Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Das ergibt sich aus dem Formular. Dort wird das genau abgefragt. Du gibst den gezahlten Gesamtbetrag (der ist übrigens durch die Meldung an hww bereits voreingestellt, da hww scheinbar mit dem Bundesportal gekoppelt ist) an. Später wird dann erfragt ob du bereits von Kaera den 17,5% Betrag mitgeteilt bekommen hast. Das Schreiben musst du dann hochladen.
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https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/2020_FAQ_Thomas%20Cook.html?nn=6704238
Beim BMJV gibt es nun einen erweiterten Frage/Antwort-Bereich.
Dort wird unteranderem auf Chargeback eingegangen.
Wer es noch nicht gemacht hat kann es wohl noch nachholen. -
Oliko, du hast noch überhaupt gar kein Schreiben von Keara? Also, dass die 17,5% irgendwann ausbezahlt werden?
Da würde ich dann dringend mal bei denen nachhaken.
@julkus sagte:
Oliko, du hast noch überhaupt gar kein Schreiben von Keara? Also, dass die 17,5% irgendwann ausbezahlt werden?
Da würde ich dann dringend mal bei denen nachhaken.
Doch schon steht auf Bescheid und Auszahlung aber sonst noch nichts rüber gekommen...
Oli
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@julkus sagte:
Oliko, du hast noch überhaupt gar kein Schreiben von Keara? Also, dass die 17,5% irgendwann ausbezahlt werden?
Da würde ich dann dringend mal bei denen nachhaken.
Doch schon steht auf Bescheid und Auszahlung aber sonst noch nichts rüber gekommen...
Oli
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https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/2020_FAQ_Thomas%20Cook.html?nn=6704238
Beim BMJV gibt es nun einen erweiterten Frage/Antwort-Bereich.
Dort wird unteranderem auf Chargeback eingegangen.
Wer es noch nicht gemacht hat kann es wohl noch nachholen.@olli-nicky sagte:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/2020_FAQ_Thomas%20Cook.html?nn=6704238
Beim BMJV gibt es nun einen erweiterten Frage/Antwort-Bereich.
Dort wird unteranderem auf Chargeback eingegangen.
Wer es noch nicht gemacht hat kann es wohl noch nachholen.Geht doch! Stand gestern noch nicht da.
Da war ich wohl doch nicht der Einzige, dem das auf die Füße gefallen wäre. -
Hallo guten Tag,
bin leider im Moment in Zeitdruck, bitte nicht schimpfen, wenn diese Frage schon mal gestellt wurde.
Habe Kaera Ende 2019 kontaktikert, 17,5% wurden schon gezahlt, am 31.12.2019 von hww Schreiben wegen Forderungsanmeldung
erhalten, alles ausgefüllt und sofort an hww (tc insolvenz-solution) gemailt.Es handelte sich um eine Anzahlung einer Pauschalreise, die mit einer Banküberweisung bezahlt wurde. Offen sind jetzt noch 282.- €uro.
Meine Frage: Muss ich trotzdem meine Rest-Forderung bei dem gestern freigeschalteten Portal einfordern??
Alles eine blöde traurige Geschichte. Für 20. Mai hatten wir Teneriffa gebucht, fällt also auch ins Wasser.
Danke fürs lesen.
Lieber Gruß
Rowo
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Kurz und knapp : ja
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Genau da bin ich ja, und auf Seite 8 bei der Frage ob schon Zahlung von der Kaera gekommen sind, ist meine Antwort halt eben nein der Rest steht dann im roten Bereich....also muss ich wohl warten oder später noch mal den ganzen Käse ausdrucken wieder einscannen und abschicken..?
Olli
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Ich habe gestern (ich denke erfolgreich) meine Forderung beim Bundportal eingemeldet:
Nach dem Einloggen in den hww-Gläubigerbereich mittels meines Passwortes und des ellenlangen hww-TC Codes gelangte ich über den Button ganz unten (mußte auch erst suchen) auf das Bundportal.
Das Verfahren dort vollzog sich in 12 Schritten. Im Verlaufe dieser müssen Angaben bezüglich der Reise gemacht werden, es sind auch gewisse Dateinen hochzuladen: Die Buchungsbestätigung des RV, die Zahlungsbestätigung an diesen (Kontoauszug) und vor allem auch die Erstattungsbestätigung für die von KAERA schon geleisteten Erstattung (17,5%). Es ist also ratsam zu wissen wo man diese schon für die vorherige Forderungsanmeldung bei KAERA abgespeichert hat. Verwirrend war für mich bei der Angabe meiner Forderungshöhe, da ich ja nur die Anzahlung geleistet habe die Meldung "Betrag weicht vom Gesamtreisepreis ab"..aber man wird das hoffentlich beim Bund schon richtig verwursten.
