Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Es geht nicht um Einzelfälle sondern um das gesamte Nachbearbeitungsaufkommen. Das wirkt sich logischer Weise auch auf die vollständigen Anträge aus, die dann ebenfalls erst einmal liegenbleiben.
Last not least könnt ihr soviel jammern wie ihr mögt - es wird nichts beschleunigen.@vonschmeling sagte:
Es geht nicht um Einzelfälle sondern ......
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@willinges
Du bist ein Einzelfall, zu betrachten ist jedoch die Gesamtheit.
Durch die Notwendigkeit der Nachbearbeitung einer Vielzahl von Anträgen gerät das große Ganze in Verzug, mit mehr oder weniger Auswirkungen für alle Forderungen.
Deine Anspielungen kannst du dir sparen - ich habe gar keinen Anspruch.
Fakt ist und bleibt:
Ob jetzt hier oder bei der Hotline des Bundportals rumgenölt - es nützt absolut nix! -
@willinges
Du bist ein Einzelfall, zu betrachten ist jedoch die Gesamtheit.
Durch die Notwendigkeit der Nachbearbeitung einer Vielzahl von Anträgen gerät das große Ganze in Verzug, mit mehr oder weniger Auswirkungen für alle Forderungen.
Deine Anspielungen kannst du dir sparen - ich habe gar keinen Anspruch.
Fakt ist und bleibt:
Ob jetzt hier oder bei der Hotline des Bundportals rumgenölt - es nützt absolut nix! -
Hallo willinges
dann spreche den User auch mit Namen an den Du meinst, wie es üblich ist.
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@willinges
Es spielt überhaupt keine Rolle, wen du meinst - du musst abwarten. Fertig. -
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Hallo rdy950
Das ist kein Chat hier

Wenn man sich falsch verstanden fühlt, muss man mit einer klärenden Antwort rechnen. Und auch aus Höflichkeit spricht man User mit dem Namen an. -
@tangomaus
@Ahotep
Sorry, habe den falschen Begriff gewählt. Werde mich bessern
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@rdy950
Man braucht nicht firm zu sein (ausgenommen die Forenregeln!), die Bemerkung von willinges war einfach unpassend.
Es helfen hier nämlich eine ganze Reihe von Usern, die ihre Ausgleichszahlung längst erhalten haben.
Ferner kann man sich Anrufe bei der Hotline mit der Nachfrage nach dem Auszahlungstermin gepflegt klemmen, die reagieren darauf inzwischen nur noch genervt - was ich übrigens gut verstehe.
Wir haben hier auf der Forenebene schon zig mal drauf hingewiesen, Höflichkeit in einem Forum bedeutet auch, sich mal ein paar Seiten lang einzulesen!
Die Anzahl der zu bearbeiteten Fälle ist hier ebenfalls genannt worden; ich denke man braucht nicht gerade einen akademischen Grad um daraus zu schließen, dass das mehrstufige Prüfungsverfahren nun einmal dauert.Fazit:
Sofern Ergänzungen oder erneute Nachbearbeitungen erforderlich sind werden die Betroffenen proaktiv kontaktiert.
Bei Vollständigkeit der Unterlagen lautet die Devise warten.
An sich ziemlich simpel, würde ich meinen?
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Juhu! Bei mir geht es auch voran! Bei mir ist das Kästchen am 02.11.2020 auf grün umgesprungen. Hier steht immer noch: In Prüfung. Antrag direkt am ersten Tag eingereicht. Das hat anscheinend nichts mit der Abarbeitung zu tun.
Gerade kam die erlösende E-Mail mit der Auszahlungsankündigung. Geduld ist eine Tugend. Nachfragen an der Hotline usw. bringt nichts, wie auch vorher schon geschrieben wurde!
Ich danke nochmals allen hier im Forum für die Hilfe!
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Anmeldung zur freiwilligen Ausgleichszahlung der Bundesregierung im Thomas Cook Bundportal. Die STP Solution GmbH ist Dienstleister, der das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unterstützt und das Thomas Cook Bundportal betreibt.
