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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • JulkusJ Offline
    JulkusJ Offline
    Julkus
    schrieb am zuletzt editiert von
    #6381

    Das ergibt sich aus dem Formular. Dort wird das genau abgefragt. Du gibst den gezahlten Gesamtbetrag (der ist übrigens durch die Meldung an hww bereits voreingestellt, da hww scheinbar mit dem Bundesportal gekoppelt ist) an. Später wird dann erfragt ob du bereits von Kaera den 17,5% Betrag mitgeteilt bekommen hast. Das Schreiben musst du dann hochladen.

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    • olikoO Offline
      olikoO Offline
      oliko
      schrieb am zuletzt editiert von
      #6382

      Und wenn ich noch nichts von der Kaera habe komme ich da auch nicht weiter schickt mich dann zurück auf die vorige Seite. Ist das richtig?

      Ollik

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Olli+NickyO Offline
        Olli+NickyO Offline
        Olli+Nicky
        schrieb am zuletzt editiert von
        #6383

        https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/2020_FAQ_Thomas%20Cook.html?nn=6704238

        Beim BMJV gibt es nun einen erweiterten Frage/Antwort-Bereich.

        Dort wird unteranderem auf Chargeback eingegangen.
        Wer es noch nicht gemacht hat kann es wohl noch nachholen.

        KitzelbacherK 1 Antwort Letzte Antwort
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        • JulkusJ Offline
          JulkusJ Offline
          Julkus
          schrieb am zuletzt editiert von
          #6384

          Oliko, du hast noch überhaupt gar kein Schreiben von Keara? Also, dass die 17,5% irgendwann ausbezahlt werden?

          Da würde ich dann dringend mal bei denen nachhaken.

          olikoO 1 Antwort Letzte Antwort
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          • JulkusJ Julkus

            Oliko, du hast noch überhaupt gar kein Schreiben von Keara? Also, dass die 17,5% irgendwann ausbezahlt werden?

            Da würde ich dann dringend mal bei denen nachhaken.

            olikoO Offline
            olikoO Offline
            oliko
            schrieb am zuletzt editiert von
            #6385

            @julkus sagte:

            Oliko, du hast noch überhaupt gar kein Schreiben von Keara? Also, dass die 17,5% irgendwann ausbezahlt werden?

            Da würde ich dann dringend mal bei denen nachhaken.

            Doch schon steht auf Bescheid und Auszahlung aber sonst noch nichts rüber gekommen...

            Oli

            JulkusJ 1 Antwort Letzte Antwort
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            • olikoO oliko

              @julkus sagte:

              Oliko, du hast noch überhaupt gar kein Schreiben von Keara? Also, dass die 17,5% irgendwann ausbezahlt werden?

              Da würde ich dann dringend mal bei denen nachhaken.

              Doch schon steht auf Bescheid und Auszahlung aber sonst noch nichts rüber gekommen...

              Oli

              JulkusJ Offline
              JulkusJ Offline
              Julkus
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6386

              Das reicht aus um es anzumelden. Dieses Schreiben musst du hochladen.

              Deine Ansprüche bei hww (also dem Insolvenzverwalter) hast du schon angelegt? Über diese Seite gelangst du dann auch zum Bundesportal.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Olli+NickyO Olli+Nicky

                https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/2020_FAQ_Thomas%20Cook.html?nn=6704238

                Beim BMJV gibt es nun einen erweiterten Frage/Antwort-Bereich.

                Dort wird unteranderem auf Chargeback eingegangen.
                Wer es noch nicht gemacht hat kann es wohl noch nachholen.

                KitzelbacherK Offline
                KitzelbacherK Offline
                Kitzelbacher
                schrieb am zuletzt editiert von
                #6387

                @olli-nicky sagte:

                https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/2020_FAQ_Thomas%20Cook.html?nn=6704238

                Beim BMJV gibt es nun einen erweiterten Frage/Antwort-Bereich.

                Dort wird unteranderem auf Chargeback eingegangen.
                Wer es noch nicht gemacht hat kann es wohl noch nachholen.

                Geht doch! Stand gestern noch nicht da.
                Da war ich wohl doch nicht der Einzige, dem das auf die Füße gefallen wäre.

                LG vom Kitzelbacher

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Rowo10R Offline
                  Rowo10R Offline
                  Rowo10
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #6388

                  Hallo guten Tag,

                  bin leider im Moment in Zeitdruck, bitte nicht schimpfen, wenn diese Frage schon mal gestellt wurde.

