt ob man da eine Zahlung erhalten hat. Hier soll man auch das Schreiben mit der Erstattungssumme hochladen.
@sense82 sagte:
Kaera wird doch noch einmal separat abgefragt ob man da eine Zahlung erhalten hat. Hier soll man auch das Schreiben mit der Erstattungssumme hochladen.
Jetzt im neuen Verfahren der Bundesregierung? Denn ursprünglich, als ich vor einiger Zeit meine Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter angegeben hatte, wurde das nicht abgefragt.
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Ich hab da jetzt noch gar nicht angefangen , denn ich fürchte , dazu brauch ich meinen Enkel . Mein Nachbar erzählt mir was von einer Reisenummer , die er angeben soll . Er weiß nicht , was damit gemeint ist . Hat noch jemand das Problem ?
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@sense82 sagte:
Kaera wird doch noch einmal separat abgefragt ob man da eine Zahlung erhalten hat. Hier soll man auch das Schreiben mit der Erstattungssumme hochladen.
Jetzt im neuen Verfahren der Bundesregierung? Denn ursprünglich, als ich vor einiger Zeit meine Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter angegeben hatte, wurde das nicht abgefragt.
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Hat wunderbar funktioniert. Gebaut für Blöde. So gefällt mir das.
Die Daten wurden fast komplett vom IV übernommen.
Status: In Prüfung ...
Abwarten und Tee trinken!Danke Urlaubsthomas und HABERLING für die Information, dass das Portal nun verfügbar ist.

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@paetke18 sagte:
Jetzt im neuen Verfahren der Bundesregierung?
Korrekt.
Und dem InsoV den gesamten Schuldbetrag anzugeben war ebenfalls korrekt.@vonschmeling sagte:
Korrekt.
Und dem InsoV den gesamten Schuldbetrag anzugeben war ebenfalls korrekt.Vielen Dank!
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Ich habe gerade auch versucht alles einzugeben.
nun verlangen die tatsächlich dass man chargeback versucht hat.
ich hatte damals bei der Lbb angerufen die am Telefon ablehnten. Das hab ich nicht schriftlich. Außerdem sind die total im Veruf sich nicht zu melden und Kunden auflaufen zu lassen. Ich brauche die Ablehnung schriftlich und jetzt mach ich mir in die Hose dass es daran scheitert
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Selbstverständlich ist chargeback bei einer Insolvenz das Mittel der Wahl, vor allem hätte man seine Flocken dann ganz schnell wieder und müsste wenigstens nicht warten bis Sanktnimmerlein samt zig Anmeldungen des Schadens zu verfolgen.
Man nennt das Schadensminderungspflicht. Der Kunde muss seine Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung ausschöpfen. -
Selbstverständlich ist chargeback bei einer Insolvenz das Mittel der Wahl, vor allem hätte man seine Flocken dann ganz schnell wieder und müsste wenigstens nicht warten bis Sanktnimmerlein samt zig Anmeldungen des Schadens zu verfolgen.
Man nennt das Schadensminderungspflicht. Der Kunde muss seine Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung ausschöpfen.Bei uns war nur die Anzahlung via Kreditkarte.
das waren 490 Euro.. 370 haben wir von der Kaera wieder..
es fehlen 1620 Euro insgesamt.. selbst mit chargeback fehlen über 1000 Euro..
und wenn wir die nicht bekommen, nur weil die Landesbank Berlin, wie so oft, nicht reagiert dann fehlen insgesamt 1500 Euro und ja, das tut weh... -
Hallo!
Das Ganze ist etwas verwirrend und widersprüchlich. Ich habe meine Forderungen ja bereits im Februar angemeldet.Muss ich diese jetzt noch einmal anmelden bzw. mich neu registrieren?
Jeder Link, den ich anklicke, führt immer wieder zu meiner ursprünglichen Forderung.

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@Kitzelbacher: Ich bin mir sicher, dass dieser Zeitraum nicht gemeint ist, sondern der nach der Insolvenz. Aber versuchen würde ich es in jedem Fall spätestens jetzt.
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Hallo!
Das Ganze ist etwas verwirrend und widersprüchlich. Ich habe meine Forderungen ja bereits im Februar angemeldet.Muss ich diese jetzt noch einmal anmelden bzw. mich neu registrieren?
Jeder Link, den ich anklicke, führt immer wieder zu meiner ursprünglichen Forderung.

Hat sich erledigt! Alles gefunden.
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Ich konnte mich auf der hww Seite einloggen. Ich hatte dort noch nichts angemeldet, habe heute dann aber den Brief vom Insolvenzverwalter mit der ellenlangen Pin dann mal rausgekramt. Nachdem ich dort die Forderung angemeldet hatte kam ein Link um die Forderung auch noch beim Portal der Bundesregierung anzumelden. Der Link ist auf der hww Seite. Hier (gaaaanz unten) https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/creditor-area
Evtl. musst du dich dort erst einloggen.
Ich bin übrigens erstaunt, dass heute bei der Anmeldung beim Bundesportal weder irgendwas nicht geklappt hat noch Seitenzusammenbrüche waren wegen Überlastung oder so. Hat alles gut geflutscht und war selbsterklärend.
edit: Ah, hat sich überschnitten, du hast es gefunden.
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Hallo zusammen,
nachdem ich begriffen hatte, wie ich zum Portal der Bundesregierung komme, habe ich gleich mit der Ausfüllung begonnen.Das war eigentlich nicht schwer, aber als ich dann die vielen ausgedrucken Seiten sah und wie viele Unterschriften nötig waren und das Ganze auch wieder hochgeladen werden musste, glühte mir doch der Kopf. Hätte da nicht eine Unterschrift für alle genügt ?
Ich habs geschafft, aber was machen die Leute , die im Reisebüro gebucht haben, weil sie im Internet nicht so zuhause sind ? -
Ich hab’s jetzt auch geschafft , so blöd wie ich ausschau bin ich gar nicht . Als Internetdoofi , wie ich einer bin , hab ich mir schwer getan . Für andere ist’s aber sicher leicht .
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Die größte "Sauerei" ist das Chargeback. Zum Zeitpunkt der (An)zahlung war eine Insolvenz bzw. Reiseabsage überhaupt kein Thema.
Lt. Bank ist ein Chargeback jedoch nur innerhalb 60 Tagen möglich. Also kann ich mir 82,5% meiner Anzahlung in die Haare schmieren!
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@Kitzelbacher:
hast du es denn nicht nach der Insolvenz innerhalb diese 60 Tage (ich kenne diese Zeit-Grenze gar nicht) schon mal versucht? Dann wärst du in jedem Fall noch berechtigt. -
Wenn ich google, hat Visa eine 120 Tagefrist. Kenne mich da aber nicht so aus.
Hier ist auch Artikel zum Thema:
xxx bitte keine Links zu kommerziellen Seiten! xxx
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@Kitzelbacher:
hast du es denn nicht nach der Insolvenz innerhalb diese 60 Tage (ich kenne diese Zeit-Grenze gar nicht) schon mal versucht? Dann wärst du in jedem Fall noch berechtigt.@olli-nicky sagte:
@Kitzelbacher:
hast du es denn nicht nach der Insolvenz innerhalb diese 60 Tage (ich kenne diese Zeit-Grenze gar nicht) schon mal versucht? Dann wärst du in jedem Fall noch berechtigt.Weil in den Chargeback-Bedingungen der DB Mastercard eindeutig steht:
Bitte beachten Sie bei Zahlungsreklamationen die Frist von 60 Tagen (ab dem Eingangsdatum des Umsatzbelegs) für die Einreichung der reklamierten Umsätze.