Als Dienstleister für dieses Portal können wir Ihnen mitteilen, dass die Auszahlung des von Ihnen zur freiwilligen Ausgleichszahlung angemeldeten Betrags in den nächsten Tagen veranlasst wird. Bitte beachten Sie, dass die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung die Differenz zwischen Ihren Zahlungen auf die Reisepreisforderung und etwaigen weiterer Erstattungen, die Sie von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten, beträgt. Weitere Informationen zur freiwilligen Ausgleichszahlung der Bundesregierung sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz verfügbar unter https://www.bmjv.de/thomas-cook.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre STP Solution GmbH -
Hallo Sense82
Das freut mich! Geduldig muss man bei dieser noch nie dagewesenen Flut an Betroffenen sein.... und das zahlt sich letztlich dann aus.
Ständiges Nachfragen auf allen Kanälen, hält nur von der Bearbeitung ab

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Hallo zusammen,
habe eine kurze Frage an Euch. Hier scheinen sich ja viele Leute auszukennen.
Hab endlich vom Verfahrensportal eine Antwort erhalten.
Allerdings wurde mein Antrag leider abgelehnt, da "die Ablehnung des Chargebacks nicht plausibel aus den Unterlagen hervorgeht". Da mag das Portal Recht haben. Meine Bank sagt mir nun, dass ein Chargeback nur im Jahr 2019 möglich gewesen wäre.
Habe ich noch eine Möglichkeit an mein Geld zu kommen?
Vorab vielen Dank für Eure Mühe.
Gruß
Alex -
Allem Anschein nach wird ein versäumtes Chargebackverfahren dem Anspruchsteller nicht angelastet.
Besorge dir eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung von deinem Kreditinstitut und lade das hoch. -
Hallo Alex,
ich habe dasselbe Problem, aber keine offizielle Ablehnung bekommen.
Eine ausführliche Bestätigung meiner Bank in Sachen Chargeback Ablehnung konnte ich nicht einreichen (keine Möglichkeit zum Hochladen). Stattdessen musste ich den Anhang KR unterschreiben, bedeutet, dass das Bundportal ermächtigt wird, erforderliche Angaben direkt bei der Bank einzuholen.
Das wird sicher einige Zeit in Anspruch nehmen, aber warten sind wir alle ja gewohnt....
Hast du noch die Möglichkeit, über den Button "bearbeiten" auf deine Anmeldung zuzugreifen?
Gruß
Maren -
Hallo Alex,
die Aussage deiner Bank ist nicht richtig.
Es haben noch reichlich dieses Jahr das CB angegangen und ihr Geld bekommen.Viele haben noch vor wenigen Monaten ihre Bank zur Zahlung bewegt..
Die Begründung wird daher verständlicherweise nicht vom Bund akzeptiert.
Gruß
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Vielen Dank für die drei schnellen und hilfreichen Antworten.
Ich werde nun erst einmal den Antrag bearbeiten und die Mail der Bank einfügen.
Dass hier auch mehr als zwölf Monate später so ein Chargeback bereits erfolgreich war, habe ich in diesem Forum auch schon gelesen. Laut Google gibt es aber (zumindest bei MasterCard) eine Frist von acht Wochen. -
Die Banken können sich selbstverständlich auf die Einhaltung der Frist für die Einleitung eines Chargebackverfahrens berufen.
Wenn diese in der Causa Alex280780 2019 abgelaufen ist kann an der Aussage des KI nichts bemängelt werden, anders ausgedrückt sie ist vollkommen korrekt.
Ferner gibt es beim Chargeback sehr viele verschiedene zu berücksichtigende Parameter, demnach ist "die haben das aber so oder so gehandhabt ..." ein Argument, das mit ziemlicher Sicherheit ins Leere geht. -
@vonschmeling
Da kann ich dir nur Recht geben. Meine Bank hat das Chargeback zweimal abgelehnt.
Mit dem Anhang KR tritt man gleichzeitig alle evtl. Ansprüche gegenüber der Bank an die Bundesrepublik Deutschland ab.
