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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • vonschmelingV vonschmeling

    Es geht nicht um Einzelfälle sondern um das gesamte Nachbearbeitungsaufkommen. Das wirkt sich logischer Weise auch auf die vollständigen Anträge aus, die dann ebenfalls erst einmal liegenbleiben.
    Last not least könnt ihr soviel jammern wie ihr mögt - es wird nichts beschleunigen.

    jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmer
    schrieb am zuletzt editiert von
    #7221

    @vonschmeling sagte:

    Es geht nicht um Einzelfälle sondern ......

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #7222

      @willinges
      Du bist ein Einzelfall, zu betrachten ist jedoch die Gesamtheit.
      Durch die Notwendigkeit der Nachbearbeitung einer Vielzahl von Anträgen gerät das große Ganze in Verzug, mit mehr oder weniger Auswirkungen für alle Forderungen.
      Deine Anspielungen kannst du dir sparen - ich habe gar keinen Anspruch.
      Fakt ist und bleibt:
      Ob jetzt hier oder bei der Hotline des Bundportals rumgenölt - es nützt absolut nix!

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      willingesW 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        @willinges
        Du bist ein Einzelfall, zu betrachten ist jedoch die Gesamtheit.
        Durch die Notwendigkeit der Nachbearbeitung einer Vielzahl von Anträgen gerät das große Ganze in Verzug, mit mehr oder weniger Auswirkungen für alle Forderungen.
        Deine Anspielungen kannst du dir sparen - ich habe gar keinen Anspruch.
        Fakt ist und bleibt:
        Ob jetzt hier oder bei der Hotline des Bundportals rumgenölt - es nützt absolut nix!

        willingesW Offline
        willingesW Offline
        willinges
        schrieb am zuletzt editiert von
        #7223

        Warum fühlst du dich angesprochen, wenn du keinen Anspruch hast, ich habe dich doch garnicht gemeint.
        Und damit ist das Thema für mich beendet.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Ahotep2A Offline
          Ahotep2A Offline
          Ahotep2
          Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #7224

          Hallo willinges

          dann spreche den User auch mit Namen an den Du meinst, wie es üblich ist.

          rdy950R 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #7225

            @willinges
            Es spielt überhaupt keine Rolle, wen du meinst - du musst abwarten. Fertig.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Ahotep2A Ahotep2

              Hallo willinges

              dann spreche den User auch mit Namen an den Du meinst, wie es üblich ist.

              rdy950R Offline
              rdy950R Offline
              rdy950
              schrieb am zuletzt editiert von
              #7226

              @Ahotep,
              ist das jetzt nicht ein wenig kleinlich? Es ist doch klar zu erkennen, an wen die Antwort gerichtet war.
              Nicht jeder ist firm in Sachen Chat.

              TangomausT 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • rdy950R rdy950

                @Ahotep,
                ist das jetzt nicht ein wenig kleinlich? Es ist doch klar zu erkennen, an wen die Antwort gerichtet war.
                Nicht jeder ist firm in Sachen Chat.

                TangomausT Offline
                TangomausT Offline
                Tangomaus
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7227

                @rdy950
                Das ist hier aber kein Chat.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Ahotep2A Offline
                  Ahotep2A Offline
                  Ahotep2
                  Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #7228

                  Hallo rdy950

                  Das ist kein Chat hier😏
                  Wenn man sich falsch verstanden fühlt, muss man mit einer klärenden Antwort rechnen. Und auch aus Höflichkeit spricht man User mit dem Namen an.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • rdy950R Offline
                    rdy950R Offline
                    rdy950
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #7229

                    @tangomaus
                    @Ahotep
                    Sorry, habe den falschen Begriff gewählt. Werde mich bessern 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #7230

                      @rdy950
                      Man braucht nicht firm zu sein (ausgenommen die Forenregeln!), die Bemerkung von willinges war einfach unpassend.
                      Es helfen hier nämlich eine ganze Reihe von Usern, die ihre Ausgleichszahlung längst erhalten haben.
                      Ferner kann man sich Anrufe bei der Hotline mit der Nachfrage nach dem Auszahlungstermin gepflegt klemmen, die reagieren darauf inzwischen nur noch genervt - was ich übrigens gut verstehe.
                      Wir haben hier auf der Forenebene schon zig mal drauf hingewiesen, Höflichkeit in einem Forum bedeutet auch, sich mal ein paar Seiten lang einzulesen!
                      Die Anzahl der zu bearbeiteten Fälle ist hier ebenfalls genannt worden; ich denke man braucht nicht gerade einen akademischen Grad um daraus zu schließen, dass das mehrstufige Prüfungsverfahren nun einmal dauert.

                      Fazit:
                      Sofern Ergänzungen oder erneute Nachbearbeitungen erforderlich sind werden die Betroffenen proaktiv kontaktiert.
                      Bei Vollständigkeit der Unterlagen lautet die Devise warten.
                      An sich ziemlich simpel, würde ich meinen? 😉

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Sense82S Offline
                        Sense82S Offline
                        Sense82
                        schrieb am zuletzt editiert von Sense82
                        #7231

                        Juhu! Bei mir geht es auch voran! Bei mir ist das Kästchen am 02.11.2020 auf grün umgesprungen. Hier steht immer noch: In Prüfung. Antrag direkt am ersten Tag eingereicht. Das hat anscheinend nichts mit der Abarbeitung zu tun.

                        Gerade kam die erlösende E-Mail mit der Auszahlungsankündigung. Geduld ist eine Tugend. Nachfragen an der Hotline usw. bringt nichts, wie auch vorher schon geschrieben wurde!

                        Ich danke nochmals allen hier im Forum für die Hilfe!

