Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Zu vonschmeling: Das ist eben die altbekannte Weisheit: "Wenn man Geld zurückbekommen möchte, ist es schwieriger als es auszugeben!"
(Digital z.B.: Ein einziger Klick!)
Da hast Du in der Tat recht.
Es ist aber schon auch deutlich, wie groß der Unterschied der Personenanzahl ist, die bei der Kaera AG, dem Abwickler der Zürich Versicherung, noch ihre Forderungen eingereicht haben und wie im Vgl. deutlich viel geringer diese Anzahl beim Bund noch war bis zum 15.11.2020. (viele Zehntausende)
Der Antrag bei Kaera war auch nicht total einfach, aber doch um vieles weniger problematisch als beim Bund, z.B. fehlte dieser 10-seitige Abspann mit den Unterschriften, die Chargeback-Problematik etc.
Das bedeutet ja, dass es etlichen einfach zu schwierig war oder sie es einfach nicht hinbekommen haben.
Und was nutzt die Kaera- Rückerstattung, wenn danach z.B. noch 1500 oder 2000 oder mehr Euro offen, d.h. nicht erstattet, sind?
Na, ja: Ich denke auch, dass es im Sommer oder Herbst für die meisten, die bis zum 15.11.2020 eingereicht haben, ein Thema der Vergangenheit sein wird. Ob man das von der Pandemie dann wird sagen können?
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@Phoenix39576
Der Versuch eines Chargeback gehört zu den gewöhnlichen Routinen in solchen Fällen.
Offenbar hat man es erst später kommuniziert, verpflichtend war es von Beginn an.
Man konnte den Antrag auch noch viel zu spät stellen als klar war, dass er abgelehnt würde.
Es gehört halt bei einer Abtretung zu den Pflichten eines Gläubigers, zuvor alle zu Gebote stehenden Maßnahmen zur Erlangung der Forderung zu ergreifen.
Ich vermute, dass auch auf Seiten der Organisierenden irrtümlich einiges als bekannt vorausgesetzt wurde und man deshalb zu wenig erklärt hat.
Bitte immer dran denken: Es hätte wesentlich langwieriger werden können!
Aktueller Fall: Insolvenzantrag der Firma M. vor 15 Jahren. Gestern wurde verkündet, dass die Gläubiger eine Quote von 3600 : 1 (heißt für 3600€ Forderung gibt´s 1€).@Scipio2021
Der Vergleich ist absurd, es handelt sich um zwei vollkommen unterschiedliche Sachgrundlagen!
Und sorry - aber bei einer Forderung von 1k€ oder gar mehr setze ich Himmel und Hölle in Bewegung um den Antrag "hinzubekommen" ausgenommen ich kann es verschmerzen.
Ferner haben eben auch bei KAERA nicht 100% der Betroffenen beantragt - obwohl es so einfach war!
Beim Bund handelt es sich bekanntlich um eine Abtretung der Forderungen. Man wird versuchen, den größtmöglichen Betrag von Dritten zu holen, dazu bedarf man einer lückenlosen Dokumentation.
Man kann solch komplizierte Verfahren nicht soweit vereinfachen, dass sie jeder Eremit nach 10 Jahren in einer Baumstammwohnung mühelos bewältigt. -
Hallo, gibt es hier im Forum jemanden, der wie wir im September 2019 auf Mallorca gestrandet ist
und die Hotelkosten nochmal bezahlen musste? Hat da jemand schon Geld vom Bund bekommen?
Unser Status seit 10.06.20 in Prüfung.Grüße
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Was verstehst du unter „zusätzliche Hotelkosten“ ? Der Steuerzahler wird dir vermutlich nicht mehr erstatten als dein rechtlicher Anspruch an den Reiseveranstalter gewesen wäre - also der Reisepreis, den du gezahlt hast abzüglich der erbrachten und somit in Anspruch genommenen Leistungen .
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@jl
Ich nehme an es geht um die Causa Reise bezahlt und unternommen, trotzdem Nachforderungen des Hoteliers bedient - also zusätzliche (aka bis hin zu doppelte) Hotelkosten.
Das ist ein sehr komplexer Sachverhalt im Blick auf die Forderungsabtretung, deine Herangehensweise dürfte unangemessen sein. -
Richtig, vonschmeling, das nehme ich auch an.
Aber : Reise bezahlt und die Kosten - zumindest anteilig - vom Versicherer und Steuerzahler/Bund erstattet bekommen und dafür die in Anspruch genommenen Leistungen direkt dem Hotelier bezahlt ?!
Daher : Kosten nicht doppelt sondern alternativ an den Leistungserbringer in welcher Höhe auch immer beglichen. -
Nope - die Reise war vermutlich vollständig bezahlt und vor Ort musste erneut gelatzt werden.
Demnach Kosten verdoppelt ...
Für die Kosten durchgeführter Reisen besteht ja selbstverständlich kein anderweitiger Erstattungsanspruch. -
..... zumindest ist die Erstattung beantragt und auf dem Portal „in Prüfung“ ......
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Ja , wir sind am Tag der Insolvenz in der Luft gewesen und bei Ankunft am Hotel wurden wir nicht reingelassen. Wir mussten also vor Ort das Hotel ein weiteres Mal bezahlen . Dadurch erstattete uns Kaera und Bund die zusätzlichen Hotelkosten . Unsere Forderung bezieht sich also nicht auf den Reisepreis, sondern auf die zusätzlichen Hotelkosten.
