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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Olli+NickyO Offline
    Olli+NickyO Offline
    Olli+Nicky
    schrieb am zuletzt editiert von
    #6561

    @Julkus
    Ich vermute eher, dass sich die Vorgaben für die Sachbearbeiter geändert haben und nun diese Regulierungsschreiben immer erforderlich sind. Vielleicht im Zusammenhang mit dem kürzlich angekündigten zweiten Zahlungslauf der Zurich, welcher nun bald anstehen soll.

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    • HABERLINGH HABERLING

      Hallo @vonschmeling , ich gebs auf, die beiden schlafen 3 Monate den schlaf der gerechten und jetzt fällt ihnen auf, man könnte noch...😉
      Vielen Dank @nate1👍

      HacksyH Offline
      HacksyH Offline
      Hacksy
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #6562

      xxx Benutze bitte den button Antworten! xxx

      @haberling

      Wo ist der Unterschied?
      Du selbst hast den link beigefügt, das man dies nachholen muss.
      Und deine Aussage das ich angeblich 3 Monate den schlaf der gerechten geschlafen habe, kannst du auch nicht wirklich beurteilen oder?
      Ich hatte Sterbefälle in der Familie welche mehr Aufmerksamkeit gebraucht haben als wir alle erwartet haben.
      Was macht es für einen Unterschied ob ich dieses Verfahren jetzt abgelehnt bekomme oder vor 3 Monaten?
      Solange ich dies einreiche, habe ich es eingereicht.

      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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      • toffelwurstT toffelwurst

        xxx Zitat entfernt xxx
        @vonschmeling

        Die Frist für einen Chargeback beginnt mit dem Tag der Belastung der Kreditkarte. Und nicht erst, wenn der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Um nichts anderes geht es gerade.
        So viel zum Thema Informationen verstehen und würdigen.

        Ich muss sagen, der Ton, den hier manche anschlagen lässt zu wünschen übrig, vor allem wenn diese Personen noch mit Moderationsrechten ausgestattet sind und eigentlich eine art Vorbildfunktion einnehmen sollten.

        vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #6563

        @toffelwurst sagte:

        xxx Zitat entfernt xxx

        Die Frist für einen Chargeback beginnt mit dem Tag der Belastung der Kreditkarte.

        Kompletter Mumpitz.
        Habe ich seiner Zeit in epischer Breite erklärt.
        Maßgeblich ist der Schadenseintritt - hier die Nichterbringbarkeit der Leistung.
        Ab dann laufen die Fristen, und bei einer Insolvenz sind immer die Voraussetzungen für ein Chargeback gegeben.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • HacksyH Hacksy

          xxx Benutze bitte den button Antworten! xxx

          @haberling

          Wo ist der Unterschied?
          Du selbst hast den link beigefügt, das man dies nachholen muss.
          Und deine Aussage das ich angeblich 3 Monate den schlaf der gerechten geschlafen habe, kannst du auch nicht wirklich beurteilen oder?
          Ich hatte Sterbefälle in der Familie welche mehr Aufmerksamkeit gebraucht haben als wir alle erwartet haben.
          Was macht es für einen Unterschied ob ich dieses Verfahren jetzt abgelehnt bekomme oder vor 3 Monaten?
          Solange ich dies einreiche, habe ich es eingereicht.

          vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #6564

          @hacksy sagte:

          Was macht es für einen Unterschied ob ich dieses Verfahren jetzt abgelehnt bekomme oder vor 3 Monaten?
          Solange ich dies einreiche, habe ich es eingereicht.

          Du täuschst dich. Es wäre zum einen nicht abgelehnt worden und du verschuldest das Versäumnis.
          Genau das macht den Unterschied!
          Pech gehabt.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • JulkusJ Offline
            JulkusJ Offline
            Julkus
            schrieb am zuletzt editiert von
            #6565

            Es macht ja auch einen Unterschied für die Staatskasse und damit die Allgemeinheit. Warum sollte die Allgemeinheit dafür aufkommen, dass du die Vertragsbedingungen die du mit der Kreditkartenfirma vereinbart hast (dazu gehört ja das Chargebackverfahren) nicht kennst?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HacksyH Offline
              HacksyH Offline
              Hacksy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6566

              Naja ich werde einfach mal abwarten.
              Ich habe die Reise damals (2018) zum Teil als KK Zahlung und den Restbetrag als Überweisung beglichen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • irenek49I Offline
                irenek49I Offline
                irenek49
                schrieb am zuletzt editiert von
                #6567

