Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@tml2116 sagte:
Wenn er 2 mal Geld von der Kaera bekommen hat kann er sich davor jedenfalls nicht beim Bund angemeldet haben, weil die, die schon beim bund angemeldet waren bekommen diese zusätzlichen 8% doch auch vom bund und nicht extra von der kaera oder hab ich das falsch im Kopf?!
Doch, @tml2116 hat das nicht nur nicht falsch im Kopf, sondern das ist zu alledem auch noch völlig richtig. Zur Info: Über die 17,5% hinaus gehende Ansprüche gegen Zurich/KAERA hat jeder, der sich beim Bundportal korrekt angemeldet hat, an die Bundesrepublik abgetreten; Auszug aus Anmeldeformular:
"Hiermit trete ich/treten wir meine/unsere bestehenden und zukünftigen Erstattungsansprüche wegen (a) ausgefallener Reiseleistungen und/oder (b) Zahlungen im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen (...), die mir/uns im Zusammenhang mit dem auf Grund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht bzw. nicht vollständig durchgeführten Pauschalreisevertrag (...) aufgrund des Kundengeldabsicherungs- vertrags nach § 651r BGB gegen die Zurich Insurance plc. zustehen, an die Bundesrepublik Deutschland ab. Die Abtretung umfasst lediglich den Forderungsteil, der die für den ersten Zahlungslauf der Zurich festgesetzte Quote von 17,5% des Forderungsbetrages übersteigt." -
So ist es richtig, @Haberling. Für gut einen Monat gilt diese 26,38%-Regelung bzgl. der Zahlung durch die Bundesregierung. Um ganz genau zu sein, ist der Stichtag nicht der 12.10.20, sondern der 09.10.20, wie man hier nachlesen kann. Ich gehe allerdings davon aus, dass diese 26,38%-Regelung bzgl. der Erstattung durch die Bundesregierung nur einen sehr kleinen Teil der Geschädigten betrifft, weil sich der Großteil der Geschädigten vermutlich weit vor dem 09.10.20 beim Bundportal angemeldet hat. Wer sich aber besonders viel Zeit gelassen hat (mehr als 5 Monate nach dem frühest möglichen Termin 06.05.20) und seine Ansprüche erst sehr spät (vom 09.10. - 15.11.20) beim Bundportal angemeldet hat, der erhält von der Zurich-Versicherung (abgewickelt von KAERA) 26,38% und vom Bund die restlichen 73,62% seines Schadens erstattet.
Und wer sich bis zum 15.11.20 beim Bundportal gar nicht angemeldet hat, der erhält lediglich die 26,38% seines Schadens von Zurich/KAERA erstattet und von der Bundesregierung nichts... -
...mit anderen Worten, wer 26,38% seines Schadens direkt von Zurich/KAERA ausgezahlt bekommen hat, gehört entweder zu den wenigen, die ihren Schaden erst sehr spät vom 09.10. bis 15.11.20 beim Bundportal angemeldet haben, oder zu denen, die ihren Schaden gar nicht beim Bundportal angemeldet haben. Alle anderen, die ihren Schaden vor dem 09.10.20 beim Bundportal angemeldet haben, erhalten direkt von Zurich/KAERA lediglich 17,5% ihres Schadens ersetzt und den Rest vom Bund. Und denen sind darum natürlich auch die zusätzlichen 8,88% durch KAERA nicht etwa entgangen, sondern denen stehen diese 8,88% ganz einfach nicht zu.
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Sieht nicht gut aus für @Reisender12345, wenn er sich nur beim Anwalt (Insolvenzverwalter) angemeldet hat.

Anmeldungen zur Ausgleichszahlung des Bundes werden grundsätzlich nur bis zum 15. November 2020 berücksichtigt.
www.bmjv.de, klick hier
Ich habe mich angemeldet bei Thomas-Cook.insolvenz-solution.de und habe auch eine TC Nummer
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Hallo, Herr Haberling
Auf dieser Seite habe ich mich registriert und mich angemeldet.
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Wenn Reisender12345 uns verrät , was bei ihm im Status steht , dann wissen wir es ganz genau

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Wenn Reisender12345 uns verrät , was bei ihm im Status steht , dann wissen wir es ganz genau