                  Habe Kaera Ende 2019 kontaktikert, 17,5% wurden schon gezahlt, am 31.12.2019 von hww Schreiben wegen Forderungsanmeldung
                  erhalten, alles ausgefüllt und sofort an hww (tc insolvenz-solution) gemailt.

                  Es handelte sich um eine Anzahlung einer Pauschalreise, die mit einer Banküberweisung bezahlt wurde. Offen sind jetzt noch 282.- €uro.

                  Meine Frage: Muss ich trotzdem meine Rest-Forderung bei dem gestern freigeschalteten Portal einfordern??

                  Alles eine blöde traurige Geschichte. Für 20. Mai hatten wir Teneriffa gebucht, fällt also auch ins Wasser.

                  Danke fürs lesen.

                  Lieber Gruß

                  Rowo

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • SchlangenfangerS Offline
                    SchlangenfangerS Offline
                    Schlangenfanger
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #6389

                    Kurz und knapp : ja

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • olikoO Offline
                      olikoO Offline
                      oliko
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #6390

                      Genau da bin ich ja, und auf Seite 8 bei der Frage ob schon Zahlung von der Kaera gekommen sind, ist meine Antwort halt eben nein der Rest steht dann im roten Bereich....also muss ich wohl warten oder später noch mal den ganzen Käse ausdrucken wieder einscannen und abschicken..?

                      Olli

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ArminA Offline
                        ArminA Offline
                        Armin
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #6391

                        Ich habe gestern (ich denke erfolgreich) meine Forderung beim Bundportal eingemeldet:

                        Nach dem Einloggen in den hww-Gläubigerbereich mittels meines Passwortes und des ellenlangen hww-TC Codes gelangte ich über den Button ganz unten (mußte auch erst suchen) auf das Bundportal.
                        Das Verfahren dort vollzog sich in 12 Schritten. Im Verlaufe dieser müssen Angaben bezüglich der Reise gemacht werden, es sind auch gewisse Dateinen hochzuladen: Die Buchungsbestätigung des RV, die Zahlungsbestätigung an diesen (Kontoauszug) und vor allem auch die Erstattungsbestätigung für die von KAERA schon geleisteten Erstattung (17,5%). Es ist also ratsam zu wissen wo man diese schon für die vorherige Forderungsanmeldung bei KAERA abgespeichert hat. Verwirrend war für mich bei der Angabe meiner Forderungshöhe, da ich ja nur die Anzahlung geleistet habe die Meldung "Betrag weicht vom Gesamtreisepreis ab"..aber man wird das hoffentlich beim Bund schon richtig verwursten.
                        In den letzten Schritten wird man aufgefordert sich die 15(!) Seiten des Antrags auszudrucken, von diesem müssen wiederum 8(!) Seiten einzeln unterschrieben (Einverständnis- sowie Abtretungserklärungen) und im vorletzten Schritt unterschrieben hochgeladen werden! Ich habe diese gut lesbar, da ich hier über keinen Scanner verfüge, mit dem Handy fotografiert (Dateiformat jpg wird zum Hochladen akzeptiert) und entsprechend hochgeladen. Dann konnte ich den Vorgang mit entsprechender Erfolgsmeldung abschließen. Ich fand das ganze Prozedere als etwas umständlich und hakelig..geht halt um Staatskohle...woanders wird wohl weniger genau geprüft..ich denke da an Corona Soforthilfe😏

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Zwickl25Z Offline
                          Zwickl25Z Offline
                          Zwickl25
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #6392

                          Habe heute den Antrag auf Chargeback ( Mastercard) bei der Commerzbank beantragt,
                          Musste alle Unterlagen mitbringen ( Reisebestätigung, Reiseschein, Insolvenzberater und Kaera usw.
                          Habe die 17,5% von der Kaera im Februar schon erhalten.
                          Reise wurde am 11.09. 2019 bezahlt und ab den Tag hat man 240 Tage Zeit für ein Chargeback.
                          Versucht habe ich es schon im September, es kam aber nicht zum Antrag weil es die Commerzbank abgelehnt hat.
                          Antrag auf Chargeback kann man erst stellen, wenn man Rückmeldung der Zahlung von 17,5% bekommt.
                          Auch wenn das Chargeback abgelehnt wird, wichtig ist der Antrag ist gestellt, sonst gibt es leider kein Geld zurück.
                          Bleibt hartnäckig bei der Bank. Viel Glück

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV 1
                            vonschmelingV 1
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #6393