                Ich habe heute ein Schreiben erhalten, dass meine eingereichten Unterlagen nicht vollständig sind, u.a. fehlt der Sicherungsschein von der Reisebestätigung. Ich habe das Schreiben von Neckermann mit der Reisebestätigung aufgerufen, darin ist ein Link zu den Reiseunterlagen (Neckermann Travelguide), der aber inzwischen nicht mehr funktioniert, es gibt diese Seite wohl nicht mehr. Wie komme ich jetzt an den Sicherungsschein? Ausgedruckt hatte ich nichts, das hätte ich wohl besser gemacht, aber hinterher ist man ja immer schlauer.

                fraenniF 1 Antwort Letzte Antwort
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                • JulkusJ Offline
                  JulkusJ Offline
                  Julkus
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #6568

                  irenek, wo hattest du denn gebucht? Vielleicht kann dein Reisebüro dir die Buchungsbestätigung (da ist der Sicherungsschein normalerweise aufgedruckt) nochmal zuschicken.

                  irenek49I 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • JulkusJ Julkus

                    irenek, wo hattest du denn gebucht? Vielleicht kann dein Reisebüro dir die Buchungsbestätigung (da ist der Sicherungsschein normalerweise aufgedruckt) nochmal zuschicken.

                    irenek49I Offline
                    irenek49I Offline
                    irenek49
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #6569

                    Ich habe online gebucht, ohne Reisebüro.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • JulkusJ Offline
                      JulkusJ Offline
                      Julkus
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #6570

                      Auch online hast du ein Reisebüro. Holidaycheck ist z. B. auch ein Reisebüro oder Check24 ist ein Reisebüro. Wo hast du denn gebucht?

                      Ich hab von Holidaycheck z. b. die Bestätigung nochmal zugeschickt bekommen vor der Meldung für Kaera.

                      irenek49I 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • JulkusJ Julkus

                        Auch online hast du ein Reisebüro. Holidaycheck ist z. B. auch ein Reisebüro oder Check24 ist ein Reisebüro. Wo hast du denn gebucht?

                        Ich hab von Holidaycheck z. b. die Bestätigung nochmal zugeschickt bekommen vor der Meldung für Kaera.

                        irenek49I Offline
                        irenek49I Offline
                        irenek49
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #6571

                        Ich habe direkt auf der Internetseite von Neckermann gebucht. Mein "Reisebüro" war also Neckermann. Und diese Seite gibt es wohl nicht mehr, so dass man keine Unterlagen mehr ausdrucken kann.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • irenek49I irenek49

                          Ich habe heute ein Schreiben erhalten, dass meine eingereichten Unterlagen nicht vollständig sind, u.a. fehlt der Sicherungsschein von der Reisebestätigung. Ich habe das Schreiben von Neckermann mit der Reisebestätigung aufgerufen, darin ist ein Link zu den Reiseunterlagen (Neckermann Travelguide), der aber inzwischen nicht mehr funktioniert, es gibt diese Seite wohl nicht mehr. Wie komme ich jetzt an den Sicherungsschein? Ausgedruckt hatte ich nichts, das hätte ich wohl besser gemacht, aber hinterher ist man ja immer schlauer.

                          fraenniF Offline
                          fraenniF Offline
                          fraenni
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #6572

                          @irenek49 sagte:

                          ......Ich habe das Schreiben von Neckermann mit der Reisebestätigung aufgerufen, ......

                          Das heißt Du hast die Reisebestätigung/Rechnung von Neckermann noch ?
                          Am Ende der 3. Seite ist der Sicherungsschein ❗
                          Klick mal in diesem Thread auf die S. 133, dort ist in einem Beitrag vom 23.09.19 ein Sicherungsschein abgebildet. 😉

                          "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                          irenek49I 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • fraenniF fraenni

                            @irenek49 sagte:

                            ......Ich habe das Schreiben von Neckermann mit der Reisebestätigung aufgerufen, ......

                            Das heißt Du hast die Reisebestätigung/Rechnung von Neckermann noch ?
                            Am Ende der 3. Seite ist der Sicherungsschein ❗
                            Klick mal in diesem Thread auf die S. 133, dort ist in einem Beitrag vom 23.09.19 ein Sicherungsschein abgebildet. 😉

                            irenek49I Offline
                            irenek49I Offline
                            irenek49
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #6573

                            Die Reiseunterlagen selbst habe ich nicht! Nur ein Schreiben mit der Buchungsbestätigung von Neckermann und dem Link, über den man die Reiseunterlagen abrufen konnte und der jetzt nicht mehr funktioniert.