Jetzt muss ich mal fragen, wo ersehe ich den Status und wo müsste ich mich noch registrieren.
Wie ist denn die Bund-Portal Internet Adresse ?Ich habe einen Ausdruck als Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.
Den habe ich mir aus gedruckt nach meiner Anmeldung/Registrierung , wo die Hauptforderung
und rechts der Hauptforderungsgrund steht mit meiner Reiseauftragsnummer
Mit der TC Nummer kann ich mich einloggen.
Also die Übersicht der Hauptforderung -
... so ist es ...
Die Anmeldefrist beim Bund ist am 15.11. verstrichen.@Ozeantaucher / TML
Das ist natürlich zutreffend - der Nachschlag von der Zurich ist eine sog. künftige Forderung. Sorry ... -
Ich habe mich angemeldet bei Thomas-Cook.insolvenz-solution.de und habe auch eine TC Nummer
@reisender-12345 sagte:
Ich habe mich angemeldet bei Thomas-Cook.insolvenz-solution.de und habe auch eine TC Nummer (...)
Mit der TC Nummer kann ich mich einloggen. Also die Übersicht der HauptforderungDas hört sich danach an, dass Du Dich im Gläubigerbereich des Insolvenzverwalters korrekt angemeldet hast und möglicherweise dann auch durch einen Klick auf den Button "Thomas-Cook-Bundportal" unten auf der Seite auf die Forderungsseite mit der Auflistung der "Insolvenzforderungen aus Pauschalreiseverträgen, zu denen die Inanspruchnahme einer Ausgleichszahlung angemeldet werden kann" kommst. An dieser Stelle hättest Du dann das Anmeldeverfahren mit dem Ausdruck der ganzen Seiten, die zu unterschreiben sind, durchlaufen müssen. Ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass erst dann die Anmeldung beim Bundportal als abgeschlossen gilt. Aber Du kannst ja einfach mal versuchen, ob alleine die Registrierung möglicherweise schon als Anmeldung gilt und Du die Anmeldeprozedur jetzt noch durchlaufen kannst (gibt's dazu noch den Button bei der Hauptforderung?). Ansonsten hast Du wahrscheinlich Pech gehabt. Hattest Du denn die komplette Reise bezahlt oder lediglich eine Anzahlung geleistet (dann wäre der 73,62%-Schaden ja nicht allzu groß)?
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Auch bei mir ist das Kästchen nun grün . Zuletzt nachbearbeitet hatte ich am 1.11. Nun steht da :
bearbeitet am 8.12.
akzeptiert am 9.12.
Mein Nachbar mußte noch ca. 4 Wochen auf das Geld warten , nachdem es bei ihm im Status grün wurde . -
Danke , ich drück dir auch die Daumen

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@Ozeantaucher
In der Tat ist die Anmeldung der Forderung beim Bund erst dann erfolgt, wenn man im gegenständlichen Portal alle erforderlichen Dokumente hinterlegt hat.
Aus den Beiträgen von reisender-12... schließe ich allerdings, das dies bisher nicht geschehen ist - daher mein Hinweis auf die bereits abgelaufene Frist.
Ich interpretiere, dass reisender ... mit dem Anwalt die Kanzlei des Insoverwalters meint. Den zu kontaktieren ist zwecklos (bzw. vermutlich erst gar nicht möglich). Falls die Forderungen nicht zufällig doch beim Bund angemeldet wurden, erfährt der Gläubiger erst nach Beendigung des gesamten Verfahrens (schätzungsweise in frühestens 5 Jahren) mit welcher Quote er bedacht wird.
Nach meinem Kenntnisstand war der 15.11.2020 definitiv der letzte mögliche Termin zur Entschädigungsanmeldung beim BMJV, es gibt keine Nachmeldefrist.
Ferner nennen Quellen eine Zahl von etwa 90k Anmeldung trotz 250k Geschädigter.
Den Übrigen bliebe also nur der Weg über die Klage (auf Staatshaftung) - langwierig, teuer und mit ungewissem Ergebnis.
Ich bin mir sicher, dass Anwälte / Rechtsdienstleister hierfür Angebote entwickeln und anbieten.
Ob das dann für den Einzelnen einen darstellbaren Aufwand abbildet muss dessen Entscheidung anheim gestellt werden.