                            Das ist nicht so ganz korrekt, Zwickl25 - die Frist zur Einrede beginnt mit dem Schadenseintritt (Absage der Reise) und begträgt dann gewöhnlich 120 Tage.
                            Ansonsten hätten ja Frühbucher u.U. keine Chance mehr ein Chargeback zu beantragen und wäre benachteiligt.
                            Damit es für alle Betroffenen dieselbe Ausgangslage gibt beginnt die First eben erst dann zu laufen, wenn die Reise definitiv wg. der Insolvenz abgesagt wurde.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • *yasmin* *yasmin

                              Wie mach ich es denn im Todesfall, wenn einer der mitreisen sollte verstorben ist, aber die Reise nachweislich von mir bezahlt wurde.
                              Ich kann ja die Unterschrift nicht mehr beibringen und auch keine Sterbeurkunde.

                              towi1802T Offline
                              towi1802T Offline
                              towi1802
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #6394

                              @-yasmin sagte:

                              Wie mach ich es denn im Todesfall, ... keine Sterbeurkunde.

                              Wenn jemand gestorben ist, gibt´s auch eine Sterbeurkunde. Denn: Keine Bestattung ohne Vorlage einer Sterbeurkunde.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • *yasmin* Offline
                                *yasmin* Offline
                                *yasmin
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #6395

                                Ja Towi, natürlich gibt es eine Sterbeurkunde, aber die bekommen nur die Erben und meine Tochter war nur verlobt und hat deswegen keine
                                Ansprüche darauf diese zu erhalten.

                                Die Reise wurde aber uns bezahlt und deswegen möchte auch ich das Geld wieder zurückhaben.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV 1
                                  vonschmelingV 1
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #6396

                                  Dann wird dir nichts anderes übrig bleiben als die Erben um eine Sterbeurkunde zu bitten, *yasmin.
                                  Sorry, ich hatte deinen zweiten Beitrag zur Sache übersehen ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  *yasmin* 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • BubileinB Offline
                                    BubileinB Offline
                                    Bubilein
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #6397

                                    Eine Feage.

                                    Ich habe den Antrag vom Bund auch ausgefüllt und Ausgedruckt, Unterschrieben, Eingescannt und Hochgeladen dann abgeschickt. Beim Senden hatte ich ein paar Probleme von daher weiß ich nicht ob der Antrag gesendet wurde.
                                    Erhält man eine Bestätigung über den Eingang des Antrages!
                                    Es ist auch so, dass ich jetzt bei Öffnung des Antrages nur noch bis Seite 9 Einsicht habe.

                                    fraheiF 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • BubileinB Bubilein

                                      Eine Feage.

                                      Ich habe den Antrag vom Bund auch ausgefüllt und Ausgedruckt, Unterschrieben, Eingescannt und Hochgeladen dann abgeschickt. Beim Senden hatte ich ein paar Probleme von daher weiß ich nicht ob der Antrag gesendet wurde.
                                      Erhält man eine Bestätigung über den Eingang des Antrages!
                                      Es ist auch so, dass ich jetzt bei Öffnung des Antrages nur noch bis Seite 9 Einsicht habe.

                                      fraheiF Offline
                                      fraheiF Offline
                                      frahei
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #6398
                                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • danyschwD Offline
                                        danyschwD Offline
                                        danyschw
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #6399

                                        Charge back bekommt man nicht wenn man normal überwiesen hat... Das ist richtig oder

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Dann wird dir nichts anderes übrig bleiben als die Erben um eine Sterbeurkunde zu bitten, *yasmin.
                                          Sorry, ich hatte deinen zweiten Beitrag zur Sache übersehen ...

                                          *yasmin* Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #6400

                                          @ vonsmeling

                                          das ist leider nicht möglich, da die Erben in ihrer Verzweiflung und Trauer die Realität nicht mehr erkennen. Es besteht nur noch Kontakt über die Anwälte.

                                          Auch eine Sterbeurkunde würde meiner Meinung nach nichts bringen, weil die dann auch von den Erben unterschrieben und abgetreten werden müsste.

                                          Deswegen meine Frage an diejenigen, die die Ansprüche schon geltend gemacht haben, ob es dort die Möglichkeit gibt, persönliche Anliegen hinzuzufügen und mitzuteilen oder ob es eine Mailadresse oder Telefonnummer gibt um das Anliegen mit denen zu besprechen um zu wissen, was ich ich machen muss. Irgendeine Hotline Nr. wie bei der Zurich oder Kaera.

                                          vonschmelingV FrankenstephanF 2 Antworten Letzte Antwort
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