In den letzten Schritten wird man aufgefordert sich die 15(!) Seiten des Antrags auszudrucken, von diesem müssen wiederum 8(!) Seiten einzeln unterschrieben (Einverständnis- sowie Abtretungserklärungen) und im vorletzten Schritt unterschrieben hochgeladen werden! Ich habe diese gut lesbar, da ich hier über keinen Scanner verfüge, mit dem Handy fotografiert (Dateiformat jpg wird zum Hochladen akzeptiert) und entsprechend hochgeladen. Dann konnte ich den Vorgang mit entsprechender Erfolgsmeldung abschließen. Ich fand das ganze Prozedere als etwas umständlich und hakelig..geht halt um Staatskohle...woanders wird wohl weniger genau geprüft..ich denke da an Corona Soforthilfe
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Habe heute den Antrag auf Chargeback ( Mastercard) bei der Commerzbank beantragt,
Musste alle Unterlagen mitbringen ( Reisebestätigung, Reiseschein, Insolvenzberater und Kaera usw.
Habe die 17,5% von der Kaera im Februar schon erhalten.
Reise wurde am 11.09. 2019 bezahlt und ab den Tag hat man 240 Tage Zeit für ein Chargeback.
Versucht habe ich es schon im September, es kam aber nicht zum Antrag weil es die Commerzbank abgelehnt hat.
Antrag auf Chargeback kann man erst stellen, wenn man Rückmeldung der Zahlung von 17,5% bekommt.
Auch wenn das Chargeback abgelehnt wird, wichtig ist der Antrag ist gestellt, sonst gibt es leider kein Geld zurück.
Bleibt hartnäckig bei der Bank. Viel Glück -
Das ist nicht so ganz korrekt, Zwickl25 - die Frist zur Einrede beginnt mit dem Schadenseintritt (Absage der Reise) und begträgt dann gewöhnlich 120 Tage.
Ansonsten hätten ja Frühbucher u.U. keine Chance mehr ein Chargeback zu beantragen und wäre benachteiligt.
Damit es für alle Betroffenen dieselbe Ausgangslage gibt beginnt die First eben erst dann zu laufen, wenn die Reise definitiv wg. der Insolvenz abgesagt wurde. -
Wie mach ich es denn im Todesfall, wenn einer der mitreisen sollte verstorben ist, aber die Reise nachweislich von mir bezahlt wurde.
Ich kann ja die Unterschrift nicht mehr beibringen und auch keine Sterbeurkunde. -
Ja Towi, natürlich gibt es eine Sterbeurkunde, aber die bekommen nur die Erben und meine Tochter war nur verlobt und hat deswegen keine
Ansprüche darauf diese zu erhalten.Die Reise wurde aber uns bezahlt und deswegen möchte auch ich das Geld wieder zurückhaben.
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Dann wird dir nichts anderes übrig bleiben als die Erben um eine Sterbeurkunde zu bitten, *yasmin.
Sorry, ich hatte deinen zweiten Beitrag zur Sache übersehen ... -
Eine Feage.
Ich habe den Antrag vom Bund auch ausgefüllt und Ausgedruckt, Unterschrieben, Eingescannt und Hochgeladen dann abgeschickt. Beim Senden hatte ich ein paar Probleme von daher weiß ich nicht ob der Antrag gesendet wurde.
Erhält man eine Bestätigung über den Eingang des Antrages!
Es ist auch so, dass ich jetzt bei Öffnung des Antrages nur noch bis Seite 9 Einsicht habe. -
Eine Feage.
Ich habe den Antrag vom Bund auch ausgefüllt und Ausgedruckt, Unterschrieben, Eingescannt und Hochgeladen dann abgeschickt. Beim Senden hatte ich ein paar Probleme von daher weiß ich nicht ob der Antrag gesendet wurde.
Erhält man eine Bestätigung über den Eingang des Antrages!
Es ist auch so, dass ich jetzt bei Öffnung des Antrages nur noch bis Seite 9 Einsicht habe. -
Dann wird dir nichts anderes übrig bleiben als die Erben um eine Sterbeurkunde zu bitten, *yasmin.
Sorry, ich hatte deinen zweiten Beitrag zur Sache übersehen ...@ vonsmeling
das ist leider nicht möglich, da die Erben in ihrer Verzweiflung und Trauer die Realität nicht mehr erkennen. Es besteht nur noch Kontakt über die Anwälte.
Auch eine Sterbeurkunde würde meiner Meinung nach nichts bringen, weil die dann auch von den Erben unterschrieben und abgetreten werden müsste.
Deswegen meine Frage an diejenigen, die die Ansprüche schon geltend gemacht haben, ob es dort die Möglichkeit gibt, persönliche Anliegen hinzuzufügen und mitzuteilen oder ob es eine Mailadresse oder Telefonnummer gibt um das Anliegen mit denen zu besprechen um zu wissen, was ich ich machen muss. Irgendeine Hotline Nr. wie bei der Zurich oder Kaera.