                            urlaubrhodosU 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • irenek49I irenek49

                              Die Reiseunterlagen selbst habe ich nicht! Nur ein Schreiben mit der Buchungsbestätigung von Neckermann und dem Link, über den man die Reiseunterlagen abrufen konnte und der jetzt nicht mehr funktioniert.

                              urlaubrhodosU Offline
                              urlaubrhodosU Offline
                              urlaubrhodos
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #6574

                              Gehe doch, wenn möglich, in ein Neckermann Reisebüro.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #6575

                                Mit einer Zeitmaschine?
                                Davon abgesehen haben Reisebüros keine Unterlagen von zurückliegenden Buchungen im Direktvertrieb.
                                Ich weiß zwar, was nicht funktioniert - aber leider nicht was funktioniert ... 😕... in dem Fall!

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Gitti125G Offline
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                                  Gitti125
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #6576

                                  Hallo an Alle die Thomas Cook International gebucht haben,
                                  was habt ihr bisher für Erfahrungen mit dem Notariat Höfe in der Schweiz gemacht. Ich habe den Eindruck hier tut sich garnichts. Meine Forderungen habe ich angemeldet aber Antworten bis jetzt nicht erhalten. Nun habe ich mich beim Bund registriert und dort kommt nun: Stand des Antrags in Prüfung und PIN vom Insolzenzverwalter abwarten. Um weitere Daten einzugeben benötige ich anscheinend diese PIN die mir vom Insolvenzverwalter mitgeteilt wird. Wer kann zum Verfahren weiterhelfen oder hat eigene Informationen.
                                  Danke Euch Brigitte

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • MagghyM Offline
                                    MagghyM Offline
                                    Magghy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #6577

                                    @all
                                    Hallo, ich brauche mal Eure Hilfe. Beim Anmeldeformular beim Bund kommt bei mir in Prüfung, aber es steht eine Fehlermeldung an beim uploaden der unterschriebenen Dokumente. Nun versuche ich irgendwo was anzuklicken, damit ich die geladenen Dokumente von Irfan View dorthin laden kann, aber ich finde nichts. Kann es sein, ich muss den ganzen Antrag nochmal neu stellen? Ich bin schon auf Nachbearbeiten gegangen und bei einer vorigen Seite, wo nur eine Zeile nicht ausgefüllt war, hat es gut geklappt. Hoffe, mir kann jemand helfen. Sonst nehme ich den Antrag zurück und fülle alles nochmal aus. Sorry, sollte ich nerven, ich bin nicht der PC-Experte. Mich nervt die ganze Digitalisierung, das Analoge ist einfacher.

                                    Gruß Magghy

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Olli+NickyO Offline
                                      Olli+NickyO Offline
                                      Olli+Nicky
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #6578

                                      @Gitti125
                                      Beim BMJV gibt es den Hinweis, dass es bei Höfe noch dauern wird, da dort das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde. Den PIN wirst du brauchen. Da warten einige drauf.

                                      @Magghy
                                      Bevor du da was falsch machst, ruf bitte die Hotline an und mache es mit denen. Die Nummer findest du beim bmjv.de in den FAQs ganz unten zum Stichwort "Cook".

                                      Gitti125G 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • MagghyM Offline
                                        MagghyM Offline
                                        Magghy
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #6579

                                        @Oli+Nicky
                                        Vielen Dank, das werde ich so machen. Lieber Gruß von Magghy

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • MagghyM Offline
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                                          Magghy
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #6580

                                          @Olli+Nicky
                                          Also ich hab gerade mit einer netten Servicemitarbeiterin vom Bund telefoniert. Bei ihnen ist alles ordnungsgemäß eingegangen. Sonst stände nicht bei mir "in Prüfung". Sie ist auch verwundert, dass im System eine Fehlermeldung angegeben wurde. Es wäre alles ordnungsgemäß angemeldet. Meine Anforderungsmeldung läge schon bei ihrer Kollegin auf dem Schreibtisch. In Kürze würde ich eine E-Mail erhalten. Bei Fragen oder Unklarheiten könne ich jederzeit wieder anrufen. Wartezeit war diesmal höchstens 5 Minuten.

                                          @all
                                          Bei der E-Mail vom Bund ist als Absender STP Solution angegeben. Wir sollen auch immer mal im Spam-Ordner reinschauen. Hier nochmal die Telefonnummer 036160667012

                                          Viele Grüße von Magghy

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