                        Sehr geehrter Herr xxx,
                        vielen Dank für Ihre Anmeldung zur freiwilligen Ausgleichszahlung der Bundesregierung im Thomas Cook Bundportal. Die STP Solution GmbH ist Dienstleister, der das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unterstützt und das Thomas Cook Bundportal betreibt.
                        Als Dienstleister für dieses Portal können wir Ihnen mitteilen, dass die Auszahlung des von Ihnen zur freiwilligen Ausgleichszahlung angemeldeten Betrags in den nächsten Tagen veranlasst wird. Bitte beachten Sie, dass die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung die Differenz zwischen Ihren Zahlungen auf die Reisepreisforderung und etwaigen weiterer Erstattungen, die Sie von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten, beträgt. Weitere Informationen zur freiwilligen Ausgleichszahlung der Bundesregierung sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz verfügbar unter https://www.bmjv.de/thomas-cook.
                        Mit freundlichen Grüßen
                        Ihre STP Solution GmbH

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Ahotep2A Offline
                          Ahotep2A Offline
                          Ahotep2
                          Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                          schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                          #7232

                          Hallo Sense82

                          Das freut mich! Geduldig muss man bei dieser noch nie dagewesenen Flut an Betroffenen sein.... und das zahlt sich letztlich dann aus.

                          Ständiges Nachfragen auf allen Kanälen, hält nur von der Bearbeitung ab😏

                          sascha72S 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Ahotep2A Ahotep2

                            Hallo Sense82

                            Das freut mich! Geduldig muss man bei dieser noch nie dagewesenen Flut an Betroffenen sein.... und das zahlt sich letztlich dann aus.

                            Ständiges Nachfragen auf allen Kanälen, hält nur von der Bearbeitung ab😏

                            sascha72S Offline
                            sascha72S Offline
                            sascha72
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #7233

                            Hallo an Alle,
                            Ich habe auch früh eingereicht und mein Antrag wurde am 2.9.20 grün und akzeptiert. Heute bekam ich auch die erlösende Mail 🙂
                            Alles wird gut!
                            LG

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Alex280780A Offline
                              Alex280780A Offline
                              Alex280780
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #7234

                              Hallo zusammen,
                              habe eine kurze Frage an Euch. Hier scheinen sich ja viele Leute auszukennen.
                              Hab endlich vom Verfahrensportal eine Antwort erhalten.
                              Allerdings wurde mein Antrag leider abgelehnt, da "die Ablehnung des Chargebacks nicht plausibel aus den Unterlagen hervorgeht". Da mag das Portal Recht haben. Meine Bank sagt mir nun, dass ein Chargeback nur im Jahr 2019 möglich gewesen wäre.
                              Habe ich noch eine Möglichkeit an mein Geld zu kommen?
                              Vorab vielen Dank für Eure Mühe.
                              Gruß
                              Alex

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #7235

                                Allem Anschein nach wird ein versäumtes Chargebackverfahren dem Anspruchsteller nicht angelastet.
                                Besorge dir eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung von deinem Kreditinstitut und lade das hoch.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • rdy950R Offline
                                  rdy950R Offline
                                  rdy950
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #7236

                                  Hallo Alex,
                                  ich habe dasselbe Problem, aber keine offizielle Ablehnung bekommen.
                                  Eine ausführliche Bestätigung meiner Bank in Sachen Chargeback Ablehnung konnte ich nicht einreichen (keine Möglichkeit zum Hochladen). Stattdessen musste ich den Anhang KR unterschreiben, bedeutet, dass das Bundportal ermächtigt wird, erforderliche Angaben direkt bei der Bank einzuholen.
                                  Das wird sicher einige Zeit in Anspruch nehmen, aber warten sind wir alle ja gewohnt....
                                  Hast du noch die Möglichkeit, über den Button "bearbeiten" auf deine Anmeldung zuzugreifen?
                                  Gruß
                                  Maren

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Olli+NickyO Offline
                                    Olli+NickyO Offline
                                    Olli+Nicky
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #7237

                                    Hallo Alex,

                                    die Aussage deiner Bank ist nicht richtig.
                                    Es haben noch reichlich dieses Jahr das CB angegangen und ihr Geld bekommen.

                                    Viele haben noch vor wenigen Monaten ihre Bank zur Zahlung bewegt..

                                    Die Begründung wird daher verständlicherweise nicht vom Bund akzeptiert.

                                    Gruß

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Alex280780A Offline
                                      Alex280780A Offline
                                      Alex280780
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #7238

                                      Vielen Dank für die drei schnellen und hilfreichen Antworten.
                                      Ich werde nun erst einmal den Antrag bearbeiten und die Mail der Bank einfügen.
                                      Dass hier auch mehr als zwölf Monate später so ein Chargeback bereits erfolgreich war, habe ich in diesem Forum auch schon gelesen. Laut Google gibt es aber (zumindest bei MasterCard) eine Frist von acht Wochen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #7239

                                        Die Banken können sich selbstverständlich auf die Einhaltung der Frist für die Einleitung eines Chargebackverfahrens berufen.
                                        Wenn diese in der Causa Alex280780 2019 abgelaufen ist kann an der Aussage des KI nichts bemängelt werden, anders ausgedrückt sie ist vollkommen korrekt.
                                        Ferner gibt es beim Chargeback sehr viele verschiedene zu berücksichtigende Parameter, demnach ist "die haben das aber so oder so gehandhabt ..." ein Argument, das mit ziemlicher Sicherheit ins Leere geht.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #7240

                                          @vonschmeling
                                          Da kann ich dir nur Recht geben. Meine Bank hat das Chargeback zweimal abgelehnt.
                                          Mit dem Anhang KR tritt man gleichzeitig alle evtl. Ansprüche gegenüber der Bank an die Bundesrepublik Deutschland ab.

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