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Eben. Ein Anspruch auf den Reisepreis besteht ja nur bei nicht durchgeführten Reisen.
Allerdings hat die Zurich ja die Hotel- und Repatriierungskosten direkt übernommen. Vermutlich ist daher zu prüfen ob Ansprüche gegenüber dem Hotel bestehen. Entweder seitens der Zurich oder des Bundes ...
Lass mal wissen wie sich das entwickelt, Sadowa. -
Vonschmeling : werde ich tun . Meine Vermutung in diesen speziellen Fällen ist ja das der Bund den Zahlungsverkehr durch ThomasCook bzw. Kaera an die Hotels zurückverfolgen muss . Sollten Gelder ans Hotel geflossen sein , wird sich der Insolvenzverwalter bzw. Kaera das Geld vom Hotel zurückholen müssen oder aber sogar der Bund . Dafür habe ich ja allemöglichen Abtretungen unterschreiben müssen . Es wird also länger dauern .... Aber irgendwann werden auch die Fälle mit zusätzlichen Hotelkosten auch an der Reihe sein .
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Deine Vermutung ist absolut korrekt, und das betrifft nicht nur diese Forderungen. Vielmehr werden alle auf den Prüfstand kommen, daher ja die Abtretung.
@HABERLING
Dass Ansprüche bestehen ist ja unstreitig ...
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Kann sein, wichtig sind die Betroffenen.
In meinem Fall hat sich der Hotelier mit der Übernahmeerklärung der Zurich Versicherung befriedigen lassen, andernfalls hätte ich so oder so mit der KK gezahlt und von den Einredeoptionen Gebrauch gemacht.
Der Anspruch von Doppelzahlern ist nur fair; wenn man die Frage richtig versteht wird man daran auch kaum Anstoß nehmen. -
Habe den Antrag im Mai 2020 eingereicht, offensichtlich komplett, da keine Unterlagen nachgefordert wurden.
Am 02.09.2020 wurde die Anmeldung akzeptiert, jetzt alles in grün und grüner Haken an erfolgreich geprüfte Anmeldung.
Bei einer telefonischen Nachfrage im November 2020 wurde mir mitgeteilt, dass erfolgreich geprüft nicht bedeutet, dass nicht noch weiter geprüft wird, ich soll mich noch gedulden.
Bei einer erneuten telefonischen Nachfrage im Januar 2021 teilte mir eine nette Dame mit, dass alle Unterlagen komplett sind und erfolgreich geprüft sind.
Warum noch keine Auszahlung erfolgte verwundert sie auch, sie glaubt sich jedoch zu erinnern, dass sie schon mehrere Nachfragen bezüglich des Datums 02.09.2020 erhalten hat.
Sie kann mir aber auch nicht weiter helfen, sie kann mich nur bitten weiter zu warten.
Also warte ich. -
Ich habe meine Forderung beim Bundportal im Juni geltend gemacht, nachdem ich zufällig!!! im Internet über diese Möglichkeit gelesen habe. Alles okay bis auf die Mail im Oktober, dass noch Unterlagen fehlen. Sicherungsschein hochgeladen, allerdings in Sachen abgelehntes Chargeback nur Probleme beim Hochladen. Zwei Telefonate mit bemühten Damen der Hotline erfolglos. Heute, am 02.02. erneuter Versuch und auch die mehr als 30 Minuten Warteschleife überstanden. Ergebnis letztendlich "Dabei kann ich Ihnen nicht helfen, andere haben das Problem nicht, ich wäre ja schon älter (70 und habe seit 30 Jahren beruflich mit EDV zu tun) und wäre nicht in der Lage, meinen PC zu bedienen. Darüber habe ich schallend gelacht, und das Telefonat wurde seitens des Angerufenen beendet.
Ja, am anderen Ende sitzt ein Mensch, aber ich bin auch einer..... Respekt vor anderen und den Frust zuhause zu lassen, das ist es, was Menschen, auszeichnet! -
Probleme mit dem Hochladen hatte ich auch, und zwar bei Kontoauszügen mit teilweise geschwärzten Zahlen.
Hat erst geklappt nach dem ich das Geschwärzte weiss abgedeckt und nochmal fotografiert habe. Dann klappte es auch
mit dem Hochladen.
Grüße -
Ich habe meine Forderung beim Bundportal im Juni geltend gemacht, nachdem ich zufällig!!! im Internet über diese Möglichkeit gelesen habe. Alles okay bis auf die Mail im Oktober, dass noch Unterlagen fehlen. Sicherungsschein hochgeladen, allerdings in Sachen abgelehntes Chargeback nur Probleme beim Hochladen. Zwei Telefonate mit bemühten Damen der Hotline erfolglos. Heute, am 02.02. erneuter Versuch und auch die mehr als 30 Minuten Warteschleife überstanden. Ergebnis letztendlich "Dabei kann ich Ihnen nicht helfen, andere haben das Problem nicht, ich wäre ja schon älter (70 und habe seit 30 Jahren beruflich mit EDV zu tun) und wäre nicht in der Lage, meinen PC zu bedienen. Darüber habe ich schallend gelacht, und das Telefonat wurde seitens des Angerufenen beendet.
Ja, am anderen Ende sitzt ein Mensch, aber ich bin auch einer..... Respekt vor anderen und den Frust zuhause zu lassen, das ist es, was Menschen, auszeichnet!


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